Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Ministerium in der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalens

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, abgekürzt MAGS NRW, ist eines von zwölf Ministerien in der Landesverwaltung des deutschen Landes Nordrhein-Westfalen. Es wird seit dem 30. Juni 2017 durch Minister Karl-Josef Laumann (CDU) geleitet.

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
— MAGS NRW —

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Staatliche Ebene Nordrhein-Westfalen
Stellung Oberste Landesbehörde
Gründung 1946 (als Arbeits- bzw. Sozialministerium Nordrhein-Westfalen)
Hauptsitz Düsseldorf
Behördenleitung Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Netzauftritt https://www.mags.nrw/
Sitz des Ministeriums am Fürstenwall 25 im Düsseldorfer Stadtteil Unterbilk
Minister Karl-Josef Laumann

Geschichte

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Das Ministerium entstand am 3. Oktober 1953 aus dem Arbeits- und dem Sozial- sowie dem Wiederaufbauministerium des Landes Nordrhein-Westfalen. Einige soziale Aufgaben wurden dabei kurzzeitig (bis zum 27. Juli 1954) in ein eigenes Ressort, das Ministerium für Angelegenheiten der Landschaftsverbände, ausgelagert. Seither (zuletzt 2010[1] und 2017) wurde der Aufgabenbereich mehrfach neu zugeschnitten.

Aufgaben

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Das Ministerium hat die Aufgabe, die Lebensbedingungen der Menschen in Nordrhein-Westfalen mitzugestalten und die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in den Bereichen Arbeitspolitik, Gesundheitspolitik, Krankenhausversorgung und Sozialpolitik zu verbessern.

Darüber hinaus führt das Ministerium als für die Sozialversicherung zuständige oberste Verwaltungsbehörde des Landes die Rechtsaufsicht gem. § 87 Abs. 1 SGB IV über die landesunmittelbaren Sozialversicherungsträger im Bereich der Renten- und Unfallversicherung in Nordrhein-Westfalen, die ihre Aufgaben als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung in eigener Verantwortung wahrnehmen, sowie die Aufsicht über die landesunmittelbaren Träger der Kranken- und Pflegeversicherung.

Das Ministerium ist zuständige Stelle nach § 73 Berufsbildungsgesetz (BBiG) für den Ausbildungsberuf des Sozialversicherungsfachangestellten im Bereich aller landesunmittelbaren Sozialversicherungsträger.

Weiterhin prüft das Ministerium nach den §§ 274 bzw. 281 Abs. 3 SGB V und § 46 Abs. 6 SGB XI die Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung der landesunmittelbaren Krankenkassen und Pflegekassen sowie der Landesverbände der Krankenkassen. Außerdem prüft es die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK), der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, die Ausschüsse und Geschäftsstellen nach § 106 SGB V sowie Teilbereiche des Risikostrukturausgleichs bei den landesunmittelbaren Krankenkassen.

Sitz und Leitung

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Das Ministerium hat seinen Sitz in Düsseldorf. Minister ist Karl-Josef Laumann (CDU), der in demselben Amt unter den Ministerpräsidenten Wüst, Laschet und Rüttgers amtiert und amtierte, siehe hierzu die Kabinette Rüttgers, Laschet sowie Wüst I und Wüst II. Staatssekretär ist Matthias Heidmeier.

Geschäftsbereich

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Zum Geschäftsbereich gehören für die Bereiche Arbeit und Soziales:

Zum Geschäftsbereich gehören ferner für den Bereich Gesundheit:

Minister seit 1946

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Birgit Fischer (Politikerin)Josef Weber (Nordrhein-Westfalen)Rudolf AmelunxenJosef GockelnHeinz RennerKarl-Josef LaumannRainer SchmeltzerGuntram SchneiderKarl-Josef LaumannHarald SchartauIlse BrusisAxel HorstmannFranz MünteferingHermann HeinemannFriedhelm FarthmannWerner FiggenKonrad GrundmannJohann Ernst (Politiker)Heinrich HemsathJohann PlatteOtto SchmidtHarald SchartauJohann Ernst (Politiker)August Halbfell
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Commons: Arbeitsministerium NRW – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Koalitionsvertrag: Ministerien in NRW werden neu zugeschnitten@1@2Vorlage:Toter Link/www.ruhrnachrichten.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2019. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis., Ruhr Nachrichten (abgerufen am 21. Februar 2011)