Repatriierung (von spätlateinisch repatriare „ins Vaterland zurückkehren“) steht für:
- Zurückführung von Kriegs- oder Zivilgefangenen in die Heimat; Spezialfall siehe Austausch von Kriegsgefangenen
- Wiederverleihung der ursprünglichen Staatsangehörigkeit nach Verlust, siehe Artikel 116 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
- die Rückholung von erkrankten oder verletzten Personen aus dem Ausland, siehe Rückholdienst #Auslandsrückholung
Siehe auch:
Wiktionary: Repatriierung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen