Bitte entferne diese Markierung nicht, solange die Diskussion nicht beendet wurde.
Grund des Löschantrags:
Post-1945 images (photos/film stills) from India, which were certainly still in copyright in India at the URAA cut-off date of 1996. Therefore their US term was extended until 95 years after their first publication.
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Solltest du diesen Löschantrag mit dem Werkzeug Löschantrag eröffnen erstellt haben, vergewissere dich bitte, dass das Programm alle Schritte richtig ausgeführt und die notwendige Unterseite erstellt hat. Hast du den Löschantrag manuell erstellt, führe bitte die folgenden Schritte aus:
{{subst:delete2|image=Files in public domain post-1945|reason=Post-1945 images (photos/film stills) from India, which were certainly still in copyright in India at the URAA cut-off date of 1996. Therefore their US term was extended until 95 years after their first publication.}} ~~~~
3 Informiere den Uploader des Bildes bzw. den Ersteller der Seite auf seiner Diskussionsseite: {{subst:idw|File:Leela Mishra.jpg|Files in public domain post-1945}} ~~~~
Für Gruppenlöschungen: Zur Beantragung der Löschung einer Gruppe von Dateien oder Seiten in einer Diskussion bitte einen Gruppenlöschantrag starten, indem du folgenden Text auf allen Seiten platzierst {{delete|reason=Begründung|subpage=Die Unterseite in Commons:Deletion requests/<Unterseite>|year=2024|month=December|day=1}} (Hilfe zu Gruppenlöschungen).
Beachte: Diese Vorlage dient der Löschung im Anschluss an eine Diskussion. Sollte ein Schnelllöschgrund entsprechend den Commons:Löschrichtlinien vorliegen, kannst du {{speedy|reason}} verwenden.
Diese Datei ist in Indiengemeinfrei, weil die urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
Der Indian Copyright Act (Urheberrechtsgesetz) greift in Indien bei Werken, die zuerst in Indien veröffentlicht wurden.
Laut The Indian Copyright Act, 1957 (Paragraph V, Abschnitt 25), läuft die Schutzfrist für anonyme Werke, Fotografien, Filmwerke, Tonaufnahmen, Werke der Regierung, und Auftragswerke oder Werke von internationalen Organisationen am Ende des 60. Jahres nach dem Tag ab, an dem das Werk zuerst veröffentlicht wurde, (d. h. im Jahr 2024 gelten Werke, die vor dem 1. Januar 1964 veröffentlicht wurden, als gemeinfrei). Postume Veröffentlichungen (abgesehen von den oben genannten) genießen eine Schutzfrist von 60 Jahren nach dem Datum der Veröffentlichung. Alle anderen Arten von Werken werden 60 Jahre nach dem Tod des Urhebers gemeinfrei. Texte wie Gesetze, Rechtsprechung, und andere amtliche Werke genießen keinen urheberrechtlichen Schutz. Fotografien, die vor 1958 aufgenommen wurden, werden 50 Jahre nach der Erstellung gemeinfrei, wie im Copyright Act 1911 festgelegt.
Sofern der Urheber dieses Werkes nicht seit mindestens 70 Jahren tot ist, ist das Werk in Deutschland, Österreich und der Schweiz – außer es greifen andere Regelungen – urheberrechtlich geschützt, da der Schutzfristenvergleich nicht angewendet wird. Daher darf diese Datei in deutschsprachigen Wikimedia-Projekten wie der Wikipedia oder dem Wiktionary möglicherweise nicht verwendet werden. Siehe zur Verwendung unbedingt Wikipedia:Bildrechte! Falls danach nicht zulässig, müssen die Einbindungen entfernt werden.
Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist.
Note that this work might not be in the public domain in countries that do not apply the rule of the shorter term and have copyright terms longer than life of the author plus 60 years. In particular, Mexico is 100 years, Jamaica is 95 years, Colombia is 80 years, Guatemala and Samoa are 75 years, and Switzerland and the United States are 70 years.
This work is in the public domain in the United States because it meets three requirements:
it was first published outside the United States (and not published in the U.S. within 30 days),
it was first published before 1 March 1989 without copyright notice or before 1964 without copyright renewal or before the source country established copyright relations with the United States,
it was in the public domain in its home country (Indien) on the URAA date (1 January 1996).
For background information, see the explanation on Non-U.S. copyrights. This template applies to works first published in India. For anonymous works, photographs, cinematographic works, government works, works of corporate authorship or of international organizations, and posthumous works (other than those above), this template applies to works published before January 1, 1941, and for any other kind of work, this template applies if the author died before January 1, 1941. Please also note that this template should not be used for sound recordings.
Diese Datei enthält weitere Informationen (beispielsweise Exif-Metadaten), die in der Regel von der Digitalkamera oder dem verwendeten Scanner stammen. Durch nachträgliche Bearbeitung der Originaldatei können einige Details verändert worden sein.