Dies ist eine originalgetreue fotografische Wiedergabe eines originalen zweidimensionalen Kunstwerks. Das Kunstwerk selbst ist gemeinfrei aus folgenden Gründen:
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Der Urheber dieses Werks ist 1938 gestorben; es ist daher gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist. Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 80 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.
Dieses Werk ist gemeinfrei in den Vereinigten Staaten, weil es vor dem 1. Januar 1929 veröffentlicht (oder beim U.S. Copyright Office registriert) wurde.
verbreitet werden – vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden
neu zusammengestellt werden – abgewandelt und bearbeitet werden
Zu den folgenden Bedingungen:
Namensnennung – Du musst angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade dich oder deine Nutzung besonders.
In vielen Rechtsprechungen, einschließlich der Vereinigten Staaten, sind originalgetreue fotografische Wiedergaben zweidimensionaler gemeinfreier Kunstwerke nicht urheberrechtlich geschützt (siehe Commons:Reuse of PD-Art photographs). In diesen Rechtsprechungen ist dieses Werk tatsächlich gemeinfrei und die Bedingungen der obigen Lizenz sind nicht zwingend.
Kurzbeschreibungen
Ergänze eine einzeilige Erklärung, was diese Datei darstellt.
Die Klosterser Berge (1923). Österreichische Galerie Belvedere, Vienna
Diese Datei enthält weitere Informationen (beispielsweise Exif-Metadaten), die in der Regel von der Digitalkamera oder dem verwendeten Scanner stammen. Durch nachträgliche Bearbeitung der Originaldatei können einige Details verändert worden sein.