Der Urheberrechtsinhaber erlaubt es jedem, dieses Werk für jeglichen Zweck, inklusive uneingeschränkter Weiterveröffentlichung, kommerziellem Gebrauch und Modifizierung, zu nutzen.
Anmerkung:
Falls das Werk Namensnennung verlangt, nutzen Sie stattdessen {{Attribution}}
Falls dies Ihr eigenes Werk ist, erwägen Sie bitte die Benutzung von {{PD-self}} stattdessen.Copyrighted free useCopyrighted free usefalsefalse
Die fotografische Wiedergabe dieser geschützten Arbeit fällt unter den § 59 des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG), nach dem es „zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.“
Wie bei allen anderen „Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen“ (Abschnitt 6 des UrhG) sind nach § 62 UrhG keine Änderungen am eigentlichen Werk zulässig.