Dieses Werk ist in Russland nach § 1256 des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation gemeinfrei.
Das Werk wurde auf dem Territorium des Russischen Reiches (Russische Republik) mit Ausnahme der Gebiete des Großherzogtums Finnland und Kongreß-Polens vor dem 7. November 1917 veröffentlicht und wurde innerhalb von 30 Tagen nach der ersten Veröffentlichungen auf dem Gebiet der Sowjetunion oder andere Staaten nicht wiederveröffentlicht.
Trotz der historischen Kontinuität ist die Russische Föderation (früher RSFSR, Sowjetrussland) nicht eine volle legale Nachfolgerin des russischen Reiches.[1][2]
Sofern der Urheber dieses Werkes nicht seit mindestens 70 Jahren tot ist, ist das Werk in Deutschland, Österreich und der Schweiz – außer es greifen andere Regelungen – urheberrechtlich geschützt, da der Schutzfristenvergleich nicht angewendet wird. Daher darf diese Datei in deutschsprachigen Wikimedia-Projekten wie der Wikipedia oder dem Wiktionary möglicherweise nicht verwendet werden. Siehe zur Verwendung unbedingt Wikipedia:Bildrechte! Falls danach nicht zulässig, müssen die Einbindungen entfernt werden.
Dieses Werk ist gemeinfrei in den Vereinigten Staaten, weil es vor dem 1. Januar 1929 veröffentlicht (oder beim U.S. Copyright Office registriert) wurde.
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Dieses Werk ist nach Artikel 1281, Buch IV des Russischen Zivilgesetzbuches sowie nach Absatz 1 Artikel 6 des Gesetzes Nr. 231-FZ der Russischen Föderation vom 18. Dezember 2006, dem Umsetzungsgesetz für das Buch IV des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation, in Russland gemeinfrei (in der Public Domain).
In der Regel aus folgenden Gründen:[1]
Der Autor dieses Werks starb
(a) vor dem 1. Januar 1950 oder
(b) zwischen dem 1. Januar 1950 und dem 1. Januar 1954, arbeitete nicht während des Deutsch-Sowjetischen Kriegs und nahm nicht an diesem teil.
Dieses Werk wurde ursprünglich anonym oder unter einem Pseudonym veröffentlicht:
(a) vor dem 1. Januar 1943 und der Name des Autors wurde nicht innerhalb von 50 Jahren nach Veröffentlichung bekannt, berechnet ab dem 1. Januar des dem Veröffentlichungsjahr folgenden Jahres, oder
(b) zwischen dem 1. Januar 1943 und dem 1. Januar 1954 veröffentlicht und der Name des Autors wurde nicht innerhalb von 70 Jahren nach Veröffentlichung bekannt, berechnet ab dem 1. Januar des dem der Veröffentlichungsjahr folgenden Jahres.
Dieses Werk ist ein Film (ein Videoausschnitt oder Einzelbild daraus):
(a) der zuerst vor dem 1. Januar 1943 gezeigt[2] oder
(b) von einer juristischen Person zwischen 1. Januar 1929 und 1. Januar 1954 erstellt wurde, vorausgesetzt, dass es entweder in diesem Zeitraum oder ab dem 3. August 1933 zuerst gezeigt wurde.
Dieses Werk ist eine Nachrichtenmeldung (eingeschlossen Fotomeldungen), die von einem Angestellten von TASS, ROSTA oder KarelfinTAG zwischen dem 10. Juli 1925[3] und dem 1. Januar 1954 in Ausübung ihrer dienstlichen Pflichten erstellt wurde, vorausgesetzt, dass sie entweder in diesem Zeitraum oder ab dem 3. August 1933 zuerst veröffentlicht wurde.
Sofern der Urheber dieses Werkes nicht seit mindestens 70 Jahren tot ist, ist das Werk in Deutschland, Österreich und der Schweiz – außer es greifen andere Regelungen – urheberrechtlich geschützt, da der Schutzfristenvergleich nicht angewendet wird. Daher darf diese Datei in deutschsprachigen Wikimedia-Projekten wie der Wikipedia oder dem Wiktionary möglicherweise nicht verwendet werden. Siehe zur Verwendung unbedingt Wikipedia:Bildrechte! Falls danach nicht zulässig, müssen die Einbindungen entfernt werden.
[1] Wenn der Urheber des Werkes Repressionen ausgesetzt war und postum rehabilitiert wurde, beginnt die urheberrechtliche Schutzfrist nicht mit dem Todesdatum, sondern mit dem 1. Januar des dem Datum der Rehabilitation folgenden Jahres. Wenn das Werk erstmals postum veröffentlicht wurde, beginnt die Schutzfrist ab dem 1. Januar des dem Veröffentlichungsjahr folgenden Jahres, vorausgesetzt, dass das Werk innerhalb von 50 Jahren nach dem Tod des Autors veröffentlicht wurde (bei Autoren, die vor dem 1. Januar 1943 starben und nicht postum rehabilitiert wurden), oder dass das Werk innerhalb von 70 Jahren nach dem Tod des Autors veröffentlicht wurde (bei Autoren, die postum rehabilitiert wurden und zwischen dem 1. Januar 1943 und 1. Januar 1954 starben).
[2] Amateurfilme, die ab dem 1. Januar 1943 erstmals öffentlich gezeigt wurden, werden in den Gründen 1 und 2 dieser Vorlage thematisiert.
[3]ROSTA-Meldungen, die vor dem 10. Juli 1925 erstellt wurden, werden in den Gründen 1 und 2 dieser Vorlage thematisiert.
Der Urheber dieses Werks ist 1943 gestorben; es ist daher gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist. Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 80 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.
Dieses Werk ist gemeinfrei in den Vereinigten Staaten, weil es vor dem 1. Januar 1929 veröffentlicht (oder beim U.S. Copyright Office registriert) wurde.
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Der Urheber dieses Werks ist 1943 gestorben; es ist daher gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist. Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 80 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.
Dieses Werk ist in den Vereinigten Staaten gemeinfrei, da es drei Anforderungen erfüllt:
es zum ersten Mal außerhalb der Vereinigten Staaten veröffentlicht wurde (und nicht innerhalb von 30 Tagen auch in den USA veröffentlicht wurde),
es vor dem 1. März 1989 ohne Copyright-Vermerk oder vor 1964 ohne Erneuerung des Copyrights oder bevor das Ursprungsland Copyright-Beziehungen mit den USA aufgenommen hatte erstveröffentlicht wurde,
es im Herkunftsland (Russland) am URAA-Datum gemeinfrei war (1. Januar 1996).
For background information, see the explanations on Non-U.S. copyrights. Note: in addition to this statement, there must be a statement on this page explaining why the work was PD on the URAA date in its source country. Additionally, there must be verifiable information about previous publications of the work.
Diese Datei enthält weitere Informationen (beispielsweise Exif-Metadaten), die in der Regel von der Digitalkamera oder dem verwendeten Scanner stammen. Durch nachträgliche Bearbeitung der Originaldatei können einige Details verändert worden sein.
height
340
width
248
Breite
248 px
Höhe
340 px
Pixelzusammensetzung
Schwarzweiß (Schwarz ist 0)
Kameraausrichtung
Normal
Anzahl Komponenten
4
Horizontale Auflösung
96 dpi
Vertikale Auflösung
96 dpi
Software
Adobe Photoshop CC 2014 (Windows)
Speicherzeitpunkt
01:25, 14. Mai 2017
Exif-Version
2.21
Farbraum
Nicht kalibriert
Eindeutige Kennung des ursprünglichen Dokuments
41C994FE94AAB54C88BFE611566AFBAF
Digitalisierungszeitpunkt
03:21, 14. Mai 2017
Datum, zu dem die Metadaten letztmalig geändert wurden