Deutsch: Dieses Foto wurde von Karl Gruber (K@rl) erstellt und unter nachfolgend aufgeführter Lizenz veröffentlicht. Das Bild kann frei verwendet werden, wenn die weiteren Lizenzbestimmungen eingehalten werden. Wenn die Lizenz eine Namensnennung erfordert, so soll diese in der Form Wikimedia Commons/KarlGruber erfolgen. Genaueres unter Beschreibung der richtigen Lizenz
English: This photograph was taken by K@rl and released under the license(s) stated below. You are free to use it for any purpose as long as you credit me as the author and follow the terms of the license.
Um mir ein Belegexemplar zu senden, kontaktiere mich unter / To send me a voucher copy, please contact me → karl[at]wb-gruber.at
Ich, der Urheberrechtsinhaber dieses Werkes, veröffentliche es hiermit unter der folgenden Lizenz:
Es ist erlaubt, die Datei unter den Bedingungen der GNU-Lizenz für freie Dokumentation, Version 1.2 oder einer späteren Version, veröffentlicht von der Free Software Foundation, zu kopieren, zu verbreiten und/oder zu modifizieren; es gibt keine unveränderlichen Abschnitte, keinen vorderen und keinen hinteren Umschlagtext.
Der vollständige Text der Lizenz ist im Kapitel GNU-Lizenz für freie Dokumentation verfügbar.http://www.gnu.org/copyleft/fdl.htmlGFDLGNU Free Documentation Licensetruetrue
verbreitet werden – vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden
neu zusammengestellt werden – abgewandelt und bearbeitet werden
Zu den folgenden Bedingungen:
Namensnennung – Du musst angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade dich oder deine Nutzung besonders.
https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/at/deed.enCC BY 3.0 atCreative Commons Attribution 3.0 attruetrue
Du darfst es unter einer der obigen Lizenzen deiner Wahl verwenden.
Panoramafreiheit
Dieses Bild eines ansonsten urheberrechtlich geschützten Werkes darf unter den Bedingungen des § 54 (1) Z. 5 des österreichischen Urheberrechtsgesetzes verbreitet werden, der es erlaubt, Werke der Baukunst nach einem ausgeführten Bau oder andere Werke der bildenden Künste nach Werkstücken, die dazu angefertigt wurden, sich bleibend an einem öffentlichen Ort zu befinden, zu vervielfältigen, zu verbreiten […] und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
Hinweis: Aufgrund des Schutzlandprinzips deckt diese Bestimmung die Weiterverwendung des Bildes nur innerhalb Österreichs. Bei einer Weiterverwendung in einem anderen Staat werden die dort gültigen Gesetze angewendet.