Spiritualia (bona spiritualia, von lateinisch spiritus ‚Geist‘: „geistliche Güter“) sind nach römisch-katholischem Verständnis diejenigen geistlichen Güter, die von den Klerikern als Spender der Sakramente, Hüter des Lehramtes, Verkündiger der christlichen Lehre und Leiter der Kirche verwaltet werden. Die Verwaltung dieser Güter ist der Kirche von Gott anvertraut worden. Zu den Spiritualia gehören neben den Sakramenten, Sakramentalien, Reliquien und dem Gnadenschatz der Kirche auch die Kirchenämter.
Das Gegenstück zu den Spiritualien sind die Temporalien, die zeitlichen Güter, die im Mittelalter und in der frühen Neuzeit in Form des Benefiziums und der Pfründe den Unterhalt der Seelsorger sicherten. Die Trennung zwischen Temporalien und Spiritualien, die von den Kanonisten des Mittelalters vollzogen wurde, war die Grundvoraussetzung für die Überwindung des Eigenkirchenrechts, indem es die Entwicklung des Patronats und der Inkorporation ermöglichte.[1] Gleichzeitig eröffnete diese Unterscheidung auch die Möglichkeit, die Vergabe der Temporalien ganz nach Lehnrecht zu begreifen und zu gestalten.[2]
Siehe auch
BearbeitenLiteratur
Bearbeiten- Charles de Miramon: Spiritualia et Temporalia – Naissance d’un couple. In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Kanonistische Abteilung. Bd. 92, 2006, S. 224–287.
- Michael Permaneder: Handbuch des katholischen Kirchenrechtes mit besonderer Rücksicht auf Deutschland. Landshut 1853, S. 395 und 449.