Mit „die falsche Version“ wird aus Sicht beteiligter Benutzer oft diejenige Version eines Artikels bezeichnet, die nach einem Edit-War geschützt wurde. Dies wird oft auf ironische Weise aufgegriffen, wobei damit zum Ausdruck gebracht wird, dass es eine richtige Version, die von jeder Konfliktpartei inhaltlich akzeptiert würde, nicht gibt. Um weitere Revertierungen zu verhindern, steht der Admin bei einer Seitensperrung vor dem Dilemma, sich auf eine der umstrittenen Versionen festzulegen, und zieht sich dabei meist den Unmut der dabei unberücksichtigt gebliebenen Konfliktparteien zu.
Möglichkeiten
BearbeitenGrundsätzlich gibt es für einen Administrator zwei Möglichkeiten, einen Artikel ohne inhaltliche Einmischung zu sperren:
1. Die „falsche Version“ vor dem Edit-War
BearbeitenHier wird auf die Version vor dem Edit-War zurückgesetzt. Bei dieser Möglichkeit ist jedoch oft unklar, wie der Beginn des Edit-Wars definiert wird. Ein Edit-War entsteht, wenn die gleiche Bearbeitung ohne wesentliche Änderung des Diskussionsstandes mehrmals durchgeführt wurde. Oft bestehen Meinungsverschiedenheiten darüber, ob sich der Stand der Diskussion wesentlich geändert hat oder ob eine minimal veränderte Bearbeitung als gleich zu gelten hat. Dann kann die Artikelsperre subjektiv als falsche Version erscheinen. Betroffene Benutzer sollten in diesem Fall berücksichtigen, dass der Administrator einen Spielraum haben kann, obwohl er sich an die Regel der Sperrung in der Version vor dem Edit-War hält.
2. Die gerade aktuelle „falsche Version“
BearbeitenManche Administratoren sperren hingegen die Version, die zum Zeitpunkt der Sperre gerade aktuell ist, um die schwierige Auswahl der Version vor dem Edit-War zu vermeiden. Auch im Fall einer Sperre der gerade aktuellen Version wird von vielen Benutzern die gerade gesperrte Version als die falsche Version angesehen.
Dies kann dazu dienen, den Ausgang von Edit-Wars weniger kalkulierbar zu machen. Die Zurücksetzung auf die Version vor dem Edit-War bevorzugt nämlich in der Regel diejenigen Benutzer, die den Artikel gegen Veränderungen verteidigen. Dies kann es ermöglichen, Artikel strategisch in die Sperre zu treiben, um den Status quo vor dem Editierkrieg durchzusetzen. Durch die Sperre in der Version, die aus mehr oder weniger zufälligen Gründen gerade aktuell ist, soll das vermieden werden. Allerdings ist dies ein Trugschluss: Nicht der Zufall entscheidet, welche Version die aktuelle ist, sondern das Verhalten der Autoren: Ein solches Vorgehen würde das aggressive Verhalten eines oder mehrerer am Edit-War beteiligten Autoren belohnen und ist daher die denkbar schlechteste Lösung, wenn man auf lange Sicht verhindern will, dass es vermehrt zu Edit-Wars kommt. Es wird dazu führen, dass der Artikel von den Konfliktparteien ständig wieder auf die von ihnen gewünschte Version revertiert würde, um eine Sperrung in dieser Version möglichst wahrscheinlich zu machen. Das gilt besonders für Artikel, für die bereits eine Vandalismusmeldung abgegeben wurde.
Wenn Benutzer aus inhaltlichen Gründen Administratoren auffordern, den Artikel in einer anderen Version zu sperren, verlangen sie jedoch etwas, was diese gar nicht dürfen, nämlich beim Einsetzen der administrativen Sonderrechte zugleich inhaltlich Partei zu ergreifen. Daher sollten Administratoren besonderes Augenmerk darauf legen, welche Version sie sperren und welche spieltheoretischen Implikationen dies hat.
Unzulässigkeit der inhaltlichen Auswahl einer Version
BearbeitenDer Gedanke liegt nahe, dass Administratoren die Spielräume bei der Auswahl und den Verweis auf „die ohnehin stets falsche Version“ als Freibrief ansehen könnten, um auf eine ihnen inhaltlich genehme Version zurückzusetzen. Dadurch würden Administratoren aber gegen die Vorgabe verstoßen, dass zwischen administrativer und inhaltlicher Tätigkeit zu trennen ist.
Allerdings müssen bei Sperrentscheidungen oft viele Aspekte berücksichtigt werden, die erläuterungsbedürftig sind.
- Ein begründet eingestellter Wartungsbaustein soll nicht per Edit-War beseitigt werden.
- Eine Partei, die Diskussionsverweigerung betreibt, wird oft weniger Chancen haben, dass ihre Version berücksichtigt wird, als die Gegenseite, die ihre Version belegt und begründet. Ebenso werden viele Administratoren einer mühsam ausgehandelten Konsensversion den Vorzug geben gegenüber einer ersatzlosen Löschung ohne Begründung mit neuen Argumenten.
- Bei wiederholter Sperre kann die jeweils andere falsche Version zu ihrem Recht kommen.
Auch bei einer auf den ersten Blick willkürlichen, nur aus inhaltlichen Vorlieben erklärbaren Entscheidung sollte daher erst einmal von guten Absichten ausgegangen werden. Admins, die von betroffenen Benutzern sachlich nach ihrer Auswahl gefragt werden, werden in der Regel bereit sein, die Entscheidung noch einmal eigens zu begründen.