Ernst Johann von Taube

kurländischer Kanzler und Oberrat

Ernst Johann Baron von Taube (* 3. September 1740; † 4. Mai 1794 in Mitau, Kurland) war Fürstlich Kurländischer Kanzler und Oberrat[1] sowie Landhofmeister im Herzogtum Kurland und Semgallen.[2] Er stammte aus der angesehenen deutsch-schwedisch baltischen Adelsfamilie der „von Taube“.

Werdegang

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Ernst Johann von Taube studierte ab 1759 in auf der Albertus-Universität Königsberg und danach auf der Friedrichs-Universität Halle. Er war Gutsbesitzer von Herbergen (heute Ērberģe) und Laiden (Laidi) in Kurland. Aus der polnischen Armee trat er im Dienstgrad eines Kapitäns aus dem Militärdienst aus. Von 1773 bis 1776 vertrat er Piltene als Landrat und wurde von 1773 bis 1777 zum piltenischen Kastenherr[3] berufen. Er war von 1776 bis 1788 Kurländischer Kanzler und Oberrat, danach wurde er von 1788 bis 1794 zum Landhofmeister.[4][5] Er war der politische Gegenspieler von Otto Christopher von der Howen (1699–1755), der eine engere Anlehnung an das russische Kaiserreich befürwortete.

Seine Eltern waren Christoph Alexander von Taube und Elisabeth Agnesa, geb. Nolde. Er heiratete 1771 Louise Emerentia Charlotte von Pfeilitzer gen. Franck (1750–1800). Ihre Kinder waren:

  • Ernestine Julie von Taube (1782–1851), verheiratet mit Dietrich Georg von Kleist (1788–1850) und
  • Elisabeth Benigna Louise von Taube († 1856), verheiratet mit dem Kreisrichter Christoph Carl Magnus von Fircks (1722–1855)

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. August Wilhelm Hupel: Statistisch-Topographische Nachrichten von den Herzogthümern Kurland und Semgallen. Nebst andern kürzern Aufsätzen. Verlag Johann Friedrich Hartknoch, Riga 1785, S. 69 (Digitalisat).
  2. Kurland: Chairmen of the Ducal (from 26 Apr 1795 Provisional) Government (styled Landhofmeister). World Statesmen.org; abgerufen am 22. September 2018.
  3. Adelung – Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart. Der Kasten=Herr, in verschiedenen oberdeutschen Gegenden, der Vorgesetzte einer Casse, besonders ein Rathsherr, so fern er die Stadt=Casse oder einen Zweig derselben zu verwalten hat; in mittlern Lat. Arcatius. lexika.digitale-sammlungen.de. In: Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
  4. Landhofmeister. In: Vormalige Akademie der Wissenschaften der DDR, Heidelberger Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Deutsches Rechtswörterbuch. Band 8, Heft 3 (bearbeitet von Heino Speer u. a.). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1986, ISBN 3-7400-0006-6 (adw.uni-heidelberg.de). Land(es)hofmeister, weltlicher Hof- und Landesbeamter im Dienste eines weltlichen oder geistlichen Fürsten mit umfassenden Befugnissen im Gerichts- und Verwaltungsbereich.
  5. Philipp Anton Sigmund von Bibra (Hrsg.): Journal von und für Deutschland. Siebentes bis zwölftes Stück. Sechster Jahrgang, Band 6, Veröffentlicht 1789 (books.google.de)