Amtsgericht Herrieden
Das Amtsgericht Herrieden war ein von 1879 bis 1931 bestehendes bayerisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in der Stadt Herrieden.
Geschichte
BearbeitenDas Landgericht Herrieden war ein von 1808 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung. Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 bildete man ein Amtsgericht zu Herrieden, dessen Sprengel identisch mit dem vorherigen Landgerichtsbezirk Herrieden war und folglich die Ortschaften Arberg, Aurach, Bechhofen, Burgoberbach, Claffheim, Gern, Großbreitenbronn, Großenried, Herrieden, Heuberg, Hohenberg, Kaudorf, Kemmathen, Lammelbach, Leidendorf, Liebersdorf, Mörlach, Mörsach, Neunstetten, Neuses, Niederoberbach, Ornbau, Rauenzell, Roth, Sachsbach, Sommersdorf, Stadel, Thann, Waizendorf, Weidenbach und Wiesethbruck umfasste.[1][2] Übergeordnete Instanz war das Landgericht Ansbach im Oberlandesgerichtsbezirk Nürnberg.
Mit Wirkung vom 1. März 1931 wurde das Amtsgericht Herrieden aufgehoben und aus dessen Bezirk die Gemeinden Arberg, Gern, Kemnathen und Mörsach dem Amtsgericht Gunzenhausen, die übrigen Gemeinden dagegen dem Amtsgericht Ansbach zugewiesen.[3][4]
Gebäude
BearbeitenDas Amtsgericht befand sich in einem zweigeschossigen Walmdachbau am Herrnhof 10. Das seit 1944 als Rathaus der Stadt Herrieden dienende Gebäude wurde 1901 im neobarocken Stil erbaut und weist einen Mittelrisalit mit Giebelaufsatz auf.[5]
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Königlich Allerhöchste Verordnung vom 2. April 1879, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend (GVBl. S. 383)
- ↑ Kgl. Statistisches Bureau (Hrsg.): Vollständiges Ortschaften-Verzeichniss des Königreichs Bayern. Nach Kreisen, Verwaltungsdistrikten, Gerichts-Sprengeln und Gemeinden unter Beifügung der Pfarrei-, Schul- und Postzugehörigkeit … mit einem alphabetischen General-Ortsregister enthaltend die Bevölkerung nach dem Ergebnisse der Volkszählung vom 1. Dezember 1875. Adolf Ackermann, München 1877, OCLC 183234026, 2. Abschnitt (Einwohnerzahlen vom 1. Dezember 1871, Viehzahlen von 1873), Sp. 1187–1192, urn:nbn:de:bvb:12-bsb00052489-4 (Digitalisat).
- ↑ Verordnung über die Aufhebung von Amtsgerichten vom 11. November 1930 (GVBl. S. 359)
- ↑ Verordnung über die Aufhebung von Amtsgerichten vom 4. Februar 1931 (GVBl. S. 25)
- ↑ Denkmalliste für Herrieden (PDF) beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege
Koordinaten: 49° 13′ 56,6″ N, 10° 29′ 57,7″ O