Grundkosten

Kosten, die wertmäßig mit einem Aufwand übereinstimmen
(Weitergeleitet von Aufwandsgleiche Kosten)

Grundkosten sind in der Betriebswirtschaftslehre eine Kostenkategorie für Kosten, die wertmäßig genau mit einem Aufwand in der Finanzbuchhaltung übereinstimmen.

Allgemeines

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Grundkosten können deshalb direkt in der Kosten- und Leistungsrechnung und in der Folge auch in der Gewinn- und Verlustrechnung übernommen werden. Die Finanzbuchhaltung nennt die Grundkosten „Zweckaufwand“, in der Kostenrechnung heißen sie „Grundkosten“.[1] Die Gesamtkosten setzen sich aus Grundkosten und Zusatzkosten zusammen. Die Grundkosten entsprechen zusammen mit den Anderskosten dem Zweckaufwand. Letzterer findet unter der Bezeichnung „Grundkosten“ Eingang in die Kostenrechnung.[2]

Kostenarten

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Zu den Grundkosten gehören alle wichtigen Kostenarten wie Materialkosten (sie dominieren in materialintensiven Unternehmen), Personalkosten (personalintensive Betriebe), Abschreibungen und Zinsaufwand (kapitalintensive Betriebe) oder Versicherungsprämien.[3] Alle Aufwendungen, die im Rahmen der betrieblichen Leistungserstellung in gleicher Höhe wie der als Kosten verrechnete Zweckaufwand anfallen und nicht periodenfremd oder außerordentlich sind, heißen Grundkosten.[4]

Abgrenzung

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In der Kostenrechnung wird klar zwischen Aufwand und Kosten abgegrenzt, so dass eine Einteilung in Grundkosten, Anderskosten und Zusatzkosten möglich wird:[5]

Kosten/Aufwand Unterart Erläuterung
Aufwand, aber keine Kosten neutraler Aufwand
Aufwand und gleichzeitig Kosten
Kosten, aber kein Aufwand Zusatzkosten aufwandslose Kosten werden in der Finanzbuchhaltung nicht erfasst
(kalkulatorischer Unternehmerlohn)

Von den Anderskosten unterscheiden sich die Grundkosten dadurch, dass Anderskosten zwar auch einen korrespondierenden Aufwand besitzen, aber nicht in gleicher Höhe. Grundkosten tauchen niemals im Zusammenhang mit kalkulatorischen Kosten auf.

Daraus grenzen sich die einzelnen Kosten- und Erlösarten wie folgt ab:[6]

Ertragsart/Aufwandsart Aufwandsart/Ertragsart
neutraler Ertrag Zweckertrag
Grunderlös Zusatzerlös
neutraler Aufwand Zweckaufwand
Grundkosten kalkulatorische Kosten

Literatur

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  • Grundkosten – Definition im Lexikon der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb.de

Einzelnachweise

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  1. Rudolf Fiedler/William Jórasz/Manfred Kiesel, BWL kompakt und verständlich, 2008, S. 35
  2. Günter Wöhe/Ulrich Döring, Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 25. Auflage, 2013, S. 648; ISBN 978-3-8006-4687-6
  3. Jörg Wöltje: Schnelleinstieg Rechnungswesen: Buchführung und Jahresabschluss, Kosten- und Leistungsrechnung, Regeln nach HGB und IFRS, 2008, S. 182, ISBN 3448087165
  4. Bernhard Schroeter, Operatives Controlling, 2002, S. 148
  5. Jörg Wöltje, Kostenrechnung, 2007, S. 14
  6. Günter Wöhe/Ulrich Döring, Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 25. Auflage, 2013, S. 871