Cardanische Formeln

Formeln zur Lösung reduzierter kubischer Gleichungen
(Weitergeleitet von Casus irreducibilis)

Die Cardanischen Formeln oder auch Cardanoschen Formeln sind Formeln zur Lösung kubischer Gleichungen (Gleichungen 3. Grades). Damit werden alle Nullstellen eines gegebenen kubischen Polynoms berechnet. Die Formeln wurden, zusammen mit Lösungsformeln für quartische Gleichungen (Gleichungen 4. Grades), erstmals 1545 von dem italienischen Mathematiker Gerolamo Cardano in seinem Buch Ars magna veröffentlicht. Entdeckt wurde die Lösungsformel für die reduzierten kubischen Gleichungen von Nicolo Tartaglia; laut Cardano sogar noch früher durch Scipione del Ferro. Von Cardano selbst stammt die Methode zur Reduzierung der allgemeinen Gleichung dritten Grades auf den Spezialfall, dass der Koeffizient für Null ist.

Die cardanischen Formeln bildeten einen wichtigen Impuls für die zunehmende Akzeptanz von Wurzeln aus negativen Zahlen: Cardanos Zeit konnte solchen Ausdrücken keinen Sinn beimessen, denn sie haftete noch der antiken Vorstellung an, dass eine Zahl eine Größe (lat.: quantitas) ist, die eine geometrische Länge, Fläche oder ein Volumen misst.[Anm 1] Doch Cardano konnte zeigen, dass seine Formel im casus irreducibilis (lat.: „nicht zurückführbarer Fall“) drei Ausdrücke liefert, in denen Quadratwurzeln negativer Zahlen unausweichlich schienen, obschon Cardano die ganzzahligen Lösungen der Gleichung kannte, und dass diese unwirklichen Ausdrücke die Gleichung tatsächlich lösen, wenn man mit ihnen auf formal korrekte Art rechnete. Anders gewendet: Die Cardanische Formel führte über rätselhaft unwirkliche Zahlen auf Ausdrücke, die formal korrekte Lösungen waren, und daher mit den bekannten reellen Lösungen übereinstimmen mussten. Cardano selbst beschrieb diese Größe als eine „quantitas sophisticata“ und die Lösung als „nutzlos“, doch immerhin war sie ihm eine Veröffentlichung wert. Die Frage, wie sich all dies verstehen und veranschaulichen ließ, war folgenden Generationen ein starker Antrieb, für diese „imaginären“ Ausdrücke ein anschauliches Verständnis zu gewinnen und sie schließlich als komplexe Zahlen mathematisch zu begründen, zumal es in der Folge immer mehr Indizien dafür gab, dass sie so sinnlos nicht waren.

Franciscus Vieta gab um 1600 eine Lösung des casus irreducibilis, die anstelle der „sophistischen“ Zahlen nur reelle Zahlen enthält. Dieser Vorteil wird jedoch erkauft durch den Einsatz trigonometrischer Funktionen anstelle einfacher Radikale.

Cardano betrachtete in seiner Ars magna auch biquadratische (quartische) Gleichungen – also Gleichungen vierten Grades: Die Lösungsmethode fand sein Schüler Lodovico Ferrari, der das Problem mit Hilfe einer kubischen Resolvente auf die kubische Gleichung zurückführte.[ENw 1]

Die cardanischen Formeln besitzen heute für eine rein numerische, d. h. angenäherte Lösung kubischer Gleichungen kaum noch eine praktische Bedeutung, da sich die Lösungen näherungsweise bequemer durch das Newton-Verfahren mittels elektronischer Rechner bestimmen lassen. Sie sind jedoch für die im Verlaufe der Mathematikgeschichte vorgenommenen Versuche, eine (exakte, „algebraische“) Auflösung in Form von Radikalen zu finden, von erheblicher Bedeutung und gaben so der Entwicklung der Algebra, deren Ausgangspunkt die Betrachtung „höherer Gleichungen“ war, entscheidende Impulse. Sie fand einen Höhepunkt im Nachweis, dass es – entgegen lang gehegter Erwartungen – keine entsprechenden Formeln für Gleichungen fünften und höheren Grades gibt. Die für diesen Nachweis gewonnene Galoistheorie vermag denn auch den Hintergrund der „Rechentricks“ der Cardanischen Formeln zu beleuchten.

Reduzierung der allgemeinen Gleichung dritten Grades

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Die allgemeine Gleichung dritten Grades

  
 
 (AllgGlg)
 

mit reellen oder komplexen Zahlen  ,  ,  ,   und   kann durch Division durch   zunächst in die Normalform

  
 
 (NrmGlg)
 

gebracht werden mit

 ,   und  
 
 (Red-abc)
 

Mit Hilfe der Substitution   wird in der Normalform das quadratische Glied beseitigt, und man erhält die reduzierte Form

  
 
 (RedGlg)
 

mit den Koeffizienten

  
 
 (Red-p)
 

und

 
 
 (Red-q)
 

Die Lösung der Gleichung zu finden ist äquivalent mit der Frage nach den Nullstellen der jeweils angegebenen Polynomfunktionen   bzw.  .

Formulierung als Aufgabe der modernen Algebra

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Aus Sicht der modernen Algebra geht es bei der Lösung einer allgemeinen Gleichung um das Auffinden von Nullstellen eines Polynoms bzw. einer Polynomfunktion in einem geeigneten Erweiterungsring bzw. Erweiterungskörper. Die Cardanischen kubischen Formeln behandeln Polynome dritten Grades.

Ist nämlich   ein Polynom über dem Integritätsbereich  , so liefert der Einsetzungshomomorphismus   für einen Integritätsring   eine Funktion  , die meist mit demselben Buchstaben benannt wird, wie das Polynom. Beispielsweise kann für   der Quotientenkörper von   gewählt werden oder eine Körpererweiterung desselben. Gemäß allgemeiner Körpertheorie bietet sich dafür der Zerfällungskörper des Polynoms   an, der per Definition alle Nullstellen   des Polynoms   und damit alle Lösungen der Gleichungen   enthält. (Seine Existenz sichert der „Fundamentalsatz von Kronecker“ zu.)

Will man den Versuch unternehmen, der mathematikhistorischen Wirklichkeit mit modernen Begriffen nahezukommen, so wäre   zu wählen, weil Cardanos Zeit in aller Regel von ganzzahligen Polynomen ausging, und für   erhoffte sich seine Zeit, die Nullstellen (Lösungen) in einer algebraische Erweiterung des Quotientenkörpers   zu finden, die durch Adjunktion aller „sinnvollen“ quadratischen und kubischen Wurzelausdrücke (Radikale) entsteht. Cardano musste jedoch erkennen, dass seine allgemeine Formel unausweichlich „sinnlose“ Wurzelausdrücke (Radikale aus negativen Zahlen, er nannte sie radices fictae im Gegensatz zu den radices verae, den Wurzeln aus positiven Zahlen) ins Spiel brachte,[ENw 2] und dies sogar auch in dem Falle, dass Cardano die ganzzahligen Lösungen im Voraus kannte (siehe „casus irreducibilis“). Um den Wechsel vom 18. zum 19. Jahrhundert gelang es, jene „sinnlosen, eingebildeten“ Wurzelausdrücke mit einer überzeugenden geometrischen Vorstellung zu verbinden: Die imaginäre Zahlen erschienen befreit von allem mystischen Nebel. Nur wenig später wurde der Beweis der ernüchternden Tatsache erbracht, dass für Polynome höheren als vierten Grades ein algebraischer Erweiterungskörper, der alle Wurzelausdrücke (auch die ehemals sinnlosen) adjungiert, nicht ausreicht, um die Nullstellen im Allgemeinen zu benennen.

Im Rahmen dieses Artikels genügt es, Cardanos gedankliche Ausgangssituation vereinfachend mit   gemäß einem intuitiven Verständnis zu umschreiben: Die axiomatischen Grundlagen der reellen Zahlen wurden erst später gelegt („Dedekindscher Schnitt“), und Begriffe aus der Mengenlehre, geschweige denn algebraische Strukturen, waren noch nicht entwickelt. Der Casus irreducibilis zeigte Cardano, dass der reelle Zahlenstrahl „irgendwie zu schmal“ ist.

Der (nach dem Fundamentalsatz der Algebra) – bis auf Isomorphie – einzig mögliche endliche Erweiterungskörper   von  , der sämtliche Nullstellen eines jeden reellen Polynoms enthält, keine Ordnungsrelation zulässt und in dem Quadrate negativ sein können, erschien noch „irreal“, da es an einer Anschauung für ihn mangelte. Für Cardanos Zeit sei also vereinfachend   für ein Polynom dritten Grades   vorausgesetzt.

Die obige Reduktion eines Polynoms beliebigen Grades   durch Tilgung des zweithöchsten Potenz gelingt bei beliebigem Grad aufgrund der Binomialformeln: Man substituiere  . Diese Substitution verschiebt lediglich die Nullstellen um den konstanten Summanden   und lässt daher die Diskriminante unverändert, wie im folgenden Abschnitt zur Bestimmung der Diskriminante dargelegt wird.[Anm 2] Geometrisch veranschaulicht bedeutet die Reduktion, dass die Nullstellen   gleichzeitig derart um einen Betrag  verschoben werden, so dass der Mittelwert der verschobenen Nullstellen   (und mithin ihre Spur  ) verschwindet:  . Denn allgemein gilt  , wie man sich anhand des über dem Zerfällungskörper in Linearfaktoren zerfallenen Polynoms klarmacht; vergleiche hierzu die Gleichungen zu den elementarsymmetrischen Funktionen.

Für diese Substitution muss im Allgemeinen vorausgesetzt werden, dass die Charakteristik von   kein Teiler von   ist und dass   in   oder wenigstens in   invertierbar sind. Dies ist mit er obigen Wahl   (und mithin  ) sichergestellt. Trifft diese Voraussetzung nicht zu, so sei auf den Abschnitt über die Koeffizientenringe verwiesen.

Wenn die Charakteristik des Körpers   kein Teiler von   ist und alle Wurzeln eines Polynoms über   mit verschwindendem zweithöchsten Koeffizienten   miteinander identisch sind (also in einer  -fache Nullstelle zusammenfallen), dann liegt diese Nullstelle notwendig im Nullpunkt.

Bestimmung der Diskriminante

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Die Diskriminante ist ein Kennzahl, anhand derer – wie das zugrundeliegende lateinische Wort besagt – Fälle unterscheidbar sind. Sie wird im Rahmen der Algebra definiert und vielfach verwendet. Im Kontext von Gleichungen einer Variablen (Polynomen in einer Unbestimmten) zeigt ihr Verschwinden an, ob alle Nullstellen einfach sind oder ob eine mehrfache Nullstelle vorliegt.[Anm 3] Im Kontext der kubischen Gleichungen lässt sich an der Diskriminante ablesen, welcher der drei möglichen Fälle vorliegt, wie später deutlich wird.

Das Differenzenprodukt   über alle Nullstellen   der kubischen Gleichung wechselt bei jeder Vertauschung zweier Nullstellen (also bei jeder Transposition) sein Vorzeichen. Die Diskriminante der kubischen Gleichung tut dies nicht, denn sie ist definiert als das Quadrat des Differenzenproduktes über alle Lösungen der kubischen Gleichung   bzw. über alle Nullstellen des kubischen Polynoms   über dem in Rede stehenden Körper  , für den man sich   denken mag:

 .

Die beiden Gleichungen bzw. die zugehörigen Polynome

  
 
 (NrmGlg)
 

und

  
 
 (RedGlg)
 

haben dieselbe Diskriminante, weil die Substitution   lediglich eine Konstante addiert, die bei der Bildung des Differenzenproduktes getilgt wird.

Die Diskriminante   der reduzierten Gleichung lässt sich – auch ohne Kenntnis der Nullstellen – durch einen Kniff leicht errechnen: Wegen   folgt (nach Ausmultiplizieren und Koeffizientenvergleich) für die elementarsymmetrischen Polynome in den Nullstellen

   
 
 (elmtsymFkt)
 

Da nun die Diskriminante symmetrisch in den Nullstellen   ist, lässt sie sich nach dem Hauptsatz über symmetrische Polynome als ganzzahliges Polynom in den elementarsymmetrischen Polynomen[Anm 4] der Nullstellen, d. h. der Polynomkoeffizienten   und   darstellen. Da sie zudem ein homogenes Polynom vom (Total-)Grad   (in den drei Wurzeln  , also eine ternäre Form vom Grad 6) ist,   eine Form vom Grade   (also eine ternäre quadratische Form) und   eine Form vom Grade   (eine ternäre kubische Form), muss diese Darstellung der Diskriminante die Gestalt

  mit Konstanten   haben.

Diese Konstanten lassen sich anhand von leicht zu berechnenden Sonderfällen bestimmen:

  • Zum Sonderfall   und   gehört die Gleichung   mit den Wurzeln  , so dass  .
  • Zum Sonderfall   und   gehört die Gleichung   mit den dritten Einheitswurzeln   als Nullstellen, wobei also insbesondere   und   eine primitive dritte Einheitswurzel bezeichne (bspw.  , so dass  ). Unter Berücksichtigung der Beziehungen der dritten Einheitswurzeln untereinander (  und  ) bestätigt man so  . – Einfacher wird die Rechnung mit Hilfe einer allgemeinen Eigenschaft der Diskriminante   eines beliebigen normierten Polynoms vom Grade   mit den Nullstellen   in einem Zerfällungskörper, welche die (auf der  -Algebra   definierte) Derivation („algebraische“ Ableitung)   nutzt: Aufgrund der Eigenschaften einer Derivation (Linearität, Produktregel, Kettenregel) gilt nämlich  . Insbesondere für   ist  , und es folgt wie gewünscht  . Die Derivation ist im Falle   mit der bekannten Ableitung von Polynomfunktionen identifizierbar.

Also ist die Diskriminante sowohl der reduzierten Gleichung als auch der Normalform gegeben durch

  
 
 (kubDiscr)
 

wobei für   die Beziehungen zwischen den Koeffizienten   von   und   von   zu nutzen sind, also die Substitionsgleichungen (Red-p) und (Red-q).

Die Diskriminante normierter quadratischer Polynome ist gegeben durch

  
 
 (quDiscr)
 

wie man durch Einsetzen anhand der Mitternachtsformel bestätigt.

Berechnungsvariante mit Hilfe der Resultante

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Vorbemerkung zum Zusammenhang zwischen Diskriminante und Resultante
Für die Resultante   zweier Polynome   mit den Graden   und  , den Leitkoeffizienten   bzw.   und den gegebenenfalls mehrfach aufgeführten Nullstellen   bzw.   gilt:
 
Die Diskriminante des Polynoms ist definiert wie folgt:
 
Der Normierungsfaktor enthält die minimale Potenz des Leitkoeffizienten   von   mit der Eigenschaft, dass ganzzahlige Polynome ganzzahlige Diskriminanten haben.
Wenn man   setzt und folglich die   Nullstellen von   mit   bezeichnet, so gilt folgende Beziehung zur Resultante:[ENw 3]
 
Anwendung auf den vorliegenden kubischen Fall
Gemäß der Vorbemerkung gilt, wenn   die Nullstellen der Ableitung   des Polynoms   bezeichnen:
 
Angewandt auf das reduzierte Polynom  , dessen Ableitung   die beiden Nullstellen   (für  ) besitzt, errechnet man:
 

Weiter unten befindet sich eine geometrische Veranschaulichung dieser Berechnung anhand des Graphen der kubischen Polynomfunktion.

Anmerkung zum Normierungsfaktor für nicht normierte Polynome
Der gängige Normierungsfaktor   aus der Definition der Diskriminante für nicht normierte Polynome ( ) erklärt sich durch folgendes Postulat: Er ist die kleinstmögliche Potenz   des Leitkoeffizienten  , so dass die Diskriminante eines ganzzahligen Polynoms ganzzahlig ist.[Anm 5] Beachte: Bei   liefern nicht die Koeffizienten  , sondern die Koeffizienten   des normierten Polynoms die elementarsymmetrischen Funktionen der Wurzeln.

Veranschaulichung der Fallunterscheidung durch Kurvendiskussion

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Es sei vorab bemerkt, dass nach dem Fundamentalsatz der Algebra das betrachtete kubische reduzierte Polynom   im Körper   der komplexen Zahlen – mit Vielfachheit gezählt! – drei Nullstellen besitzt. Wenn es also weniger als drei reelle Nullstellen gibt, so sind die fehlenden imaginär (komplex mit nicht verschwindendem Imaginärteil).

Für die folgenden Betrachtungen sei vorausgesetzt, dass die Koeffizienten   reell sind, so dass die zugehörige Polynomfunktion   eine reelle Funktion ist. Die Gleichungstheorie stellte die Frage nach ihren reellen Nullstellen.

 
Zusammenhang zwischen den Vorzeichen beider Extremwerte, der Anzahl reeller Nullstellen und dem Vorzeichen der Diskriminante Δ und dem Extremwerteprodukt. – Beachte, dass für reduzierte Polynome (also bei verschwindender Wurzelsumme) die Lozierung des Nullpunktes in der Grafik zu korrigieren ist. Beispielsweise muss im Fall A der Nullpunkt im Sattelpunkt liegen. Man ignoriere also die gezeichnete  -Achse und verschiebe sie gedanklich an die Stelle des Mittelwerts der Wurzeln   der Wurzeln. Dieser ist nämlich Null.
Vorüberlegung anhand der nebenstehenden Graphik
Zunächst beachte, dass es sich bei der reellen Polynomfunktion   um die durch Addition des reellen absoluten Gliedes   verschobene, ungerade Polynomfunktion   handelt, welche die symmetrisch um den Ursprung liegenden Nullstellen   besitzt:
  • Bei negativem   sind diese reell.
  • Bei positivem   wären sind sie rein-imaginär, wenn man die Polynomfunktion über   betrachtete. Das Polynom   zerfällt in diesem Falle erst über   in Linearfaktoren. Es hat daher nur die eine reelle Nullstelle  .
  • Strebt   von unten gegen Null („ “), so streben die linke und die rechte reelle Nullstelle   gegen die mittlere Nullstelle  , und damit auch die zwischen ihnen liegenden lokalen Extremwerte, bis sie im Grenzfall   alle drei an der Stelle   verschmelzen: Diese ist dann dreifache Nullstelle und Sattelstelle von  .[Anm 6]
  • Die Ableitungen sind identische Polynomfunktionen  , weil das absolute Glied   als Konstante verschwindet. Sie haben deshalb gleiche Extremstellen und Wendestellen. Ihre Extremwerte und Wendewerte unterscheiden sich natürlich um das absolute Glied  .
  • Es sei nun  . Dann erkennt man mit Methoden einfacher Kurvendiskussion:
    • Die lokalen Extremstellen von   liegen in den Nullstellen der Ableitung[Anm 7]  , also an den Stellen  . Die Polynomfunktion   hat dort die jeweiligen Werte  .
    • An den lokalen Extremstellen berührt die Tangente die Kurve und liegt waagerecht.
    • Die Addition   des absoluten Gliedes   verschiebt diese lokalen Extremstellen nicht, wohl aber die Extrema selbst um den Wert von  , der somit den Mittelwert beider lokalen Extrema darstellt.
    • Eine Wendestelle von   und somit auch von   liegt an der Nullstelle der zweiten Ableitung  , also bei  . Die Polynomfunktion   nimmt dort als Wendewert   den Mittelwert der lokalen Extrema an.
    • Dies gilt auch, wenn beide lokalen Extrempunkte im Wendepunkt zu einem Sattelpunkt verschmelzen (und mithin keine Extrema mehr sind, aber doppelt gewichtet werden): Dann folgt  , und an der Sattelstelle   verschwinden erste und zweite Ableitung, während   dort den Sattelwert   annimmt. Bei   hat   nur eine reelle Nullstelle.
    • Die Tangente in einem Sattelpunkt liegt ebenfalls waagerecht und schneidet die Kurve.
    • Verschwindet hingegen der Sattelwert   (d. h., liegt er auf  -Achse), so liegt dort eine dreifache reelle Nullstelle vor! Es sind nämlich mit den lokalen Extremstellen auch die beiden äußeren reellen Nullstellen   in dieser einen reellen Nullstelle   verschwunden. (Wären sie es nicht, müsste es dazwischen nach dem Extremwertsatz lokale Extrema geben). Mit anderen Worten: Liegt ein verschwindender Sattelwert vor, so verschwindet er im Ursprung, liefert eine dreifache Nullstelle und es gilt  .
    • Solange der reelle Koeffizient   im reellen offenen Intervall   liegt, „überquert“ bei seiner Addition keine der beiden lokalen Extrempunkte die  -Achse und berührt sie nicht einmal, so dass die Polynomfunktion   ihre drei reellen Nullstellen behält. Mit anderen Worten: Für   liegen drei reelle Nullstellen vor.
    • Falls  , – falls   also genau einen der Extremwerte annimmt, so kommt eines der beiden lokalen Extrema bei Addition von   auf der  -Achse zu liegen, wobei zwei Nullstellen zu einer doppelten Nullstelle verschmelzen. Die dritte reelle Nullstelle wird lediglich verschoben. Mit anderen Worten: Für   gibt es zwei reelle Nullstellen, deren eine eine doppelte ist.
    • Sobald der reelle Koeffizient   außerhalb des geschlossenen Intervalls   liegt, „überquert“ bei Addition von   einer der beiden lokalen Extrempunkte die  -Achse, so dass die Polynomfunktion   zwei reelle Nullstellen verliert, die folglich Imaginäre verschoben werden. Mit anderen Worten: Für   liegt genau eine reelle Nullstellen vor, die anderen beiden sind im Imaginären anzutreffen.

Zusammenfassend ist damit plausibel gemacht: Für   lässt sich das Nullstellenverhalten der reellen Polynomfunktion   am Vorzeichen der Diskriminante   ablesen.

Zugleich erkennt man: Es kommt wesentlich darauf an, ob

  • die beiden lokalen Extremwerte nicht verschwinden und dabei gleiches Vorzeichen haben (darunter fällt auch der Fall, dass sie sich in einem Sattelpunkt vereinigen) oder aber
  • nicht verschwinden und dabei verschiedenes Vorzeichen haben oder aber
  • ob einer von ihnen (oder gar beide) verschwinden.

Bezeichnen   die beiden (nicht notwendig verschiedenen) Nullstellen der quadratischen ersten Ableitung  , so zeigen sich diese drei Fälle also im Vorzeichen des Produkts

 

der (potenziellen) Extremwerte. Der Fall einer doppelten Nullstelle   von   liefert eine Sattelstelle und ist in dieser Formulierung enthalten.[Anm 8]

Damit wird glaubwürdig, dass die oben plausibilisierte Fallunterscheidung anhand des Vorzeichens der Diskriminante auch für beliebiges reelles   gilt. Überdies erhält die Berechnungsvariante der Diskriminante mit Hilfe der Resultante eine geometrische Anschauung. Die folgende Tabelle fasst all dies zusammen.

Fallunterscheidung aufgrund der Diskriminante – veranschaulicht per Kurvendiskussion
Fall 1 Fall 2 Fall 3
Casus irreducibilis
Grafisches Fallkriterium Die  -Achse bildet an einer Stelle eine Tangente an die Kurve. Die  -Achse trifft die Kurve in nur einem Punkt und ist dort keine Tangente an die Kurve. Die  -Achse trifft die Kurve in mehr als nur einem Punkt und ist in keinem dieser Punkte Tangente.
Schlussfolgerung für Ableitungen An dieser Tangentialstelle verschwinden die erste Ableitung   und die Funktion   selbst. Dieser eine Punkt ist also ein Schnittpunkt, in dem die erste Ableitung   nicht verschwindet. Die beiden Nullstellen dieser quadratischen Polynomfunktion müssen sich also an anderer Stelle befinden.

Fall c: Die Ableitung   besitzt zwei verschiedene reelle Nullstellen, an welchen die zweite Ableitung   unterschiedliches Vorzeichen hat.

Fall d: Die Ableitung   besitzt eine doppelte reelle Nullstelle, an welcher die zweite Ableitung   verschwindet.

Es muss sich um drei Schnittpunkte handeln:[Anm 9] Die Kurve schneidet die  -Achse dreimal, und an diesen drei Stellen verschwindet die Funktion  , nicht jedoch die erste Ableitung  .

Damit ist schon jetzt ist klar, dass sich an diesen drei Stellen drei verschiedene reelle Nullstellen befinden.

Lage potenzieller lokaler Extremwerte bzw. eventueller Sattelpunkte Für die Lage potenzieller Extremwerte gibt es zwei Unterfälle:

Fall a: Auch die zweite Ableitung   verschwindet an dieser Stelle, das heißt: An dieser Stelle schneidet die  -Achse die Kurve tangential. Es ist der Fall  , also  .

Fall b: Die zweite Ableitung   verschwindet an dieser Stelle nicht, das heißt: An dieser Stelle berührt die  -Achse die Kurve, d. h. sie ist dort Tangente an die Kurve. Dort liegt also ein verschwindendes lokales Extremum vor, das heißt eine doppelte reelle Nullstelle, während an anderer Stelĺe eine weitere reelle Nullstelle vorliegt und zwischen beiden das zweite lokale Extremum angenommen wird, welches nicht verschwindet und das Doppelte von   beträgt.

Für die Lage potenzieller Extremwerte gibt es zwei Unterfälle:

Fall c: Sie sind verschieden (also  ) und befinden sich beide (  hinreichend groß) in der oberen oder beide in der unteren Halbebene (oberhalb oder unterhalb der  -Achse). Es handelt sich also um zwei verschiedene lokale Extrema gleichen Vorzeichens.

Fall d: Sie sind zu einem nicht verschwindenden Sattelwert verschmolzen (also  ) und daher keine lokalen Extremwerte. Die erste Ableitung verschwindet an dieser Stelle doppelt, weil auch die zweite Ableitung an dieser Stelle verschwindet.

Zwischen zwei benachbarten Nullstellen liegt (nach dem Extremwertsatz) jeweils ein lokales Extremum. Diese beiden Extrema verschwinden also nicht und besitzen verschiedene Vorzeichen.
Fall gemäß obiger Grafik Fall a: Fall A gemäß Grafik

Fall b: Fall B gemäß Grafik

Fall c: Fall C gemäß Grafik

Fall d ist ein in der Grafik nicht dargestellter Fall. Er entspricht dem Fall A mit auf- oder abwärts verschobener Kurve ( ).

Fall D gemäß Grafik.
Extremwertprodukt        
Diskriminante        
Differenzenprodukt Das Differenzenprodukt verschwindet. Das Differenzenprodukt ist rein imaginär und ungleich Null. Das Differenzenprodukt ist reell und ungleich Null.
Bedingungen für Koeffizienten   und   Fall a:  

Fall b:  , genauer:  

Fall c:   mit hinreichend großem  , nämlich  

Fall d:  

  mit hinreichend kleinem  , nämlich  
Reelle Nullstellen Es gibt höchstens zwei verschiedene reelle Nullstellen, darunter eine mehrfache Nullstelle, genauer:

Fall a: Drei reelle Nullstellen sind zu einer dreifachen Nullstellen verschmolzen, die somit eine verschwindenden Sattelstelle ist. In ihr sind auch die lokalen Extremstellen verschwunden.

Fall b: Zwei reelle Nullstellen sind zu einer doppelten Nullstelle verschmolzen, die somit ein lokales Extremum liefert. Überdies gibt es eine davon verschiedene, weitere reelle Nullstelle, die folglich einfach ist.

Es gibt also nur eine reelle Nullstelle. Diese ist einfach. Es gibt drei verschiedene reelle Nullstellen.
Komplexe Nullstellen Es gibt keine imaginären Nullstellen, sondern höchstens zwei verschiedene reelle Nullstellen. Es gibt zwei komplexe (zueinander konjugierte) Nullstellen und eine reelle Nullstelle. Es gibt keine komplexe Nullstelle, sondern genau drei verschiedene reelle Nullstellen.
Allgemeine Gestalt[Anm 10] der Nullstellen  , wenn   mit   für   Fall a:  

Fall b:
 
Dabei muss gelten:  , also  , weil die Wurzelsumme verschwindet.[Anm 11]

 ,
  sowie   mit  
Für   gilt   mit Wurzelsumme   und paarweise verschiedenen  
Beispiele Fall a:  

Fall b:  

 .  

Anmerkung: Für   gelingt diese geometrische Veranschaulichung nicht.

Die Gleichung zur Winkeldreiteilung

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Die Funktionalgleichung der Exponentialfunktion und die Eulersche Formel oder die Formel von de Moivre liefern die folgenden Beziehung zwischen einem Winkel   und seiner Drittelung  :

 

Zur geometrischen Konstruktion mit Zirkel und Lineal gemäß der historischen Aufgabenstellung genügt es, lediglich den Realteil (oder wahlweise den Imaginärteil) zu kennen. Bildet man diesen auf beiden Seiten, so erhält man eine Beziehung, die aus trigonometrischen Additionstheoremen folgt:[Anm 12]

 .

Bei beliebigem Winkel   geht es also um die Lösung der kubischen Gleichung

 
mit einem beliebigen  .
Die drei Lösungen sind   mit   oder   oder allgemeiner   
 
 (WinkeldrittelungGlg )
 

Die normierte Gleichung

  mit  

hat selbstverständlich dieselben Lösungen und ist bereits reduziert ( ) im obigen Sinne.

Die Diskriminante beträgt nach obiger Rechnung

 

Dabei sind offenbar äquivalent:

  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  

Wie unten beschrieben wird, folgt hieraus, dass für die kubische Gleichung der Winkeldreiteilung – bei   bzw. nicht verschwindendem absoluten Glied – der casus irreducibilis vorliegt. Dass umgekehrt jeder beliebige casus irreducibilis (bei reellen Koeffizienten, scil.) auf diese Winkeldreiteilungsgleichung zurückgeführt werden kann, wird unten dargelegt.

Die cardanische Formel

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Die reduzierte Form wird mit Hilfe der cardanischen Formel aufgelöst, und anschließend werden durch die Rücksubstitution   die Lösungen der ursprünglichen Gleichung bestimmt. Dabei werden in der reduzierten Form die Koeffizienten   und in der allgemeinen Form die Koeffizienten   als reell und komplex angenommen. Im Unterschied zur quadratischen Lösungsformel kommen bei der kubischen Gleichung auch dann, wenn alle drei Lösungen reell sind, nicht-reelle komplexe Zahlen ins Spiel.

Mit der Substitution

  
 
 (Subst)
 

erhält man

 

Im Vergleich mit der reduzierten Gleichung (RedGlg) (also mit  ) erkennt man, dass bei Gleichsetzung mit ihr die Unbekannten   folgende Nebenbedingungen erfüllen müssen:

   
 
 (NB-Nrm)
 

und

   
 
 (NB-Sp)
 

Unter Beachtung dieser Nebenbedingungen löst man nun die reduzierte Gleichung, indem man zunächst bemerkt, dass die Nebenbedingungen für die Unbekannten   und   die Gleichungen

  
 
 (Vieta-Nrm)
 

  und

  
 
 (Vieta-Sp)
 

implizieren. Beachte hierbei, dass zwar (Vieta-Sp) und (NB-Sp) äquivalente Bedingungen sind, nicht aber (Vieta-Nrm) und (NB-Nrm). Also muss im weiteren Lösungsweg stets darauf geachtet werden, dass die Nebenbedingung (NB-Nrm) gültig bleibt.

Nach dem Satz von Vieta sind daher   und   die beiden Lösungen der quadratischen Gleichung

 ,  
 
 (L-Res)
 

welche die Lagrange-Resolvente der kubischen Gleichung genannt wird.[Anm 13]

Die quadratische Lösungsformel liefert die Lösungen der Langrange-Resolvente zu

    mit     als der Diskriminante der quadratischen Resolvente gemäß (quDiscr).[Anm 14]

Bezeichnet nun   eine primitive dritte Einheitswurzel und setzt man   für  ,[Anm 15] so sind nun die drei (nicht notwendig verschiedenen) Lösungen   der kubischen Gleichung die folgenden:

  
 
 (FormCard.1)
 
wobei für den Ausdruck   eine fest gewählte dritte Wurzel zu wählen ist, und für   die aufgrund von (NB-Nrm) durch diese Wahl festgelegte dritte Wurzel   von  . Entsprechend müssen auch die Paare   und   die Nebenbedingung (NB-Nrm) erfüllen.[Anm 16]
Man beachte also:
  • Bei positiver Lagrange-Diskriminante   (das heißt bei  ) sind   reell. Man wähle dann die reellen Kubikwurzeln für   bzw.  . Die anderen Kubikwurzeln   sind dann imaginär, und die Nebenbedingungen erzwingen, dass sie paarweise konjugiert komplex sind:   und  .
  • Bei verschwindender Lagrange-Diskriminante   (das heißt bei  ) ist   eine reelle doppelte Nullstelle der quadratischen Lagrangeschen Resolvente. Für   gilt dasselbe wie im vorstehenden Fall und zusätzlich  ,   und entsprechend  .
  • Bei negativer Lagrange-Diskriminante   (das heißt bei  ) sind   imaginär und zueinander konjugiert komplex. Daher sind dann auch die Kubikwurzeln   imaginär, und in diesem Falle, dem „casus irreducibilis“, sind die Paare   zueinander konjugiert komplex:  . Daher ist ihre jeweilige Summe   reell.[Anm 17]

Die drei Lösungen sind also

   
 
 (FormCard.2)
 

Dabei muss für alle auftauchenden Radikale   jeweils dieselbe Wurzel ausgewählt werden und für   insbesondere zwei solche Wurzeln, mit welchen die Nebenbedingung (Vieta-Nrm) (also  ) erfüllt ist.

Der Sonderfall  
Man setze   sowie   und schließlich  , so dass sich die drei Wurzeln   für   ergeben.
Lösung der allgemeinen (nicht notwendig normierten) Gleichung
Will man auf die allgemeine Gleichung (AllgGlg) mit dem Leitkoeffizienten   zurückgehen, so sind die Substitutionsbeziehungen (Red-p), (Red-q) und (Red-abc) rückwärts einzusetzen sowie die Tatsache zu nutzen, dass in der Diskriminante der Leitkoeffizient des Ausgangspolynoms   in der  -ten Potenz als Normierungsfaktor hinzutritt. Im kubischen Falle   tritt also der Normierungsfaktor   bei der Definition der Diskriminante hinzu:  . Sie bleibt dank dieser Normierung als ganzzahliges Polynom in den Koeffizienten   des allgemeinen Polynoms   darstellbar:[Anm 18]
 

Explizite Berechnung der Diskriminante

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Die Diskriminante   der Lagrangeschen Resolvente   und diejenige   des reduzierten oder normierten Polynoms (  gemäß (NrmGlg) bzw.   gemäß (RedGlg)) stehen gemäß (quDiscr) und (kubDiscr) in folgender Beziehung:

 

Mit Hilfe der expliziten Lösungen lässt sich die Diskriminante   nun direkt berechnen und die Beziehung zur Diskriminante   der Lagrangeschen Resolvente bestätigen. Für diese Rechnung sei zwecks einfacher Lesbarkeit   und   gesetzt, so dass

 

Beachtet man die Beziehungen zwischen den Einheitswurzeln[Anm 19]

 , wobei
  und
 , so dass
 , also
  und
 ,

so erhält man

 

und folglich für das Differenzenprodukt

 

und für sein Quadrat

 

Die oben bereits errechnete Diskriminante des reduzierten Polynoms (redGlg)   und ihre Beziehung zur derjenigen   der Lagrangeschen Resolvente sind somit explizit bestätigt.

Einzelfallbetrachtung

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Im Folgenden sollen die drei Fälle näher betrachtet werden.

Diskriminante gleich Null

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Die Gleichung   (äquivalent: ) zeigt: Entweder verschwinden   und   zugleich oder keines von beiden, d. h.:  .

Im Falle (a)  
handelt es sich um das Polynom  , und   ist die einzige (dreifache) Nullstelle.
Daher hat das allgemeine kubische Polynom   die dreifache Nullstelle:
 
Im Falle (b)  
wählt man   reell. Nach den obigen Formeln hat   dann eine einfache reelle Lösung
 ,
und eine doppelte reelle Lösung
 .
Das allgemeine kubische Polynom   hat also die Nullstellen
 

Diskriminante negativ

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Dann ist  , und die auftretenden Quadratwurzeln   sind reell, mithin auch die Lösungen   der Lagrangeschen Resolvente. Man wähle für   und   jeweils die reellen dritten Wurzeln   bzw.  . Es gibt genau eine reelle und zwei konjugiert komplexe Lösungen, die nach den obigen Formeln durch

 

gegeben sind.

Für das allgemeine kubische Polynom   erhält man die Nullstellen

 

Diskriminante positiv (casus irreducibilis)

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Die Quadratwurzeln   sind rein-imaginär, und die Lösungen   der quadratischen Resolvente konjugiert komplex. Daher ergeben sich für   und   zueinander konjugiert komplexe Werte, so dass sich mit

 

drei unterschiedliche reelle Lösungen ergeben.

Bei der Bestimmung von   oder   kommen jedoch dritte Wurzeln aus nicht-reellen Zahlen vor. Obgleich solche Ausdrücke zur Zeit Cardanos als sinnlos galten, weil ihre anschauliche Bedeutung noch im Dunkeln lag, rechnete Cardano rein formal mit diesen Ausdrücken (also gemäß den üblichen Rechenregeln, ohne ihnen eine anschauliche Bedeutung beimessen zu können) und konnte die drei Lösungen angeben, von denen er wusste, dass sie reell waren. In der Lösungsformel war die „Realität“ der Lösung allerdings verschleiert, weil sie „irreale“ Zahlen involviert. Da dieser Lösungsweg also das Terrain der anschaulichen, „reellen“ Zahlen verlässt und die Lösung somit nicht auf reelle Radikale zurückführbar war, wurde dieser Fall casus irreducibilis genannt.[Anm 20] Dennoch mögen weitblickende Zeitgenossen – wie Cardano – in diesen Umständen einen Fingerzeig erahnt haben, dass jene sinnlos erscheinenden Ausdrücke womöglich doch einen tieferen Sinn besitzen.

Trigonometrische Behandlung des Casus irreducibilis nach Vieta

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Die trigonometrischen Formeln gelten

  • nicht nur für den Casus irreducibilis ( ),
  • sondern auch für den Fall  , das heißt für den Fall mehrfacher reeller Nullstellen: Dieser Fall besteht aus zwei Unterfällen:
    • Fall (a) mit nur einer reellen, dreifachen Nullstelle und
    • Fall (b) mit einer reellen doppelten Nullstelle (und einer weiteren davon verschiedenen reellen Nullstelle).

Es werden zwei Herleitungen der trigonometrischen Lösungen gezeigt:

  1. Die erste Herleitung betrachtet unmittelbar die Bildung der Kubikwurzeln   aus den beiden Lösungen   der Lagrangeschen Resolvente und setzt die geometrische Interpretation von Addition und Multiplikation komplexer Zahlen voraus, indem sie die Kubikwurzel anhand der Polarkoordinaten (oder Kreiskoordinaten) bildet. Dadurch benötigt diese Argumentation die Gleichung zur Winkeldrittelung nicht.
  2. Die zweite Herleitung parametrisiert die reelle Achse mit Hilfe des Cosinus und findet die Nullstellen des reduzierten Polynoms direkt und ohne Kenntnis von Cardanos Formel. Anstelle der Tatsache, dass es sich bei den gesuchten Lösungen um Kubikwurzeln aus den Lösungen der quadratischen Lagrangeschen Resolvente handelt, stützt sich diese Argumentation auf die Gleichung zur Winkeldrittelung, welche aus dem Satz von Moivre folgt.

Beide Argumentationen decken also all jene Fälle ab, in denen keine imaginären, sondern nur reelle Wurzeln in Erscheinung treten, und sie gestatten, das Diskriminantenkriterium für mehrfache Nullstellen erneut zu bestätigen.

Die Bedingungen für diese Fälle (also für den Casus irreducibilis und den Fall mehrfacher Nullstellen) lassen sich in verschiedenen äquivalenten Formulierungen ausdrücken, die hier zusammengestellt werden, weil sie später benötigt werden.

Äquivalente Formulierungen der Kriterien für den Casus irreducibilis bzw. für mehrfache Nullstellen
no Kriterien für Casus irreducibilis Schlagwort oder (Referenz im Text) Kriterien für mehrfache Nullstellen
(Entweder Fall (a) oder Fall (b))
(0)   Vorzeichen der Diskriminante    
(1)   Vorzeichen der Lagrange-Diskriminante    
(2)   Lösungen der Lagrange-Resolvente  
(3)   (QuadrPos)  
(4)   (AbsBetrag)  
(5)   -   AUT[Anm 21]  
(6)   (CosinusArg)   AUT  
(7)   (SinusArg)   AUT  

Der Fall Fall (a) ist trivial, denn er ist durch folgende äquivalente Aussagen gekennzeichnet:

  •  
  •  
  •   für  
  •  , denn: Die Wurzeln eines reduzierten reellen (oder komplexen) Polynoms müssen verschwinden, sobald sie alle gleich sind, weil ihre Wurzelsumme („Spur“) ja verschwindet.

Bei   genügt sogar   zur Kennzeichnung dieses trivialen Falles, in dem die Lösungen zusammenfallen und im Nullpunkt verschwinden. Fall (a) ist also bereits geklärt und kann daher von den nun folgenden Betrachtungen ausgeschlossen werden: Im Folgenden sei also   (und mithin  ) angenommen. Am dritten Kriterium (QuadrPos) ist leicht abzulesen, dass dies notwendig   erzwingt.

Die trigonometrische Darstellung der Lösungen zeigt einmal mehr: Reine Gleichungen (synonym: binomische Gleichungen)   empfehlen sich nicht als „Normalformen“, auf welche eine allgemeine Gleichung stets zurückführbar wäre. Das erklärt den berüchtigten Namen Casus irreducibilis. Hier deutete sich den Menschen der Renaissance zum ersten Mal an, dass die Hoffnung, Lösungen der allgemeinen Gleichung müssten sich als verschachtelte Radikalausdrücke darstellen lassen, trog. Stattdessen empfahl sich eine andere „Normalform“: Die Gleichung zur Winkeldrittelung.

Darstellung in Polarkoordinaten

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Ausgangsidee ist, die beiden komplex konjugierten, ggf. sogar identischen (und dann reellen) Wurzeln   der Lagrange-Resolvente in Polarkoordinaten zu schreiben, um ihre Kubikwurzeln leicht angeben zu können:

 

Hierfür sind

 

und
  mit
 
und
  
 
 (PolKoord)
 

zu wählen, wie der Abgleich mit den Wurzeln   zeigt:

  
 
 (PolKoordAbgl)
 

Beachte: Weil   nach Wahl des Vorzeichen seines Imaginärteils in der oberen Halbebene liegt oder reell ist, existiert ein solches  .

Die Kubikwurzeln berechnen sich demnach zu

  bzw. zu
  für  ,

und folglich sind die Lösungen

  für   wobei   gewählt sei. 
 
 (TrigLsg.1)
 

Lässt man für   alle ganzen Zahlen zu, so hängt  , wie schon in der Gleichung zur Winkeldrittelung angemerkt, nur von der Restklasse   modulo   ab – denn sie wiederholen sich nach drei aufeinanderfolgenden Zahlen –, so dass es genügt, dass der ganzzahlige Index   lediglich ein Repräsentantensystem modulo   durchläuft:  . Beispielsweise genügen drei aufeinanderfolgende Zahlen wie   oder  . Auf der rechten Seite kann also bspw.   anstelle von   gewählt werden, um   zu erhalten.

Bezug zur Winkeldrittelung
Die Cosinus-Werte   sind (bei dieser Wahl von  ) gemäß der Gleichung zur Winkeldrittelung die Lösungen der Gleichung
  und der zugehörigen normierten Gleichung
 .
Zum Vorliegen von Fall (b)
Unter der genannten Voraussetzung ( ) sind die folgenden Aussagen äquivalent:
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  • Genau zwei der Wurzeln stimmen überein, bilden also eine doppelte Nullstelle.
  • Fall (b) liegt vor.

Parametrisierung der reellen Variable

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Nach einem Additionstheorem, das sich leicht mit dem Satz von de Moivre herleiten lässt, gilt für alle   die Beziehung

   
 
 (Moivre)
 

Diese Beziehung wurde in Gleichung (WinkeldrittelungGlg) für die Winkel   und   formuliert (also anstelle von   bzw.  ).

Parametrisiert man die reelle Variable   durch die (surjektive, aber nicht injektive) Abbildung

 ,

so nimmt die zu lösende reduzierte kubische Gleichung

  
 
 (KubGlg)
 

diese Gestalt an:

 .

Nutzt man hierin die obige Gleichung (Moivre), so erhält man

 

Wählt man für   den festen (und aufgrund des Kriteriums (AbsBetrag) positiven) Wert  , so verschwindet der Klammerausdruck, und es bleibt diese Hilfsgleichung zu lösen:

 
 
 (ArgRes.1)
 

Allerdings ist zunächst offen, ob diese Gleichung für den Winkel   lösbar ist, und wenn ja, ob sie alle Lösungen der ursprünglichen Gleichung liefert. Dazu muss nachgewiesen werden, dass durch die Beschränkung auf das Intervall   keine reelle Lösung der ursprünglichen Gleichung (KubGlg) aus dem Blickfeld gerät. Zu diesem Nachweis schätze für   nach dem Kriterium (AbsBetrag) ab:

 

Also bedeutet die Festlegung auf   keinen Wurzelverlust, und daher genügt es, die Lösungen der Gleichung (ArgRes.1) zu finden.[Anm 22]

Wie eingangs erwähnt, lässt sich unter den getroffenen Annahmen an den obigen Kriterien ablesen, dass  , so dass nunmehr die folgende äquivalente Hilfsgleichung für den Winkel   zu lösen ist:

   
 
 (ArgRes.2)
 

Mit Hilfe des Zweiges des Arcus-Cosinus   setze man zunächst

 

Da die periodische Funktion   die Periode(nlänge)   besitzt, lässt sich nun für jedes   eine Lösung

  der Gleichung (ArgRes.2)

definieren. Aus demselben Grund besteht die Menge   dieser Lösungen aus höchstens drei Elementen  , und um alle diese Werte darzustellen, genügt es, mit   ein Repräsentantensystem der Restklassen modulo   zu wählen, also zum Beispiel drei unmittelbar aufeinanderfolgende ganzen Zahlen wie   oder  .

Die drei gefundenen Lösungen der Gleichung   haben also die Form

  mit dem gewählten   und   
 
 (TrigLsg.2)
 

Kriterium für Doppelwurzel

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Eine doppelte Nullstelle tritt genau gemäß dem Abschnitt zur Bestimmung der Diskriminante genau dann auf, wenn die Diskriminte verschwindet (und  , also Fall (b) vorliegt). Es ist möglich, dieses Ergebnis ohne Kenntnis der Diskriminante und ihrer Bedeutung unmittelbar aus der trigonometrischen Darstellung abzuleiten.

Behauptung
Für ein Repräsentantensystem   der Restklassen modulo 3 ( ) sind die Werte   genau dann paarweise verschieden, wenn   (also im Casus irreducibilis). Im „Falle (b)“   stimmen genau zwei überein und liefern eine doppelte Nullstelle. Zusatz: Im trivialen „Fall (a)“  , der nicht Gegenstand dieser Betrachtung ist, stimmen sogar alle drei überein und verschwinden im Nullpunkt, wie bereits dargelegt.
Begründung
Dass zwei Lösungen, etwa  , gleich sind, bedeutet, dass der zur dritten gehörige Winkel   liegt, wie eine Überlegung über die Drehung eines dem Einheitskreis einbeschriebenen gleichseitigen Dreiecks illustriert, dessen Eckpunkte auf den Punkten liegen: Denn die zugehörigen Winkel   müssen dann symmetrisch zur  -Achse liegen, so dass der dritte Winkel auf der  -Achse zu liegen kommt, also Vielfaches von   ist:  . Genau dann gilt   (Kriterium (CosinusArg)) und mithin  . Umgekehrt liegen bei   drei verschiedene reelle Wurzeln vor. – Formal gerechnet: Die Identität   bedeutet wegen   die Identität  . Der Nachweis besteht in der Äquivalenz der folgenden Aussagen:
  • Fall (b) liegt vor, das heißt, genau zwei Wurzeln fallen in einer doppelten Nullstelle zusammen.
  •  
  •  . Denn der andere grundsätzlich mögliche Fall ( ), scheidet aus, da  .
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  •   (Kriterium (CosinusArg))
  •  

Wegen   sind ferner äquivalent:

  •   (m. a. W.:  )

Daher sind schließlich auch die folgenden Aussagen äquivalent:

  •  
  •  
  •  

Wegen   ist hiermit insgesamt bestätigt, dass das Verschwinden der Diskriminante mit dem Vorliegen einer doppelten Nullstelle äquivalent ist und ihre Negativität mit dem Vorliegen dreier verschiedener reeller Wurzeln, wie behauptet.

Dieselbe Überlegung lässt sich analog anhand der Formel (TrigLsg.1) durchführen; dazu muss lediglich   an die Stelle von   treten. Allerdings ließ sich dort bereits dasselbe Ergebnis mit Hilfe der Darstellung komplexer Zahlen durch Polarkoordinaten einfacher begründen.

Variante Schreibweise der Lösung

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Der Cosinus besitzt die folgenden Symmetrie- und Antisymmetrie-Eigenschafen

  und
 

Angewandt auf die   ergibt sich damit die folgenden Darstellung der Lösungen:

  
 
 (TrigLsg.3)
 

Die allgemeine Gleichung   hat also die folgenden drei Lösungen:

 

Abspaltung eines reellen Linearfaktors und Beispiele

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Man beachte weiterhin, dass die Koeffizienten   als reell angenommen werden.

Vorab ist eine Überlegung zur Abspaltung reeller Linearfaktoren nützlich. Der obigen Theorie nach ist mindestens eine Nullstelle des reduzierten Polynoms   reell.[Anm 23] Sie sei mit   bezeichnet. Dann spaltet das Polynom den reellen Linearfaktor   ab, und zwar in folgender Weise:

Aus   folgt, wenn   die beiden anderen (ggf. komplexen) Nullstellen sind:

  •  
  •  , also  .
  •  .

Also lautet die Spaltung:

 ,

wobei (nach dem Satz von Vieta)

  •   und
  •  .

Die Diskriminante des quadratischen Polynomfaktors   ist

 

und seine Nullstellen sind

 

Beispiel mit negativer Diskriminante

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Cardano führt als Beispiel an:[ENw 4]

 .

Für dieses kubische Polynom ist

 

Wegen   ist   und man erhält

 .

Man wähle (beim Gleichheitszeichen „ “) die reellen Kubikwurzeln

  und
 

Die Nebenbedingungen sind damit erfüllt! Somit ergibt sich   und  . Für die Techniken zum Ausziehen von verschachtelten Wurzeln sei auf die Fachliteratur verwiesen.

Beispiel mit positiver Diskriminante

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Cardano betrachtet die Gleichung[ENw 5]

 .

Für dieses kubische Polynom ist

 

Wegen   ist   und man erhält

 

Man setze

  und
 .

Damit gilt  , das heißt: Die Nebenbedingung NB-Nrm ist erfüllt. Auch Nebenbedingung NB-Spur ist erfüllt:

 .

Tatsächlich erfüllt   die Gleichung, denn:

 

Also erhält man die Lösungen:

 
 
 

Nun ist aber offenbar   eine Lösung, also zerfällt  .

Die beiden weiteren Nullstellen sind demnach  .

Da es (gemäß Körpertheorie) nur drei Nullstellen geben kann, muss es sich um dieselben handeln:  . Wegen der kryptischen Notation der Lösungen  , die Kubikwurzeln von imaginären Größen enthalten, bleibt – einem Menschen der Renaissance allzumal – zunächst verborgen, weshalb diese Mengen identisch sein können und wie die „kryptischen Lösungen“   den reellen Lösungen der rechten Mengen zuzuordnen sind. Dies soll nun durch eine „formale Rechnung“ geklärt werden:[Anm 24]

Wegen
 
gilt mit der folgenden Auswahl der Kubikwurzeln
  und
 
die Identität  .
Dabei sind auch die Nebenbedingungen erfüllt:
  • (NB-Nrm):   und
  • (NB-Spur) bleibt unverändert:  
Wenn als primitive dritte Einheitswurzel   gewählt wurde, so dass  , dann gilt überdies
 , so dass tatsächlich  .

In der trigonometrischen Lösung sind für das besprochene Beispiel zu wählen:

  und  , so dass  .

Die Lösungen gemäß der trigonometrischen Lösung lassen sich so schreiben:  

Beispiel aus der Trigonometrie
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Im regulären Vierzehneck entspricht das Verhältnis der Seite   zum Umkreisradius   dem Wert  , der die folgende kubische Gleichung erfüllt:

 

Durch kubische Ergänzung entsteht:

 

Mit der Cardanoschen Formel ergibt sich im Casus irreduzibilis das folgende reelle Lösungstriplett

 
 
 

mit   als dem  -Verhältnis im regulären Vierzehneck.

Cardanos Formel in der Formulierung durch Arthur Cayley

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Man mag es als einen Mangel empfinden, dass die Formel von Cardano stets die Nebenbedingungen im Auge behalten muss. Diesem Umstand hat Arthur Cayley abgeholfen.[ENw 6]

Für zwei neue Unbekannte   setze man

  und   
 
 (CayleyParam)
 

Dann folgt mit Nebenbedingung (NB-Nrm) bzw. (Vieta-Nrm)   Setzt man diesen Wert in die Gleichungen (CayleyParam) ein, ersetzt   bzw.   durch die Werte aus der Cardanoschen Formel (CardForm.1) und löst nach   bzw.   auf, so erhält man

  
 
 (CayleysForm.1)
 

Damit erhält man nun die Lösungen in Cayleys Formulierung.

  für  
 
 (CayleysForm.2)
 

Zwar gibt es neun Doppelindizes  , doch die Menge   besteht lediglich aus den drei Lösungen

  
 
 (CayleysForm.3)
 

Charakteristik 2 und 3

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Hat der Ring   der Koeffizienten die Charakteristik   oder   dann lassen sich die angegebenen Formeln wegen der Divisionen durch   nicht anwenden. Näheres dazu im Artikel über kubische Gleichungen.

Andere, insbesondere komplexe Koeffizientenkörper

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Für Koeffizientenkörper   anderer Charakteristiken und für komplexes   gilt die cardanische Formel unverändert und führt nötigenfalls zu einem Erweiterungskörper  , der den Zerfällungskörper des betrachteten Polynoms enthält.

Im Falle eines nicht geordneten Körpers   bleiben nur zwei Fälle unterscheidbar:

  •  : Dies ist allgemein das Kriterium für mehrfache Nullstellen, wie bei der Bestimmung der Diskriminante beschrieben.
  •  : Dies ist allgemein das Kriterium für paarweise verschiedene Nullstellen. Die beiden „Unterfälle“
    •   (drei verschiedene reelle Wurzeln) bzw.
    •   (nur eine reelle und zwei verschiedene komplex konjugierte Wurzeln),
die Rahmen obiger Fallunterscheidung unterschieden werden konnten, werden ohne eine Ordnung ununterscheidbar und verschmelzen zu nur einem Fall, in dem sich lediglich feststellen lässt, dass es sich um drei verschiedene komplexe Wurzeln handelt.

Die trigonometrische Behandlung des Falles  , dem „casus irreducibilis“, beruht lediglich – wie oben erläutert – darauf, die Kubikwurzel komplexer Zahlen in Polarkoordinaten darzustellen, also mit Hilfe der trigonometrischen Funktionen. Dieser Ansatz der ersten Herleitung bleibt also weiterhin möglich, wird jedoch seiner Pointe beraubt, diente er doch dem Zweck, im Falle dreier reeller Wurzeln einen „rein reellen“ Ausdruck für die Lösung zu finden. Nun, da im Regelfall alle drei Wurzeln komplex sind und einen nicht verschwindenden Imaginärteil haben, wird dieser auch in Polarkoordinaten nicht verschwinden: Die imaginäre Komponente (als Sinus-Wert angegeben) wird nicht getilgt werden. Dass er bei reellem Koeffizientenkörper verschwindet, liegt darin begründet, dass die Paare   komplex konjugiert sind.

Quartische Gleichungen

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Faktorisation von quartischen Polynomen

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Bei quartischen Gleichungen beziehungsweise Gleichungen vierten Grades sind die Lösungen immer biquadratisch radikale Ausdrücke aus Lösungen von kubischen Gleichungen. Der Grund dafür besteht in der Tatsache, dass alle Polynome vierten Grades als Differenz des Musters Quadrat eines quadratischen Polynoms minus Quadrat eines linearen Polynoms dargestellt werden können. Durch das Nullsetzen des quartischen Polynoms kann auf diese Weise der Satz von Vieta verwendet werden. Und diese Differenz zweier Quadrate kann dann mit der dritten binomische Formel faktorisiert werden. So entstehen zwei Faktoren von jeweils zweitem Grade. Diese können dann mit der Mitternachtsformel aufgelöst werden. Für die Bestimmung der Koeffizienten von diesen beiden Polynomfaktoren ist die Auflösung eines kubischen Gleichungssystems erforderlich. Dies wird im nun Folgenden gezeigt. Gegeben sei ein quartisches Polynom, welches faktorisiert werden soll:

 

Eine kubische Resolventengleichung führt hierbei zur Ermittlung von  :

 

Sukzessiv können dann   und   ermittelt werden.

Nach anschließender Faktorisation der dritten binomischen Formel führt das Lösen von quadratischen Faktoren zur x-Lösung.

Beweis der kubischen Resolvente

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Durch Eliminierung der unbekannten v und w kann eine kubische Gleichung für u in Abhängigkeit der gegebenen Koeffizienten A, B, C und D aufgestellt werden:

 

Die Bilanz der Koeffizienten des quadratischen Glieds ergibt folgende Gleichung:

I)  

Die Bilanz der Koeffizienten des linearen Glieds ergibt nachfolgende Gleichung:

II)  

Und die Bilanz der Koeffizienten des absoluten Glieds ergibt die nun folgende Gleichung:

III)  

Durch das Gleichsetzungsverfahren mit dem Muster I*III = II² ergibt sich folgende kubische Gleichung:

 

Diese Gleichung kann dann nach u aufgelöst werden.

Beispielgleichung

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Nach der positiven reellen Lösung soll folgende Gleichung aufgelöst werden:

 

Gegeben ist die genannte Form:

 

Nach dieser Form gelten die Werte   und  .

Die genannte kubische Resolvente lautet dann für diese Beispielgleichung so:

 

Nach der Formel von Gerolamo Cardano lautet die reelle Lösung für   wie folgt:

 .[Anm 25]

Genannt waren ebenso die Gleichungen:

 
 

In dieser Beispielgleichung lauten sie so:

 
 

So entstehen   und  :

 
 

Also gilt:

 

Nach dem Satz von Vieta kann dann so das quadratische Polynom mit den beiden reellen Lösungen herauskristallisiert werden:

 
 

Nach der dritten binomischen Formel gilt:  .

Anschließend wird weiter umgeformt:

 
 
 

Quintische Gleichungen

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Quintisches Analogon zur Cardanoschen Formel

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Nach dem Satz von Abel-Ruffini ist das Analogon der Cardanoschen Formel für quintische Gleichungen nicht elementar darstellbar. Jedoch kann bei diesem quintischen Analogon die reelle Lösung dann in einem quintisch radikalen Ausdruck dargestellt werden, wenn ein elliptischer Schlüssel ausgedrückt über die Thetafunktionen auf der Grundlage der Elliptischen Nomenfunktion   oder über die Jacobischen Amplitudenfunktionen angewendet wird. Die Mathematiker John Stuart Glashan, George Paxton Young[ENw 7] und Carl Runge[ENw 8] fanden den quintisch radikalen Ausdruck für die Bring-Jerrard-Form heraus und beschrieben diesen Lösungsausdruck in ihrem Werk. Der Wert für den zugehörigen elliptischen Modul[ENw 9] beziehungsweise die zugehörige numerische Exzentrizität in Abhängigkeit vom Koeffizienten des absoluten Gliedes in der Bring-Jerrard-Form wurde durch Charles Hermite entdeckt und ermittelt. Und für die standardisierte Bring-Jerrard-Normalform der quintischen Gleichung wird im Folgenden das Analogon zur kubischen Formel nach Cardano aufgestellt:

 
 

Elliptischer Schlüssel:

 

Wichtiger Rechenhinweis über die genannten hyperbolisch lemniskatischen Funktionen:

 

Alternativ wird die genannte quintische Bring-Jerrard-Gleichung auch ohne elliptischen Schlüssel mit einem direkten Ausdruck für dieselbe reelle Lösung so gelöst:

 
 

Hierbei stehen die Buchstaben R und S für den Rogers-Ramanujan-Kettenbruch und den zugehörigen alternierenden Kettenbruch. Und die Abkürzung sl stellt den lemniskatischen Sinus dar.

Quintisches Rechenbeispiel

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Eine bekannte quintische und elementar lösbare Gleichung, deren Lösung somit analog zur kubischen Formel nach Cardano gelöst werden kann, ist die folgende:

 

Die durch Umformung gebildete Gleichung

 

hat dieselbe Lösungsmenge. Nach den Setzungen

 

ergibt sich

 

Nun kann die reelle Lösung dieser Gleichung direkt hervorgerufen werden:

 

Wegen   folgt

 

und es ergibt sich die reelle Nullstelle

 

Da sich die Terme   und   durch Radikale des maximal fünften Grades ausdrücken lassen, lässt sich auch   (ohne Bezug auf transzendente Funktionen wie  ) durch Radikale des maximal fünften Grades ausdrücken.

Anmerkungen

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  1. Vgl. die geometrische Visualisierung der Quadratischen Ergänzung und ihre Geschichte oder die Geschichte der Quadratischen Gleichung mit Visualisierung.
  2. Im Falle quadratischer Gleichungen bringt diese Substitution das lineare Glied zum Verschwinden und führt daher fast unmittelbar auf die Lösungsformel („p-q-Formel“).
  3. Dabei spielt keine Rolle, ob die Nullstellen (Lösungen) bereits in dem betrachteten Körper oder Ring (im klassischen Falle also  ) liegen oder erst ein einem größeren Erweiterungskörper (etwa dem Zerfällungskörper): Für den klassischen Fall wäre dies der Körper   der komplexen Zahlen, mit denen zu Cardanos Zeit noch keine Anschauung verbunden war und die daher mindestens als unwirklich galten, wenn nicht gar suspekt und nicht-existent.
  4. Im älteren Sprachgebrauch: „symmetrische Grundfunktionen“
  5. Die Diskriminante eines ganzrationalen Polynoms in den Koeffizienten   soll also in   liegen und nicht etwa erst in   zu finden ist. Dieses Postulat bedingt die Wahl von  .
  6. Dies gilt sinngemäß natürlich auch für positives  . Dieser Fall liegt aber jenseits des klassischen Betrachtung.
  7. Kurzeinführung zur Kurvendiskussion: Die (erste) Ableitung einer Funktion   an der Stelle   ist durch die Gleichung  , vorausgesetzt, dass der Grenzwert existiert. Entsprechend bezeichnet   die zweite Ableitungsfunktion. Die Kurvendiskussion lehrt, dass an lokalen Extremstellen   die erste Ableitung verschwindet ( ). Dabei kann die zweite Ableitung Auskunft darüber geben, ob es sich um ein lokales Minimum ( ) oder um ein lokales Maximum ( ) handelt. Sattelpunkte sind Wendepunkte mit waagerechter Tangente. An Wendepunkten verschwindet die zweite Ableitung. Ein Sattelpunkt   lässt sich als Grenzfall verstehen, in dem ein lokales Minimum und ein benachbartes lokales Maximum, die sich einander annähern, miteinander zu einem Punkt verschmelzen: Dann liegt bei   kein lokales Extremum vor, doch besitzt der Sattelpunkt eine waagerechte Tangente und es gilt  . Im Allgemeinen sind dies keine hinreichenden Kriterien für das Vorliegenden von Extrema oder Sattelpunkten, wie schon die Beispiele   für   zeigen, wohl aber im kubischen Falle. Weitere Einzelheiten im Artikel zur Kurvendiskussion.
  8. Setzt man als bekannt voraus, dass das Verschwinden der ersten Ableitung an einer Nullstelle die „Dopplung“ dieser Nullstelle bedeutet, so wird klar, dass das Verschwinden des Extremwertprodukts   bedeutet, dass eine der beiden lokalen Extremstellen   zugleich Nullstelle ist und somit eine doppelte Nullstelle. Sind sogar beide Nullstellen, so müssen sie aus Gradgründen übereinstimmen: denn zwei doppelte Nullstellen kann ein kubisches Polynom nicht haben. – Wenn die Diskriminante also bei mehrfachen Nullstellen verschwindet, so muss sie bis auf einen Faktor mit dem Extremwertprodukt   übereinstimmen. Dieses lässt sich wegen   leicht bestimmen:  .
  9. Hier wird deutlich, weshalb die Überlegung dieses Abschnittes lediglich als „Veranschaulichung“ oder „Plausibilisierung“ gelten kann, nicht als „Herleitung“ oder „Beweis“. Für einen strengeren Nachweis müssten Argumente wie der Zwischenwertsatz, Extremwertsatz, der Satz über die Anzahl von Nullstellen eines Polynoms und die Tatsache   eingebracht werden.
  10. Diese folgt aus der Bemerkung über die „Spur“ im obigen Abschnitt Formulierung als Aufgabe der modernen Algebra
  11. Diese Ergebnisse werden sich später erneut ergeben.
  12. Die Additionstheoreme sind eine Folge oben genannter Sätze. Vergleich trigonometrischen Additionstheoreme und insbesondere zu Vielfachen des Cosinus.
  13. Die klassische Strategie zur Lösung von Gleichungen bestand darin, die Lösung stufenweise mit Hilfe von Zwischenlösungen aufzubauen, die Lösungen von Hilfsgleichungen („Resolventen“) sind. Es galt also, Hilfsgleichungen zu finden, deren Lösungen geeignet sind, das erhoffte verschachtelte Radikal für die allgemeine Gleichung stufenweise aufzubauen. Im vorliegenden Falle liefert die quadratische Lagrange-Resolvente zwei Lösungen  , mit deren Kubikwurzeln   die Lösungen der allgemeinen Gleichung dritten Grades beschrieben werden können. Galoistheoretisch entspricht diesem Vorgehen der Aufbau eines Köperturms vom Grundkörper zum Zerfällungskörper der vorgelegten Gleichung.
  14. Bemerkenswerterweise gilt  .
  15. Beispielsweise wähle man
     
      und
     
    – In analoger Weise tritt ja in der Mitternachtsformel die   als (die einzige) primitive zweite Wurzel auf:  .
  16. Derselbe Gedankengang in varianter Formulierung: Setzt man die Substitution (Subst) in das reduzierte Polynom   gemäß (redGlg) ein, so erhält man  . Die Nebenbedingungen (NB-Nrm) und (NB-Sp) stellen sicher, dass  , und bringen die Substitutionsvariablen in gegenseitige Abhängigkeit. Nun ist  , also  . Die Auswahl des Vorzeichens „ “ schlägt sich nur in einer bedeutungslosen Vertauschung von   nieder, so dass es ohne Einschränkung so gewählt werden kann:   und  . Die Auswahl der dritten Wurzeln ist nur bei einer der Variablen   oder   frei, die Auswahl der anderen ist dann durch die Nebenbedingungen bereits festgelegt. Dies bedeutet für die Lösungen  , was im nun folgenden Absatz notiert ist. – Eine weitere Argumentationsvariante befindet sich hier.
  17. Hierin bestand in Cardanos Zeit gerade die Herausforderung: Wie lässt es sich verstehen, dass die Summe zwei unverständlicher (weil imaginärer) Ausdrücke die richtigen, reellen Nullstellen liefert? Warum sind die reellen Nullstellen nicht auf „reelle“ Radikale zurückführbar?
  18. Es ist allerdings zu beachten, dass in der Literatur auch andere Normierungen im Schwange sind, die nicht dem Postulat folgen, dass ganzzahlige Polynome auch ganzzahlige Diskriminanten haben sollen. So findet sich bspw. eine variante Normierung zu  . Die hier dargestellte Normierung folgt Standard-Lehrbüchern zur Algebra von Eugen Netto über Heinrich Weber (Mathematiker) bis zu Bartel Leendert van der Waerden und Serge Lang.
  19. Hierfür sei nun die primitive dritte Einheitswurzel   gewählt. Das Endergebnis bleibt bei Wahl von   (also bei Vertauschung von   und  ) unverändert.
  20. Der Begriff bezieht sich also nicht auf die Eigenschaft der Irreduzibilität von Polynomen, der ja auch erst später geprägt wurde. Dennoch gibt es eine begriffliche Koinzidenz: Wir wissen heute, dass reelle Nullstellen irreduzibler rationaler Polynome grundsätzlich nicht durch reelle Radikale dargestellt werden können – mit Ausnahme quadratischer (und linearer) Polynome; siehe dazu Bartel Leendert van der Waerden: Algebra I, Seite 194.
  21. „AUT“ (lat.) stehe für das ausschließliche „oder“ und unterscheidet die beiden Fälle (a) und (b).
  22. Zugleich drängt sich der Verdacht auf, dass im Falle   wegen   eine Nullstelle bei   oder   auftreten könnte. Diese Vermutung steht im Einklang mit den Ergebnissen aus der Tabelle zur Veranschaulichung der Fallunterscheidung durch Kurvendiskussion und wird später erneut bestätigt.
  23. Dies folgt ebenso aus dem Zwischenwertsatz bzw. aus der abstrakten Kennzeichnung reell abgeschlossener Körper: Reelle kubische Polynome haben eine reelle Nullstelle.
  24. Formal soll bedeuten, dass mit dem Symbol   unter Beachtung der üblichen Rechenregeln gerechnet wird, obgleich der Menschen des 16. Jahrhunderts noch keine Vorstellung von solchen „imaginären Zahlen“ hatten. Ob Cardano diese Rechnungen durchgeführt bzw. veröffentlicht hat, wäre zu recherchieren. Grundsätzlich imstande dazu wäre er gewesen, da er ähnlich formale Rechnungen mit imaginären Größen im Falle einer quadratischen Gleichung   durchgeführt hat. Cardano hat die imaginären Lösungen freilich als „nutzlos“ bezeichnet. Dies dürfte auch als eine Vorwegnahme eventueller Kritik zu verstehen sein: Denn nach einer solchen Selbstkritik kann Cardano Lösungsausdrücke veröffentlichen, die er für gleichermaßen fragwürdig und beachtenswert hält, ohne Gefahr zu laufen, bei kritischen Zeitgenossen in den Verdacht der Stümperei zu geraten. – Verstehen lässt sich diese Rechnung mit Hilfe der geometrischen Anschauung der komplexen Zahlen, welche Vietas trigonometrischer Lösung zugrunde liegt und diese Fragen beantwortet: Welche Vorstellung verbindet sich mit der Kubikwurzel einer komplexen Zahl? Wie also addiert man die beiden komplex konjugierten  , die ihrerseits dritte Wurzeln der komplex konjugierten   sind? Mit anderen Worten: Wie berechnet man   und insbesondere den Realteil  ?
  25. Es gilt die Identität:
     
    Denn folgende Kombination von Hyperbelfunktion und Areafunktion hat diese radikalische Darstellung für alle reellen Werte  :
     
    Somit wird die Form der Cardanoschen Formel erfüllt.

Einzelnachweise

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  1. Siehe Thomas de Padova, Alles wird Zahl, Kapitel 10, Seite 335.
  2. Matthiessen: IV. Abschnitt, § 94 Methode von Vieta, Seite 213, Historische Bemerkungen
  3. Vgl. Bartel Leendert van der Waerden: Algebra I, § 35, Aufgabe 2, Seite 108
  4. Vgl. Thomas da Padova: Alles wird Zahl. III. Algorithmen und Algebra, 10 Alles wird Zahl, Seite 328.
  5. Thomas da Padova: Alles wird Zahl. III. Algorithmen und Algebra, 10 Alles wird Zahl, Seite 339.
  6. Vgl. Heinrich Weber: Lehrbuch der Algebra, Erster Band, Seite 11 f. mit Verweis auf die Originalarbeit von Arthur Cayley: Phil. Mag. Vol. XXI, 1861, Collected mathematical papers vol. V, Nr. 310.
  7. G. P. Young: Solution of Solvable Irreducible Quintic Equations, Without the Aid of a Resolvent Sextic. In: Amer. J. Math. Band 7, Seiten 170–177, 1885.
  8. C. Runge: Über die auflösbaren Gleichungen von der Form  . In: Acta Math. Band 7, Seiten 173–186, 1885, doi:10.1007/BF02402200.
  9. F. Brioschi: Sulla risoluzione delle equazioni del quinto grado: Hermite – Sur la résolution de l’Équation du cinquième degré Comptes rendus –. N. 11. Mars. 1858. 1. Dezember 1858, doi:10.1007/bf03197334 (zenodo.org [abgerufen am 24. Oktober 2021]).

Literatur

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  • Jörg Bewersdorff: Algebra für Einsteiger. Von der Gleichungsauflösung zur Galois-Theorie. 6. Auflage. Wiesbaden 2019, ISBN 978-3-658-26151-1, doi:10.1007/978-3-658-26152-8 (Einführung [PDF; 319 kB]).
  • Heinrich Dörrie: Kubische und biquadratische Gleichungen. München 1948, doi:10.1515/9783486775990.
  • Ludwig Matthiessen: Grundzüge der antiken und modernen Algebra der litteralen Gleichungen. Leipzig 1896, Vierter Abschnitt. Directe Auflösung der Gleichungen von den ersten vier Graden durch Substitution. IV. Von der Auflösung der kubischen Gleichungen. § 127. Methode und Formel von Scipio Ferreo, Nicol. Tartaglia und Hieron. Cardano. (Capitulum cubi et rerum numero aequalium.), S. 362 ff., doi:10.3931/e-rara-78944.
  • Peter Pesic: Abels Beweis. Die Geschichte rund um die Lösungsformeln vom Grad 2 bis 4 und der komplette Beweis von Abel. Springer, 2005, ISBN 3-540-22285-5, doi:10.1007/978-3-540-27309-7.
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  • G. P. Young: Solution of Solvable Irreducible Quintic Equations, Without the Aid of a Resolvent Sextic (= American Journal of Mathematics. Band 7). 1885, S. 170–177.
  • F. Brioschi: Sulla risoluzione delle equazioni del quinto grado: Hermite – Sur la résolution de l’Équation du cinquième degré (= Comptes rendus. N. 11. (Mars 1858)). 1. Dezember 1858, doi:10.1007/bf03197334 (zenodo.org [abgerufen am 24. Oktober 2021]).
  • Carl Runge: Über die auflösbaren Gleichungen von der Form x⁵+ux+v=0 (= Acta Mathematica. Band 7). 1885, S. 173–186, doi:10.1007/BF02402200.
  • Bartel Leendert van der Waerden: Algebra I. unter Benutzung von Vorlesungen von E. Artin und E. Noether. (= Heidelberger Taschenbücher. Band 12). 8. Auflage. 1971, ISBN 3-540-03561-3, Kapitel VIII Die Theorie von Galois, § 64 Gleichungen zweiten, dritten und vierten Grades, Satz im Kleindruck auf Seite 194.
  • Konrad Knopp: Elemente der Funktionentheorie (= Sammlung Göschen. Band 1109). Walter de Gruyter & Co, Leipzig 1937, 2. Kapitel, § 4 Geschichtliches (Seite 19) – (144 S.).
  • Wolfgang Krull: Elementare Algebra vom höheren Standpunkt (= Sammlung Göschen. Band 930). Walter de Gruyter & Co, Leipzig 1939 (143 S.).
  • Eugen Netto: Vorlesungen über Algebra. Erster Band. B. G. Teubner, Leipzig 1896, OCLC 1140714575, 9. Vorlesung (Die symmetrischen Funktionen), 12. Vorlesung (Die Resultante und ihre Darstellung), 14. Vorlesung (Die Discriminanten) und 26. Vorlesung (Die Gleichungen zweiten, dritten und vierten Grades), § 284 [beschreibt Eulers eleganten Weg zur Herleitung der Cardanischen Formel] (388 S., archive.org [PDF; 23,1 MB]).
  • Heinrich Weber: Lehrbuch der Algebra. in zwei Bänden. Erster Band. Friedrich Vieweg und Sohn, Braunschweig 1895, §§ 34ff., S. 114 ff. (653 S., uni-goettingen.de [PDF; 48 kB; abgerufen am 1. November 2024]).
  • Robert Fricke: Lehrbuch der Algebra. verfaßt mit Benutzung von Heinrich Webers gleichnamigem Buche (in drei Bänden). Erster Band. Friedrich Vieweg & Sohn Aktiengesellschaft, Braunschweig 1924, 6. Transformationen höheren Grades § 3 Beispiel der kubischen Gleichung., S. 174 ff. (468 S., uni-goettingen.de [PDF; 65,1 MB; abgerufen am 9. November 2024]).
  • H.-D. Ebbinghaus, H. Hermes, Fr. Hirzebruch, Max Koecher, K. Mainzer, A. Prestel, R. Remmert: Zahlen. In: Grundwissen Mathematik I. 3., verbesserte Auflage. Springer-Verlag, Berlin, Heidelberg, New York, London, Paris, Tokyo, Hong Kong, Barcelona, Budapest 1992, ISBN 3-540-55654-0, Kapitel 3 Komplexe Zahlen (R. Remmert) § 1 Genesis der komplexen Zahlen 1. CARDANO (1501-1576), S. 46, doi:10.1007/978-3-642-96783-2 (Hirzebruch Collection [abgerufen am 9. November 2024]).
  • Serge Lang: Linear Algebra. 3rd edition Auflage. Addison-Wesley, 1970, ISBN 0-387-96412-6.
  • Thomas de Padova: Alles wird Zahl. Wie sich die Mathematik in der Renaissance neu erfand. Carl Hanser Verlag, 2021, ISBN 978-3-446-26932-3.
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