Diese Markierung zeigt nicht den Urheberrechtsstatus des zugehörigen Werks an. Es ist in jedem Falle zusätzlich eine normale Lizenzvorlage erforderlich.Siehe Commons:Lizenzen für weitere Informationen.
It was previously considered to be in the public domain because it is a scan (or similar) by the Bibliotheque Nationale de France, but not everything scanned by the BNF is automatically in the public domain.
It is possible that this file is in the public domain for other reasons, for example because it was published a long time ago (anything before ca. 1900 is most likely ok) or because its author / artist / photographer died over 70 years ago and it was published over 95 years ago. In such cases, a new rationale should be applied, and a different license tag (see Commons:Licensing and valid license tags at Commons:Copyright tags) should be used.
If the file is not found to be in the public domain, it might be nominated for deletion (NOT by any automatic process, but manually).
See below for the previous rationale (not applicable anymore).
Previous public domain rationale, no longer applicable
Public domain works must be out of copyright in both the country of origin and the United States, and must be accompanied one or more valid copyright tags to indicate its status. Absence of such tags may result in a file's deletion.
Dieses Medium (Bild, Gegenstand, Tondokument, …) ist gemeinfrei, da das Urheberrecht abgelaufen ist und die Autoren anonym sind.
Das gilt in der EU und solchen Ländern, in denen das Urheberrecht 70 Jahre nach anonymer Veröffentlichung erlischt.
Wichtig: Gib immer so gut wie möglich an, woher diese Mediendatei stammt, und stelle sicher, dass niemand Urheberrechtschaftsansprüche geltend gemacht hat, der Urheber sich nie zu seiner Urheberschaft bekannt hat und bei Werken vor 1995 auch nicht auf andere Weise als Urheber bekannt geworden ist. Dies ist im Zweifelsfall zu belegen.
Hinweis: In Deutschland und möglicherweise anderen Ländern sind bestimmte Werke, die vor dem 1. Juli 1995 veröffentlicht wurden, bis zu 70 Jahren nach Ableben des Autors geschützt. Siehe Frühere Rechtslage in Deutschland / Übergangsrecht.
In Deutschland kann diese Lizenzvorlage bei Werken, die vor 1995 veröffentlicht wurden, daher nur genutzt werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Urheber in den 70 Jahren nach Veröffentlichung nicht bekannt wurde oder sich zur Urheberschaft bekannt hat. Dies ist bei verwaisten Werken häufig nicht möglich; in diesem Fall kann dieser Lizenzbaustein nicht genutzt werden.
Wenn dieses Werk anonym oder pseudoanonym ist, benutze diese Vorlage für Medien, die Werke zeigen, welche vor mindestens 70 Jahren veröffentlicht wurden.