Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS-Verordnung)
Die eIDAS-Verordnung (englisch electronic IDentification, Authentication and trust Services), in Deutschland auch IVT (elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen), bezeichnet die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG.[1] Die Verordnung wurde seit 2021 überarbeitet und ergänzt. Am 29. Juni 2023 wurde eine politische Einigung im Trilog zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und europäischem Rat erzielt. Das Ergebnis wurde in der Verordnung (EU) 2024/1183 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 im Hinblick auf die Schaffung des europäischen Rahmens für eine digitale Identität umgesetzt.
Verordnung (EU) Nr. 910/2014 | |
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Titel: | Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG |
Bezeichnung: (nicht amtlich) |
eIDAS-Verordnung |
Geltungsbereich: | EWR |
Rechtsmaterie: | Wirtschaftsverwaltungsrecht |
Grundlage: | Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere Art. 114 |
Verfahrensübersicht: | Europäische Kommission Europäisches Parlament IPEX Wiki |
Anzuwenden ab: | 1. Juli 2016 |
Letzte Änderung durch: | Verordnung (EU) 2024/1183 |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
20. Mai 2024 |
Fundstelle: | ABl. L Nr. 257, 28. August 2014, S. 73–114 |
Volltext | Konsolidierte Fassung (nicht amtlich) Grundfassung |
Regelung ist in Kraft getreten und anwendbar. | |
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union |
Europäische Ebene
BearbeitenDie eIDAS-Verordnung regelt europaweit den Einsatz von Vertrauensdiensten und elektronischer Identifizierung.[2][1] Die Verordnung trat am 17. September 2014 in Kraft und gilt überwiegend seit dem 1. Juli 2016 (Art. 52 der Verordnung). Weitere Teile gelten mit Anwendung der Durchführungsrechtsakte. Im Jahr 2020 hat die EU-Kommission die eIDAS-Verordnung einem Review unterzogen.[3] Am 3. Juni 2021 hat die EU-Kommission einen Entwurf zur Weiterentwicklung der eIDAS-Verordnung[4] sowie zur Etablierung sicherer digitaler Identitäten[5] für EU-Bürger veröffentlicht. Der Überarbeitungsprozess ist noch nicht abgeschlossen (Stand Oktober 2023). Zwischenzeitlich erfolgte mit der Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS-2) vom 14. Dezember 2022, umzusetzen bis zum 18. Oktober 2024, eine Änderung der eIDAS-Verordnung.
Inhalt
BearbeitenDie eIDAS-Verordnung regelt:
- Anforderungen an qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter
- Dienste für elektronische Einschreiben
- elektronische Identifizierung
- elektronische Signaturen
- elektronische Siegel
- elektronische Zeitstempel
- EU Digital Identity Wallet
- Validierung und Bewahrung von qualifizierten elektronischen Siegeln und Signaturen
- Vertrauensdienste
- Zertifikate für die Website-Authentifizierung
Durchführungsrechtsakte
BearbeitenDie eIDAS-Verordnung wird auf EWR-Ebene durch Durchführungsrechtsakte konkretisiert.[6]
- Die Durchführungsverordnung (EU) 2015/806[7] spezifiziert die Form eines visuellen EU-Vertrauenssiegels für qualifizierte Vertrauensdienste,
- der Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1505[8] Formate für Vertrauenslisten, in denen Informationen über Vertrauensdiensteanbieter (VDA) und die von ihnen erbrachten Vertrauensdienste von der zuständigen Stelle jedes Mitgliedstaats bereitgestellt werden,
- der Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1506[9] legt Formate fortgeschrittener elektronischer Signaturen und fortgeschrittener Siegel fest, die von öffentlichen Stellen anerkannt werden und
- der Durchführungsbeschluss (EU) 2016/650[10] legt Normen für die Sicherheitsbewertung qualifizierter Signatur- und Siegelerstellungseinheiten fest.
Nationale Ebene
BearbeitenDeutschland
BearbeitenDie zur Verordnung notwendigen nationalen Regelungen wurden mit Wirkung zum 29. Juli 2017 durch das eIDAS-Durchführungsgesetz[11] getroffen, insbesondere das mit Artikel 1 erlassene Vertrauensdienstegesetz (VDG). Das frühere Signaturgesetz trat damit ebenfalls am 29. Juli 2017 außer Kraft.[12] Später wurde eine für das VDG ausgestaltende Vertrauensdiensteverordnung am 15. Februar 2019 erlassen (BGBl. I S. 114).
Österreich
BearbeitenAm 1. Juli 2016 trat die Signaturrichtlinie und das Signaturgesetz (SigG) außer Kraft, seitdem ist in Bezug auf Signatur- und Vertrauensdienste die eIDAS-Verordnung anzuwenden.[13]
Nationale Ebene außerhalb der Europäischen Union
BearbeitenSchweiz
BearbeitenDie Schweiz hat die EU-Verordnung nicht direkt übernommen, aber ihr Bundesgesetz ZertES[14] an die eIDAS angelehnt. Die existierenden Unterschiede führten im Jahr 2021 zu einem Streitfall in der Dimension von Milliarden Schweizerfranken.[15]
Kritik
BearbeitenEpicenter.works kritisiert, dass jede Transaktion mit der Digitalen ID aufgezeichnet wird und damit den Regierungen die Möglichkeit gegeben wird, alles auf einem panoptischen Level zu überwachen, was die Nutzer mit der ID machen, z. B. im Bereich der Gesundheit, des Verkehrs, der Finanzen oder im Internet. Damit wird die Anonymität im Internet untergraben, und es besteht die Gefahr des Missbrauchs gegen bestimmte Gruppen der Gesellschaft. Es wird auch kritisiert, dass die Verordnung erlaubt, dass der Source Code im Backend aus gerechtfertigten Gründen, besonders zu Sicherheitszwecken, nicht Open Source sein muss.[16]
Literatur
Bearbeiten- Winfried Bernhardt, Christina-Maria Leeb in: Dirk Heckmann, Anne Paschke (Hrsg.): jurisPK-Internetrecht (nur in Juris abrufbar)
- Christian Drews, Thomas Lapp in: Georg Borges, Marc Hilber (Hrsg.): BeckOK IT-Recht. C.H. Beck, München (nur in Beck-Online abrufbar)
- Alexander Roßnagel: Das Recht der Vertrauensdienste: Die eIDAS-Verordnung in der deutschen Rechtsordnung. Nomos, Baden-Baden 2016, ISBN 978-3-8452-7877-3, doi:10.5771/9783845278773.
- Alessio Zaccaria, Martin Schmidt-Kessel, Reiner Schulze, Alberto Maria Gambino,: EU eIDAS Regulation Regulation (EU) 910/2014 on electronic identification and trust services for electronic transactions in the internal market. Article-by-article commentary. 1. Auflage. Nomos, C.H. Beck, München 2020, ISBN 978-3-8487-6425-9 (englisch).
Weblinks
Bearbeiten- Literatur von und über Verordnung (EU) Nr. 910/2014 im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- eIDAS-Verordnungstext in der jeweils aktuellen konsolidierten Fassung auf EUR-Lex
- Listen der Europäischen Kommission von qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern gemäß der eIDAS-Verordnung
- Vortrag von Thomas Lohninger von epicenter.works auf der re:publica 2022 auf YouTube
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ a b Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG
- ↑ BSI – eIDAS-Verordnung. Abgerufen am 2. April 2021.
- ↑ ec.europa.eu
- ↑ Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 im Hinblick auf die Schaffung eines Rahmens für eine europäische digitale Identität (COM/2021/281 final), abgerufen am 23. Juni 2021
- ↑ Press corner. Abgerufen am 23. Juni 2021 (englisch).
- ↑ signatur.rtr.at
- ↑ Durchführungsverordnung (EU) 2015/806
- ↑ Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1505
- ↑ Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1506
- ↑ Durchführungsbeschluss (EU) 2016/650
- ↑ Text, Änderungen und Begründungen zum eIDAS-Durchführungsgesetz
- ↑ dejure.org
- ↑ signatur.rtr.at
- ↑ Bundesgesetz über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur und anderer Anwendungen digitaler Zertifikate
- ↑ Skurrile Geschichte um Spuhlers Stadler könnte doch noch gut enden. Abgerufen am 21. September 2021.
- ↑ epicenter.works