Diskussion:Louise Otto-Peters
Was schadet ihr ein preußisches Gesetz, wo Gera doch zum Fürstentum Reuß gehörte? Oder muss es richtig "reußisches Gesetz" heißen (ohne "p")? -- ALoK 15:34, 30. Jul 2004 (CEST)
"sie war 1965 Mitbegründerin"
Bearbeitenwenn louise otto peters gemeint ist muss es doch 1865 heißen oder es ist wer anders gemeint, dass geht dann aber nicht aus dem Text hervor
Natürlich muß es 1865 heißen!
1) Wenn die Verschlimmbesserung auf 1965 kein Zufall ist, müßte man schauen, ob es richtig ist, daß TICKETAUTOMAT an diesem Tag in anderen Dateien soviel getilgt hat. 2) Bitte demnächst solche Eintragungen signieren (oben, 2. Button von rechts).
Begräbnisstätte
BearbeitenLouise Otto-Peters wurde wie ihr Ehemann auf dem Neuen Johannisfriedhof beigesetzt. Nur das Denkmal für sie stand von 1900 bis 1925 auf dem Alten Johannisfriedhof. Nach der Auflösung des Neuen Johannisfriedhofs kam der Grabstein der beiden von Neuen auf den Alten Johannisfriedhof. --Martin Geisler 09:25, 5. Mär. 2020 (CET)
- Danke, hatte ich dann beim Sichten nicht genug recherchiert. Stand ja offenbar längere Zeit schon so falsch drin, nur nicht verlinkt und mit Johannes statt Johannis. --PaulT (Diskussion) 10:11, 5. Mär. 2020 (CET)