Pariser Club

internationale Organisation
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Der Pariser Club (frz. Club de Paris, eng. Paris Club) ist ein informelles Gremium, in dem staatliche Gläubiger mit einem in Zahlungsschwierigkeiten geratenen Schuldnerland zwecks Umschuldungsverhandlungen oder Schuldenerlass zusammentreffen. Der Club vermittelt zwischen Geberländern und den Ländern, die Probleme mit der Rückzahlung von öffentlichen Krediten oder Entwicklungshilfedarlehen haben oder die aufgrund von Zahlungsverzügen bei Projekten mit Exportkreditversicherungen zu Schuldnern des jeweiligen Staates wurden.

Allgemeines und Voraussetzungen für ein Tätigwerden

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Bei der Konferenz von Regierungsvertretern handelt es sich weder um eine Internationale Organisation im völkerrechtlichen Sinne noch um eine internationale Nichtregierungsorganisation, denn es fehlt sowohl an einer entsprechenden Gründungsvereinbarung als auch an einer hinreichenden Kontinuität.[1] Er ist zudem keine ständige Institution, auch wenn (allein aufgrund langjähriger Übung) ein fester Tagungsort mit einem ständigen Sekretariat besteht. Er tritt in Umschuldungsverhandlungen nur unter der Voraussetzung ein, dass ein positives Votum des IWF vorliegt und zwischen IWF und Schuldnerstaat eine Verständigung über ein Kreditprogramm erzielt ist.

Voraussetzung für Umschuldungsverhandlungen im Pariser Club ist ein unmittelbar drohender oder bereits eingetretener Verzug des Schuldnerstaats bei der Bedienung von Auslandsverbindlichkeiten („imminent-default-Kriterium“). Die Hilfe wird von einer Prognose des Internationalen Währungsfonds über die Entwicklung der Zahlungsbilanz für das Folgejahr abhängig gemacht. Diese Konditionalität setzt u. a. in der Regel voraus, dass der Schuldnerstaat in ein laufendes IWF-Programm eingebunden ist, das von einer Kreditfazilität (Stand-by-Kredite usw.) unterstützt wird. Dies wird wiederum von Auflagen abhängig gemacht. Der Grad der Umschuldung bestimmt sich dann nach der vom IWF nachgewiesenen Finanzierungslücke. Es gibt eine Kausalitätskette, die beim IWF beginnt. Der IWF muss finanzielle Hilfen an einen Schuldnerstaat positiv votiert haben, bevor der Pariser Club tätig wird. Tritt dieser in Umschuldungsverhandlungen mit dem Schuldnerstaat ein, so kann bei Bedarf auch der Londoner Club tätig werden. Im Rahmen des Pariser Clubs werden regelmäßig nur die innerhalb eines relativ kurzen Konsolidierungszeitraumes fälligen Zins- und Tilgungsleistungen umgeschuldet. Die Verhandlungsergebnisse des Pariser Clubs werden in einem Protokoll festgehalten, das in bilateralen Umschuldungsabkommen umgesetzt werden muss. Erst diese Abkommen sind völkerrechtlich verbindlich. Das Forum folgt bei der Restrukturierung bestimmten Standards, die anhand vergangener Fälle entwickelt wurden und „Classic terms“, „Houston terms“, „Naples terms“ und „Cologne terms“ genannt werden. Hiermit kann ein Schuldenerlass verbunden sein. Ein Abkommen eines Schuldnerstaates mit dem Pariser Club ist nur möglich, wenn es bereits ein Abkommen mit dem IWF gibt. Diese Konditionalität führt bei einem Scheitern der IWF-Verhandlungen zu einem IWF-Kreditstop und bringt zudem keine Schuldenerleichterungen durch den Pariser Club.[2]

Geschichte und Organisation

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1956 wurde in Paris auf Bitte Argentiniens erstmals ein Treffen einberufen. Der damalige französische Finanzminister Pierre Pflimlin lud seinen argentinischen Amtskollegen zu einem Gespräch nach Paris ein, bei dem Argentinien seine Schuldenlage mit allen Gläubigerstaaten gleichzeitig besprechen wollte. Diese Praxis stieß bei den Beteiligten auf große Zustimmung, und die Vorgehensweise wurde auf weitere Länder ausgedehnt.

Seither hat der Klub samt einer kleinen Organisation seinen „Sitz“ im Schatzamt des französischen Finanzministeriums. Traditionell fungiert der Direktor des Schatzamts in Personalunion als Klubpräsident. Zudem verfügt der Pariser Club über ein ständiges Sekretariat, an das Anfragen gestellt werden können. Dies beruht allein auf der seit 1956 entstandenen Tradition und ständigen Übung. Der Klub verfügt über keinerlei schriftliche rechtliche Grundlagen – weder einen Regierungsvertrag noch eine organisatorische Verfassung.

Die Gläubigerstaaten treffen sich zehn- bis elfmal im Jahr, um die Schuldensituation verschiedener Länder zu besprechen und Verhandlungen mit diesen zu führen. Im Laufe der Jahre haben sich relativ strikte Regeln für diese Verhandlungen und die verschiedenen Modelle der Umschuldung bzw. des Schuldenerlasses entwickelt, die aber ebenfalls nicht verbindlich festgelegt und lediglich in für Außenstehende kaum zugänglicher Sekundärliteratur nachlesbar sind. Das Ergebnis dieser Gespräche wird in einem Protokoll festgehalten, das formal wiederum nur eine Empfehlung darstellt, faktisch aber befolgt wird. Auf der Basis dieses Protokolls werden verbindliche völkerrechtliche Vereinbarungen zwischen dem jeweiligen Gläubigerstaat und dem Schuldnerstaat geschlossen, in denen die Umschuldung bzw. der Schuldenerlass hinsichtlich der jeweiligen Forderung und Details wie die in Zukunft zu zahlenden Zinsen festgelegt werden. Die Forderungen privater Banken (einschließlich der durch die Banken geltend gemachten Forderungen privater Unternehmen) gegen den Schuldnerstaat werden separat im Londoner Club behandelt.

Statistiken

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Seit seiner Gründung hat er 421 Abkommen mit 88 Schuldnerstaaten im Volumen von 553 Mrd. US-Dollar vermitteln können (Oktober 2011). Der letzte spektakuläre Beschluss brachte eine weitgehende Entschuldung des Iraks bis 2008. Im Februar 2006 kündigten die USA für Afghanistan einen kompletten Schuldenerlass in Höhe von 108 Millionen US-Dollar an. Nigeria hat als erstes afrikanisches Land seine Schulden beim Pariser Club getilgt. 4,5 Milliarden US-Dollar wurden am 21. April 2006 überwiesen. Russland hatte im Juli und August 2005 aufgrund der guten Ölgeschäfte damit begonnen, seine Schulden bei den vereinbarten Geberländern vorzeitig zurückzuzahlen, wobei die Rückzahlung in Raten erfolgte. Am 21. August 2006 beglich Russland seine Restschuld beim Pariser Club. Kamerun ist am 18. Juni 2006 seine Schuld in Höhe von 3,5 Milliarden bis auf einen Rest von 27 Millionen US-Dollar erlassen worden.

Mitglieder, Beobachter und Schuldner

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Permanente Kreditgeber
Australien  Australien Niederlande  Niederlande
 
Permanente Mitglieder
Belgien  Belgien Norwegen  Norwegen
Brasilien  Brasilien Osterreich  Österreich
Danemark  Dänemark Russland  Russland
Deutschland  Deutschland Korea Sud  Südkorea
Finnland  Finnland Schweden  Schweden
Frankreich  Frankreich Schweiz  Schweiz
Irland  Irland Spanien  Spanien
Israel  Israel Vereinigtes Konigreich  Vereinigtes Königreich
Italien  Italien Vereinigte Staaten  Vereinigte Staaten
Japan  Japan
Kanada  Kanada
Kreditgeber in Einzelfällen
Abu Dhabi  Abu Dhabi Neuseeland  Neuseeland
 
Sporadische Mitglieder
Argentinien  Argentinien Portugal  Portugal
Sudafrika  Südafrika Trinidad und Tobago  Trinidad und Tobago
Kuwait  Kuwait Turkei  Türkei
Marokko  Marokko
Mexiko  Mexiko
Institutionelle Beobachter
  Weltbank   Internationaler Währungsfonds Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung  OECD
Europaische Union  Europäische Union   Afrikanische Entwicklungsbank   Asiatische Entwicklungsbank
  UNCTAD   Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung Interamerikanische Entwicklungsbank
Schuldnerländer, die Vereinbarungen mit Kreditgebern des Pariser Clubs geschlossen haben
Afghanistan  Afghanistan Guinea-Bissau  Guinea-Bissau Nigeria  Nigeria
Agypten  Ägypten Guyana  Guyana Pakistan  Pakistan
Albanien  Albanien Haiti  Haiti Panama  Panama
Algerien  Algerien Honduras  Honduras Peru  Peru
Angola  Angola Indonesien  Indonesien Philippinen  Philippinen
Äquatorialguinea  Äquatorialguinea Irak  Irak Polen  Polen
Argentinien  Argentinien Jamaika  Jamaika Ruanda  Ruanda
Athiopien  Äthiopien Jemen  Jemen Rumänien  Rumänien
Benin  Benin Jordanien  Jordanien Russland  Russland
Bolivien  Bolivien Kambodscha  Kambodscha Sambia  Sambia
Bosnien und Herzegowina  Bosnien und Herzegowina Kamerun  Kamerun Sao Tome und Principe  São Tomé und Príncipe
Brasilien  Brasilien Kenia  Kenia Senegal  Senegal
Bulgarien  Bulgarien Kirgisistan  Kirgisistan Serbien  Serbien
Burkina Faso  Burkina Faso Kongo Demokratische Republik  Demokratische Republik Kongo Sierra Leone  Sierra Leone
Burundi  Burundi Kongo Republik  Republik Kongo Slowenien  Slowenien
Chile  Chile Kroatien  Kroatien Somalia  Somalia
Costa Rica  Costa Rica Liberia  Liberia Sri Lanka  Sri Lanka
Dominikanische Republik  Dominikanische Republik Madagaskar  Madagaskar Sudan  Sudan
Dschibuti  Dschibuti Malawi  Malawi Tansania  Tansania
Ecuador  Ecuador Mali  Mali Togo  Togo
El Salvador  El Salvador Marokko  Marokko Trinidad und Tobago  Trinidad und Tobago
Elfenbeinküste  Elfenbeinküste Mauretanien  Mauretanien Tschad  Tschad
Gabun  Gabun Nordmazedonien  Nordmazedonien Turkei  Türkei
Gambia  Gambia Mexiko  Mexiko Uganda  Uganda
Georgien  Georgien Moldau Republik  Moldau Ukraine  Ukraine
Ghana  Ghana Montenegro  Montenegro Vietnam  Vietnam
Grenada  Grenada Mosambik  Mosambik Zentralafrikanische Republik  Zentralafrikanische Republik
Guatemala  Guatemala Nicaragua  Nicaragua Stand: Januar 2009
Guinea-a  Guinea Niger  Niger

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. Thilo Marauhn, Streitbeilegung in den internationalen Wirtschaftsbeziehungen, 2005, S. 88
  2. Iris Kuckelberg, Die Problematik internationaler staatlicher Verschuldung, 2009, S. 14