Die Redaktion Geschichte hat eine einheitliche Regelung für Lemmata des britischen Adels erarbeitet.

Titelrang in der Peerage

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Zur Peerage gehören ausschließlich alle Titel der Peerage of England, Peerage of Scotland, Peerage of Ireland, Peerage of Great Britain und Peerage of the United Kingdom. Die Peerstitel gliedern sich in folgende Ränge:

  1. Duke (nicht Herzog)
  2. Marquess
  3. Earl (nicht Graf)
  4. Viscount
  5. Baron (Peerage of England/Ireland/Great Britain/the United Kingdom) / Lord of Parliament (Peerage of Scotland)

Nicht zur Peerage zählende Titel

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Schottische Barons [of ...] sind nicht Mitglied der Peerage, ebensowenig wie Inhaber des Besitztitels Lord [of ...].

Baronets und Knights sind ebenfalls nicht Mitglied der Peerage.

haben zwei Namen, den bürgerlichen Namen und den Adelstitel. Bürgerliche Namen werden nicht ins Deutsche übertragen.

Der Adelstitel besteht aus dem oben genannten Titelrang und dem Titelnamen. Der Titelname kann aus einem Familiennamen, einem Ort oder einer Kombination aus beidem bestehen. Die territoriale Widmung (eine zusätzliche, durch ein Komma abgetrennte weitere Ortsangabe) eines Adelstitels, beim Viscount Palmerston z. B. der Zusatz „of Palmerston in the County of Dublin“ ist nicht Bestandteil des als Namenszusatz geführten Adelstitels. Maßgeblich für die Schreibweise des Titelnamens und der territorialen Widmung ist bei Titeln im Zweifel die Schreibweise in der Verleihungsurkunde, wie sie bei neuzeitlichen Verleihungen auch aus der entsprechenden Verlautbarung der Verleihung in der London Gazette zu entnehmen ist. Ausnahmsweise kann bei alten englischen Baronies by writ bei ansonsten gleichlautenden Titelnamen auch eine unterscheidener Ergänzung des Titelnamens um den Hauptsitz des jeweils 1. Barons etabliert sein und entsprechend verwendet werden (vgl. z. B. Baron Hastings, Baron Hastings of Inchmahome, Baron Hastings of Hungerford und Baron Hastings of Loughborough).

Bei ansonsten gleichlautenden Lemmata kann der Ortsname der territorialen Widmung (in obigem Beispiel das „of Palmerston“) als Klammerzusatz im Lemma ergänzt werden.

Alle Peers können anstelle einer Nennung von Ordnungszahl und Adelsrang auch mit Lord [Titelname] bezeichnet werden. Diese Bezeichnung ist im Lemma nicht zu verwenden.

Das Lemma lautet:

  • Vorname Nachname, Ordnungszahl. Adelstitel

Beispiel: Henry John Temple war der 3. Viscount Palmerston und wird als Lord Palmerston bezeichnet. Das Lemma lautet daher Henry Temple, 3. Viscount Palmerston. Weiterleitungen sind nach Bedarf zu setzen.

Ausnahmen sind Personen, die unter ihrem bürgerlichen Namen bekannter sind. Das gilt vor allem für ehemalige Premierminister (Anthony Eden, nicht Anthony Eden, 1. Earl of Avon) und Wissenschaftler wie Bertrand Russell (nicht Bertrand Russell, 3. Earl Russell)

Hat ein Peer zwei oder mehr Adelstitel aus der Peerage, wird der höherrangige im Lemma aufgenommen. Ausnahmen sind hier Personen, die unter einem niedriger geordneten Titel oder Höflichkeitstitel bekannt sind.

Sind mehrere gleichrangige Titel vorhanden, wird nur der ältere Titel verwendet (Anciennität in der Peerage).

Bei Angehörigen der britischen Königsfamilie entfällt gewöhnlich der Nachname und kann auch bei erblichen Titeln die Ordnungszahl des Adelstitels weggelassen werden.

Baronets

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führen wie Peers erbliche Titel. Der volle Titel nach dem Schema

  • Sir Vorname Nachname, Ordnungszahl. Baronet
    bzw.
  • Dame Vorname Nachname, Ordnungszahl. Baronetess

wird am Artikelanfang angegeben, aber nicht ins Lemma aufgenommen. Die territoriale Widmung des Baronettitels ist nicht Namensbestandteil.

Als Lemma genügt grundsätzlich der bürgerliche Name. Zur Unterscheidung von gleichnamigen Bürgerlichen kann das Lemma wie im Schema oben lauten, allerdings ohne das Prädikat „Sir“ lauten. Bei dennoch gleichlautenden Lemmata (z. B. bei Robert Hamilton, 1. Baronet) kann der Ortsname der territorialen Widmung als Klammerzusatz im Lemma ergänzt werden.

Frauen von Baronets sind zwar rechtlich Dames, verwendet wird jedoch der Höflichkeitstitel Lady vor dem Nachnamen.

Personen, die eine Knighthood verliehen bekommen haben, führen ebenfalls das Prädikat Sir (Dame für Frauen), diese wird jedoch nicht ins Lemma aufgenommen.

Mit der Knighthood verbundene Post-Nominals werden ebenfalls nicht ins Lemma aufgenommen.

Bürger von Staaten, die nicht Untertan des britischen Monarchen sind, erhalten die Knighthood allenfalls ehrenhalber und dürfen sich nicht Sir nennen.

Der Name eines Knights darf nicht als „Sir Nachname“ abgekürzt werden, sondern ausschließlich als Sir Vorname oder Sir Vorname Nachname.

Frauen von Knights verwenden, wie Frauen von Baronets, den Höflichkeitstitel Lady vor dem Nachnamen.

Ordnungszahlen

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Bei erblichen Titeln ist im Lemma stets auch die Ordnungszahl anzugeben, dies gilt insbesondere auch dann, wenn es mangels Erben nur einen Träger eines Titels gibt. Die Ordnungszahl wird als Ziffer und Punkt geschrieben (1. Earl), nicht als Wort ausgeschrieben (erster Earl) und nicht das in der englischen Sprache übliche Ordinalzeichen verwendet (1st Earl).

Life Peerages und Höflichkeitstitel sind hingegen stets ohne Ordnungszahl zu führen.

Höflichkeitstitel (Courtesy Titles)

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Höflichkeitstitel von Ehepartnern eines Adligen (sofern sie nicht unter ihrem Mädchennamen bekannter sind) und ggf. von dessen Heirs apparent (sofern diese nicht später den höherrangigen substanziellen Titel geerbt oder verliehen bekommen haben) sind ins Lemma aufzunehmen. Sonstige Höflichkeitsprädikate von Angehörigen des Adligen werden grundsätzlich nicht ins Lemma aufgenommen.

Sonstige Titel

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Nicht-adlige britische Titel und Standesauszeichnungen (z. B. Lord of [...], Laird of [...], Master/Mistress of [...], Esq. of [...], Chief of the Name and Arms of [...]) werden grundsätzlich nicht ins Lemma aufgenommen.