Volljährigkeit

Lebensalter, ab dem eine Person juristisch als erwachsen gilt
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Die Volljährigkeit (selten auch als Großjährigkeit oder Majorennität bezeichnet) ist das Lebensalter, ab dem eine natürliche Person von Rechts wegen als erwachsen gilt. Mitunter wird auch der allgemeinere Begriff „Mündigkeit“ dafür benutzt.

Allgemeines

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Bis zum Eintritt der Volljährigkeit gibt es den Rechtsstatus der Minderjährigkeit. Mit der Volljährigkeit tritt in den meisten Ländern auch die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit ein.[1]

Volljährigkeit in verschiedenen Ländern

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Deutschland

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In der Bundesrepublik Deutschland wird seit 1. Januar 1975 die Volljährigkeit mit der Vollendung des 18. Lebensjahres erlangt (§ 2 BGB). Damit wird die natürliche Person voll geschäftsfähig. Strafrechtlich wird eine Person zwischen dem 18. und dem 21. Geburtstag als Heranwachsender angesehen, auf die je nach Einzelfall das Jugendstrafrecht oder das allgemeine Strafrecht angewendet werden kann.

Grundsätzliches zum Wahlrecht:

Deutsche Staatsbürger erhalten zugleich das passive Wahlrecht auf Bundesebene (Art. 38 Abs. 2 Satz 1 GG)[2] und auf Landesebene mit 18 Jahren. Das aktive Wahlrecht zum Bundestag erlangt eine Person mit deutscher Staatsbürgerschaft, unabhängig von der Festlegung der Volljährigkeit, mit der Vollendung des 18. Lebensjahres (Art. 38 Abs. 2 GG). Auf kommunaler Ebene erlangen sowohl deutsche Staatsbürger als auch Ausländer aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit der Volljährigkeit das passive Wahlrecht.[3] Das aktive Wahlrecht wird von deutschen Staatsbürgern auf Landesebene mit Ausnahme der Bundesländer Brandenburg, Bremen und Hamburg mit 18 Jahren erlangt.[4] Auf kommunaler Ebene erlangen sowohl deutsche Staatsbürger als auch Ausländer aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit der Volljährigkeit das aktive Wahlrecht in den Bundesländern Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen.[5] Aktiv und passiv wahlberechtigt für die Wahlen zum Europäischen Parlament waren bis zur Europawahl 2019 in Deutschland mit Eintritt der Volljährigkeit deutsche Staatsbürger und Ausländer aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.[6] Ab der Europawahl 2024 dürfen in Deutschland auch Jugendliche ab 16 Jahren das aktive Wahlrecht ausüben.

Volljährige Personen dürfen zudem:

Geschichte

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Im Mittelalter wurde der Zeitpunkt der Volljährigkeit zunächst (anhand des körperlichen und geistigen Entwicklungsstandes des Jugendlichen) individuell festgelegt. Im Spätmittelalter etablierten sich, vor allem auf der Geschlechtsreife der Jugendlichen basierend, zunehmend feste Volljährigkeitstermine und damit der Eintrittstermin in die Rechtsfähigkeit. So etwa das Ende des 12. Lebensjahres, bei Knaben gelegentlich erst das 14. Lebensjahr. Im Verlauf des Spätmittelalters wurde das Volljährigkeitsdatum jedoch dann nach oben auf Zeitpunkte zwischen dem 18. und 25. Lebensjahr geschoben.[7] Am 16. April 1806, wenige Monate nach Gründung des Königreichs Württemberg, wurde die Volljährigkeitsregelung von 25 Jahren, wie sie bereits zuvor in Altwürttemberg gegolten hatte, auf die neu erworbenen Besitztümer ausgeweitet, da dort teilweise abweichende Regelungen gegolten hatten.[8] Auch in vielen anderen Gegenden Deutschlands trat in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts die Volljährigkeit weiterhin mit 25 Jahren ein. In Württemberg wurde die Volljährigkeit mit dem Gesetz vom 30. Juni 1865 von 25 auf 23 Jahre herabgesetzt.[9]

In Preußen setzte das Gesetz über das Alter der Großjährigkeit vom 9. Dezember 1869 die Volljährigkeit ab dem 1. Juli 1870 von 24 auf 21 Jahre herab.[10]

Im Deutschen Reich wurde die Volljährigkeit durch ein Reichsgesetz vom 17. Februar 1875 einheitlich auf 21 Jahre festgelegt (in Kraft getreten am 1. Januar 1876).

Seit dem 1. Januar 1900 regelte dies § 2 BGB mit gleichem Inhalt. Weiterhin legte § 3 fest, dass durch das Personenstandsgericht Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet hatten, die Volljährigkeit zugesprochen werden konnte, sodass sich für diese Rechte und Pflichten dementsprechend schon früher ergaben.[11]

In der Deutschen Demokratischen Republik wurde durch das Gesetz über die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters vom 17. Mai 1950, in Kraft getreten am 22. Mai 1950, das Volljährigkeitsalter auf die Vollendung des 18. Lebensjahres herabgesetzt.[12] Dadurch wurden am 22. Mai 1950 alle Personen in der DDR, die zwischen dem 22. Mai 1929 und dem 22. Mai 1932 geboren wurden, gemeinsam volljährig.

In der Bundesrepublik Deutschland lag das Volljährigkeitsalter bis 1974 bei 21 Jahren. Durch das am 1. Januar 1975 in Kraft getretene „Gesetz zur Neuregelung des Volljährigkeitsalters“ vom 31. Juli 1974[13] wurde der Eintritt der Volljährigkeit auf die Vollendung des 18. Lebensjahres herabgesetzt.[2] Dadurch wurden am 1. Januar 1975 alle Personen in der BRD, die zwischen dem 1. Januar 1954 und dem 1. Januar 1957 geboren waren, gemeinsam volljährig.

Österreich

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1811 wurde die Volljährigkeit in Österreich durch das ABGB einheitlich auf 24 Jahre festgelegt. 1919 wurde dieses Alter auf 21 Jahre herabgesetzt.[14]

In Österreich wurde das Alter der Volljährigkeit (§ 21 ABGB) am 1. Juli 1973 von 21 auf 19 und am 1. Juli 2001 von 19 auf 18 Jahre per Gesetz herabgesetzt.[15] Man ist seit der Wahlrechtsreform 2007 schon mit 16 Jahren wahlberechtigt. Im österreichischen Recht ist die Volljährigkeit von der Mündigkeit (hier ist insbesondere auch die Strafmündigkeit gemeint[16]) zu unterscheiden. Diese erreichen Minderjährige in Österreich gemäß § 21 Abs. 2 ABGB mit 14 Jahren. Wer zwar bereits das 18., aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, gilt strafrechtlich gemäß § 1 Z 5 JGG als junger Erwachsener, auf den das Jugendgerichtsgesetz anzuwenden ist.

Höhere Alterserfordernisse als das aktuelle Volljährigkeitsalter gelten z. B. für die passive Wählbarkeit als Bundespräsident, für das Lenken von Gefahrguttransporten oder das Pilotieren von Verkehrsflugzeugen; niedrigere für Amateurfunk, das Lenken eines Fahrrads, eines Motorfahrrads, eines Leichtmotorrads.

Liechtenstein

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Volljährigkeit wird in Liechtenstein durch die Überschreitung der im Gesetz festgelegten Altersgrenze erreicht. Ab diesem Zeitpunkt ist eine natürliche Person vollumfänglich Träger von Rechten und Pflichten in der Gesellschaft. Die Altersgrenze liegt bei 18 Jahren.[17]

Das Erreichen der Volljährigkeit fällt mit dem Erreichen der vollen Mündigkeit zusammen. Bis 1926 wurde diese erst mit 24 Jahren, bis 1999 mit 21 Jahren erreicht.[18]

In der Schweiz liegt das Alter der Mündigkeit seit dem 1. Januar 1996 gemäß Art. 14 ZGB bei 18 Jahren.[19] Vorher lag es bei 20 Jahren.

Die Volljährigkeit beziehungsweise Wahlberechtigung fiel bis etwa 1848 insbesondere in den Landsgemeinde-Kantonen mit dem Alter der Wehrfähigkeit zusammen, sie lag also zwischen 14 und 18 Jahren. In den früheren Städte-Kantonen gab es diese Besonderheit jedoch nicht. So war zum Beispiel im Kanton Glarus noch 1830 jeder über 16-Jährige Mitglied der Landsgemeinde (Landmann), in Appenzell Ausserrhoden jeder 18-Jährige, in Graubünden jeder 17-Jährige, im Wallis jeder 18-Jährige.

Viele politische Gemeinden organisieren Jungbürgerfeiern für Schweizer Bürger, die volljährig werden.

Frankreich

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In Frankreich liegt das Volljährigkeitsalter seit 1974 bei 18 Jahren. Durch ein Gesetz vom 20. September 1792 war die Volljährigkeit für den Großteil des Landes von 25 Jahren auf 21 Jahre herabgesetzt worden.[20]

Vereinigte Staaten

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In den Vereinigten Staaten wird das Alter der Volljährigkeit (englisch majority, legal age) vom Bund, den Bundesstaaten und den Territorien festgelegt. In den meisten Bundesstaaten und Territorien und bei Anwendung von Bundesgesetzen liegt es bei der Vollendung des 18. Lebensjahres. Besondere Regelungen bestehen in:

  • Mississippi, Pennsylvania, Puerto Rico: Volljährigkeit bei Vollendung des 21. Lebensjahres;
  • Alabama, Nebraska: Volljährigkeit bei Vollendung des 19. Lebensjahres;
  • Arkansas, Ohio, Tennessee, Utah: Volljährigkeit bei Vollendung des 18. Lebensjahres; bei Jugendlichen, die zu diesem Zeitpunkt noch die Highschool besuchen, aber erst beim Schulabschluss;
  • Nevada, Wisconsin: Volljährigkeit bei Vollendung des 18. Lebensjahres; bei Jugendlichen, die zu diesem Zeitpunkt noch die Highschool besuchen, aber erst bei Vollendung des 19. Lebensjahres.

Andere Länder

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Volljährig mit 16, 17, 18, 18 und 19, 19, 20, 21 Jahren

Gemäß dem New Yorker Übereinkommen über die Rechte des Kindes[21] vom 20. November 1989 beginnt die Volljährigkeit mit 18 Jahren, sofern das auf das Kind anzuwendende Recht nicht schon früher eintritt.

Einzelstaatliche Gesetze sehen die Volljährigkeit ab folgendem Alter vor (die nebenstehende Karte aus dem Jahr 2011 kann als Überblick dienen, berücksichtigt aber nicht neuere Entwicklungen):

Staat Volljährigkeit mit … Jahren
Afghanistan  Afghanistan 18
Agypten  Ägypten 21
Albanien  Albanien 18
Algerien  Algerien 19
Angola  Angola 18
Argentinien  Argentinien 18
Armenien  Armenien 18
Aserbaidschan  Aserbaidschan 18
Australien  Australien 18
Bahamas  Bahamas 18
Bahrain  Bahrain 21
Barbados  Barbados 18
Belarus  Belarus 18, bis 2006: 16
Belgien  Belgien 18[22]
Bhutan  Bhutan 18
Bolivien  Bolivien 18
Bosnien und Herzegowina  Bosnien und Herzegowina 18
Brasilien  Brasilien 18, Wahlberechtigung mit 16
Brunei  Brunei 18
Bulgarien  Bulgarien 18, Wahlberechtigung mit 16
Burundi  Burundi 21
Chile  Chile 18
Taiwan  Taiwan 18[23]
China Volksrepublik  Volksrepublik China 18
Danemark  Dänemark 18
Deutschland  Deutschland 18
Dschibuti  Dschibuti 18
Dominica  Dominica 18
Dominikanische Republik  Dominikanische Republik 18
Ecuador  Ecuador 18
El Salvador  El Salvador 18
Elfenbeinküste  Elfenbeinküste 21
Estland  Estland 18
Eswatini  Eswatini 21
Fidschi  Fidschi 18
Finnland  Finnland 18
Frankreich  Frankreich 18[24]
Gabun  Gabun 18
Gibraltar  Gibraltar 18
Griechenland  Griechenland 18, bis 1998: 17
Guatemala  Guatemala 18
Guinea-a  Guinea 21, vorher bei Heirat
Guyana  Guyana 18
Honduras  Honduras 21
Hongkong  Hongkong 18
Indien  Indien 18
Indonesien  Indonesien 18
Iran  Iran 15 Mondjahre bei Männern, 9 bei Frauen,[25] Wahlberechtigung und Führerschein mit 18
Irland  Irland 18
Island  Island 18
Israel  Israel 18
Italien  Italien 18
Jamaika  Jamaika 18
Japan  Japan 18, bis 31. März 2022: 20[26]
Jemen  Jemen 16
Kambodscha  Kambodscha 18
Kamerun  Kamerun 21
Kanada  Kanada[27][28] 18 Jahre:   Alberta,   Manitoba, Ontario  Ontario,   Prince Edward Island, Québec  Québec und   Saskatchewan.
19 Jahre:   British Columbia, New Brunswick  New Brunswick,   Neufundland und Labrador, Nordwestterritorien  Nordwest-Territorien,   Nova Scotia, Nunavut  Nunavut und Yukon  Yukon.
Katar  Katar 18
Kenia  Kenia 18
Kirgisistan  Kirgisistan 16
Kolumbien  Kolumbien 18
Kongo Republik  Republik Kongo 18
Kroatien  Kroatien 18
Kuba  Kuba 18
Laos  Laos 18
Lesotho  Lesotho 21
Lettland  Lettland 18
Libanon  Libanon 18
Liechtenstein  Liechtenstein 18
Litauen  Litauen 18
Luxemburg  Luxemburg 18, vorher bei Heirat[29]
Macau  Macau 18
Malaysia  Malaysia 18, Wahlberechtigung ab 21
Malta  Malta 18
Mauretanien  Mauretanien 18
Mexiko  Mexiko 18
Moldau Republik  Moldau 18
Monaco  Monaco 18, bis 2002 21[30]
Mosambik  Mosambik 18
Namibia  Namibia 21, 18 Jahre wurde aufgrund von Rechtsunsicherheiten diskutiert[31]
Nepal  Nepal 16
Neuseeland  Neuseeland 20[32]
Niederlande  Niederlande 18
Korea Nord  Nordkorea 17[33]
Nordmazedonien  Nordmazedonien 18
Norwegen  Norwegen 18
Oman  Oman 18
Osterreich  Österreich 18, Wahlrecht ab 16
Pakistan  Pakistan 18 bei Männern,
16 bei Frauen
Panama  Panama 18
Paraguay  Paraguay 18
Peru  Peru 18
Philippinen  Philippinen 18[34]
Polen  Polen 18, vorher bei Heirat[35]
Portugal  Portugal 18
Puerto Rico  Puerto Rico 18
Ruanda  Ruanda 18
Rumänien  Rumänien 18
Russland  Russland 18, teilweise 16
Saudi-Arabien  Saudi-Arabien 18
Schweden  Schweden 18
Schweiz  Schweiz 18
Senegal  Senegal 18
Serbien  Serbien 18
Seychellen  Seychellen 18
Sierra Leone  Sierra Leone 21
Simbabwe  Simbabwe 18[36]
Singapur  Singapur 21
Slowakei  Slowakei 18
Slowenien  Slowenien 18
Spanien  Spanien 18
Saint Kitts Nevis  St. Kitts und Nevis 18
Sudan  Sudan 18
Sudafrika  Südafrika 18
Korea Sud  Südkorea 19
Syrien  Syrien 18
Tadschikistan  Tadschikistan 17
Tansania  Tansania 18
Thailand  Thailand 20
Trinidad und Tobago  Trinidad und Tobago 18
Tschechien  Tschechien 18
Turkei  Türkei 18[37]
Tunesien  Tunesien 18[38]
Turkmenistan  Turkmenistan 16
Ukraine  Ukraine 18
Ungarn  Ungarn 18
Uruguay  Uruguay 18
Usbekistan  Usbekistan 16
Venezuela  Venezuela 18
Vereinigte Arabische Emirate  Vereinigte Arabische Emirate 21 Mondjahre (entspr. 20 Jahren und 4 Monaten)
Vereinigte Staaten  Vereinigte Staaten 18, teilweise älter[39]
Vereinigtes Konigreich  Vereinigtes Königreich 18, in Schottland 16
Vietnam  Vietnam 16, Wahlberechtigung mit 18[40]
Zypern Republik  Zypern 18

Siehe auch

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Commons: Volljährigkeit – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Volljährigkeit – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. Gerhard Köbler, Etymologisches Rechtswörterbuch, 1995, S. 449
  2. a b Hartmut Goege: Erwachsen mit 18: Vor 40 Jahren wurde die Volljährigkeit neu geregelt, deutschlandfunk.de, 22. März 2014
  3. Bundeszentrale für politische Bildung: Kommunalwahlen. 1. Juli 2021, abgerufen am 1. Mai 2024.
  4. Bundeszentrale für politische Bildung: Wahlsysteme. 1. Juli 2021, abgerufen am 1. Mai 2024.
  5. Bundeszentrale für politische Bildung: Kommunalwahlen. 1. Juli 2021, abgerufen am 1. Mai 2024.
  6. Bundeszentrale für politische Bildung: Wahlverfahren. 1. Juli 2021, abgerufen am 1. Mai 2024.
  7. Reinhard Sprenger: Aspekte sozialen Schutzes in der Bauernfamilie des Hoch- und Spätmittelalters. In: Trude Ehlert (Hrsg.): Haushalt und Familie in Mittelalter und früher Neuzeit. Vorträge eines interdisziplinären Symposions vom 6.–9. Juni 1990 an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Mit einem Register von Ralf Nelles. Thorbecke, Sigmaringen 1991, ISBN 3-7995-4156-X, S. 91–105, hier: S. 94–95.
  8. August Ludwig Reyscher (Hrsg.): Vollständige, historisch und kritisch bearbeitete Sammlung der württembergischen Gesetze. Fues, Tübingen 1839, Band 7, Teil 4, S. 2, Volltext in der Google-Buchsuche
  9. Die Neue Justizgesetzgebung im Königreich Württemberg. Amtliche Handausgabe. J.B. Metzler, Stuttgart 1874, Band V, Teil 1, S. 160, Volltext in der Google-Buchsuche
  10. Paul Stoepel: Preußischer Gesetz-Codex. Ein authentischer Abdruck. Supplement 1868–1869. Frankfurt 1871, Volltext in der Google-Buchsuche
  11. Kleine Einführung für die Familienforschung in Wuppertal (Stand 4.2018), PDF-Datei, S. 2/3
  12. Gesetz über die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters vom 17. Mai 1950. Im Gesetzblatt der DDR, Nr. 5 vom 22. Mai 1950, S. 437, Digitalisat.
  13. BGBl. I S. 1713
  14. Gesetz vom 6. Februar 1919 über die Herabsetzung der Altersgrenze der Minderjährigeit (BGBl Nr. 96/1919)
  15. Onlinelehrbuch Zivilrecht, Kapitel 4, A.II.5
  16. Die Strafmündigkeit wird in Österreich mit dem vollendeten 14. Lebensjahr erreicht (§ 4 Jugendgerichtsgesetz – JGG). Unmündige (0 bis 14 Jahre), „die eine mit Strafe bedrohte Handlung begehen, sind nicht strafbar“ (§ 4 Abs. 1 JGG)
  17. Art 29 Abs 2 Landesverfassung (LV): „In Landesangelegenheiten stehen die politischen Rechte allen Landesangehörigen22 zu, die das 18. Lebensjahr vollendet, im Lande ordentlichen Wohnsitz haben und nicht im Wahl- und Stimmrecht eingestellt sind.“ Art. 111 LV: „In Gemeindeangelegenheiten sind alle in der Gemeinde wohnhaften Landesangehörigen wahl- und stimmberechtigt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht im Wahl- und Stimmrecht eingestellt sind.“
  18. Volljährigkeit. In: Historisches Lexikon. 2011, abgerufen am 26. März 2024.
  19. Art. 14 ZGB
  20. Bericht der Begutachtung des Entwurfs der ersten Abtheilung des bürgerlichen Gesetzbuchs für das Großherzogtum Hessen gewählten Ausschüsse erster und zweiter Kammer, Leske, Darmstadt 1846, S. 386, Volltext in der Google-Buchsuche
  21. Status of treaties – Ratifikationsstand vom KRK. Vertragssammlung der UNO, abgerufen am 19. März 2019 (englisch).
  22. bis zum 1. Mai 1990 21; seitdem 18 (Artikel 488 des Code civil)
  23. Ministry of Foreign Affairs, Republic of China (Taiwan): , Taiwan Heute. Abgerufen am 5. Mai 2024.
  24. seit dem 5. Juli 1974 (loi no 74-631). Von 1792 bis 1974 war 21 das Volljährigkeitsalter.
  25. The Civil Code of the Islamic Republic of Iran. (PDF) S. 118, abgerufen am 12. September 2016 (englisch, Artikel 1210, Anmerkung 1).
  26. Michael Ziegler: Alter der Volljährigkeit ändert sich in Japan ab 1. April. In: Sumikai. 26. Februar 2022, abgerufen am 1. April 2022.
  27. Sandra Grauschopf: Age of Majority in Canada by Province. What is the Age of Majority in Each Canadian Province? In: contests.about.com. About, Inc., 11. September 2016, abgerufen am 29. Januar 2017 (englisch).
  28. canadaonline.about.com (engl.)
  29. Art. 476, Code Civil
  30. Loi n. 1.261 du 23/12/2002 abaissant à dix-huit ans l’âge de la majorité civile. Gourvernement Princier, Principauté de Monaco, 23. Dezember 2002, abgerufen am 15. Oktober 2016 (französisch).
  31. Should Namibia Lower its Age of Majority to 18? (Memento vom 18. Februar 2020 im Internet Archive)
  32. Age of Majority Act 1970 No 137 (Stand: 3. September 2007), Public Act
  33. North Korea fact sheet
  34. www.pcw.gov.ph (Memento vom 29. Dezember 2017 im Internet Archive)
  35. Polnisches Zivilgesetzbuch (kodeks cywilny), Art. 10 § 2, S. 1.
  36. www.youthpolicy.org
  37. www.youthpolicy.org
  38. www.youthpolicy.org
  39. minors.uslegal.com
  40. www.youthpolicy.org