Diese Kategorie und ihre Unterkategorien dienen der Aufnahme von Artikeln über einzelne Rechtsquellen, vornehmlich Beiträge zu Gesetzen etc.

Dies ist eine Objektkategorie für Artikel, die folgendes Kriterium erfüllen: „ist ein/e Rechtsquelle“. Das gilt auch für sämtliche Artikel in Unterkategorien. Diese Kategorie kann je nach Regelung des Fachbereichs eingeordnet werden in Objektkategorien und in Themenkategorien („gehört zu …“).
Die weitere Untergliederung orientiert sich nach der nationalen Herkunft der jeweiligen Rechtsquelle. Beiträge zu Gesetzen und dergleichen sollen daher nicht hier, sondern in der jeweils zutreffenden Unterkategorie gelistet werden. Als eigenständige Beiträge in diese Kategorie gehören Artikel, die einen Überblick über die Rechtsquellen verschiedener Staaten zu einem bestimmten Rechtsgebiet bieten.
In diese nach Staaten geordneten Unterkategorien sollen außerdem nur Rechtsquellen eingestellt werden, die das geltende Recht des jeweiligen Staates bestimmen. Artikel über außer Kraft getretene Gesetze u. ä. gehören nicht dorthin, sondern in die Unterkategorie Historische Rechtsquelle.

Unterkategorien

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