Fotograf

Urheber von fotografischen Aufnahmen
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Ein Fotograf oder Photograph (auch veraltet Lichtbildner) beziehungsweise Fotografin ist eine Person, die Fotografien anfertigt. Fotografen gestalten statische oder bewegte Bilder für verschiedene Zwecke. Der Oberbegriff umfasst beispielsweise Berufszweige wie Architekturfotografie, Eventfotografie, Industriefotografie, Landschaftsfotografie, Laufbildfotografie, Luftbildfotografie, Modefotografie, Porträtfotografie, Produktfotografie, Fotojournalismus, Standbildfotografie, Unterwasserfotografie, Werbefotografie, wissenschaftliche Fotografie, Künstlerische Fotografie etc. In Deutschland und der Schweiz gibt es auch den staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Fotograf.

Fotografen bei den Leichtathletik-Hallenweltmeisterschaften 2012
Professionelle Modefotografie (2009)

Berufliche Praxis und Tätigkeitsfelder

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Fotografen halten mit dem Fotoapparat individuelle Eindrücke von Menschen oder der Natur, von Ereignissen oder von Gegenständen fest. Häufig spezialisieren sie sich auf einen Bereich wie Porträt-, Mode-, Werbe-, Presse- oder Wissenschaftsfotografie. Sie beherrschen den ganzen Ablauf fotografischer Erzeugnisse von der Ideenfindung und Planung, Beleuchtung und Inszenierung bis zur Aufbereitung der resultierenden Bilder für alle Wiedergabemöglichkeiten. Fotografen arbeiten in der Regel freiberuflich oder sind im fotografischen Gewerbe oder in öffentlichen Einrichtungen tätig. Große Zeitungsverlage beschäftigen eigene Pressefotografen. Mitunter sind sie auch im Fotoeinzelhandel, in industriellen Großlabors oder in Großraumstudios beschäftigt. Darüber hinaus bieten Pressedienste und -agenturen, Bildarchivdienste, Werbe- und Medienagenturen sowie Film- und Fernsehproduktionen entsprechende Beschäftigungsmöglichkeiten an.

Die Qualität der Aufnahmen beruht zum großen Teil auf Erfahrung und Vorbereitungsarbeit des Fotografen. Kamera, Film, Objektiv, Beleuchtung und das Motiv müssen aufeinander abgestimmt werden. Die digitale Bildnachbearbeitung bildet heute im digitalen Zeitalter einen wichtigen Anteil an der Berufsausübung. Im Freien arbeiten Fotografen unter optimaler Ausnutzung des natürlichen Lichts, an der ausgesuchten „Location“ oder im Studio mit Beleuchtung, und mit entsprechender Dekoration, die so aufwendig wie ein Szenenbild gestaltet sein kann. Das häufigste Tätigkeitsfeld dürfte die inszenierte Fotografie sein.

Fotoassistenten
Fotoassistenten entlasten Fotografen durch Vor- und Nachbereitung anfallender Arbeiten und führen teilweise selbst Aufnahmen unter Anweisung durch. Siehe hierzu Kameraoperateur und Fotoassistent.

Ausbildung

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Deutschland

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In Deutschland ist Fotograf ein anerkannter Ausbildungsberuf nach der Handwerksordnung (HwO). Diese bundesweit geregelte 3-jährige Ausbildung wird im Handwerk in den folgenden Schwerpunkten angeboten:

  • Porträtfotografie
  • Produktfotografie
  • Industrie- und Architekturfotografie
  • Wissenschaftsfotografie

Neben der traditionellen handwerklichen

besteht die Möglichkeit rein schulischer Ausbildung:

Weiterbildung

Nach einer grundständigen fotografischen Ausbildung besteht die Möglichkeit der Weiterbildung zum Meister in Fotografie (auch Fotografenmeister) oder durch ein Weiterbildungsstudium an einer höheren Fachschule zum staatlich geprüften Techniker der Fachrichtung Fototechnik.

Im künstlerischen Bereich gibt es als Weiterbildung den Studiengang Master of Arts (M.A.), die künstlerische Meisterklasse oder ein Meisterschülerstudium.

Im wissenschaftlichen Bereich gibt es den Studiengang Master of Engineering (M.Eng.).

Fotograf (Lehrberuf)

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Die Ausbildung zum Fotografen dauert in der Schweiz vier Jahre.[1]

Dipl.-Fotodesigner

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Neben der Berufslehre zur Fotografin, zum Fotografen gibt es auch die Möglichkeit der Ausbildung zum/zur Dipl. Fotodesigner, eine höhere Fachprüfung.[2] Die Ausbildung dauert drei Jahre, wovon zwei Jahre Praktikum sind, und richtet sich insbesondere auch an Quereinsteiger.[3] Einschlägige Vorbildung (insbesondere die Lehre als Fotograf) kann angerechnet werden.[4]

Österreich

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In Österreich ist Fotografie seit Dezember 2013 ein freies Gewerbe (BGBl. I Nr. 212/2013). Jeder kann durch eine Gewerbeanmeldung das Gewerbe des Berufsfotografen ausüben.

In Wien gibt es folgende akademische Ausbildungsrichtungen:

Berufsausübung und Berufsbezeichnung

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Professionelle Fotografin mit Assistentin. Pressefotografen führen oft mehrere Kameras mit, was wegen deren Gewicht eine erhebliche körperliche Belastung darstellt.

Fotograf im engeren Sinne ist die Berufsbezeichnung des Lichtbildners. Der Beruf des Lichtbildners, heute Fotograf genannt, ist in Deutschland, in Österreich und in der Schweiz eine Berufsbezeichnung, die nach einer staatlich geregelten Berufsausbildung vergeben wird. Professionelle Lichtbildner mit einer anderen Ausbildung führen dementsprechend andere geschützte Berufsbezeichnungen wie Diplom-Foto-Designer, Fototechniker oder Fotodesigner (staatlich geprüft). Auch die Berufsbezeichnungen Fotografenmeister, Staatl. gepr. Techniker und der Titel Meister können nur nach einer entsprechenden Berufsausbildung sowie einer zusätzlichen Weiterbildung geführt werden; sie sind geschützt (FS-Ordnung sowie HwO § 51, § 117).

Dagegen sind die Bezeichnungen Foto-Designer, Bildermacher, Bildreporter, Fotojournalist, Bildberichterstatter oder Fotografiker nicht geschützt.

Seit dem 1. Januar 2004 gehört in Deutschland der Beruf laut Anlage B der Handwerksordnung zu den zulassungsfreien Berufen (§ 18 Abs. 2), was bedeutet, dass die Berufsfotografie auch ohne Nachweis einer Meisterausbildung ausgeübt werden darf. Durch die Novellierung der Handwerksordnung dürfen auch Autodidakten die gewerbliche Berufsfotografie ausüben. Ohne Gesellenabschluss jedoch dürfen sie sich nicht als Fotograf bezeichnen und dürfen nicht ausbilden (HwO). Hiervon bleiben die journalistisch oder künstlerisch tätigen Bildermacher unberührt. Um den Titel Fotograf zu führen, ist ein Gesellenabschluss nach HWK von Nöten.

In Österreich zählt die Bezeichnung Berufsfotograf seit dem 18. Dezember 2013 zu den freien Gewerben, nachdem der Verfassungsgerichtshof am 27. November 2013 erkannte, dass der bisher geltende § 94 Z 20 GewO 1994 (reglementiertes Gewerbe Berufsfotograf) wegen Verstoßes gegen das Recht auf Freiheit der Erwerbsbetätigung verfassungswidrig war. Eine Beschränkung des Gewerbes ließe sich im Zeitalter der digitalen Fotografie nicht mehr durch die einst zur Beschränkung führenden Gründe (etwa den Umgang mit Chemikalien) halten.[5][6]

Organisationen

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Es gibt verschiedene Interessengemeinschaften und Berufsverbände für professionelle Fotografen.

Interessenverbände

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Deutschland
Österreich
Photographische Gesellschaft – (PhG)

Fachverband-Körperschaft des öffentlichen Rechts

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Deutschland
Bundesinnungsverband, Dachorganisation von Landesinnungsverbänden und Innungen: Centralverband Deutscher Berufsfotografen – (CV)
Österreich
Berufsfotografen Österreichs
Schweiz
Schweizer Berufsfotografen und Fotodesigner SBF

Freie Berufsverbände

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Deutschland
Schweiz
Vereinigung fotografischer BildgestalterInnen (VfB)

Berufsfotograf

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Amateurfotograf

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Hobby-Fotografen beim fotografieren wilder Tiere am Chobe

Dank der Weiterentwicklung von Kameratechnik und Bildbearbeitungsprogrammen und der damit verbundenen Möglichkeit, auch als Amateur gute Fotos zu schaffen, gibt es immer mehr ambitionierte Hobby-Fotografen. Zum Teil veröffentlichen sie ihre Fotos auf Plattformen wie Flickr oder Instagram. Viele Amateure nehmen auch an Fotowettbewerben teil um ihr Können zu zeigen. Bei Fotowettbewerben gibt es mitunter kaum qualitative Unterschiede der Fotografien von Profis und Amateuren.

Siehe auch

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Wiktionary: Fotograf – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Commons: Fotografen – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Archivlink (Memento vom 16. Oktober 2013 im Internet Archive)
  2. Archivlink (Memento vom 16. Oktober 2013 im Internet Archive)
  3. http://www.fotodesign.ch/typo3/index.php?id=89&L=0@1@2Vorlage:Toter Link/www.fotodesign.ch (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven)
  4. http://www.fotodesign.ch/typo3/index.php?id=92&L=0@1@2Vorlage:Toter Link/www.fotodesign.ch (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven)
  5. Erkenntnis G49/2013 des Verfassungsgerichtshofs vom 27. November 2013, abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS).
  6. Berufsfotografen: Oberstes Gericht öffnet das Gewerbe für alle. OÖNachrichten, 19. Dezember 2013, abgerufen am 20. Dezember 2013.