Urgroßeltern

Eltern der Großeltern
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Urgroßeltern bezeichnet die 3. Vorfahrengeneration einer Person: die Eltern ihrer Großeltern, vier Urgroßmütter und vier Urgroßväter, auch Uroma und Uropa genannt. Ururgroßeltern bezeichnet die 4. Vorfahrengeneration einer Person: die 16 Elternteile ihrer Urgroßeltern, acht Ururgroßväter und acht Ururgroßmütter.[1]

Das folgende Schaubild veranschaulicht die 4 Generationen der direkten Vorfahren einer Person (in der Verwandtschaftsforschung verallgemeinernd Ego oder Proband genannt), unterschieden in mutter- und in vaterseitig (matri- und patri-laterale Verwandtschaft):

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ururgroß-
eltern
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UrgroßmutterUrgroßvaterUrgroßmutterUrgroßvater
 
UrgroßvaterUrgroßmutterUrgroßvaterUrgroßmutter
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Großvater
 
 
 
Großmutter
 
 
 
Großmutter
 
 
 
Großvater
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Mutter
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vater
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ego
 (Person, Proband) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Die Person ihrerseits ist ein Urenkelkind ihrer Urgroßeltern, zwischen ihnen liegt ein Abstand von 3 Generationen. Aus der Sicht ihrer Ururgroßeltern ist sie ein Ururenkelkind, mit 4 Generationen Abstand. Rechtlich gesehen sind Urgroßeltern Verwandte dritten Grades (drei „vermittelnde Geburten“), und Ururgroßeltern vierten Grades.[2] Für das deutsche Ehe- und Erbrecht ist es von Bedeutung, dass zwischen der Person und ihren Urgroßeltern 3 vermittelnde Geburten liegen.

Alle Ur…großeltern, Eltern, Kinder und Enkel einer Person sind in direkter, „gerader Linie“ miteinander verwandt, weil die einen von den anderen biologisch abstammen (Blutsverwandtschaft), oder weil sie rechtlich anerkannt wurden (Adoption, Vaterschaftsanerkennung, Geburt nach fremder Eizellspende). Alle Geschwister der Vorfahren sowie eigene Brüder und Schwestern wären Seitenverwandte (kollaterale Verwandtschaft), weil die Person nicht von ihnen abstammt.

Eine Person hat weniger als 8 Urgroßeltern und 16 Ururgroßeltern, wenn ihre Eltern, Großeltern oder Urgroßeltern (Halb-)Geschwister sind (siehe auch Geschwisterheirat, Verwandtenheirat, entsprechender Ahnenschwund) – oder mehr als 8 beziehungsweise 16 im Falle einer Adoption, weil es dann neben den biologischen noch andere rechtliche Ur- oder Ururgroßeltern gibt.

Die Wortbildung über die Vorsilbe Ur- („am Anfang, ursprünglich“)[3] lässt sich in die Vergangenheit fortsetzen zu den Urururgroßeltern, Ururururgroßeltern und so fort. Dabei kann die Anzahl der entsprechenden Vorfahren mit folgender Formel berechnet werden: 4 × 2 hoch Anzahl der „ur“ (mit dem großgeschriebenen „Ur“ am Wortanfang). In der Genealogie (Familiengeschichtsforschung) wurden verschiedentlich veränderte Bezeichnungen vorgeschlagen, um nur einmal die Silbe Ur- in jeder Benennung zu haben, beispielsweise „Alteltern“ als kürzere Form von „Ururgroßeltern“ (siehe dazu Generationsbezeichnungen).

Die Geschwister von Uroma oder Uropa sind Urgroßtanten und Urgroßonkel. Andere Kinder von Uroma oder Uropa, also Geschwister der Großeltern, sind Großonkel und Großtanten.

Siehe auch

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Wiktionary: Urgroßeltern – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: Urgroßmutter – Wörterbucheintrag
Wiktionary: Urgroßvater – Wörterbucheintrag

Einzelnachweise

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  1. duden.de – Urgroßeltern – „Eltern des Großvaters oder der Großmutter“; Urgroßmutter und Urgroßvater. Ururgroßeltern – „Eltern eines Urgroßvaters oder einer Urgroßmutter“; Ururgroßvater und Ururgroßmutter. Alle abgerufen am 23. März 2018.
  2. Deutsches Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): § 1589 Verwandtschaft: „Personen, deren eine von der anderen abstammt, sind in gerader Linie verwandt. Personen, die nicht in gerader Linie verwandt sind, aber von derselben dritten Person abstammen, sind in der Seitenlinie verwandt. Der Grad der Verwandtschaft bestimmt sich nach der Zahl der sie vermittelnden Geburten.“
  3. ur-, Ur-: „verstärkend […] als weit zurückliegend, am Anfang liegend […] das Erste […] 3. kennzeichnet in Bildungen mit Verwandtschaftsbezeichnungen die Zugehörigkeit zur jeweils nächsten bzw. vorherigen Generation“; duden.de; abgerufen am 23. März 2018.