Sub auspiciis

Akademischer Grad in Österreich
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Promotio sub auspiciis Praesidentis rei publicae (Latein für Verleihung des Doktorates unter den Auspizien des Bundespräsidenten), oft als Sub-Auspiciis-Promotion abgekürzt, bezeichnet eine besondere Form der Promotion, die die höchstmögliche Auszeichnung von Studienleistungen in Österreich ist.

Der Ehrenring bis Oktober 2013, dessen Siegelplatte das stilisierte Bundeswappen sowie die Worte „sub auspiciis Praesidentis“ enthält

Promotio sub auspiciis Imperatoris (Monarchie)

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Vergleichbare Auszeichnungen zur Sub-Auspiciis-Promotion lassen sich schon bis zur Gründung der Universitäten im Ausgang des Mittelalters zurückverfolgen und finden sich in nachweisbaren Promotiones sub auspiciis Imperatoris seit der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts.[1]

Zum ersten Mal urkundlich erwähnt wird die Promotio sub auspiciis Imperatoris an der Universität Graz, wo unter Kaiser Ferdinand II. im Jahr 1625 eben jene Würdigung an einen Grafen erfolgte. 1661 erstmals in Wien übergeben, setzte sich dieser Brauch bis zum Ende der Monarchie fort. Der Jesuitenorden, dem durch die Sanctio pragmatica (1623–1773) die Universität Wien unterstellt war, scheint maßgeblich zu dieser Entwicklung unter Einbindung des Hofes beigetragen zu haben.

Bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts wurde die Ehrung fast ausschließlich Söhnen des hohen Adels zuteil, aber bereits unter Maria Theresia erfolgte eine Lockerung der Bestimmungen. Von den unter ihr gehaltenen Promotionen waren 31 (von insgesamt 53) bereits Bürgerliche. Allerdings erst im Jahre 1953 wurde die erste Frau unter des Bundespräsidenten Auspizien an der Universität Wien promoviert.[1]

Für die früheste Zeit dieser Art von Exzellenz-Promotion findet sich weder ein kaiserlicher Erlass noch eine Universitätsverfügung, welche die erforderlichen Bedingungen, unter des Kaisers Auspizien promoviert zu werden, ersichtlich macht. Aus den Quellen wird jedoch erkennbar, dass es schon seit dem Aufkommen der Auszeichnung die gleichen Voraussetzungen zu erfüllen galt, die später – als wichtiger Meilenstein – ein Ministerialerlass vom 28. August 1888 vorschrieb, welcher nicht nur exzellente Leistungen an Schule und Hochschule, sondern auch würdiges Verhalten der Erwählten vorsah.[2]

Das feierliche Zeremoniell blieb im Wesentlichen seit dem 17. Jahrhundert erhalten. Nach dem Empfang des kaiserlichen Vertreters wurden, begleitet durch die Klänge der Einzugsfanfaren, unter Einhaltung einer bestimmten Sitzordnung die Plätze eingenommen. Es folgten die Begrüßung der Gäste und ein kurzer Überblick über die Geschichte der Auszeichnung. Anschließend präsentierte der Dekan den Kandidaten vor versammeltem Publikum, welcher sich dreimal vor dem Bildnis des Kaisers verbeugte und seine gedruckten Thesen austeilte. Dann erst begann die eigentliche Disputation. Nach Beendigung dieser verneigte sich der Kandidat erneut und wurde zum Vertreter des Kaisers geleitet, der ihm, nach einer Ansprache, das kaiserliche Geschenk überreichte.[3]

Promotio sub auspiciis Praesidentis rei publicae (Zweite Republik)

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Das mehr als 33 Jahre nach dem Zusammenbruch der Monarchie durch die Zweite Republik beschlossene Bundesgesetz vom 5. März 1952 über die Verleihung des Doktorates unter den Auspizien des Bundespräsidenten ist äußerst prägnant verfasst. Nach § 2 Abs. 1 in der Fassung 17. November 1960 wird „zur Promotion unter den Auspizien des Bundespräsidenten […] zugelassen wer“

„a) die oberen Klassen einer mittleren Lehranstalt mit sehr gutem Erfolg absolviert hat,
b) die Reifeprüfung an einer mittleren Lehranstalt mit Auszeichnung abgelegt hat,
c) in allen Gegenständen sowohl die Hochschulstudien mit dem in den geltenden Studienvorschriften festgelegten besten Prüfungsergebnis zurückgelegt als auch alle zur Erwerbung des Doktorates vorgeschriebenen strengen Prüfungen (Rigorosen) mit Auszeichnung abgelegt hat,
d) eine wissenschaftliche Arbeit (Dissertation), soweit eine solche vorgeschrieben ist, verfaßt hat, die von den Begutachtern als ausgezeichnet bewertet wurde,
e) die in lit. c und d angeführten Bedingungen nicht erst nach Überschreitung der im Durchschnitt normalen Studiendauer erfüllt hat, es sei denn, daß die längere Studiendauer durch triftige Gründe (etwa Tätigkeit als Werkstudent, Unterbrechung des Studiums aus materiellen Gründen, Krankheit und dergleichen mehr) entschuldigt wird, und
f) sich durch sein Verhalten sowohl an der Hochschule als auch außerhalb derselben als auszeichnungswürdig erwiesen hat.“

Voraussetzung nach heutigem Schul- und Studienrecht

Das Bundesgesetz über die Verleihung des Doktorates unter den Auspizien des Bundespräsidenten wurde das letzte Mal 1968 angepasst (BGBl. Nr. 405/1968), daher bedarf es nach Meinung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung unter der Leitung von Karlheinz Töchterle im Jahr 2012 einer Interpretation in das heute gültige Schul- und Studienrecht.[4] Die Voraussetzungen für die Zulassung zu einer Promotion sub auspiciis praesidentis sind nach heutiger Auffassung (hier in der Fassung der Universität Wien):[5]

„Voraussetzungen für die Zulassung zu einer Promotion sub auspiciis praesidentis sind

die Absolvierung der gesamten Sekundarstufe II (obere Klassen einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden höheren Schule) mit Auszeichnung
die Ablegung der Reifeprüfung mit Auszeichnung
die Absolvierung der einschlägigen Studien ausnahmslos mit sehr gut, d.h.

im modularisierten dreigliedrigen Studiensystem (Bologna-System):
– Absolvierung aller Module des einschlägigen Bachelor- und Masterstudiums mit sehr gut
– Beurteilung der Masterarbeit und der Defensio (Abschlussprüfung) mit sehr gut
– Absolvierung des Doktoratsstudiums, Beurteilung der Dissertation und Ablegung der Defensio (Abschlussprüfung) mit sehr gut

[nach dem zweigliedrigen Studiensystem: – Absolvierung aller Diplomteilprüfungen mit sehr gut
– Beurteilung der Diplomarbeit und der Diplomprüfung mit sehr gut
– Absolvierung des Doktoratsstudiums, Beurteilung der Dissertation und Ablegung der Defensio (Abschlussprüfung) mit sehr gut]“

Die Voraussetzungen werden vom Senat der jeweiligen Universität per Bescheid festgestellt und dem Wissenschaftsministerium (seit 2018 als Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung) sowie der Präsidentschaftskanzlei zur Genehmigung vorgelegt. Während herkömmliche Promotionen nur formalen Charakter haben, dürfen Sub-Auspiciis-Kandidaten bis zu ihrer Promotion den akademischen Grad Doktor nicht führen.

Einer Studentin, die zwei Kinder geboren hatte und Vollzeit arbeitete, wurde die Auszeichnung wegen zu langer Studienzeit verwehrt, nachdem drei Brüder von ihr sub auspicis abgeschlossen hatten. Vor dem Hintergrund dieses Falls[6] wurde auf Antrag von Vertretern aller im Nationalrat vertretenen Parteien das entsprechende Gesetz mit Wirkung zum 1. Jänner 2024 geändert, um etwa Zeitaufwand wegen Schwangerschaft, Kinderbetreuung, Betreuung enger Angehöriger oder einer Behinderung stärker zu berücksichtigen.[7]

 
Feierlicher Festakt zur Verleihung der Promotion sub auspiciis am 28. März 2014 durch Bundespräsident Dr. Heinz Fischer im neu renovierten Kuppelsaal der Technischen Universität Wien.

Die Promotionsfeier selbst ist ein besonderer Festakt für die Promovierten und findet in Anwesenheit des Bundespräsidenten statt (er kann allerdings einen Vertreter entsenden, was in der Praxis grundsätzlich nur bei Krankheit geschieht). Es steht dem Promovierten frei eine „von der obersten akademischen Behörde approbierte Rede über ein wissenschaftliches Thema zu halten“.

An der Universität Wien findet die Promotion sub auspiciis Praesidentis traditionell am dies academicus (Gründungstag) der Universität, dem 12. März, statt.

Nach der eigentlichen Promotion mit der Eidesformel und dem Gelöbnis verleiht der Bundespräsident dem nunmehrigen Doktor den Ehrenring mit der Aufschrift „sub auspiciis Praesidentis“.

Ehrenring

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Seit 1820 wird ein Ehrenring mit dem Namenszug des regierenden Monarchen als Ehrengeschenk an alle Sub-Auspiciis-Promovierten verliehen. Seit März 1952 regelt der Paragraph 4 des Bundesgesetzes zur Verleihung des Doktorates unter den Auspizien des Bundespräsidenten, dass der Bundespräsident allen unter seinen Auspizien promovierten Doktoren einen Ehrenring, dessen Siegelplatte das Bundeswappen sowie die Worte „sub auspiciis Praesidentis“ enthält, verleiht. Anlässlich des 60-Jahre-Jubiläums des Bundesgesetzes 2012 wurde in einer gemeinsamen Initiative vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung und der Präsidentschaftskanzlei ein Wettbewerb für eine Neugestaltung des Ehrenrings ausgelobt.[8][9] Die Neufassung des Ehrenringes wird seit Oktober 2013 vergeben.

Statistiken

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In Österreich promovieren derzeit durchschnittlich etwa 20 Studenten pro Jahr „sub auspiciis“ (von insgesamt rund 2500 Promovenden jährlich). In den ersten 60 Jahren seit der Verabschiedung des Bundesgesetzes über die Verleihung des Doktorats unter den Auspizien des Bundespräsidenten am 5. März 1952 fanden 1042 (296 Frauen und 746 Männer) entsprechende Promotionen statt.[8] In jeweils zwei Fächern „sub auspiciis“ zu promovieren, ist seit 1952 bis 2018 neun Personen gelungen. Unter ihnen waren das der Arzt Bruno Schneeweiß,[10] Mathias Moosbrugger in den Studien Geschichte und Theologie[11] sowie als neunte Ausgezeichnete die Fachärztin Susanne Scheipl[12][13]

Verteilung von Sub-Auspiciis-Praesidentis-Promotionen nach Universitäten (Stand März 2012)[4]
Universität erstmalige Sub-Auspiciis-Promotion Gesamt Frauen Männer
Universität Wien 1953 373 119 254
Universität Graz 1954 174 63 111
Universität Innsbruck 1952 172 47 125
Universität Salzburg 1968 80 29 51
Technische Universität Wien 1964 126 16 110
Technische Universität Graz 1954 43 0 43
Montanuniversität Leoben 1973 5 0 5
Universität für Bodenkultur Wien 2008 3 1 2
Wirtschaftsuniversität Wien 1977 4 1 3
Universität Linz 1972 38 5 33
Universität Klagenfurt 1987 8 5 3
Medizinische Universität Wien 2004 5 3 2
Medizinische Universität Graz 2004 7 4 3
Medizinische Universität Innsbruck 2004 1 1 0
Universität für Musik und darstellende Kunst Wien 2004 1 0 1
Universität Mozarteum Salzburg 2007 1 1 0
Universität für angewandte Kunst Wien 2011 1 1 0
GESAMT 1042 296 746
Verteilung von Sub-Auspiciis-Praesidentis Promotionen nach Akademischen Grad (Stand März 2012)[4]
Akademischer Grad der Sub-Auspiciis Promotion[14] Gesamt Frauen Männer
Dr. phil. Doktorin/Doktor der Geistes- und Kulturwissenschaften

Doktorin/Doktor der Philosophie

498 172 326
Dr. techn. Doktorin/Doktor der technischen Wissenschaften 198 20 178
Dr. med. univ. Doktorin/Doktor der gesamten Heilkunde und der medizinischen Wissenschaft 161 64 97
Dr. rer. nat Doktorin/Doktor der Naturwissenschaften 121 28 93
Dr. iur. Doktorin/Doktor der Rechtswissenschaften 22 1 21
Dr. rer. soc. oec. Doktorin/Doktor der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften 18 5 13
Dr. theol. Doktorin/Doktor der Theologie 14 3 11
Dr. mont. Doktorin/Doktor der montanistischen Wissenschaften 5 0 5
Dr. nat. techn. Doktorin/Doktor der Bodenkultur 3 1 2
Dr. phil. fac. theol. Doktorin/Doktor der Philosophie an der Katholisch-Theologischen Fakultät 1 1 0
Dr. scient. med. Doktorin/Doktor der medizinischen Wissenschaft 1 1 0
GESAMT 1042 296 746

Bekannte Sub-Auspiciis promovierte Persönlichkeiten (Auswahl)

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Alphabetisch nach Namen:

Erwin Schrödinger und die Sub-Auspiciis-Promotion

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Der österreichische Physiker und Nobelpreisträger Erwin Schrödinger (Nobelpreis für Physik 1933) hätte 1910 zwar alle Voraussetzungen für die Promotion sub auspiciis Imperatoris erfüllt, aber an der Universität Wien durften pro Jahr nur drei Kandidaten diese Ehrung erhalten.[4] Erwin Schrödinger wäre der vierte gewesen. Er wurde 1910, nur vier Jahre nach der Reifeprüfung im Juli 1906,[15] ohne Ehrenpromotion zum Doktor der Philosophie promoviert.

Collegium Sub Auspiciis

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Das Collegium Sub Auspiciis – Verein für die Organisation und den Zusammenschluss von „sub auspiciis“ Absolventen ist ein 2016 in Wien gegründeter, gemeinnütziger Verein (ZVR-Zahl 547239888) mit dem Ziel, ein Netzwerk aus „Sub Auspiciis“-Promovierten aufzubauen und dieses Netzwerk für die Begabtenförderung in Österreich einzusetzen.[16]

Literatur

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  • Walter Brunner: Die Promotio sub auspiciis. 2. ergänzte Auflage. Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung, Wien 1990, ISBN 3-85456-231-4.
  • Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung (Hrsg.): Im Zeichen der Ringe. 60 Jahre Promotion unter den Auspizien des Bundespräsidenten. (Mit namentlicher Auflistung der über 1000 sub auspiciis Promovierten im Zeitraum 20. Dezember 1952 bis 5. März 2012). Eigenverlag, Wien 2012.

Rechtsquellen

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Commons: Promotio sub auspiciis Praesidentis rei publicae – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. a b Margarethe Rath: Die Promotionen und Disputationen sub auspiciis Imperatoris an der Universität Wien (= Mitteilungen des österreichischen Staatsarchivs. Band 6). Wien 1953, S. 50.
  2. Margarethe Rath: Die Promotionen und Disputationen sub auspiciis Imperatoris an der Universität Wien (= Mitteilungen des österreichischen Staatsarchivs. Band 6). Wien 1953, S. 69.
  3. Margarethe Rath: Die Promotionen und Disputationen sub auspiciis Imperatoris an der Universität Wien (= Mitteilungen des österreichischen Staatsarchivs. Band 6). Wien 1953, S. 75 ff.
  4. a b c d Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung (Hrsg.): Im Zeichen der Ringe – 60 Jahre Promotion unter den Auspizien des Bundespräsidenten. Eigenverlag, Wien 2012, S. 15.
  5. Promotion sub auspiciis praesidentis. Website der Universität Wien, ohne Datum, abgerufen am 5. März 2022.
  6. Alle Parteien für Änderung bei Sub-auspiciis-Promotion orf.at, 19. Mai 2023, abgerufen am 19. Mai 2023.
  7. Bundesrat billigt Ausweitung der Befugnisse für Pflegepersonal als weiteren Schritt der Pflegereform. Freiwilliges Engagement wird künftig stärker gefördert, neue Ausnahmebestimmungen für Promotion "sub auspiciis". Parlamentskorrespondenz Nr. 829 vom 12. Juli 2023.
  8. a b 60 Jahre „Sub auspiciis“-Promotion – Karlheinz Töchterle: Lobens- und bemerkenswerte Leistungen. APA-OTS-Aussendung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung, 6. März 2012, abgerufen am 5. März 2023.
  9. Festakt: 60 Jahre Sub-auspiciis-Promotion. In: Die Presse/APA, 6. März 2012-03-06, abgerufen am 5. März 2023.
  10. Michaela Schlögl: Der Herr der Ringe. In: Die Presse, 2. März 2012, abgerufen am 5. März 2023.
  11. Student promovierte zum zweiten Mal in Innsbruck „sub-auspiciis“. In: TT.com, 20. Oktober 2014, abgerufen am 5. März 2023.
  12. Medizinerin schloss zweites Studium „sub auspiciis“ ab. In: TT.com/APA, 20. Oktober 2014, abgerufen am 5. März 2023.
  13. Andrea Vyslozil: Zweifache Sub-auspiciis-Ärztin: „Auch ich hatte Misserfolge“. Medizinerin Susanne Scheipl hat gleich zwei Doktortitel mit der raren Auszeichnung. Jungen Frauen will sie Vorbild sein. Interview. In: Kurier, 4. Juli 2018, abgerufen am 5. März 2023.
  14. Ph.D./Doktorgrade an öffentlichen Universitäten. Die Liste gibt die aktuellen Doktorgrade an öffentlichen Universitäten wieder. In: oesterreich.gv.at in der Fassung vom 1. Juni 2021. Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, abgerufen am 5. März 2023.
  15. Biografie und Lebenslauf von Erwin Schrödinger. In: Biologie-Schule.de – Das Nachschlagewerk für Biologie, ohne Datum, abgerufen am 5. März 2023.
  16. Der Verein. In: Website des Collegium Sub Auspiciis – Verein für die Organisation und den Zusammenschluss von „sub auspiciis“ Absolventen, ohne Datum, abgerufen am 5. März 2023.