Deutsch: Scheiger Josef von, Kulturhistoriker und Postbeamter. * Wien, 2. 2. 1801; † Graz, 6. 5. 1886. Sohn eines Juweliers, ab 1861 2. Gatte der Fachschriftstellerin Katharina Pratobevera; stud. an der Univ. Wien Jus (bis 1823), war 1820 wegen burschenschaftlicher Betätigung in Untersuchungshaft. 1824–27 bei der Stiftsherrschaft Schotten in Wien tätig, zuletzt als Stiftsrichter, trat dann als Konzeptspraktikant in die Fahrpostdion. in Wien ein; 1835–39 Oberpostverwalter in Zara (Zadar), 1839–45 Adjunkt der Postdion. in Venedig, 1845–50 Oberpostverwalter, 1850 Postdir. von Graz. 1867 i. R. Erste literar. Versuche (1819) brachten S. in Verbindung u. a. zu Hormayr (s. d.), in dessen „Archiv . . . “ er eine Reihe von kulturhist. Arbeiten veröffentliche. Früh wandte er sich der archäolog. Topographie, insbes. der Burgenarchäologie zu, als deren Begründer in Österreich er anzusehen ist. Auf zahlreichen Fußreisen, bes. in NÖ, schuf er sich eine umfangreiche Sammlung topographisch getreuer Aufnahmen von Wehrbauten, auf deren Grundlage er eine Reihe von Arbeiten verfaßte.
Datum
Quelle
Bildarchiv Austria
Urheber
Autor/-in unbekanntUnknown author
Lizenz
Public domainPublic domainfalsefalse
Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist. Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.
Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist.
Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.
Diese Datei enthält weitere Informationen (beispielsweise Exif-Metadaten), die in der Regel von der Digitalkamera oder dem verwendeten Scanner stammen. Durch nachträgliche Bearbeitung der Originaldatei können einige Details verändert worden sein.