Diese Fotografie ist gemeinfrei, weil aufgrund des Artikels 3 des polnischen Urheberrechtsgesetzes vom 29. März 1926 und Artikel 2 des Urheberrechtsgesetzes vom 10. Juli 1952 die Fotografien polnischer Urheber (oder die zuerst in Polen oder gleichzeitig in Polen und im Ausland erschienen sind), die ohne einen eindeutigen Vorbehalt der Urheberrechte vor der Änderung des Gesetzes am 23. Mai 1994 veröffentlicht wurden, dem urheberrechtlichen Schutz nicht unterliegen - es ist zu bestimmen, dass sie in Polen gemeinfrei sind.
Dieses Werk ist in den Vereinigten Staaten gemeinfrei, da es drei Anforderungen erfüllt:
es zum ersten Mal außerhalb der Vereinigten Staaten veröffentlicht wurde (und nicht innerhalb von 30 Tagen auch in den USA veröffentlicht wurde),
es vor dem 1. März 1989 ohne Copyright-Vermerk oder vor 1964 ohne Erneuerung des Copyrights oder bevor das Ursprungsland Copyright-Beziehungen mit den USA aufgenommen hatte erstveröffentlicht wurde,
es im Herkunftsland (Polen) am URAA-Datum gemeinfrei war (1. Januar 1996).
Wichtig: In der Beschreibung des Bildes sind die Quelle und das Datum der Erstveröffentlichung anzugeben.
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Diese Datei ist ein ukrainisches oder sowjetisches Werk und ist in der Ukraine aus einem der folgenden Gründe gemeinfrei:
Es wurde vor dem 1. Januar 1954 veröffentlicht und der Urheber (falls bekannt) war vor diesem Zeitpunkt verstorben.
Ein ukrainisches oder sowjetisches Werk, das in der Ukraine nach diesen Regeln gemeinfrei ist, ist in den USA nur dann gemeinfrei, wenn es in der Ukraine vor dem 1. Januar 1996 gemeinfrei war, z. B. wenn es vor dem 1. Januar 1946 veröffentlicht wurde und der Urheber vor diesem Zeitpunkt verstarb und in den USA kein Copyright eingetragen wurde. (Dies ist die Folge aus der Kombination von [1], dem Beitritt der Ukraine zur Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst von 1996 und von 17 USC 104A und dem dort festgelegten Datum 1. Januar 1996.)