Günter Spinner (* 6. August 1972[1] in Oppenau) ist ein deutscher Jurist und seit dem 1. Juni 2011 Richter am Bundesarbeitsgericht.

Spinner schloss seine juristische Ausbildung 1999 in Stuttgart mit dem Zweiten Staatsexamen ab. Mit der Dissertation Die vereinbarte Betriebsverfassung. Ein Vergleich verschiedener Vereinbarungen zur Organisation der Betriebsverfassung wurde er 2000 an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg promoviert. Für die Dissertation wurde er im selben Jahr mit dem Südwestmetallpreis ausgezeichnet.[2] In Baden-Württemberg war er als Richter an Arbeitsgerichten, darunter das Arbeitsgericht Karlsruhe, sowie am Landesarbeitsgericht tätig. Spinner war von 2006 bis 2008 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesarbeitsgericht abgeordnet. 2010 wurde er zum Vizepräsidenten des Arbeitsgerichts Stuttgart ernannt.

Im März 2011 wurde er zum Richter am Bundesarbeitsgericht gewählt.[3] Seit dem 1. September 2023 ist er Vorsitzender Richter des 8. Senats.

Mit Manfred Löwisch verfasste Spinner einen Kommentar zum Kündigungsschutzgesetz (2006). Außerdem war er Mitautor von Neues Kostenecht (2004), Zukunft der Arbeitsgerichtsbarkeit (2005) und Bearbeiter von Die vereinbarte Betriebsverfassung (2000).[4]

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Einzelnachweise

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  1. Deutscher Richterbund (Hrsg.): Handbuch der Justiz 2020/2021. C.F. Müller, Heidelberg 2020, ISBN 978-3-8114-0746-6.
  2. Träger des Südwestmetallpreises (Memento des Originals vom 21. Dezember 2010 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.uni-freiburg.de auf der Seite der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
  3. Mitteilung des Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 17. März 2011
  4. Buchliste bei book-info.com