Versicherungsvertreter

selbstständiger Versicherungsagent
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Versicherungsvertreter oder Versicherungsagent[1] ist ein Beruf, der auf eigene Rechnung für einen Versicherer ausgeübt wird. Angestellt bei der Versicherung ist der Versicherungsvermittler, welcher amtlich bestellt und zugelassen sein muss siehe § 59 Abs. 1 VVG.

Zur Situation in Österreich siehe Versicherungsagent (Österreich).

Provisionshöhen

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Die Provisionhöhen variieren teilweise extrem, abhängig in welchem Verhältnis man zu dem Versicherer steht und welchen Umsatz man generiert. Firmengebundene Ausschließlichkeitsvertreter erhalten ca. 60 % der Vergütung eines freien Maklers, in Strukturvertrieben fängt man bei ca. 10 % an. Das am 6. August 2014 in Kraft getretene Lebensversicherungsreformgesetz hat die zillmerfähige Abschlussprovision in der Lebensversicherung von 40 auf 25 Promille herabgesenkt.[2]

Übliche Provisionshöhen sind:

  • Private Krankenversicherung: 5–9 Monatsbeiträge + bis zu 2 % des Jahresbeitrages als Bestandspflegeprovision
  • Lebensversicherungen: bis zu 25 Promille bezogen auf die Versicherungssumme + bis zu 2 % des Jahresbeitrages als Bestandspflegeprovision
  • Sachversicherungen: bis zu 80 % des Erstjahresbeitrags bei 5-Jahresverträgen, in den Folgejahren 9–15 % des Folgebeitrages.
  • Kfz.-Versicherungen: 3–12 % des Beitrages, sowohl als Abschlussprovision als auch als Bestandspflegeprovision

Einzelnachweise

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  1. Duden – Versicherungsagent – Rechtschreibung, Bedeutung, Definition. In: duden.de. Abgerufen am 31. Januar 2019.
  2. [1] Versicherungsbote, 11. Dezember 2014.