irrtümlich der urheberrechtsverletzung bezichtigt

--Teufelstraube 00:54, 1. Nov. 2007 (CET)


Benutzer DasBee beschuldigt mich, im Artikel zu Walter Morath einen urheberrechtlich geschützten Text kopiert zu haben, auch scheint DasBee meinen Eintrag gelöscht zu haben. Weiss nicht, wie ich diesen Benutzer kontaktieren kann. Ich habe nichts falsch gemacht, denn ich selbst habe das Urheberrecht an dem von mir verwendeten Text. Ich habe mich sozusagen selbst abgeschrieben. Bitte leiten Sie das doch einfach an DasBee weiter - wie gesagt, ich weiss nicht, wie man anderen Benutzern schreibt.

Du musst den Text freigeben. Dazu gibt es ein definiertes Verfahren, siehe Wikipedia:Textvorlagen#Einverständniserklärung für Textfreigaben. --tsor 00:59, 1. Nov. 2007 (CET)
Es gibt noch ein weitere Möglichkeit, wie Du einen Text freigeben kannst: Schreibe im Impressum Deiner Webseite den Absatz
Die Veröffentlichungen auf diesen Seiten stehen - ausgeschlossen Beiträge Dritter, die als solche gekennzeichnet sind - unter der GNU Freie Dokumentationslizenz (GNU FDL) Version 1.2 oder später (englischer Lizenztext / inoffizielle deutsche Übersetzung).

--tsor 01:01, 1. Nov. 2007 (CET)

Und den englischen Lizenztext muss er noch lokal zur Verfügung stellen. -- ChaDDy 01:15, 1. Nov. 2007 (CET)

Lizenz bei Bildern

Sind die Frontbilder aus dem Ersten Weltkrieg, die bisher einer Sonderregelung bezüglich der Urheber unterlagen jetz nicht mehr frei? Wurde das geändert?

--Servus, Powidl - Melde gehorsamst 10:46, 01. Nov. 2007 (CEST)
Polarly meinte, das ändern zu müssen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 12:30, 1. Nov. 2007 (CET)

Ja wenn das so ist!

--Powidl - Melde gehorsamst 12:33, 01. Nov. 2007 (CEST)
Was ist das wieder für eine schwache, unsinnige Regelung? Wo kann man die entsprechende Abstimmung/Diskussion nachlesen?-D.W. 16:48, 1. Nov. 2007 (CET)
Was meinst du mit „schwache, unsinnige Regelung“? -- ChaDDy 17:48, 1. Nov. 2007 (CET)
Ich hab schwachsinnig geschrieben (inhaltlich: Regelung war vernünftig, formal: irgendwo kurz diskutiert und andere haben den Ärger), fand dann das es vllt. nicht freundlich genug ist und habs anders verpackt.--D.W. 18:42, 1. Nov. 2007 (CET)

Ich sehe keinen Konsens für die Änderung von Polarlys. Es ist bedauerlich, dass dieser Commons-Alleinherrscher Ralf durch diese Aktion hier vergrätzt hat. --80.132.158.125 23:46, 1. Nov. 2007 (CET)

Globenmuseum (schon erl. SLA)

Könnte sich das jemand kurz von euch anschauen? Ich bin da relativ unsicher ob das nun ein URV ist oder nicht. Auch nach dem Lesen der WP-Artikel über URVs. Könnte mir da jemand helfen? Grüße --Srvban 10:54, 2. Nov. 2007 (CET)

Klärung zu Artikel MVG Museum

Ich bitte um eine Klärung einer möglichen URV im Artikel MVG Museum, begangen durch die Änderung http://de.wiki.x.io/w/index.php?title=MVG_Museum&diff=38477013&oldid=38475726. Siehe dazu auch Diskussion:MVG Museum. --84.151.247.29 15:35, 2. Nov. 2007 (CET)

Nachtrag: Die aktuelle Version enthält den umstrittenen Text wieder. Der Mitarbeiter, der die fragwürdige Änderung durchgeführt hat, hat "seinen" Text entgegen den Richtlinien erneut eingesetzt. Die Vorlage des Textes befindet sich auf http://www.mvg-mobil.de/mvg-museum.htm. --84.151.233.190 23:01, 2. Nov. 2007 (CET)
URV-Vorwürfe halte ich in dem Fall wirklich für übertrieben. --FloSch 23:18, 2. Nov. 2007 (CET)
Mit welcher Begründung? Hältst Du die Vorgaben aus Wikipedia:Textplagiat#Grauzonen für erfüllt? Findest Du in den in Diskussion:MVG Museum zitierten Sätzen eigene Worte? --84.151.233.190 23:42, 2. Nov. 2007 (CET)
Gegenfrage: Hältst du "Im Mittelbau wurde ein großes Tor eingebaut, um den Eingang auch von der Ständlerstraße her sichtbar zu machen." für ein Werk?--Wiggum 23:53, 2. Nov. 2007 (CET)
(Ich halte jeden Satz für ein Werk mit ausreichender Schöpfungshöhe. Wenn Sätze keine Werke wären, wäre die Leistung von Schriftstellern nur die, Sätze zu Werken zusammenzufügen. Da jeder Schriftsteller zunächst Sätze erschafft, müssen jedoch bereits Sätze Werke sein.) Allerdings halte ich das nicht für ausschlaggebend, weil in der definierten Grauzonen-Richtlinie die Schöpfungshöhe kein Kriterium ist. Dort ist von abgeschriebenen Absätzen die Rede; mindestens das zweite Beispiel stellt einen abgeschriebenen Absatz dar. --84.151.229.37 00:33, 3. Nov. 2007 (CET)
Off Topic, aber trotzdem: Mit diesem reduktionistischen Ansatz wirst du bei der Beurteilung von Werkqualität auf keinen grünen Zweig kommen. Man kann dann nämlich ebenso argumentieren, dass die benutzten Worte alle vorbekannt und längst gemeinfrei sind und da das reine Kompilieren gemäß deinem Ansatz keine eigenständige Schöpfungsqualität aufweist wären alle aus diesen Worten gebildeten Sätze und entsprechend aus solchen Sätzen bestehende Texte gemeinfrei. :-)--Wiggum 11:29, 3. Nov. 2007 (CET)
Ja liebe 84.151.233.190, ich halte den Artikel auch unter Berücksichtigung der "Grauzone" für korrekt. --FloSch 23:55, 2. Nov. 2007 (CET)
Bitte beantworte auch meine Frage "Findest Du in den in Diskussion:MVG Museum zitierten Sätzen eigene Worte?" Danke und Gruß --84.151.229.37 00:33, 3. Nov. 2007 (CET)
Ja. Und damit hat diese Posse hoffentlich jetzt ihr Ende. --FloSch 12:19, 3. Nov. 2007 (CET)

Ich habe den Artikel zurückgesetzt und eine Versionslöschung beantragt. -- ChaDDy 23:22, 2. Nov. 2007 (CET)

Der Artikel wurde überarbeitet. Damit ist die aktuelle Version nicht mehr löschenswert. --84.151.229.37 00:33, 3. Nov. 2007 (CET)

Besetzungszettel

Datei:Besetzungszettel.jpg
Besetzungszettel

Dieser Besetzungszettel der Uraufführung befindet sich im Artikel Der junge Lord. Lizenz: Gemeinfrei wegen mangelnder Schöpfungshöhe. Ich könnte verschiedene, ähnlich aufgemachte Besetzungszettel von Hamburger Uraufführungen beisteuern. Wäre das zulässig? --Gudrun Meyer 15:50, 1. Nov. 2007 (CET)

Wenn die ebenfalls keine Schöpfungshöhe haben, ja. Das kann man aber nicht generell sagen, da ist eine Einzelfallprüfung nötig. -- ChaDDy 17:50, 1. Nov. 2007 (CET)
Bestehen die Dokumente nur aus Text auf weißem Papier kann man immer von mangelnder Schöpfungshöhe ausgehen. Sobald ein grafisches Element dazukommt, müsste man prüfen. Christian Bier Rede mit mir! 22:13, 3. Nov. 2007 (CET)
Text kann auch Schöpfungshöhe haben. Allerdings handelt es sich hier lediglich um eine Zusammenstellung von Daten und das ist nicht schützbar. -- ChaDDy 22:16, 3. Nov. 2007 (CET)

Schöpfungshöhe??

Haben diese beiden Bilder 1 & 2 SH? MFG -- Sensenmann 21:33, 3. Nov. 2007 (CET)

Nein.--141.84.69.20 21:59, 3. Nov. 2007 (CET)
Zustimm. Hat keines von beiden. Kannst du beide hier nutzen. Bei zweiterem wäre aber ne SVG-Version besser für den Upload, is etwas klein. Christian Bier Rede mit mir! 22:06, 3. Nov. 2007 (CET)
Danke erstmal! Wie man eine SVG-Version erstellt weiß ich leider nicht, es kann aber jemand gerne das jetzige ersetzen. Wie sieht es mit der SH dieses Logos aus? MFG -- Sensenmann 22:53, 3. Nov. 2007 (CET)
Nada.--Wiggum 22:55, 3. Nov. 2007 (CET)
Zustimm, auch hier is nix schützbar. Christian Bier Rede mit mir! 23:12, 3. Nov. 2007 (CET)
Danke für die schnelle Antwort! MFG -- Sensenmann 23:13, 3. Nov. 2007 (CET)
Von mir auch noch eine Bitte um Einschätzung. Meines Erachtens hat das hier auch keine Schöpfungshöhe, oder? --Louis Bafrance 16:40, 4. Nov. 2007 (CET)
Korrekt.--141.84.69.20 17:26, 4. Nov. 2007 (CET)
Gibt es bei Firmen- oder Produktlogos überhaupt noch sowas wie Schöpfungshöhe? --FloSch 18:36, 4. Nov. 2007 (CET)
Doch, gibt es durchaus. -- ChaDDy 18:40, 4. Nov. 2007 (CET)

Diskussion zwischen Adolf Hitler und C.G.E. Mannerheim der 4 August 1942 - Urheberrecht?

Hallo! In finnischen Wikisource hat ein Benutzer eine Diskussion zwischen dem damaligen deutschen Führer Adolf Hitler und der damaligen Oberbefehlshaber der finnischen Wehrmacht, Carl Gustaf Mannerheim aus deutschen Sprache ins Finnisch übersetzt. Wir haben doch einen urheberrechtilichen Problem mit dem Text (Unser Diskussion auf Finnisch darüber). Hitlers Gespräch ist so original (wie nur Fieberbilder eines Manikern original sein kann), dass es wahrscheinlich ein urheberechtlich geschützt Werk ist. Die antworte Mannerheims sind sehr kurz (einige Wörter) und sind keine "Werke". Hitler spricht in der Diskussion über die Kriegsführung gegen Sovjetunion, so das Gespräch ist ganz interessant von gesichtlichen Gesichtspunkt und erläutert etwa die deutsch-Finnisch Verhältnisse während des Krieges. (Meine personale Interesse ist doch meistens urheberrechtlich. Ich finde dieser Problem interessant, kann es jedoch nicht lösen.) Wir wundern uns, ob der Text jedoch solchen Schutz hat. Hitler war nämlich in Finnland in amtliche Kapazität des deutschen Führer um Mannerheim wegen seines 75:sten Geburtstages zu gratulieren. Wir haben bei finnischen Wikisdrei Möglichkeiten gefunden:

  1. Mannerheim und Hitler führen ein privates Gespräch. Dann ist der Urheberrecht natürlich Hitlers und heute gehört er zu Freistaat Bayern.
  2. Mannerheim und Hitler sind Amtsmänner in ihren offiziellen Eigenschaften und führen das Gespräch als der Oberbefehlshaber der finnischen Wehrmacht und als der Staatsoberhaupt Deutschlands. Dann können wenigstens zwei verschieden Möglichkeiten wahr sein:
  • Hitlers gespräch ist ein amtlicher Werk, aber nicht ein amtlicher Erlass oder eine amtliche Bekanntmachung. Dann hat er urheberrechtlichen Schutz und kann nicht auf Wikisource sein.
  • Hitlers gespräch ist ein amtlicher Werk und gehört zu urheberrechtsfreien Kategorien.

Ich frage euch, weil wir auch in Finnland ganz dieselbe urheberrechtlich freien Kategorien von amtlichen Werke haben als in Deutschland. Wir können bei dem finnischen Wikisource doch nicht sagen, was ist ein "amtlicher Erlass" eines deutschen Amts. Besonders schwer ist es, weil wir müssen wahrscheinlich den ganz unrationalen Recht des dritten Reichs in diesem Fall benutzen, um zu bestimmen, ob Hitler als Privatperson oder als "Reichskanzler und Führer des Grossdeutschen Reichs" spricht. Könnt ihr helfen? (Ich mahte die frage zuesrst in Fragen zur Wikipedia und wurde hier verwiesen.) --MPorciusCato 08:17, 1. Nov. 2007 (CET)

Fragen zu Wikisource-Projekten werden rasch und kostengünstig auf de.wikisource beantwortet ... Es ist strittig, wer der Inhaber der Urheberrechte Hitlers ist (dazu gibt es einen jur. Festschriftenbeitrag von 2007). Das von mir wiederholt ventilierte Problem des wiederaufgelbten Schutzes bis 1965 gemeinfreier inneramtlicher Schriften ist nicht relevant, wie ein Blick auf den Überlieferungsbefund zeigt: "Still, this June 4th meeting between these two, would have remained fairly insignificant within the immense history of the Eastern Front, if it hadn't been for an accident, that 11 minutes of their private conversation had accidentally been taped by a Finnish radio engineer. He had been on hand for their meeting to record their comments for public broadcasts, and had accidentally left his recording machine running. That recording was in the Finnish Broadcasting Corporation's archives and had survived until being recently released for use by historians". Eine versehentlich oder heimlich mitgeschnittene private Unterhaltung ist in keinerlei Hinsicht ein amtliches Werk nach deutschem Recht (und wohl auch nicht nach finnischem), daher liegen die Rechte bei den Rechtsnachfolgern Hitlers und der fi.ws-Beitrag ist eine URV --134.130.68.65 15:17, 2. Nov. 2007 (CET)

Danke schön. Deine Meinung liefere ich nach fi-Wikisource und werde auf diesem Grund vorschlagen, dass wir dem Beitrag zerstören. --MPorciusCato 11:59, 5. Nov. 2007 (CET)

Bild von Avellaneda, 1857, aus Encyclopaedia Britannica

Ich habe auf [1] ein schönes Bild der kubanischen Schriftstellerin Gertrudis Gómez de Avellaneda (1814-1873) gefunden, das laut Bildbeschreibung von 1857 stammt. Beschrieben wird es als "detail of a portrait by Federico de Madrazo, 1857", und als Quelle wird angegeben: "Archivo Mas, Barcelona". Ist es möglich, das Bild in den Wikipedia-Artikel über die Autorin hochzuladen, mit der Begründung, (mehr als) 150 Jahre alt, oder muss ich bis 2008 warten? Gibt es eventuell einen generellen Vertrag von Wikipedia mit der Encyclopaedia Britannica, der solches regelt?

Dasselbe Bild findet sich übrigens als Gesamtansicht und in Farbe auf [2]; dies ist eine Seite des Museo der FUNDACIÓN LÁZARO GALDIANO und dort steht Folgendes im Beschreibungsfeld: „Gertrudis Gómez de Avellaneda. Federico de Madrazo. 1857. Escuela española. Inv. núm. 3569. Óleo sobre lienzo. 117 x 85 cm.“ also "spanische Schule, Inventarnummer 3569, Öl auf Leinwand, 117 x 85 cm", es ist auch derselbe Maler angegeben, das heißt, bereits die Britannica hat ihre Detailansicht von hier entnommen. Die Hauptseite mit dem Organigramm der Stiftung Lázaro Galdiano findet sich auf [3], des Museums hier. Vielen Dank für die Auskunft, --Ariadne Primavera 09:56, 5. Nov. 2007 (CET)

Du kannst das Bild mit PD-alt-100 hochladen, eig. sollte aber auch PD-alt gehen, da die gute Frau selbst 130 Jahre tot ist, ist es unwahrscheinlich, dass derjenige, der das Bild gemacht hat, noch lebt. Christian Bier Rede mit mir! 10:10, 5. Nov. 2007 (CET)
Wenn du es wirklich richtig machen willst und noch ein wenig enzyklopädischen Mehrwert erzeugen willst, kannst du das Museum mal anschreiben und um Daten zu dem Bild und seinem Maler fragen (spanisch oder spanisch, falls Du beide Sprachen nicht beherrschen solltest, kannst du hier sicher Hilfe finden), dann ist das Bild besser dokumentiert und vielleicht fällt ja zumindest ein Stub zum Maler dabei ab.--Destrudo 10:24, 5. Nov. 2007 (CET)
Wenn die Herren statt sich in Mutmaßungen über den Urheber zu ergehen einfach mal in der ganz gewöhnlichen deutschsprachigen Wikipedia nachschlagen würden, fänden sie unter Federico de Madrazo y Kuntz den gewünschten "Stub" samt Lebensdaten. Gruß --62.157.169.229 10:38, 5. Nov. 2007 (CET)
Na gut, dann steht also fest, dass auch der Maler bereits über 100 Jahre tot ist - ich denke, ich kann das bedenkenlos hochladen. Danke alle zusammen! --Ariadne Primavera 11:42, 5. Nov. 2007 (CET)

Hochladen von Wappenzeichnungen

Hallo, darf ich konkret aus einem Buch gezeichnete Gemeindewappen hochladen? Wappen sind ja m.E. nicht geschützt. Die Art der Darstellung entspricht Wappenbildern wie sie auch schon bei den Orten in der Infobox zu sehen sind. Ich hätte außerdem noch eine Zeichnung eines Wappens eines mittelalterlichen Würdenträgers, das Bild zeigt wiederum die reine Wappendarstellung, stammt aber aus dem Internet. --PeterBraun74   Kurier zu Pferde - get contact 11:03, 4. Nov. 2007 (CET)

Kommt drauf an. Wie alt sind die Zeichnungen, und wie einfach bzw. komplex? Vielleicht sind sie schon aufgrund Alters oder mangelnder Schöpfungshöhe gemeinfrei. Ansonsten kommt es auf den jeweiligen Fall an. Gut zu wissen wäre, in welchem Staat diese Gemeinden liegen und ob sie noch selbstständig sind. Wann sind die Wappen entstanden, sind oder waren sie jemals amtliche Wappen?
Kannst du für das Personenwappen einen Link angeben? Viele Grüße --Rosenzweig δ 11:12, 4. Nov. 2007 (CET)
Hallo Rosenzweig, danke dass du zur Klärung mithilfst. Hier Links: Wappen der ehemaligen Gemeinde Bernstein undWappen von Martin Truchsess von Wetzhausen. -PeterBraun74   Kurier zu Pferde - get contact 19:00, 4. Nov. 2007 (CET)
 
Wappen Bernsteins
Hallo Peter, das Ortswappen ist m. E. auf jeden Fall gemeinfrei, schon allein deswegen, weil diese wenigen und simplen geometrischen Formen keine Schöpfungshöhe haben. Abgesehen davon war das Wappen bis zur Eingemeindung 1978 vermutlich auch amtliches Wappen. Ich habe es auf Commons hochgeladen.
Beim Hochmeisterwappen sieht es meiner Meinung nach anders aus. Als Personenwappen ist es kein amtliches Wappen und also nicht schon aus diesem Grund gemeinfrei. Wegen des Adlers und evtl. des Lilienkreuzes kann man dem Wappen auch nicht mangelnde Schöpfungshöhe attestieren (sonst wäre es der gleiche Fall wie beim Ortswappen, ein paar geometrische Formen). Die Zeichnung an sich scheint auch neueren Datums zu sein, womöglich vom Betreiber der Website. Jetzt müsste man wissen, ob er eine ältere Vorlage (alt genug für Gemeinfreiheit) genau abgezeichnet oder doch eher frei nachgezeichnet bzw. ganz neu gezeichnet hat. Der Sicherheit halber würde ich letzteres unterstellen und deshalb davon absehen, diese Zeichnung als gemeinfrei hochzuladen. Wenn du willst, kannst du den Betreiber der Website fragen, von wem, von wann etc. die Zeichnung ist und, falls sie von ihm ist, ob er dir evtl. das Hochladen in die Wikipedia (mit einer der hier zwingenden Lizenzen, also GFDL oder CC) gestattet. Soweit meine 2 ¢. Viele Grüße --Rosenzweig δ 18:02, 5. Nov. 2007 (CET)
Super! Danke! Hilft mir sehr weiter. Werde auf das Personenwappen dann nur als Link hinweisen. Anfrage dort wegen Erlaubnis in anderer Sache erfolglos. Wenn dazu noch jemand etwas ergänzen will, bitte auf meiner Diskussionsseite. -PeterBraun74   Kurier zu Pferde - get contact 18:22, 5. Nov. 2007 (CET)
Welches Personenwappen genau? -- ChaDDy 18:26, 5. Nov. 2007 (CET)
Das hier, siehe oben. --Rosenzweig δ 18:36, 5. Nov. 2007 (CET)
Das oder wie? (Auf der Seite hat es mehrere Wappen). Dieses Wappen hat jedenfalls keine Schöpfungshöhe. Der Adler und die Lilien sind keine Eigenkreationen. Wenn du dir verschiedene Wappen anschaust, wirst du feststellen, dass diese Zeichen schon im Mittellater, bzw. im Falle des Adlers sogar schon im Altertum verwendet wurden. -- ChaDDy 18:51, 5. Nov. 2007 (CET)
Das reine zusammenwürfeln vorvorhandener Muster und Symbole schafft erst mal keine Schöpfungshöhe. M. E. ist genau das hier der Fall. --ST 18:57, 5. Nov. 2007 (CET)
Ich bin da etwas vorsichtiger. Woher weiß man, dass „der Adler und die Lilien […] keine Eigenkreationen“ bzw. „vorvorhanden“ sind? Adler und Lilienkreuze gab es sicher immer wieder, aber diesen Adler und dieses Lilienkreuz? Wenn ich so etwas behaupte, will ich es anhand von Beispielen auch belegen können, sonst halte ich mich eher zurück. --Rosenzweig δ 19:06, 5. Nov. 2007 (CET)
Adler (Wappentier) und Lilie (Heraldik). -- ChaDDy 19:21, 5. Nov. 2007 (CET)

Ich kenne die Artikel, aber ich sehe da weder den fraglichen Adler noch die fraglichen Lilien. Die Tatsache, dass irgendwelche Adler oder Lilien schon mal gezeichnet wurden, heißt doch nicht, dass jegliche Zeichnung eines Adlers oder Lilienkreuzes „keine Eigenkreation“ ist. --Rosenzweig δ 19:26, 5. Nov. 2007 (CET)

Dann müssten sie schon deutlich anders sein. Sonst ist das keine Eigenkreation. Außerdem erreicht weder der Adler, noch die Lilie Schöpfungshöhe, auch wenn´s ne Eigenkreation wäre, -- ChaDDy 19:29, 5. Nov. 2007 (CET)
Ich wäre wie gesagt vorsichtiger mit der Behauptung, etwas erreiche keine Schöpfungshöhe. Allem, was über einfache geometrische Figuren und Farbflächen hinausgeht, würde ich die Schöpfungshöhe nicht absprechen. Und auch Farbquadrate wurden, wenn ich mich recht entsinne, hier schon gelöscht - zumindest wenn sie das Glasfenster von Gerhard Richter im Kölner Dom bilden. --Rosenzweig δ 19:45, 5. Nov. 2007 (CET)
Eben. Es fehlt an der signifikanten Eigenheit der dargestellten Symbole, die über eine reine handwerkliche Arbeit hinausgeht und eine eigene geistig-schöpferische Leistung erkennen lässt. --ST 19:34, 5. Nov. 2007 (CET)
Ich bin noch nicht ganz überzeugt. Aber vor weiterer Diskussion will ich erst einmal Schöpfungshöhe gründlich anschauen. Letzten Endes denke ich aber, dass eine solche Entscheidung letztgültig nur ein Gericht treffen kann, und neige daher zur Vorsicht. --Rosenzweig δ 19:45, 5. Nov. 2007 (CET)
Aus Schöpfungshöhe#Probleme mit der Schöpfungshöhe: „… im Alltag gibt es eine nicht überschaubare Vielzahl von Werken und Gestaltungen, bei denen unklar ist, ob ein Gericht die Schöpfungshöhe bejahen würde. Da es breite Grauzonen gibt, kann ein Laie die Grenze zwischen Urheberrechtsschutz und gemeinfreier Gestaltung so gut wie nie zuverlässig bestimmen, was zu einer sehr großen Rechtsunsicherheit führt. Auch die gewissenhafte Lektüre der umfangreichen Fachliteratur und der Rechtsprechung erlaubt es selbst erfahrenen Rechtsanwälten nicht, den Ausgang eines Gerichtsverfahrens vorherzusagen.“ Soweit zu Voraussagen in Sachen Schöpfungshöhe. Ich bleibe daher lieber vorsichtig. --Rosenzweig δ 19:49, 5. Nov. 2007 (CET)
Du kannst ja ruhig vorsichtig bleiben. Das Riskiko trägt sowieso der hochladende Benutzer. Allerdings spricht hier sehr viel für Gemeinfreiheit. Es ist äußerst unwahrscheinlich, dass sich ein Gericht anders entscheiden wird. -- ChaDDy 20:03, 5. Nov. 2007 (CET)

Wissenswertes über Delphine

Da ich seit Jahren ein sehr, sehr grosser Delphinnarr bin, möchte ich eine Hp anfertigen (welche aber noch etwas dauern wird) und möchte gern darin den gesamten Wortlaut über die Anatomie, das Verhalten, die Ernährung, die Klassifizierung, die Haltung sowie Delphine in der Mythologie,sonstiges und die Delphinschutzgebiete etwas erläutern und würde auch mit reinschreiben, dass ich diesen Text bei WIKIPEDIA gefunden habe. Ich weiss noch nicht, ob die blau markierten Wörter automatisch so in der HP verlinkt werden können, dass man automatisch zu WIKIPEDIA weitergeleitet wird. --84.44.193.72 11:05, 5. Nov. 2007 (CET) gefunden habe ich dies unter http://de.wiki.x.io/wiki/Delphine

Dann empfehle ich dir zunächst die Lektüre von Wikipedia:Weiternutzung.--A-4-E 12:29, 5. Nov. 2007 (CET)
Wieso schreibst du Wikipedia GROSS? Das erinnert mich an jemanden... -- ChaDDy 15:22, 5. Nov. 2007 (CET)

Frage zur Skizzenangabe

Hallo bin noch NEU hier bei euch, ist die Angabe auf meiner Skizze ausreichenden bzw. welche Angaben fehlen oder sollten ergänzt werden? siehe Bild:MOLINO1.png --Alfa 12:47, 5. Nov. 2007 (CET)

Du hast sie nachgezeichnet? Die Zeichnung ist also im Grunde die selbe, wie die von 1910? Wenn ja, dann bist du nicht der Urheber. Dann müsste ich die Lebensdaten des Urhebers (also des Zeichners) wissen. -- ChaDDy 15:24, 5. Nov. 2007 (CET)

Hallo Chaddy, jetzt wird es kompliziert, der Mann hatte die Handskizzen vor 1910 erstellt sind wohl dann im Jahre 1910 nach seinem Tod irgenwie mal verbreitet worden. Die Bruchstücke die ich habe sind mit Xavier Sard Brunet gekennzeichnet. Mehr habe ich leider nicht. Es muss wohl ein alter Mühlenbauer gewesen sein. Wenn es nicht ausreicht müssen wir wohl die Skizzen löschen dann habe ich einige Stunden umsonst vor dem PC verbracht. Kannst du sie dann löschen? Danke, hätte vorher Frage stellen sollen. --Alfa 15:43, 5. Nov. 2007 (CET) Chaddy, habe gerade mal bei Schöpfungshöhe nachgelesen und Skizze Bild:MOLINO1.png mit der Vorlage versehen, ist es evt. eine Möglichkeit wenn alte Bleistiftskizzen auf PC-Format gebracht werden, wobei ich es noch sehr vereinfacht gepinselt habe? Wie sieht es dann aus? Gruß --Alfa 15:53, 5. Nov. 2007 (CET)

Die Skizze hat schon Schöpfungshöhe. Wenn der Zeichner 70 Jahre tot ist, ist die Zeichnung gemeinfrei. Dann können wir sie behalten. Also wenn du nachweisen kannst, dass der Zeichner seit mindestens 70 Jahren tot ist, wäre alles ok. -- ChaDDy 16:09, 5. Nov. 2007 (CET)
Danke, genau das ist ein Problem ich kann noch nichtmal feststellen ob der Mann auf den Balearen oder in Catalunya gelebt hat. Der Nachname ist sowohl auf Mallorca und Barcelona keine Seltenheit. Glaube es ist unmöglich für mich den Totenschein zu beschaffen. Schlage vor: Löschen meiner Computerzeichnungen, ich denke mir etwas anderes aus. Kannst Du Löschung veranlassen? Danke dir für deine Bemühungen, war ja sowieso kein so tolles Thema. MfG --Alfa 16:47, 5. Nov. 2007 (CET)
Ich habe einen Löschantrag gestellt. -- ChaDDy 17:13, 5. Nov. 2007 (CET)

Alte Fotos und Webseiten

Hi, ich möchte etwas lernen und außerdem ein Bildchen hochladen. Das ist höchstwahrscheinlich ein Scan aus einer zeitgenössischen Schachzeitschrift und zeigt die Teilnehmer des Karlsbader Schachturniers von 1907. Irgendwelche Bedenken? Wie sieht es generell bei derartigen Fotos aus, die sich auf Webseiten finden und nachweislich vor 100 und mehr Jahren entstanden sind? Auf der Website tummeln sich nämlich noch eine Reihe interessanter Objekte. Besten Dank, rorkhete 15:44, 5. Nov. 2007 (CET)

Deine Fragen sind auf Wikipedia:Bildrechte bereits sämtlich beantwortet. --AndreasPraefcke ¿! 15:47, 5. Nov. 2007 (CET)

Ja, von der Seite komme ich, da steht oben, dass man im Zweifel hier anfragen soll ;) mein Zweifel war, ob der Scan eines Dritten, den dieser auf seiner Website ablegt, irgendwelche Probleme machen kann. Das konnte ich aus/auf Wikipedia:Bildrechte nicht zweifelsfrei erschließen. Will schließlich nicht verhaftet werden. rorkhete 16:31, 5. Nov. 2007 (CET)
Dann schau mal Wikipedia:Bildrechte#Nicht_sch.C3.BCtzbare_Fotos_.28Reproduktionen.29 an. Das sehen zwar die Ersteller solcher Reproduktionen öfter mal anders, aber die Chance, dass sie vor Gericht damit durchkommen ist eher gering. Ansonsten ist das Restriskio natürlich deines. -- ShaggeDoc Talk 16:46, 5. Nov. 2007 (CET)
Merci! Zweifel ausgeräumt bzw. bestätigt. rorkhete 17:41, 5. Nov. 2007 (CET)

Minderjährige WP-Autoren

Wie sieht es eigentlich aus, wenn Minderjährige eigene Beiträge (Texte, Bilder oder andere Medien) von nicht unerheblicher Schöpfungshöhe der Wikipedia zur Verfügung stellen, hinsichtlich der Geschäftsfähigkeit? Müssen sie ihre Erziehungsberechtigten zuvor um Einverständnis fragen? Ab welchem Alter können Minderjährige eigenständig ihre Urheberrechte wahrnehmen und diese z.B. unter einer WP-kompatiblen freien Lizenz zur Verfügung stellen? Inwieweit könnte die derzeitige Praxis, wonach es in WP keinerlei (mir bekannte) Alterskontrolle der Mitwirkenden gibt, zu Rechtsunsicherheiten oder gar ernsten Schwierigkeiten führen?--SiriusB 15:16, 5. Nov. 2007 (CET)

Das wurde bereits zigfach durchgekaut, aber frag mich bitte nicht wo. --AndreasPraefcke ¿! 15:47, 5. Nov. 2007 (CET)

Und da ich das "wo" ebenfalls nicht weiß und nix dergleichen gefunden habe, blieb mir nichts anderes übrig, als hier zu fragen. Wenn das schon "zigfach durchgekaut" wurde, warum steht es dann nicht auf den einschlägigen Themenseiten zu UR-Fragen? Zumindest habe ich da nichts gefunden.--SiriusB 16:45, 5. Nov. 2007 (CET)
Es geht ja auch gar nicht um Urheberrecht, sondern um Jugendschutz bzw. Vertragsrecht. Die Wikipedia-Hilfeseiten müssen auch nicht jedes beliebige Rechtsproblem ansprechen, außerdem geht es juristisch wasserfest wohl ohnehin nicht und Rechtsberatung dürfen wir eh nicht machen. (Meine ganz persönliche Meinung ohne juristische Fundierung: wer einem Minderjährigen einen PC mit Tastatur und Internetanschluss hinstellt, muss auch damit leben können, wenn der mal einen Geistesblitz unter freie Lizenz stellt. So eine Art geistiger Taschengeldparagraph...) --AndreasPraefcke ¿! 23:28, 5. Nov. 2007 (CET)
Das ist zwar auch die Argumentationstaktik von Schmidtlein, ("Das Zulassen der Nutzung eines internetfähigen Rechners ist eine generelle Einwilligung in sämtliche im Internet getätigten Geschäfte.") aber ernst nimmt diese Argumentation niemand, der auch nur die Anfängervorlesung BGB AT für Juranebenfächler zur Hälfte gehört hat. sугсго.PEDIA 15:34, 6. Nov. 2007 (CET)
Google-Suche liefert z. B. Benutzer:Historiograf/GNU FDL Highway to Hell - FAQ#Können Minderjährige ihre Werke gültig unter eine freie Lizenz stellen? --91.65.124.34 17:31, 5. Nov. 2007 (CET)

Bild mit Wasserzeichen?

Hallo zusammen! Habe gerade dieses Bild gefunden: [4]. Wir benutzen es hier: LTJ_Bukem. Es steht zwar unter einer CC-Lizenz, aber wollen wirklich solche Wasserzeichen? Danke für euer Feedback & viele Grüße! --Electrocat 23:20, 5. Nov. 2007 (CET)

Kennst Du den Begriff Ausschnittsvergrößerung? sугсго.PEDIA 15:29, 6. Nov. 2007 (CET)
Klar, kann man machen. Mich hätte aber mal interessiert, wie grundsätzlich die Lage ist bei Wasserzeichen... -- Electrocat 18:14, 6. Nov. 2007 (CET)
Wasserzeichen sollten entfernt werden. -- ChaDDy 18:15, 6. Nov. 2007 (CET)
Die GFDL und die meisten CCs verbieten zumindest nach einer strengen Auslegung die Entfernung eines Wasserzeichens nur um es zu entfernen. sугсго.PEDIA 18:56, 6. Nov. 2007 (CET)
So? Man darf die Bilder verändern, also darf man ein Wasserzeichen entfernen, solange weiterhin der Urheber des Bildes genannt wird. -- ChaDDy 18:58, 6. Nov. 2007 (CET)
Hätte ich auch so verstanden. Bin aber nicht 100-prozentig sicher, daher meine Frage. -- Electrocat 20:36, 6. Nov. 2007 (CET)

Logo einer Regierungskommission

Für den Artikel Wahrheits- und Freundschaftskommission würde ich gerne das Logo dieser Kommission der Regierungen von Osttimor und Indonesien benutzen. Fällt dieses Logo noch unter den Punkt Schöpfungshöhe oder fällt es unter die Ausnahme für amtliche Werke gemäß § 5 Abs. 2 UrhG (D), also Urheberrecht bei nd-Verwendung? Mit letzterem Hinweis laufen ja hier bereits ein paar Bilder aus Regierungsquellen Osttimors. --J. Patrick Fischer 12:07, 6. Nov. 2007 (CET)

Hat keine Schöpfungshöhe. Aber was meinst du mit nd-Verwendung? -- ChaDDy 14:47, 6. Nov. 2007 (CET)
Gute Frage. Den Begriff hat mir jemand hier bei dem anderen Bild genannt. Gut, dann lade ich das Bild hoch. ;-) --J. Patrick Fischer 15:25, 6. Nov. 2007 (CET)
Jetzt weiß ich schon, was er damit meinte: nd = no derivate, also die Veränderung ist nicht gestattet. Das ist bei amtlichen Werken genau wie bei Panoramafreiheit-Bilder der Fall. Ist nicht so ganz richtlinienkonform, aber auch akzeptiert. Dann passt´s schon. -- ChaDDy 19:00, 6. Nov. 2007 (CET)

Urheberrecht bei Morphen

Inwieweit gilt Urheberrecht bei Morphen von geschützten Bildern? --KnightMove 22:21, 6. Nov. 2007 (CET)

Morphen ist eine Bearbeitung des ursprünglichen Bildes, die nur mit Einverständnis des Urhebers erlaubt ist. Ob dadurch ein Urheberrecht an dem Ergebnis entsteht, ist fraglich. --Fb78 10:25, 7. Nov. 2007 (CET)

Richtlinienänderungsvorschläge

Nachdem wir diskutiert und erstabgestimmt haben, möchte ich jetzt die Vorschläge in verbesserter Form (Schnittmenge, Konsens. nur die Vorschläge, die eine Mehrheit fanden) nochmals und endgültig euch anbieten. Sollte jemand gegen einen Vorschlag sein, so erachte ich es als selbstverständlich, dies zu erläutern, damit wir eben einen Konsens finden. -- Forrester // Die Dateiüberprüfung \\ 18:32, 1. Nov. 2007 (CET)

Vorschlag 1

Ersetzen von Vorlage:Münze und Vorlage:Bild-PD-Vervielfältigung (Vereinfachung des Systems, keine höchstspeziellen Vorlagen). Damit dies erreicht werden kann, sollen 2 Änderungen durchgeführt werden:

  1. Vorlage:Bild-PD-Schöpfungshöhe wird entsprechend diesem Vorschlag (unter "Vorschlag zur Neugestaltung") angepasst
  2. Die Kennzeichnung in in Bildbeschreibungsseiten wird verändert:

Eine urheberrechtsfreie und leistungsschutzfreie Reproduktion (einfache Wiedergabe) eines 1000 Jahre (hö?) alten Gemäldes bekommt folgendes:

Für die Wiedergabe:

{{Bild-PD-Schöpfungshöhe}}

Für die Vorlage:

{{Bild-PD-alt}}


Abstimmungsschluss: Donnerstag, 7.11 (dann hatten wir genau eine Woche) -- Forrester // Die Dateiüberprüfung \\ 23:05, 6. Nov. 2007 (CET)


Pro (Kennzeichnung in Bildbeschreibungsseiten)

  1. -- Forrester // Die Dateiüberprüfung \\ 18:32, 1. Nov. 2007 (CET)
  2. sугсго.PEDIA 18:51, 6. Nov. 2007 (CET)

Pro (Änderung von PD-SH)

  1. -- ChaDDy 14:10, 5. Nov. 2007 (CET)
  2. sугсго.PEDIA 18:52, 6. Nov. 2007 (CET)
  3. -- Forrester // Die Dateiüberprüfung \\ 20:06, 6. Nov. 2007 (CET)
  4. --Ixitixel 15:14, 8. Nov. 2007 (CET) Dagegen habe ich nichts

Contra (Kennzeichnung in Bildbeschreibungsseiten)

  1. Dafür muss eine Vorlage reichen. Den Hinweis, dass eine Reproduktion keine Schöpfungshöhe erreicht kann man sich auch sparen oder wenigstens anders einbauen. -- ChaDDy 19:12, 1. Nov. 2007 (CET)
    Die Neugestaltung von PD-SH befürworte ich aber (mach doch bitte zwei Abstimmungspunkte draus). -- ChaDDy 19:14, 1. Nov. 2007 (CET)
    Das Problem ist einfach, dass wir dann jeweils für PD-alt (Vorlage) + PD-SH (Wiedergabe), PD-alt-100 (Vorlage) + PD-SH (Wiedergabe), PD-SH (Vorlage) + GFDL (Wiedergabe) oder was man sich sonst noch ausdenken kann immer eine neue bräuchten. Dass die Wiedergabe Schöpfungshöhe hat sollte aber, finde ich zumindest, schon angegeben werden: bei Repros, die auch Lichtbilder sein könnten, braucht man da eine klare Entscheidungsaussage. -- Forrester // Die Dateiüberprüfung \\ 19:20, 1. Nov. 2007 (CET)
    Ist es den anderen egal? -- Forrester // Die Dateiüberprüfung \\ 10:10, 5. Nov. 2007 (CET)
  2. Zwei Lizenzbausteine im Bild? Wieso? PD-Alt reicht, daß die Wiedergabe keine SH erreicht, kann man in die Genehmigungszeile schreiben oder ganz weglassen. --Noddy 12:30, 7. Nov. 2007 (CET)
  3. Ich bin auch gegen zwei Vorlagen pro Bild. 2D reproduktionen haben eh nie Schöpfungshöhe das kann also gleich in die PD-alt Vorlage mit rein. bei 3D kann man es auch so in den Text schreiben, es braucht ja nun auch nicht für alles nen Baustein. --Ixitixel 15:10, 8. Nov. 2007 (CET)

Contra (Änderung von PD-SH)

Enthaltung

Vorschlag 2

Vorlage:Panoramafreiheit bekommt einen neuen Anstrich: Hier unter "Vorschlag zur Neugestaltung" (so sollen ja alle Hinweisvorlagen aussehen, haben wir ja schon einmal bespochen!)


Umgesetzt von RalfR. -- Forrester // Die Dateiüberprüfung \\ 00:56, 4. Nov. 2007 (CET)


Pro

  1. -- Forrester // Die Dateiüberprüfung \\ 18:32, 1. Nov. 2007 (CET)
  2. -- ChaDDy 19:14, 1. Nov. 2007 (CET)
  3. --jodo 19:48, 1. Nov. 2007 (CET)
  4. --tsor 09:18, 2. Nov. 2007 (CET)
  5. --Christian Bier Rede mit mir! 20:26, 3. Nov. 2007 (CET)

Contra

Enthaltung

--Gruß, Constructor 09:37, 2. Nov. 2007 (CET) Eigentlich gefällt mir das alte besser, weil da das mit den Gesetzen zu Derivaten erklärt wird, die urheberrechtlich geschützte Bauwerke zum Tragen kommen --Gruß, Constructor 09:37, 2. Nov. 2007 (CET)

Vorschlag 3

Vorlage:Bild-PD-Amtliches Werk: Die Beispiele ("(z. B. ein Gesetz, eine Verordnung oder einen amtlichen Erlass)") rausnehmen - Lizenzbausteine dienen nicht zur juristischen Bildung


Umgesetzt von RalfR. -- Forrester // Die Dateiüberprüfung \\ 00:55, 4. Nov. 2007 (CET)


Pro

  1. -- Forrester // Die Dateiüberprüfung \\ 18:32, 1. Nov. 2007 (CET)
  2. -- ChaDDy 19:16, 1. Nov. 2007 (CET)
  3. --jodo 19:52, 1. Nov. 2007 (CET)
  4. --Gruß, Constructor 08:19, 2. Nov. 2007 (CET)
  5. --tsor 09:29, 2. Nov. 2007 (CET)
  6. --Christian Bier Rede mit mir! 20:26, 3. Nov. 2007 (CET)

Contra

Enthaltung

Diskussion

Muss man darüber eigentlich abstimmen? -- ChaDDy 19:17, 1. Nov. 2007 (CET)

Diskutieren wollten nicht gerade viele und ich will das eig. gerne schnell durchkriegen ohne das hinter wieder einer meckert. -- Forrester // Die Dateiüberprüfung \\ 19:21, 1. Nov. 2007 (CET)

Könnte mal jemand das Problem, für das hier eine Lösung gesucht/formuliert wird, darstellen?--Wiggum 11:25, 2. Nov. 2007 (CET)

Vorschlag 2 & 3 sind einfache Verbesserungen im Sinne der Vereinheitlichung und der Risikominimierung. Vorschlag 1 soll erreichen, dass eien Diskrepanz zwischen Vorlage- und Wiedergaberechtsstatus einfacher zu lösen ist. -- Forrester // Die Dateiüberprüfung \\ 11:42, 2. Nov. 2007 (CET)

Foto von Pflegehinweisen

Zu einem von mir erstellten Foto der Pflegehinweise zu den Bundeswehr Kampfstiefeln [5] (Jahr 2000, also Alter irrelevant) hätte ich gerne die Urheberrechtsfrage geklärt. Der textliche Inhalt ist selbstverst. nicht von mir erstellt, jedoch ist die Schöpfungshöhe offensichtlich gering (z.T. sogar grausam *g*). Oder etwa nicht? (Anm.: ich weiss, es gibt 1000 fast identische Sachverhalte, aber fast ist juristisch eben nicht ganz...Danke schon mal) --TheCavalry 05:38, 8. Nov. 2007 (CET)

http://de.wikisource.org/wiki/Oberlandesgericht_N%C3%BCrnberg_-_Dienstanweisung --84.62.229.231 16:46, 8. Nov. 2007 (CET)

Darf eine einzelne Seite aus einem Buch eingestellt werden?

Ich würde gerne eine einzelne Seite aus einem Buch einscannen und einstellen. Es handelt sich um eine Seite aus einem Werk Martin Heideggers die deshalb relevant ist, weil er hier über einige Jahre hinweg durch das zufügen von 10 Fußnoten entscheidende Selbstinterpretationen vorgenommen hat. Damit könnte die Anstrengung seines Fragens gut illustriert werden. Die Seite enthält nur Text, normaler Blocksatz also keine Gestaltung, welche Schöpfungshöhe beanspruchen könnte. Es ist also lediglich die Frage ob 24 Zeilen + Fußnoten ihm Rahmen des Urheberrechts bleiben. Grüße -- Tischbeinahe φιλο 10:37, 8. Nov. 2007 (CET)

Na klar tun sie das. Auf das Layout kommt es dabei nicht an. Der Text ist geschützt. --Wikipeder 11:57, 8. Nov. 2007 (CET)
Sicherlich ist der Text geschützt, die Frage ist doch, ob die Menge des Zitats über den rechtlichen Rahmen hinaus geht? Bei Amazon/Google usw. können ja auch einzelne Seiten eingesehen werden... -- Tischbeinahe φιλο 14:26, 8. Nov. 2007 (CET)
Amazon schließt dafür aber Verträge mit den Verlagen und Google hat dafür schon mächtig Ärger gekriegt, siehe Wissenschaftliche Buchgesellschaft. Mit Verlagen ist nicht zu spaßen, also bitte unterlassen --Fb78 15:04, 8. Nov. 2007 (CET)
Aso, okay. -- Tischbeinahe φιλο 15:06, 8. Nov. 2007 (CET)

Bilder aus alten Zeitschriften

Wahrscheinlich auch schon x-mal durchgekaut, nur wo? Link würde ausreichen. Ich würde gerne einige Bilder aus einer wissenschaftlichen Zeitschrift einscannen und für Biographie-Artikel verwenden (Porträts von damals verstorbenen Wissenschaftlern). Heutezutage gebe ich ja die Rechte an einem Bild (oder Grafik), das ich im Rahmen eines Artikels in einer wissenschaftlichen Zeitschrift publiziere, an den publizierenden Verlag ab. Aber wie war es damals? Liegen die Rechte an diesen Bildern nun bei der Institution (in diesem Fall ein Landesamt), die die Zeitschrift herausgegeben hat, oder doch beim Fotografen des Porträtfotos (der übrigens nicht genannt ist). Bei Bildern vor 1907 ist die Sache denke, so oder so klar. Aber was ist mit Bildern, deren Veröffentlichung in dieser Zeitschrift eben noch keine Hundert Jahre zurückliegt. Bei wem liegen die Rechte? Institution/Verlag oder beim Fotografen? -- Engeser 11:18, 8. Nov. 2007 (CET)

Das lässt sich nur am Einzelfall prüfen. Für Gemeinfreiheit ist ohnehin nur das Todesdatum des Urhebers entscheidend, egal, wer die Nutzungrechte besitzt. Falls du eine Freigabe einholen willst, frag doch einfach den Verlag – wenn die die Rechte gekauft haben, haben sie das mit einiger Wahrscheinlichkeit irgendwo vermerkt. --Wikipeder 11:51, 8. Nov. 2007 (CET)
Das würde ich bezweifeln, aber in der Regel behauptet ein Verlag, auch die Nutzungsrechte zu haben, die er nicht hat. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf wahrheitsgemäße Auskunft über die Inhaberschaft von Urheberrechten --84.62.229.231 16:48, 8. Nov. 2007 (CET)
Danke zunächst mal für die Auskünfte, werde noch mal genau recherchieren, habe die Bücher gerade nicht zur Hand, aber ich vermute mal die Rechte an den angesprochenen Bildern hatte die damalige Preußische Geologische Landesanstalt. Wer ist der Rechtsnachfolger einer Preußischen Landesbehörde(Bund oder ??Land Brandenburg). Preußen wurde aufgelöst. Nach welchem Zeitraum laufen denn die Nutzungsrechte ab? -- Engeser 17:19, 8. Nov. 2007 (CET)
70 Jahre nach dem Tod des Urhebers wird das Werk gemeinfrei, egal, wer bis dahin die Nutzungsrechte hatte. --Wikipeder 17:31, 8. Nov. 2007 (CET)

Fotos aus Heimatkalender

Ich hätte gern 2 Fotos aus einem Schweinitzer Heimatkalender kopiert (1940). Die damaligen Rechte lagen bei einem Verlag in Herzberg/Elster. Dieser Verlag ist aber 1945 enteignet worden, und zu Volkseigentum erklärt worden. Die Familie des Inhabers des Verlages hat keine Erben hinterlassen, es gab auch nie ein Antrag auf Rückübertragung innerhalb der gesetzlichen Fristen. Deshalb haben mittlerweile einige andere Verlage das Material wieder verwendet, mit entsprechender Quellenangabe, jedo ohne jemanden um Erlaubniß fragen zu können. Wie ist die Rechtslage? Sind die Rechte erloschen, dann müßten die Bilder gemeinfrei sein, sind sie es nicht, bei wem liegen die Rechte dann? Gruß--LutzBruno 20:52, 8. Nov. 2007 (CET)

Hier keine Rechtsberatung: Wenn es keine Erben gibt, erbt der Fiskus. sугсго.PEDIA 20:56, 8. Nov. 2007 (CET)
(BK) Die Urheberrechte liegen beim Fotograf bzw. seinen Erben. Da dieser noch nicht 70 Jahre tot sein dürfte (oder waren es damals 35 Jahre alte Fotos), können wir die Bilder hier nicht verwenden. --RalfRBIENE braucht Hilfe 20:58, 8. Nov. 2007 (CET)

Die Rechte lagen nachweislich beim Verlag, dieser wurde aber Volkseigentum.... Diese Bilder wären schon recht wichtig hier, aber bei wem kann man die Erlaubniß einholen? Der heutige Landkreis? Die Bundesregierung? ;-) Es muß doch möglich sein diese Bilder frei zubekommen, wie gesagt, andere Verlage bedienen sich da schon fleißig, weil es nach deren Meinung keine Rechte mehr gibt...--LutzBruno 21:22, 8. Nov. 2007 (CET)

Vergiss es. Es gibt Millionen wichtiger Bilder, die nicht freizukriegen sind. Für die Digitalisierung gilt bis zum 31.12.2007, dass die Rechte bei den Erben des Fotografen liegen. Ansonsten gilt: Kommt der Vertragspartner abhanden, erlischt der Vertrag, und wieder sind die Erben des Fotografen die Rechteinhaber --84.60.209.180 01:30, 9. Nov. 2007 (CET)

darf ich ein foto hochladen, das ich verändert habe?

ich habe ein bild genommen und die persohn "ausgeschnitten". dass heißt ich habe den hintergrund weggeschnitten. (http://ehev.eh.ohost.de/tmp/milla_hb.gif) ist der urheber dadurch immer noch der gleiche oder die lizenz oder was auch immer? grüße, --Keefhartley 22:17, 8. Nov. 2007 (CET)

Ja, der Urheber und die Lizenz sind dadurch immer noch die gleichen. Du darfst das Bild nur hochladen, wenn du der Urheber des Originals bist oder der eine Freigabe erteilt. -- ChaDDy 23:11, 8. Nov. 2007 (CET)

Urheberrecht für ein gescanntes Lied

Ich habe vor ca. 20 Jahren eine Kopie einer Vertonung der O-Antiphonen erhalten (ohne Urheberrechtsangaben, möglicherweise aus einer Katholisch-Apostolischen Gemeinde stammend, also mehr als ca. 70 Jahre alt), und möchte einen Scan dafür in den Wikipedia-Artikel über die O-Antiphonen einbauen. Geht das in Ordnung? --Fjbehr 22:04, 7. Nov. 2007 (CET)

Such mal heraus, wann das Lied geschrieben wurde (Komponist und Texter), den das, und nicht die Herausgabe des Liedbuches ist aus urheberrechtlicher Sicht ausschlag gebend. Wenn beide länger als 70 Jahre Tod, dann ist das Werk gemeinfrei und der Einstellung steht nichts im Wege. Ohne Name des Liedes funktioniert meine Glaskugel jedenfals nicht. Bobo11 22:35, 7. Nov. 2007 (CET)

"Es sind die sieben Magnificat-Antiphonen in der Woche vor Weihnachten (17.-23.12.), die auf älteste Zeit (mindestens auf das 7.Jahrhundert) zurückgehen", eine andere Quelle (http://en.wiki.x.io/wiki/O_antiphons) beruft sich gar auf Boethius (ca. 480-524). Für die Vertonung habe ich leider keinerlei Quellenangabe (Komponist). Was soll ich tun?

Frag doch mal beim Portal:Kirchenmusik nach, die sollten bezüglich des Alters kompetent(-er) sein (als wir). Ich würde zwar davon ausgehen, dass auch die Musik recht alt ist, aber man weiß auch dann nicht, ob es nicht in der Zwischenzeit irgendwelche (schützenswerte) Bearbeitungen gegeben hat. -- ShaggeDoc Talk 10:50, 8. Nov. 2007 (CET)
Folgende Rechtslage ist mir bekannt: Das Stück ist zweifelsohne gemeinfrei, die Darstellung eventuell nicht. Bei der Darstellung ist im Normalfall erst nach 80 Jahren ab letzter Drucklegung die Gemeinfreiheit gegeben. Die einfachste Sache wäre also, die Darstellung in Lilypond oder in etwas Vergleichbarem neu zu setzen. --D135-1r43 19:35, 8. Nov. 2007 (CET)
Deine Darstellung der Rechtslage scheint Unsinn zu sein: Rechtsschutz von Schriftzeichen --84.60.209.180 01:32, 9. Nov. 2007 (CET)
@D135-1r43, es ist eigentlich egal wie das Lied dargestellt wird, wenn die Schutzfrist dafür abgelaufen ist. Betrefend den Schrifftzeichen gilt (Wie IP dargestellt hat), benutzen darf ich sie immer, solange ich mir nicht anmasse sie selbst erstellt zu haben, wird es keine Probleme geben. Einzig wenn es darum gegen Entgelt (zB. mit dem Schriftzeichen als Gestaltungelement) die Schrift einzusetzen, was hier bei WP ja nicht der Fall ist (hier greift notfals sogar das Zitierrecht), beginnt der Geschmacksmusterschutz zu greifen und es können Lizenzgebüren anfallen.
Oder die ganz wichtigen Stellen in Rechtsschutz von Schriftzeichen; Nach der Amtlichen Begründung zum Schriftzeichengesetz sollte sich das Verbotsrecht des Rechteinhabers nicht auf die Verbreitung der Texte erstrecken. Dadurch sollte eine zu weit gehende Beeinträchtigung des Vertriebs im Buchhandel verhindert werden. Und betrefend Noten; In der Regel ist ein urheberrechtlicher Schutz von Notenbildern nicht gegeben. Der Bundesgerichtshof ging in seiner Entscheidung Notenstichbilder 1986 (GRUR 1986, 895) nicht von einem urheberrechtlichen Schutz des Notensatzes aus [18]. Er lehnte auch einen wettbewerbsrechtlichen Schutz für vor mehr als 50 Jahren hergestellte Notenstichbilder ab. Ergo uns intresiert nur ob die Schutzfrist des Urheberechtes auf das Musikstück und Liedtext abgelaufen ist. Und das scheint es ja zu sein, und somit ist es ein gemeinfreies Werk. Und ich darf es kopieren und hier einstellen, egal welche Schrift und Notendarstellung es hat, solange bei diesen nicht von einem eigenen Schöpferischenwerk ausgegangen werden kann (z.B Die Notenseite mit Ornamenten verziert ist). Notfals halt selber in die Regeldarstellung eines Notensatzes überführen. Bobo11 13:06, 9. Nov. 2007 (CET)

Bilder des Ersten Weltkriegs

Da hier dank Forrester der Meinungsbildwahn hochzukochen scheint: vielleicht könnte man auf diesem Wege auch das für Unmut sorgende WK I-Problem lösen [6]. Es geht schlicht und einfach nicht an, dass eine über längere Zeit stabile Regelung mirnichtsdirnichts gekippt wird, weil das einem Commons-Admin so passt.

  • Ist der Fotograf mit vertretbarem Aufwand zu ermitteln und keine 70 Jahre tot, war es auch nach der bisherigen Ausnahmeregelung (die wohlgemerkt nie für Commons offiziell galt) nicht zulässig Bilder hochzuladen.
  • Bei Weltkriegsbildern ist die Wahrscheinlichkeit höher als sonst, dass der Fotograf 70 Jahre tot ist (weil viele Fotografen gefallen sind).
  • Ist der Name des Fotografen bekannt, aber nichts über ihn zu ermitteln, liegt ein Verwaistes Werk vor, das womöglich bereits gemeinfrei ist.
  • Ist der Name des Fotografen nicht bekannt, liegt ein Anonymes Werk vor, das bei Fotos 70 Jahre nach Veröffentlichung geschützt ist, sofern nicht der Fotograf sich zu dem Bild bekannt hat. Vor bei 2007-70=1937 veröffentlichten Bildern ohne Namensnennung sollten wir uns darauf berufen, da der Beweis einer sog. "negativen Tatsache" strictu sensu unmöglich ist (dass also der Fotograf sich nie gegenüber maßgeblichen Kreisen zu seinem Bild bekannt hat, womöglich reicht ein Stammtischgespräch anno 1925 und die Anonymität ist futsch).

Aus diesen Gründen war die pragmatische Regelung vernünftig und sachgerecht --134.130.68.65 19:30, 2. Nov. 2007 (CET)

Die Regelung wurde immer wieder dazu benutzt, Bilder ohne ein Minimum (Woher?) an Informationen hochzuladen, deren enzyklopädischer Nutzwert (Ort, Inhalt, …) arg eingeschränkt bzw. nicht gegeben ist. Die Regelung wurde von unbedarften Nutzern wiederholt auf Bilder aus der Zeit des Krieges ausgedehnt (v. a. auf Hofportraits, teilweise sogar auf Gemälde aus der Zeit), teilweise wurden auch offenkundige Postkartenmotive hochgeladen, wo man sich ebenfalls wenig darum kümmerte, Informationen von der Rückseite abzutippen, da das Bild ja „aus dem 1. Weltkrieg“ und somit „okay“ sei (unabh. davon, dass der Krieg an den zerstörten Städten und Landschaften schon monate- oder jahrelang vorbeigezogen war). Wahrscheinlichkeitsrechnungen zum Tod des Photographen im Krieg sollten nicht angestellt werden, die überwältigende Anzahl der Kriegsteilnehmer hat überlebt. Die Regelung war immer ein guter Anlass, Recherchen mit vertretbaren Aufwand gar nicht erst anzustreben und somit pauschal von einem „anonymen Werk“ auszugehen (vulgo: „Wikipedianer hat Lemma des Artikels in die Google-Bildersuche eingegeben und verstreute Netzfundstücke ohne weiterführende Informationen, insbesondere dem Namen des Autors, hier hochgeladen“). Die Beschränkung auf urheberrechtliche Aspekte bei historischen Bildern ist nicht im Interesse der Sammlung und Verwendung von Bilddateien, die auch nur ein Minimum an (Weiter-)Nutzwert aufweisen sollen. Die Regelungen zu Anonymen Werken reichen aus, Sonderregelungen für den 1. WK sind willkürlich und laden zum Missbrauch ein. --Polarlys 20:16, 2. Nov. 2007 (CET)
Laden zum Missbrauch ein, bleiben aber Einzelfälle und sind als solche zu verschmerzen. Wie und wo wurde dazu eigentlich diskutiert, dass ihr die versammelte Mannschaft einfach vollendeten Tatsachen stellt?--D.W. 23:19, 2. Nov. 2007 (CET)
Nirgends, diese Richtlinie wurde nach dem Do-it-yourself-Prinzip eingeführt, was ja auch hier gelegentlich noch vorkommen soll und wurde halt bislang geduldet. Der springende Punkt dürfte wohl die o.a. Argumentation zum Beweis der Nichtexistenz sein, fraglich wäre eben, ob man dann eher eine permissive oder eine eher restriktive Haltung einnehmen will. --Wiggum 23:41, 2. Nov. 2007 (CET)

Richtig. Und ich nutze für Artikel Bilder aus offensichtlichen Feuerstellungen. Nur ein BsP. Wir haben nur diese. Für die meisten Geschütze oder Technik dieser Zeit gibt es keine oder ungenauen Bildmaterialien und leider auch Informationen. Ich habe Bilder von Infanteristen aus dem Nachlass eines Artilleristen. Beide im 1.WK nur Artillerist tot. Seit mehr als 70 Jahren. Von der Disk weiß keiner was. Und plötzlich heißt es: Wir jagen dann mal einen Bot drüber und fertig ist die Laube. Das ist sehr unschön. --Arne 23:36, 2. Nov. 2007 (CET)

Dass eine Regelung missbraucht wurde, ist kein Argument gegen eine Regelung, sondern ein Kontrolldefizit. Die Regelung wurde hier ordnungsgemäß vorgestellt, von einer reinen Duldung kann nur die Rede sein, wenn man den Benutzer Wiggum für das Maß aller Dinge hier anerkannt. Ich habe in meiner Zeit als Nicht-IP diese von Ralf vorgeschlagene Regelung nicht nur geduldet, sondern unterstützt. --134.130.68.65 01:50, 3. Nov. 2007 (CET)

  1. Es gibt nur wenige Kriegsberichterstatter von 1914-18, die den Krieg überlebt haben, Otto-Normalo hatte damals keine Kamera. Redaktionen und Presseorgane existieren nicht mehr. Manchmal war der Fotograf schon tod, als seine Bilder erstmals veröffentlicht wurden.
  2. Selbst wenn man einen Namen kennt, war es nach 1918 fast unmöglich, vermißte Personen beispielsweise übers Rote Kreuz zu ermitteln, wie soll das heute, 90 Jahre später möglich sein bei unbekannten Personen, zumal die Zeitzeugen alle tot sind?
  3. Wenn eine Regel mißbraucht wird, ist die Kontrolle der Regel unzureichend, nicht die Regel. Als Abarbeiter der LK Bilder habe ich stets strikt Kriegsbilder und zivile Fotos getrennt.
  4. Es geht nicht an, daß eine Regel, die monatelang Bestand hat, von einem Benutzer nach Lust und Laune verändert wird. --RalfRBIENE braucht Hilfe 09:20, 3. Nov. 2007 (CET)
1. ist eine beleglose Behauptung. 2. Das gilt für jeden normalo Fotografen vor 1970. 3-4. sind keine Argumente für ein Beibehalten. Mir sind wenig dokumentierte und freie Bilder lieber, als die absichtsvolle Duldung der bisherigen Missbrauchspraxis.--sугсго.PEDIA 09:45, 3. Nov. 2007 (CET)

Image:Verena3.JPG wurde auf Commons zunächst mit diesen Angaben hochgeladen, später auch bei uns. Erst nach langem Hin und Her wurde dann doch eine Quelle genannt (übrigens war der Autor des Buches im ersten WK an der italienische Front, hat aber komischerweise überlebt). Mit Sicherheit wurde nicht der vertretbare Aufwand getrieben, die Erben des Buchautors zu kontaktieren und genauere Informationen über den Urheber des Bildes in Erfahrung zu bringen; die erster-Weltkrieg-Regelung wird viel zu oft als Freibrief aufgefaßt, daß keine weiteren Anstrengungen beim Herausfinden des Urhebers von Nöten sind. Mit unserer 100-Jahre-nach-Entstehung-Regelung haben wir vermutlich schon mehr URVs als uns lieb ist, aber Bilder aus dem ersten Weltkrieg mehr oder weniger automatisch als gemeinfrei zu akzeptieren, ist ein zu hohes Risiko. Da können wir auch gleich das Hochladen von Bildern von ≤1913 erlauben, weil dessen Fotograf ja auch mit großer Wahrscheinlichkeit im 1. WK gestorben ist - selbst wenn er kein Kriegsfotograf war: es sollen damals auch Zivilisten gefallen sein...
Im Übrigen halte ich die Sticheleien gegenüber Polarlys für unangebracht; er hat vielleicht den Stein ins Rollen gebracht, daß die Regelung alles andere als unumstritten ist, sollte spätestens nach dieser und der letzten Diskussion klar sein. --Noddy 11:41, 3. Nov. 2007 (CET)

Es gibt hier kein "ordnungsgemäßes Verfahren" zur Einführung von irgendwelchen Richtlinien, es sei denn, man will die Ansicht eines mehr oder weniger abgewanderten Kollegen hier als Maß aller Dinge ansehen. Wenn Diskussionsbedarf besteht muss halt ein Konsens gefunden werden, mit Vorwürfen von Einzelaktionen oder der Zeitdauer, die eine Regelung bestand, ist kein Blumentopf zu gewinnen. Von 13 Mio deutschen Soldaten sind 2 Mio gefallen, dazu kommt nochmal ein Teil, die bald nach dem Krieg an den Folgen gestorben sind, auf die Schnelle finde ich da keine Zahl. Grob auf den Bildbestand übertragen dürfte also eine 15%ige Wahrscheinlichkeit bestehen, dass der Urheber eines anonymen Bildes bis 1918 gefallen ist. Das ist für meinen Geschmack ziemlich wenig, jetzt müsste man natürlich nochmal schauen, wie sich die Zahl verändert, wenn man die Sterberate bis 1937 fortschreibt. Selbst wenn jemand derartiges Zahlenmaterial zur Verfügung hat und es analysieren könnte, hätte man immer noch eine höchst wacklige Aussage. Die Angabe von Ralf bezüglich der Fotografen halte ich für plausibel, man müsste dann also nochmal die gleiche Rechnung nur für die Kriegsberichterstatter aufmachen. Das halte ich insgesamt für ein zum Scheitern verurteiltes Unterfangen. Über Wahrscheinlichkeiten wird man sich der Sache also kaum nähern können, aus diesem Grund stehe ich einer Sonderregelung für bestimmte Zeitabschnitte eher skeptisch gegenüber. Was man sich natürlich überlegen kann ist, aus der 100-Jahre-Regel eine 70-Jahre-Regel zu machen.--Wiggum 11:45, 3. Nov. 2007 (CET)

Ich darf vielleicht darauf hinweisen, dass ich mehr über mehr urheberrechtliche Ergahrung verfüge als du, auch wenn ich mehr oder minder abgewandert bin. Hier kommt es auf pragmatische Entscheidungen an, nicht auf Wahrscheinlichkeitsrechnungen. Wo bitteschön ist in der Rechtsprechung der Fall eines vor 1930 entstandenen Fotos? Bei so alten Bildern ist das Riskiko (insbesondere für den ja oft nicht namentlich greifbaren Hochlader) meines Erachtens völlig zu vernachlässigen. In einem orthodoxen Sinn frei sind natürlich diejenigen Bilder nicht, die aus der Perspektive des Auge Gottes noch geschützt sind, weil der Urheber keine 70 Jahre tot ist (was aber so gut wie niemand wissen kann). Hier hat wohl niemand den monatelangen vergeblichen Versuch, den Autor einiger Ende des 19. Jahrhunderts erschienenen wiss. Zeitschriftenartikel auch nur mit dem richtigen Vornamen ausfindig zu machen, verfolgt, ein Lehrstück in Sachen Verwaistes Werk: http://de.wikisource.org/wiki/Diskussion:Julius_Hartung .

Aber in einem orthodoxen Sinn ganz frei sind nur wenige Bilder, selbst unsere beliebte Argumentation mit mangelnder Schöpfungshöhe bei Werken der angewandten Kunst wird in einer neuen (abzulehnenden) Entscheidung des OLG Düsseldorf voll und ganz ignoriert [7].

Es sollte doch wohl einleuchten, dass ein besonders dubioser Fall den Vertrauensschutz derjenigen Bilder, die korrekt nach gründlicher Recherche, soweit möglich, hochgeladen wurden, nicht aufheben kann. Einen absoluten Vertrauensschutz gibt es in diesem Projekt nicht, aber wir sollten immer auch die Motivation anständiger Benutzer, die sich auf eine über lange Zeit unangefochtene Regel verlassen haben, im Blick haben.

Ich wäre dafür, zum 1.1.2008 eine n-90-Regel (also einschl. 1918 wie n-100) mit verschärften Recherchevoraussetzungen unter Beibehaltung der bisherigen n-100-Regel in Kraft zu setzen, damit hätten wir die WK I-Bilder wieder drin. Auch n-100 setzt derzeit eine sorgfältige Recherche voraus, die aber nicht in jedem Fall überprüft wird. n-90 setzte voraus, dass

  • die Recherchewege ausführlich dokumentiert werden
  • recherche-erfahrene Wikipedianer innerhalb einer bestimmten Frist (14 Tage) auf einer eigenen Seite eine Prüfung der Recherche vornehmen. Können keine konkreten Anhaltspunkte ermittelt werden, dass der Fotograf keine 70 Jahre tot ist, bleibt das Bild; sonst wird es gelöscht. --Historiograf 19:01, 3. Nov. 2007 (CET)
Pro Den Vorschlag klingt gut und in der Praxis völlig in Ordnung. Die Vorlage würde ich aber gerne so ergänzen, dass man dazu schreibt, dass „nähere Informationen über die Aufnahme und ihren Urheber erwünscht sind.“ Sonst öffnet man ja möglichst schlechten Recherchen Haus und Tor. – Simplicius 19:34, 3. Nov. 2007 (CET)
Es wird nur niemand recherchieren. Nähere Informationen über Aufnahme und Urheber sind keine Option, sondern sollten schon jetzt selbstverständlich sein. Wir haben jetzt schon oftmals keine angemessenen Angaben zur Herkunft von Bilddateien, wen kümmert es, wenn das Bild (dann) mind. 90 Jahre alt ist? Ansonsten halte ich es mit Syrcro: Lieber weniger Bilder mit angemessener Beschreibung und Herkunftsangabe, als der Wille zur Illustration um jeden Preis. Oben widerspricht sich übrigens jemand selber: Es wird festgestellt, dass Otto-Normal-Verbraucher (also der Soldat im Graben), keine Kamera hatte; wenn es um die fragwürdige Todesstatistik geht wird aber die Gefährdungslage dieser Personen angeführt (und nebenher eine ungenannte Statistik zititert, dass die Kriegsberichterstatter (damals noch nicht „embedded“) den Krieg nur selten überlebt haben). Im durchschnittlichen Weltkriegssachbuch findet sich ein Verzeichnis der Abbildungen, hier sind elementare Angaben zuviel verlangt und wir unterstützen das auch noch durch derartige Regelungen. --Polarlys 20:20, 3. Nov. 2007 (CET)
"Es wird nur niemand recherchieren." Das glaube ich nicht.
Allerdings legst du , Polarlys, genügend Verhaltensweisen an den Tag, auch Benutzer zu vertreiben. – Simplicius 21:13, 3. Nov. 2007 (CET)
<dazwischenquetsch>Sag mal biste geistig nicht in der Lage Dich an WP:KPA und WP:WQ zu halten, doch biste aus freier und selbstverantwortlicher Entscheidung so unhöflich. sугсго.PEDIA 22:21, 3. Nov. 2007 (CET)</dazwischenquetsch>
Magst du diese Vorwürfe denn bitte konkret benennen oder können wir es unter „alte Angelegenheiten, wo P. ein Nebenakteur war“ ablegen?
Es ist schlichtweg nicht praktikabel, dass uns irgendwelche Informationshappen hingeworfen werden (je weniger, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass das Bild erhalten und der Artikel (Kandidat für Lesenswert?) illustriert bleibt), und wir dann die Arbeit übernehmen, die der Benutzer vor dem Hochladen selbst übernehmen sollte. Die abarbeitenden Nutzer werden hinsichtlich Recherchefähigkeiten und -möglichkeiten zwangsläufig unterschiedliche Qualitäten an den Tag legen (alles zwischen Archivrecherche, bibliothekarischer Auskunftsdienst und lustloser Google-Suche) und auch unterschiedliche Ansprüche hinsichtlich reputabler Quellen mitbringen. Und sich natürlich über die neue Aufgabe freuen. --Polarlys 21:53, 3. Nov. 2007 (CET)
(BK) Unabhängig von deiner Erfahrung, die ich wohlweislich nicht angegriffen habe, darf ich darauf hinweisen, dass der Wahrscheinlichkeitsbegriff in deinem Ursprungsposting gefallen ist und von Ralf ebenfalls als argumentative Unterstützung aufgegriffen wurde. Ich habe lediglich versucht, die blosse Behauptung mit Zahlen zu unterlegen. Die grundsätzliche Frage lautet, ob wir nur wirklich freie Werke zulassen, also im von dir so bezeichneten "orthodoxen Sinn" oder nicht, wobei sich aus der langen Praxis bzgl. Schöpfungshöhe und 100-Jahre-Regel die Antwort ohnehin ableiten lässt. Die Folgefrage ist also, wie genau eine pragmatische Regelung aussehen soll, was den Zeithorizont zum einen und den Recherchenachweis zum anderen angeht. Von mir aus müssen wir uns auch nicht unbedingt auf 90 Jahre beschränken, wir haben ja auch häufig den Fall, dass jemand ein Foto aus dem privaten Fundus von Eltern und Großeltern hochladen will. Bei solchen Fällen dürfte der Urheber idR nie auszumachen sein, auch bei einem Bild von 1935 nicht. Grundsätzlich würde ich mir wünschen, dass bei allen Bildern, egal wie alt, ein ordentlicher Nachweis über Herkunft und ermittelbare Angaben zum Gegenstand und zum Urheber gemacht werden. Eine Option wäre daher, die 100 Jahre grundsätzlich zu verkürzen und dafür immer eine brauchbare Beschreibung zu verlangen. Was die enthalten soll müsste man noch überlegen. Als Beispiel: Schlage ich bei mir ein beliebiges WK-II-Buch auf und suche mir das berühmte Bild von den Rotarmisten auf dem Reichstag, finde ich im Bildnachweis fast immer nur Angaben wie "Ullstein", "Bundesarchiv" o.ä. Angenommen ich trage also brav meine Scanquelle und den dort angegebenen Bildnachweis ein - reicht das?--Wiggum 20:40, 3. Nov. 2007 (CET)
Das berühmte Bild von Jewgeni Ananjewitsch Chaldei ist genau das, was nicht passieren darf. Das Bild wird am 1. Jan. 2068 frei. Gottlob haben wir solche Werke nicht mehr in Massen in der .de - uns kann niemand vorwerfen, bedenkenlos alles zu behalten. Im Gegenteil, die deutschsprachige Wikipedia geht weit strenger mit Bildrechten um als andere Projekte. Ich kann mich momentan nicht an die Benutzer und Fälle konkret erinnern, aber ich habe mich durchaus auch schon wochenlang mit mehreren anderen um die Rechte eines einzigen Bildes gestritten, mal als Löschbefürworter, mal als Behalten-Befürworter. Wir haben irgendwann mal ein Bild von um 1920 behalten, weil die Recherchen ergaben, daß die Fotografin mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit (aber keinesfalls nachgewiesen) 70 Jahre tot ist. Ich habe mir ebenfalls schon einen Lösch-wiederherstellen-war mit einem anderen Admin geliefert, für den wir uns am nächsten Tag beide zum gleichen Zeitpunkt entschuldigt haben, ich habe dabei Bilder gelöscht, bei denen ich meinte, sie müssen weg.
Noch etwas zum Thema Berichterstattung: Ein Reporter "muß funktionieren", wenn eine Redaktion jemanden losschickt, kann sie es nicht verantworten, daß er Müll liefert. Im ersten Weltkrieg gab es noch keine Kleinbildkameras! Ein Foto dauerte im günstigsten Fall und mit viel Streß 3 Minuten, in friedlichen Situationen (Studio, Straße, Gruppenbild) 10 Min. oder mehr. Alle mußten stliihalten, weil es noch keine hochempfindlichen Filme gab, die Belichtungszeiten waren üblicherweise 1/2 bis 8 Sekunden. Wenn jemand unter den Bedingungen der Front brauchbare Bilder angefertigt hat, mußte er verdammt viel Erfahrung haben. Ich habe mit solchen Kameras fotografiert, allerdings mit halbwegs modernen Filmen und mit Belichtungsmesser (gab es damals noch nicht) - ich habe für Stilleben trotz modernerer Technik mehrere Minuten gebraucht. Allein das seitenverkehrte und kopfstehende Bild, das Tuch überm Kopf usw. macht kirre. Es gab zwar schon vereinzelt Rollfilmkameras, aber nur sehr wenige. Warum ich das alles erzähle?
  • Lehrlinge oder junge Leute waren im ersten Weltkrieg keine Frontberichterstatter, weil sie das technisch nicht geschafft hätten, man brauchte damals jahrelange Erfahrung, um außerhalb des Studios zu fotografieren.
  • Soldaten oder Offiziere besaßen nur in absoluten Ausnahmefällen (Papa Fotograf?) eine Kamera, hohe Offiziere, Generäle waren vielleicht alt genug, um genügend Erfahrung zu haben, aber sie haben bestimmt nicht fotografiert - und selbst wenn - sie waren so alt, daß sie 1937 tot waren.
  • Aus den ersten beiden Kriegsjahren gibt es reichlich Fotos, danach werden es drastisch weniger - es gab kaum noch Frontfotografen. In der Commons-Kategorie habe ich nur ein einziges Foto auf 1918 datiert in der Galerie gesehen (habe sie aber nicht alle angeklickt).
Während Fotos aus Studios 1918 gut von einem 30-jährigen stammen können, der dann bis 1960 gelebt haben kann, bezweifle ich das für Frontbilder. Das müssen gestandene Fotografen gewesen sein. Keine Redaktion hätte damals einen Jungspund an die Front geschickt, weil da keine Ergebnisse gekommen wären. Die Wahrscheinlichkeit, daß der Fotograf, wenn er überlebt hat, länger als bis 1937 gelebt hat, ist relativ gering. Nehmen wir ein Bild von Verdun - da sind dann 3 Soldaten drauf. Wer wagt es und versucht, herauszubekommen, wer da abgebildet ist? Mit sehr viel Glück ist das vielleicht sogar möglich. Ich halte es aber für nahezu unmöglich, den Fotografen eines solchen Bildes zu identifizieren, wenn nicht schon irgendwo Quellen existieren.
Es bleiben Einzelfallentscheidungen, hier sollen keinesfalls *alle* Weltkriegsbilder behalten werden, Histo hat das oben gut differenziert. Wenn der Fotograf bekannt ist oder vermutet wird, dann schauen wir nach seinem Todesdatum und alles ist klar. Wenn es aber keinerlei Anhaltspunkte auf den Urheber gibt, ist die Gefahr, die von der Verwendung eines solchen Bildes ausgeht, verschwindend gering. Wenn dann noch nachgewiesen wird, daß recherchiert wurde, um den Urheber zu ermitteln (wie das aussehen soll, muß noch festgelegt werden) dann sehe ich auch keinerlei rechtliche Konsequenzen. Und daß ich nicht recherchiere, das lasse ich mir nicht vorwerfen, das kann ich hier bei Bedarf nachweisen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 23:48, 3. Nov. 2007 (CET)

Ich unterstütze jede Form von Wikipedia-Regelung, die beinhaltet, dass bei Nachweis einer zumutbaren Recherche ein altes (100 oder 90 Jahre) geduldet wird. Diese Recherche muss natürlich ergeben, dass der Urheber anonym oder eben nicht zu ermitteln ist. Sollte dies nicht der Fall sein, sehe ich persönlich keine Berechtigung mehr für ein Bild, in der de.wp zu verweilen. -- Forrester // Die Dateiüberprüfung \\ 01:02, 4. Nov. 2007 (CET)


Der Autor (Fritz Weber) des Buches in dem sich dieses Foto wiederfindet Image:Verena3.JPG hat nicht komischerweise sondern glücklicherweise übelebt. Soviel dazu mein lieber Noddy Daß das Foto von ihm stammt hat nie jemand behauptet, es findet sich auch noch in anderen Büchern. Der Verlag Arthur Kollitsch in Klagenfurt, der das Buch herausgegeben hat ist aller Wahrscheinlichkeit nicht mehr existent (letzte Veröffentlichung 1944) im Gugl findet sich keine Seite die Firma betreffend. Fritz Weber gibts viele, ob der das Bild übehaupt selber eingefügt hat, ist eher anzuzweifeln. (Auf keinem der Fotos ist er selbst abgebildet, obwohl Bilder von ihm existieren (Sperrfort Rocca Alta von Luis Trenker, Seite 161) Also was solls? Die Erben eines Mannes zu kontaktieren versuchen von dem man außer dem Namen nichts weiß - so manch einer scheint hier in einer anderen Welt zu leben - oder? (Es soll Leute geben die auch mal auf die Arbeit müssen!) Der ernsthafte Mitarbeiter bei Wickipeh wird dann schon eher nach dem Motto handeln: "Der Betrachter siehts, und wendet sich mit Grausen!" - ob der vertanenen Zeit. Mehr gibts dazu eigentlich nicht zu sagen.

--Powidl - Melde gehorsamst 09:36, 04. Nov. 2007 (CEST)
Na, ist doch einfach: Wenn du dir nicht sicher bist, dann lade es halt nicht hoch. Dann vergeudest du auch keine Zeit. Aber auf WP:UF eine Frage stellen, steht dir natürlich frei. -- ChaDDy 13:55, 4. Nov. 2007 (CET)


ersteres, mein lieber ChaDDy, ersteres!
--Powidl - Melde gehorsamst 14:17, 04. Nov. 2007 (CEST)

Powidl das ist ein Kampf gegen Windmühlen. --Arne 21:15, 9. Nov. 2007 (CET)

Liedtext in Argonnerwaldlied (erl.)

Ich bin mir unsicher, ob der Liedtext in diesem Artikel nicht noch geschützt ist. Der Name des Autors wird genannt, als Veröffentlichungsdatum wird 1915 genannt. Lebensdaten des Dichters sind im Netz nicht aufzufinden, sollte er den ersten weltkrieg überlebt haben, ist es sehr gut möglich, dass er auch noch nach 1937 gelebt hat. Dann wäre der Liedtext aber noch geschützt. --jergen ? 23:00, 9. Nov. 2007 (CET)

Du könntest es einfach nach Wikisource schicken, da wäre es technisch besser aufgehoben und ausserdem hätten die dann das Problem. :) Aber zur Sache, da wir uns die 100-Jahresfrist gesetzt haben, sollten wir uns zumindest einigermaßen daran halten. Hier halte ich es für arg grenzwertig, 92 ist eindeutig nicht 100. Irgendwo muss man halt die Grenze ziehen. -- ShaggeDoc Talk 23:46, 9. Nov. 2007 (CET)
Als URV markiert. --jergen ? 08:49, 10. Nov. 2007 (CET)

Nicht-lustig-Comics

Weiss jemand, was der konkrete Grund war, dass die Nicht-lustig-Comics gelöscht wurden? --micha Frage/Antwort 00:37, 10. Nov. 2007 (CET)

Lizenzprobleme, die grade per OTRS geklärt werden. -- ShaggeDoc Talk 00:43, 10. Nov. 2007 (CET)

Letzter Vorschlag

Ich habe noch einen letzten Vorschlag: Löschen der Vorlage:Münze (war meine Erfindung) und die Bilder in einer Einzellfallentscheidung löschen oder behalten. Gründe:

  • die Vorlage wurde in der ganzen Zeit nur 42 mal genutzt
  • und dann auch noch häufig falsch (wenn Uploader = Fotograf ist diese Vorlage ja völlig unsinnig)

Es war ein Versuch von mir, ein missglückter Versuch...den wir weghauen sollten, um das Vorlagensystem um noch eine unnötige und in diesem Fall sogar kontraproduktive Vorlage zu entschlanken. Ich nehme kaum an, das jemand dem widersprechen wird und würde das daher gern schnell angehen;=) -- Forrester // Die Dateiüberprüfung \\ 18:10, 9. Nov. 2007 (CET)

Ja, ist ok. -- ChaDDy 18:24, 9. Nov. 2007 (CET)
Jop --jodo 20:04, 9. Nov. 2007 (CET)
jo, ok --RalfRBIENE braucht Hilfe 01:03, 10. Nov. 2007 (CET)
Done, danke. -- Forrester // Die Dateiüberprüfung \\ 11:31, 10. Nov. 2007 (CET)

Auszug aus einem Abkommen

Hier wurde im Abschnitt "Abkommensauszug" der ext des Abkommens von http://www.riasberlin.de/rcom-about/rcod-about-taskgoals.html übernommen. Ist die Übernahme von Gesetzestexten, Abkommmen ... URV? --tsor 12:04, 10. Nov. 2007 (CET)

Lesen wir gelegentlich mal Amtliches Werk Tsor? Oder gleich § 5 Abs. 1 UrhG? --84.60.242.203 17:10, 10. Nov. 2007 (CET)
Danke für den Hinweis. Es ist also keine URV. --tsor 17:19, 10. Nov. 2007 (CET)

Modellnummern von Intel-Prozessoren

Hi,

Der Benutzer Zedh hat eine mögliche GFDL-Verletzung auf der Seite [8] gefunden. Dort sind WP-Texte verwendet, aber ich habe keinen GFDL-Hinweis gefunden. An wen sollte man sich da wenden?

Siehe auch: Benutzer Diskussion:MrMage#Modellnummern_von_Intel-Prozessoren

--MrMage 14:06, 10. Nov. 2007 (CET)

Bitte auf WP:WN/M melden. -- ChaDDy 14:29, 10. Nov. 2007 (CET)

Dürfen unautorisiert erschienene Publikationen zitiert werden?

In dem Wikipedia-Artikel "M. W." erscheint unter "Herausgeberschaft" zwei von M. W. (und M. G.) publizierte Schriften, die gegen das Urheberrecht verstoßen haben, weswegen der Verlag beide Bücher 2006 vom Markt nehmen musste und die Herausgeber und Verlag eine Unterlassungserklärung bzw. Verpflichtungserklärung unterschrieben haben. Als Inhaber der Urheberrechte habe ich in dem Artikel die beiden bibliographischen Angaben unter Hinweis der Urheberrechtsverletzung gelöscht. Diese sind aber nach kurzer Zeit wieder hergestellt worden. Meine Frage a) siehe die obige Frage und b) wie lässt sich dagegen vorgehen, ohne meinen Anwalt einzuschalten? --212.171.242.8 21:47, 8. Nov. 2007 (CET)

Mit einem Anwalt drohen kommt hier nicht gut an. Und nun zum konkreten Fall: Inwiefern liegt deiner Meinung nach eine URV vor? Weil ein Buch aufgezählt wird, das selbst eine URV darstellt? Nur das Nennen dieses Buches ist kein Rechtsverstoß. Eine URV läge nur dann vor, wenn Text aus diesem Buch im Artikel vorhanden wäre. Also besteht kein Handlungsbedarf. -- ChaDDy 23:09, 8. Nov. 2007 (CET)
Ack. Hier der Vorgang. --Wikipeder 11:27, 9. Nov. 2007 (CET)

Ich danke für die belehrende Antwort. Ich habe inzwischen von 2 Redakteuren eines angesehenen Lexikon- und eines Schulbuchverlages Ähnliches gehört, allerdings mit dem Zusatz, dass die hier geübte Praxis, in bibliographischen Angaben Werke zu zitieren, die, weil sie gegen das Urheberrecht verstossen haben, zurückgezogen werden mussten, wenig schön ist. Wenn das unwissentlich geschehe, gut; aber wenn man darüber informiert worden sei, und trotzdem die angemahnten Werke im Verzeichnis belasse, verstoße dies gegen Standards, auf die bei guten Verlagen durchaus Wert gelegt werden. Nicht zuletzt werde gerade auch der Leser getäuscht. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 212.171.238.235 (DiskussionBeiträge) 18:49, 13. Nov 2007) -- ChaDDy 18:52, 13. Nov. 2007 (CET)

Das buch wird ja nicht zitiert, sondern nur auf gezählt, wenn das Buch unautoriert erschien ist, kann man das ja auch anführen. Das Buch wird ja auch in der DNB gelistet. [9]--A-4-E 19:49, 13. Nov. 2007 (CET)

Gesetzestexte, Verordnungen...!?

In der Wikiversity haben wir Inhalte, als deren Quelle ich Gesetzestexte oder Inhalte einer Verordnung vermute. Wo kann ich erfahren, ob das Material möglicherweise gemeinfrei ist. Sind Gesetzestexte (deutscher) Gesetze und Verordnungen gemeinfrei. Ist die Situation in Österreich oder der Schweiz möglicherweise anders? --Michael Reschke 20:13, 10. Nov. 2007 (CET)

Deutsche Gesetztexte sind gemeinfrei. Siehe dazu Amtliches Werk.
"§ 5 des deutschen Urheberrechtsgesetzes lautet seit 2003 (damals wurde Absatz 3 eingefügt):
(1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz."" --jodo 20:20, 10. Nov. 2007 (CET)
Das gilt übrigens für alle diese Schriftstücke, nicht nur für die deutschen, bzgl. der Übersetzung solcher Schriftstücke ist aber das Recht des Überstzers als Urheber zu beachten.sугсго.PEDIA 17:20, 11. Nov. 2007 (CET)

Ohne genaue Links zu den Inhalten kann man gar nichts sagen. Rechtsnormen sind auch in CH/AT frei --84.60.242.203 02:23, 11. Nov. 2007 (CET)

Gotteslob

commons.wikimedia.org/wiki/Melodies_from_%22Gotteslob%22 Danke für diesen guten Morgen - ist die Melodie gemeinfrei?? --84.60.218.246 16:19, 11. Nov. 2007 (CET)

Ubisoft-Freigabe

Greift die Ubisoft-Freigabe (siehe commons:Template:Attribution-Ubisoft) bei allen Titeln, die von Ubisoft vertrieben werden, oder nur bei denen, die von Ubisoft selbst produziert werden? Ich nehme das Letztere an. Dann müsste ich einen LA auf das Bild bei Far Cry stellen. --Gruß, Constructor 23:56, 11. Nov. 2007 (CET)

Da Ubisoft kein Recht hat, fremde Werke, deren Vertrieb sie übernommen haben, frei zu stellen, gilt auf jeden Fall das Letztere. Daher kannst du den LA auf jeden Fall stellen. Christian Bier Rede mit mir! 00:00, 12. Nov. 2007 (CET)
Nochmal eine Frage. Wie sieht es mit hundertprozentigen Tochterunternehmen aus? Blue Byte wurde beispielsweise mit allen Rechten an Spieleserien 2001 von Ubisoft gekauft, läuft aber als hundertprozentiges Tochterunternehmen weiter. Ist dann Ubisoft auch der Rechteinhaber, was deren Spiele anginge (womit diese verwendbar würden)? Falls ja, wie sieht es mit Spielen aus, die vor der Übernahme entwickelt wurden? --Gruß, Constructor 00:46, 12. Nov. 2007 (CET)
Normalerweise hat eigentlich immer nur der jeweilige Grafiker, der die Spielgrafiken erstellt, das Recht, diese freizugeben. Bei Aufkauf einer Firma gehen normalerweise die Recht nicht automatisch über. Lediglich die Nutzungsrechte. Christian Bier Rede mit mir! 01:00, 12. Nov. 2007 (CET)
Ok, besten Dank! --Gruß, Constructor 01:14, 12. Nov. 2007 (CET)

Was ist das denn hier wieder für eine Baumschule? Ein bißchen mehr Kompetenz bitte. Zur Übertragung von Nutzungsrechten lesen wir gemeinsam § 34 Abs. 3 UrhG. Nach hier stets vertretener Auffassung kann auch der Inhaber eines ausschließlichen Nutzungsrechts ein Werk unter freie Lizenz stellen. Das ist ja auch bei OpenSource ganz unstrittig. Kein Softwareunternehmen fragt bei seinem Programmierer nach, ob es eine bestimmte Software als OpenSource nach einer Weile rein kommerziellen Betriebs freigeben darf. Urheberpersönlichkeitsrechtliche Restrechte verbleiben aber auch dem Urheber, wenn er einer freien Lizenz zustimmt. --84.60.228.217 11:21, 12. Nov. 2007 (CET)

Hab ich irgendwas anderes behauptet? Christian Bier Rede mit mir! 17:39, 12. Nov. 2007 (CET)
Ich denke, ich schreibe direkt an Ubisoft, wie es da aussieht. --Gruß, Constructor 18:44, 12. Nov. 2007 (CET)
Besser erstmal klären, was für eine Erklärung dem auf der Vorlage zitierten OTRS-Vorgang zugrunde liegt. Es dürfte für die Wahrnehmung der WP nicht sehr förderlich sein, wenn alle naselang wieder eine Anfrage zu einer geklärten Sache bei dem Unternehmen eintrudelt.--Wiggum 22:23, 12. Nov. 2007 (CET)

Adresse wikipedia in Deutschland

--88.65.139.58 11:54, 12. Nov. 2007 (CET) Unsere Kanzlei möchte einen Schnelllöschantrag stellen. An welche Adresse können wir den schriftlichen Antrag auf Schnelllöschung richten? Es geht nicht um eine Urheberrechtsverletzung, sondern um eine Diffamierung einer Person.

Das einfachste ist, sie wenden sich an das Wikimedia Support Team unter der Mailadresse info-de@wikimedia.org, dort wird man ihnen weiter helfen oder die Sache auch gleich direkt in die Hand nehmen. -- ShaggeDoc Talk 11:56, 12. Nov. 2007 (CET)
Wer sich von einer Verletzung von Persönlichkeitsrechten betroffen sieht, sollte auch einen Blick auf die Richtlinie der Wikipedia zu dem Thema WP:BIO werfen. Diese enthält ebenfalls eine Antwort auf die oben gestellte Frage sowie interne Regeln zum Umgang mit Persönlichkeitsrechten. --Karl-Friedrich Lenz Disk 12:48, 13. Nov. 2007 (CET)

Lizenz, die Modifikation verbietet

Bin noch nicht fündig geworden, aber gibt es eine Lizenz bei Wikipedia oder den Commons, die ein Bild als urheberrechtlich geschützt markiert und eine Bearbeitung ausschließt. Grund: “I can grant you permission to use the mentioned strip in a non-commercial way with copyright note to XXX and link to our website. But you are not allowed to modify the material.” Sieht wahrscheinlich schlecht aus, oder? --тнояsтеn 19:34, 12. Nov. 2007 (CET)

Ja, sieht schlecht aus, aber nicht nur wegen des Verbots der Bearbeitung, sondern auch weil kommerzielle Nutzung nicht zugelassen ist. --Wikipeder 19:37, 12. Nov. 2007 (CET)

Freigabe von mehreren Texten

Wie geht man am besten vor, wenn man alle Texte, die einer bestimmten Internetseite untergeordnet sind, freigeben will? --Toffel 21:56, 12. Nov. 2007 (CET)

Sinnvollerweise baut man auf der fraglichen Webseite eine entsprechende Erklärung ein. Wenn man CC-Lizenzen nehmen will, gibt es hier den passenden Baukausten für den HTML-Quelltext.--Wiggum 22:22, 12. Nov. 2007 (CET)

Deutsche Münzen

Frage 1: Darf man Bilder von der für Sammlermünzen der Bundesrepublik Deutschland (VfS) hier oder bei Commons hochladen, wenn ja unter welcher Lizenz ?

Frage 2: Inwieweit sind offizielle Münzen urheberrechlich geschützt, d.h. darf man sie hier oder bei Commons einstellen - wenn ja unter welcher Lizenz bzw. ab welchem Alter?

Frage 3: Sollte man das Thema Münzen nicht unter "FAQ" mal ausführen? --84.56.62.172 22:28, 12. Nov. 2007 (CET)

Urheberrechtsverletzung in Dämon?

Grüss Gott aus München,

also wenn Sie schon Textfragmente klauen, dann darf man wenigstens erwarten, dass Sie um Erlaubnis bitten, wie in Ihrem Artikel zum Thema http://de.wiki.x.io/wiki/D%C3%A4mon. Sollkten Sie sich nicht melden, werde ich dagegen angehen, das ist ein judikatives Versprechen

L.d.Lioncour --85.181.67.218 23:15, 12. Nov. 2007 (CET)

Hallo, um welchen Textabschnitt handelt es sich und von welcher Quelle stammt er? --Noddy 23:25, 12. Nov. 2007 (CET)
Wie schon Noddy schrieb: Bitte etwas konkreter werden, sonst wissen wir ja gar nicht, was wir ändern sollen. Für etwaige Urheberrechtsverletzungen aber schon mal im vorhinein ein dickes Entschuldigung. Leider gibt's immer wieder Zeitgenossen, die glauben, irgendwem (sich? der Welt?) einen Gefallen damit zu tun, urheberrechtlich geschütztes Material auf die Wikipedia zu laden. Das wird natürlich rückgängig gemacht, sobald es jemand meldet.
Aber wo wir gerade dabei sind: So eine Weiternutzung des Wikipedia-Artikels ist auch nicht rechtens, oder? Wo konnte man das noch mal melden? --Ibn Battuta 10:11, 13. Nov. 2007 (CET)
Auf Wikipedia:Weiternutzung/Mängel. Am besten den Seitenbesitzer gleich mal anmailen, da scheint es sich eher um Unwissenheit denn um Böswilligkeit zu handeln. --Noddy 10:17, 13. Nov. 2007 (CET)
Überschneidungen gibt's auch mit www.hirnsuppe.nixfree.com, schon seit 2005 (z. B. "entweder als Wohltäter oder als Verderber"). Der Wikipedia-Ausbau geht aber anscheinend über die genannte Seite hinaus, auch fehlen einige der Formulierungen ("auch", "weitaus"). Also hat da - wer auch immer von wem abgeschrieben hat - die Sache schon etwas zu mildern versucht, wenn natürlich auch nicht genug. Sieht jedenfalls etwas verwickelt aus. - Kurz: Hoffentlich meldet sich Lestat de Lioncour noch einmal und präzisiert, ob es um die genannte oder eine andere Seite geht. Das könnte einige Detektivarbeit sparen, wer was von wem kopiert hat...
Und natürlich danke, Noddy! --Ibn Battuta 10:44, 13. Nov. 2007 (CET)
Bin durch Zufall darauf aufmerksam geworden und denke, die IP meint, sie sei ein Vampir (Zitat:...Der Fürst der Finsternis" von Anne Rice gehört eigentlich in die Reihe um ihre „Chroniken der Vampire" und beschreibt die frühen Jahre des Dämons in Engelgestalt Lestat de Lioncourt, die Hauptfigur, die sich durch fast alle Werke zieht..... Aus einer Buchrezension. Gruß. --nfu-peng Diskuss 15:03, 16. Nov. 2007 (CET)

Alle Jahre wieder... wieviel darf man von Abbildungen übernehmen?

Irgendwie ist's mir immer noch nicht ganz klar - wieviel darf man von Abbildungen übernehmen? Ist der "Wissensgehalt" von ihnen in irgendeiner Form geschützt? Konkret: Inwiefern sind Rekonstruktionen geschützt? Dürfte man die schamlos nachzeichnen? Oder zumindest in anderer Perspektive abzeichnen? Oder oder oder? (Je umfangreicher Ihr mir antwortet, desto weniger nerve ich später!^^)

Und wenn wir schon mal dabei sind: Wie sieht's dann mit schematischen Stadtplänen, Grundrissen, "komplizierteren Grundrissen" usw. aus? Die dürften ja selten Schöpfungshöhe erreichen (Linien und Striche?), oder doch? Manche sind aufwendiger... aber reicht selbst das? Denn was daran ist letztlich "Schöpfung"? Aber dann dürfte man ja sämtliche Pläne, Grundrisse usw. einfach kopieren?? Oder sonst: Wo hört dann Abzeichnen auf und fängt Abpausen an? Bin gerade etwas verwirrt und freue mich auf Antworten. Achja, wie Ihr vielleicht schon wißt: Ich habe keine Lust, so viel wie möglich am Rande der Legalität einzustellen, dann doch lieber etwas weniger und lupenrein! ^^ So oder so schon vielen Dank, Ibn Battuta 10:01, 13. Nov. 2007 (CET)

Tja, dann lass es lieber. Auch ein Rechtsanwalt wird da keine klaren und unmissverständlichen Linien vorgeben können und für viel Geld die üblichen Phrasen - Schöpfungshöhe usw. - absondern. Wer ganz sicher gehen will, lässt die Mitarbeit hier ganz oder fotografiert nur eigenen Hund oder Katz. Sei dir im klaren, dass dich Staatsanwälte erbarmungslos jagen werden, wenn du den kleinsten Fehler begehst. DU haftest, nicht "die Wikipedia". Niemand wird dir helfen, wenn du hunderte Euros zahlen musst, weil du ein paar Linien und Striche übernommen hast und irgendein Rechteinhaber findet, dass er eine seiner Abmahndoggen auf dich hetzen sollte, egal ob deine Nutzung lupenrein legal ist oder nicht --134.130.68.65 14:16, 13. Nov. 2007 (CET)

Jetzt entspannen wir uns wieder. Also: Was irgendwie nach "Karte" riecht, hat meistens Schöpfungshöhe. Aber "der Informationsgehalt" ist frei. Du darfst aufgrund eigener Kenntnisse selber zeichnen; woher die Kenntnise sind, ist bei der URV-Bewertung unbedeutend.
Aus Qualitätsgründen würde ich dringend raten, mehrere unabhängige Quellen zu verwenden. Es gibt kaum fehlerfreie Karten und Pläne, siehe auch Trap Street. --Simon-Martin 15:35, 13. Nov. 2007 (CET)
Danke! Ja, klar werde ich sehen, daß ich so viel wie möglich Unabhängiges als "Quellen" nutze. Wobei mir allerdings die Praxis noch nicht 100%ig klar ist: Ich darf also "freihand" alles abzeichnen. Sobald ich aber "direkt" abpause (oder heutzutage einfach ein Bild in einen Bildeditor übernehme und dann mit Ebenen oder durch Größenänderungen ein neues Bild schaffe, das andere aber als direkte Grundlage oder "Vorlage zum Abpausen" nehme), ist's nicht mehr legal. Soweit richtig? Wie nun, wenn ich da wirklich Proportionen abnehmen möchte: Gilt da weiterhin die - im Nachhinein eh nicht mehr nachvollziehbare! - Trennung zwischen "hie Nachmessen und dorten wieder selbst Neuzeichnen"? Gibt's dazu überhaupt schon Rechtsprechung/Kommentare/was-weiß-ich-nicht? Denn das Resultat ist bei halbwegs sauberer Arbeit vermutlich nicht auseinanderzuhalten: Wenn man Proportionen bei so etwas Phantasielosem wie einem Stadtplan (zumal einem rechtwinklig angelegten römischen Stadtplan!) übernimmt, dürfte das Resultat einer (leicht verfälschten) Kopie ja ziemlich ähneln.
Und noch einmal zum Informationsgehalt: Also selbst Farbgebung usw. (bei Rekonstruktionen) können problemlos nachgeahmt werden, ja? Wie sieht das in der Praxis aus - darf man da schlicht die Farbe messen und ins eigene Bild einspritzen? ... Zu Rembrandts Zeiten war das irgendwie alles noch etwas einfacher... :o) --Ibn Battuta 20:16, 13. Nov. 2007 (CET)
Besser nicht. Es muss schon ein neues, selbständiges Werk werden. Die Farben sollte man nicht übernehmen (Ausnahme: sie sind allgemein für die Darstellung bestimmter Dinge üblich). --Simon-Martin 20:20, 13. Nov. 2007 (CET)
Was heißt "allgemein üblich": So viele Rekonstruktionen gibt es ja nicht, die versuchen, eine Farbgebung zu rekonstruieren. Ich will, wie gesagt, niemandes "Arbeit oder Schöpfung" stehlen, andererseits mag die Farbgebung auf Einsichten beruhen, die ich schlicht nicht habe, die aber aber wissenschaftlich (historisch, archäologisch) sinnvoll, wenn nicht "nötig" sind.
Und wie gesagt: Wie sieht's mit dem ersten Absatz zum "Nachmessen" aus? Danke nochmals, Ibn Battuta 18:04, 14. Nov. 2007 (CET)
Es ist z. B. allgemein üblich, Gewässer in blau darzustellen. Es wird auch niemand etwas dagegen haben, wenn Du versuchst, den natürlichen Farben der dargestellten Dinge nahe zu kommen (z. B. Grünflächen). Wenn die Farben der Vorlage einem ausgeklügeltem, nicht trivialem, System entsprechen, können sie hingegen geistiges Eigentum sein. Vielleicht beschreibst Du einmal, was Du machen willst und was Du damit am Ende darstellen willst?
Nachmessen kannst Du, um Informationen zu entnehmen. Wo es Probleme gibt, ist die Übernahme von Symbolgrößen und -breiten, wenn z. B. ein Weg dadurch hervorgehoben wird, dass seine Linienbreite unmaßstäblich vergrößert wurde. Mess mal nach, wie viele Kilometer so ein Autobahnsymbol auf der Deutschlandkarte breit ist … --Simon-Martin 12:00, 16. Nov. 2007 (CET)

Urheberrecht an einem Gebäudefoto von 1997 in einer Fereinparkanlage

1997 wurde von einem Reiseverkäufer ein Foto einer Ferienanlage gefertigt, welches von der dortigen Verwaltung genehmigt wurde. Der Reiseverkäufer offerierte in den Folgejahren die Übernachtungsangebote der Ferienanlage im Reisekatalog eines deutschen Reiseveranstalters und unterstrich diese mit dem Foto der Ferienanlage. 2007 lief der Vertrag zwischen Reiseveranstalter und Reiseverkäufer aus, jedoch veröffentlichte der Reiseveranstalter weiterhin das Foto aus 1997 in dem folgenden Reisekatalog. Das Foto wurde damals von dem Fotograf nicht lizensiert und kein copyright eingetragen. Hat der Fotograf das Urheberrecht und kann die Löschung des Fotos veranlassen oder hat die Ferienanlage das Urheberrecht, da es sich um deren Gebäude handelt? --84.169.216.126 10:07, 13. Nov. 2007 (CET)

http://anwaltauskunft.de/ vom Deutschen Anwaltverein hilft.sугсго.PEDIA 10:12, 13. Nov. 2007 (CET)
Es gibt in Deutschland kein copyright und Urheberrecht ist nicht übertragbar. --RalfRBIENE braucht Hilfe 15:15, 13. Nov. 2007 (CET)

Abb. Schweizer Commeratives (Münzen)

sind erlaubt und möglich? --micha Frage/Antwort 10:26, 13. Nov. 2007 (CET)

Zu Erklärung: Commeratives sind offizielle Münzen mit Kurswert. Diese Sondermünzen werden aber aus Gedenk- und Sammlergründen hergestellt. Gibt es da urheberrechtl. etwas zu berücksichtigen, oder sind sie genauso frei, wie andere Münzen auch. (Das nehme ich nämlich an). Bsp. wie die Bilder in Einfrankenstück. --micha Frage/Antwort 13:43, 14. Nov. 2007 (CET)
Sondermünzen sind genauso Währungsmittel wie die üblichen im Umlauf befindlichen Münzen. Auch wenn kaum jemand auf die Idee kommt, man kann damit ja regulär bezahlen. Bei den Sondermünzen der DDR wird dies deutlich: die sind meistens gelaufen. Etwas unsicherer ist das mit den finnischen 1- und 2-Cent-Stücken, die zwar unter Sammlern kursieren, aber nie als Währungsmittel ausgegeben werden. Außerhalb Finnlands sind sie aber als Währungsmittel akzeptiert. --RalfRBIENE braucht Hilfe 23:20, 14. Nov. 2007 (CET)

Image:Wappen at kuchl.png

 

verschoben von Hilfe Diskussion:Diskussionsseiten
Seitens der Marktgemeinde Kuchl wurde festgestellt, dass das Gemeindewappen so nicht richtig abgedruckt ist (Es ist eine sehr vereinfachte Version unseres Wappens.) Ich bitte um Löschen des Wappens. (Prinzipiell ist für die Genehmigung zur Verwendung des Wappens die Gemeinde zuständig.)

i.A. Maria Plößnig Marktgemeinde Kuchl --193.170.244.34 10:02, 13. Nov. 2007 (CET)
Ende der Verschiebung --Eneas 11:31, 13. Nov. 2007 (CET)

Ist keine Verwendung ieS, also brauchen wir auch keine Genehmigung. sугсго.PEDIA 11:38, 13. Nov. 2007 (CET)
Schon richtig Syncro. Vielleicht sollten wir aber im Rahmen der Übertragung der österr. Wappen auf die DE-WP (wegen der Lizenzproblematik auf den Commons) gleich das richtige Wappen nutzen. Christian Bier Rede mit mir! 12:57, 13. Nov. 2007 (CET)
Das richtige Wappen gibts da.  — Felix Reimann 13:07, 13. Nov. 2007 (CET)
Nun ist das richtige hier und auch im Artikel eingebunden. --Petra 17:38, 13. Nov. 2007 (CET)

Richtig und nicht richtig sind keine Kategorien für Wappen. Nach der Blasonierung dürfte das "falsche" genauso richtig sein wie das "richtige". Die Zeichnung ist halt vereinfacht und m. E. auchg nicht so schön. --AndreasPraefcke ¿! 14:45, 16. Nov. 2007 (CET)

Logo SH?

Erreicht dieses aufwendig designete Logo, trotz des simplen Motives, SH? MFG -- Sensenmann 15:01, 13. Nov. 2007 (CET)

Nö. -- ChaDDy 15:28, 13. Nov. 2007 (CET)
Zustimm. Einfaches Schriftzeichen nebst Geometrischer Figur. Da is nix mit SH. Christian Bier Rede mit mir! 15:32, 13. Nov. 2007 (CET)
ACK - keine Schöpfungshöhe --RalfRBIENE braucht Hilfe 15:46, 13. Nov. 2007 (CET)
Danke Jungs! MFG -- Sensenmann 13:36, 14. Nov. 2007 (CET)

darf ich die wikipedia suche in meine hompage einbauen?

darf ich die wikipedia suche in meine hompage einbauen? --91.35.12.67 17:32, 13. Nov. 2007 (CET)

Jo, darfst sogar Wikipedia:Banner_und_Logos#Wikipedia-Suchfeld verwenden. -- ShaggeDoc Talk 17:37, 13. Nov. 2007 (CET)
Ja, darfst du. Aber was hat diese Frage mit dem Urheberrecht zu tun? -- ChaDDy 17:39, 13. Nov. 2007 (CET)

Mit eingebundenen Frame auf meiner Internet Shopseite Wikipedia einbetten? Erlaubt Ja Nein?

Hallo ich habe mal eine Frage: Darf ich in einem eingebundenen Frame auf meiner Internet Shopseite Wikipedia einbetten? Denn dies habe ich gefunden, trift das auch bei Wikipedia zu Auf Grund des besonderen Charakters des eingebundenen Frame sollten Sie jedoch auf jeden Fall die Urheberrechte beachten. Am besten sollten Sie ganz auf die Einbettung fremder Seiten verzichten. --217.224.221.134 19:07, 13. Nov. 2007 (CET)

Durch eine direkte Einbettung in einen Frame wird der Eindruck erweckt, der Inhalt des Frames gehöre zum Angebot der Seite. Das ist definitv unerwünscht, siehe auch hier. --Taxman¿Disk?¡Rate! 15:43, 14. Nov. 2007 (CET)

Mein Heimet Erzurum

--84.156.187.203 10:50, 14. Nov. 2007 (CET)Die information über stadt Erzurum,ist nicht richtig übersetzt auf Deutsch!!

     Meine frage:Warum wird mit Politik in Zusammenhang gebracht?

Könntest Du etwas genauer werden?--Kriddl Disk... 10:57, 14. Nov. 2007 (CET) P:S.: Ich gehe davon aus, dass Du Dich auf den Artikel Erzurum beziehst?--Kriddl Disk... 10:58, 14. Nov. 2007 (CET)

Lizenzen

Zwei Fragen zum Wikiwiki:

  1. Die Lizenz vom Wikiwiki ist unbekannt, der Ersteller weiß auch nicht weiter. Wie erkennt man die Lizenz eines Wikis?
  2. Ist der Artikelaustausch zwischen Wikis mit unterschiedlichen Lizenzen vollkommen unmöglich? Was muss beachtet werden?

Danke und Gruß, --Nikkis?!?!+/- Wikiwiki 12:50, 14. Nov. 2007 (CET)

Wenn die Lizenz eines Wikis nicht bekannt ist, dann gibt es keine Lizenz und die einzelnen Autoren sind Urheber. Eine Nutzung der Inhalte durch Dritte ist ausserhalb der engen Schranken des Urheberrechts zB Zitatrecht ohne deren ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall dann gar nicht möglich. Zweitens: Ja der Artikeltausch ist unmöglich, wenn die Lizenzen inkompatibel sind. CC-Lizenzen und die GNU FDL sind z.B. inkompatibel. Man kann die Artikel umformulieren und dann übernehmen, sofern es um Fakten geht, siehe Wikipedia:Textplagiat oder die Autoren, die einen urheberrechtlich relevanten Beitrag geleistet haben, bitten, ihn unter der anderen Lizenz freizugeben. Wenn man beispielsweise eine lange Passage als Diff-Link hat, die auf einen Nutzer zurückgeht, braucht man nur diesen Nutzer als Alleinautor des Inhalts des Diff-Links um Erlaubnis zu bitten. Wenn ein Hauptautor einen Artikel angelegt hat, kann man die Erstversion nehmen und braucht dann auch nur seine Zustimmung. --132.230.1.28 17:24, 14. Nov. 2007 (CET)

Noch schlimmer: Ein Wiki kann ohne geeignete freie Lizenz nicht als solches betrieben werden, weil jede Veränderung eines eingestellten Textes durch einen Dritten rechtswidrig ist. Die Lizenz muss vor dem ersten Edit durch Externe verbindlich festgelegt und vor jedem Edit angezeigt werden. Ansonsten ist eine Webseite kein legales Wiki und muss unverzüglich geschlossen werden. Danach kann man alle Inhalte wegwerfen, eine Lizenz bestimmen und bekannt machen und neu anfangen. Eine bessere Nachricht gibt es leider nicht. --h-stt !? 18:04, 14. Nov. 2007 (CET)
H-stt, der ja bekanntlich Jura studiert hat, wie er des öfteren betont, zeigt einmal mehr, wie wenig Ahnung er hat. Selbstverständlich kann ein Wiki ohne freie Lizenz legal betrieben werden. Es werden Rechte konkludent übertragen: Der Beiträger überträgt konkludent das Recht, den Beitrag öffentlich zugänglich zu machen, dem Anbieter und er räumt konkludent anderen Mitarbeitern das Recht ein, seine Beiträge zu bearbeiten. Daran ist nichts, aber auch nichts illegal (wenngleich höchst unzweckmäßig) --134.130.68.65 14:48, 16. Nov. 2007 (CET)
Ich selbst habe das Wiki nicht angelegt, sonst wüsste ich die Lizenz. Kann mir nich vorstellen, dass einfach ein Wiki angelegt wird, ohne eine Lizenz zu vereinbaren. --Nikkis?!?!+/- Wikiwiki 18:08, 14. Nov. 2007 (CET)
Es wurde aber ganz offensichtlich keine vereinbart. -- ChaDDy 18:47, 14. Nov. 2007 (CET)

--Hythlodot 23:11, 14. Nov. 2007 (CET) Hallo, kann ich die Lizenz nachträglich abändern, bei Bildern, die ich in Commons schon gespeichert habe?--Hythlodot 23:11, 14. Nov. 2007 (CET)


--Hythlodot 23:11, 14. Nov. 2007 (CET) Wie finde ich Bilder, die ich in Commons gespeichert habe?--Hythlodot 23:11, 14. Nov. 2007 (CET)

Zu Punkt ein Jein, oder JA du kanst zusätzliche Lizenzen anfügen, aber keine wegnehmen. Zu Punkt zwei, versuchs mal mit der Suchhilfe oben neben deinem Benutzernahmen, mit dem Titel eigenen Beitragen, das funktionier auch auf commons. Wenn es halt viele sind muste du halt blättern und ggf auf 500 hochstellen. Da werden die alle deine Beiträge angezeigt, wirklich alle, die noch nicht gelöscht wurden, und noch irgenwo in einer Versionsgeschichte existieren. Bobo11 23:21, 14. Nov. 2007 (CET)
Bilder, die du auf Commons hochgeladen hast, kannst du dir auch über das Gallery-Tool anzeigen lassen, einfach den Benutzernamen eintragen und die Bilder werden angezeigt. --Matt314 14:10, 16. Nov. 2007 (CET)

Logos zu Starcraft und World of Warcraft

Ich bin mir nicht sicher, ob folgende Logos erlaubt sind: Bild:WoWlogo.png und Bild:Wow_burning_crusade.png. Ich ging normalerweise davon aus, dass ein Logo zulässig ist wenn es keine Schöpfungshöhe erreicht hat, aber das trifft doch bei diesen Logos nicht zu, oder? Ich zweifle eben deshalb, weil der Löschantrag zu Bild:Starcraft_logo.jpg (Hat doch auch Schöpfungshöhe?) eingestellt wurde.--Tobey 12:53, 15. Nov. 2007 (CET)

mE könnte man beide wegen Schöpfungshöhe löschen. Christian Bier Rede mit mir! 12:46, 16. Nov. 2007 (CET)

Ich persönlich würde hier die Schöpfungshöhe verneinen. Ein Rahmen mit Schrift, auf pseudo-alt getrimmt. M. E. keine künstlerische Gestaltung, die über durchschnittliche Gestaltung dieser Aufgabe hinausgeht. --AndreasPraefcke ¿! 14:44, 16. Nov. 2007 (CET)

Na ja, wenn man aber genauer hinsieht, sieht man schon dass es gänzlich gestaltet wurde. Allein schon der Rahmen.--Tobey 21:53, 16. Nov. 2007 (CET)

Cross race effect

Erscheint mir aus einer Publikation abgeschrieben, kann aber nichts konkretes finden. --Eingangskontrolle 14:29, 15. Nov. 2007 (CET)

Dann bitte hier melden. -- ShaggeDoc Talk 15:35, 15. Nov. 2007 (CET)

Vielen Dank für die Lorbeeren. Ich hatte mal für eines meiner Projekte all die Informationen über Cross-Race Effect zusammengetragen und Wikipedia das jetzt freundlicher Weise zur Verfügung gestellt. Aber wie es scheint, schreib ich ja gut - die Jahre Studium haben sich da wohl ausgezahlt :) Werde das gleich mal meinen Eltern zeigen, dann wissen die, wieso sie so viele Jahre zahlen mussten. Konkret, ich hatte das nie in irgend einem Journal publiziert oder so. Und da ich meine eigenen Texte hier veröffentliche, gebe ich mir auch das Recht dazu :) Gruß --Kaleialohilani 10:51, 17. Nov. 2007 (CET)

Lizenzfrei nutzbare Landkarten?

Liebe Leute, heute ist mir eine Karte über die Füße gelaufen, die sich auf die Daten von Vectormaps bezeiht. Nu steht in deren Copyrightvermerk Die Vektorkarten (JPG/PDF) auf www.vectorkarten.de/www.vectormaps.de stehten kostenfrei zum Zweck der Aufgabe von Bestellungen zur Verfügung. Eine kommerzielle Nutzung der Vektorkarten (JPG/PDF), der Inhalte und Daten ist ausdrücklich nicht gestattet. Andererseits hat der Einsteller denselben Benutzernamen wie der Verantwortliche für die Website]. -> LA? Oder wie? --Begw 04:48, 16. Nov. 2007 (CET)

Für die Wikipedia:Dateiüberprüfung mit {{DÜP|Freigabe}} und kurzer Begründung taggen. --Wikipeder 09:35, 16. Nov. 2007 (CET)
Hm... Et is nur auf Commons... --Begw 09:48, 16. Nov. 2007 (CET)
Dort {{subst:nld}} taggen und kurze Begründung dazu. --Wikipeder 14:39, 16. Nov. 2007 (CET)

Der Text unten .

Ihr Inhalt steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. - Bin ich der einzige, der mit diesem Abschnitt so seine Probleme hat: Auf vielen Seiten sind doch zahlreiche Teile, die nicht nur nicht unter der GFDL stehen, sondern gar unter mit der GFDL nicht kompatiblen starken freien Lizenzen stehen (CC ua). Man könnte die CCs glatt so auslegen, dass durch die GFDL-Anmaßung auf diese Inhalte die Freigabe unter CC nicht mehr so ganz wirksam gegenüber dem in die Wikipediasteller wäre. Sollten wir den Balken nicht um ein Für in die Seite eingebundene Mediendateien können andere Lizenzen gelten, siehe dazu die jeweilige Bildbeschreibungsseite. ? sугсго.PEDIA 10:48, 16. Nov. 2007 (CET)

Ich hab das schon mehrfach angesprochen, bislang hat sich aber niemand getraut, das umzusetzen. Ich würde es so formulieren: "Die Textbeiträge stehen unter der GFDL" alles weitere dann über das Impressum und WP:LB, die entsprechend angepaßt werden müßten... Wollen wir das mal angehen? --Taxman¿Disk?¡Rate! 10:53, 16. Nov. 2007 (CET)

Bildfrage

Das hier scheint mir ein Scan eines Posters zu sein - hat nicht an diesem Foto irgendeine Agentur die Rechte? Benutzer:Maus781 braucht man nicht fragen, er ist dafür bekannt überall wo er kann gegen Urheberrechte zu verstoßen (erkennbar meistens daran, dass die Sätze verständlich sind Traurig aber wahr). Für ne fluxe Antwort wär ich dankbar --Marcel1984 (?! | ±) 11:33, 16. Nov. 2007 (CET)

Als URV gelöscht --Marcel1984 (?! | ±) 09:36, 19. Nov. 2007 (CET)

Bild:Koelnerdomfenster richter.jpg

Das hatten wir schon (Kölner Dom,Version vom 12:52, 27. Okt. 2007): Fenster ist urheberrechtlich geschützt und fällt im Innenraum nicht unter Panoramafreiheit. Bild müsste also gelöscht werden? --Brunosimonsara 12:01, 16. Nov. 2007 (CET)

... aber von außen fotografieren geht? In der Dunkelheit, wenn es innen beleuchtet ist? Und wie unterscheidet man dann ein vermeintlich von außen fotografiertes, aber tatsächlich nur gespiegeltes Foto? LOL :-)) --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 19:59, 16. Nov. 2007 (CET)
An den Schatten der Balustraden vor dem Oberfenster. Hier klar erkennbar das die Festerscheibe auf der Fotografenseite sein muss. Denn Lichreflexion dieser Art endsteht durch Streulicht hinter dem Schattengeber. Heisst ist von innen her fotografiert, oder ich hab den Bauplan des Kölner Doms falsch verstanden, was ich bezweifle. Bobo11 21:30, 16. Nov. 2007 (CET) ISt doch das Haupt Fenster der Südfasade oder? Also das grosse Fenster in diesem Bild Bild:Kölner Dom - Südportal gesamt - Domwallfahrt.jpg? Wenn ja sind meine Schlussfogerungen richtig (siehe schatten unten von Portalfigur) müsste, wenn von aussen, so von oben leicht versetzt aufgenommen sein (Fällt somit auch nicht unter Panoramafreiheit). Bobo11 21:34, 16. Nov. 2007 (CET)

Ich bezweifle, dass man von aussen etwas Brauchbares zu diesem Fenster fotografieren könnte --84.60.222.226 17:14, 17. Nov. 2007 (CET)

Zwischenfrage: Hat dieses Fenster eine Schöpfungshöhe? Die Grundform ist ja vorgegeben, die Einteilung in Quadrate ist eine eher banale Idee und die Anordnung der Farben wurde per Zufall ausgewählt. Ohne jetzt den künstlerischen Wert des Fensters beurteilen zu wollen (das wäre eine andere Geschichte) frage ich mich, ob der Eigenanteil des Künsters wirklich so hoch war, dass man dem Werk eine Schöpfungshöhe zuordnen kann.--Hannes2 Diskussion  18:13, 17. Nov. 2007 (CET)

Schöpfungshöhe: Dagegen (oder hier, hier oder hier) wird man wohl nicht ankommen, des Kaisers neue Kleider funktionieren heute besser denn je. --Brunosimonsara 18:55, 17. Nov. 2007 (CET)
Schöpfungshöhe#Kunst--Wiggum 13:51, 18. Nov. 2007 (CET)

Bild aus spanischer WP

Darf das Bild von http://es.wiki.x.io/wiki/Imagen:La_Regenta.jpg auf die deutsche Seite La Regenta kopiert werden? --Ariadne Primavera 19:22, 16. Nov. 2007 (CET)

Es darf hier verwendet werden. Bitte Hilfe:Wikimedia Commons beachten. Gruß --Isderion 19:36, 16. Nov. 2007 (CET)

Bild von Handelsmarke "Extra"

Der Artikelersteller hatte das Markenbild der Handelskette "Extra" (Artikel hier) auf den Commons hochgeladen, aber wurde von einem dortigen Admin wieder gelöscht. Nun möchte ich es wieder hier auf der Wikipedia hochladen. Leider habe ich keine Ahnung welchen Lizenzbaustein ich verwenden soll, auch welches Dateiformat geeignet wäre. --DerErgaenzerSprich zu mir! 15:30, 17. Nov. 2007 (CET)

svg als Dateiformat, wenn du das nicht bearbeiten kannst png. Der Lizenzbaustein ist {{LogoSH}}- sугсго.PEDIA 15:41, 17. Nov. 2007 (CET)
Vielen Dank, leider habe ich keine Ahnung von svg, somit müsste das png-Bild auch schon reichen :-) --DerErgaenzerSprich zu mir! 16:16, 17. Nov. 2007 (CET)

Bild erscheint nicht beim Hochladen

Wie kann das Bild neben Lebenslauf hochgeladen werden?

--Annemirl bauer 18:48, 17. Nov. 2007 (CET)

Falsche Seite?
Ich denke das für diese Frage Wikipedia:Fragen zur Wikipedia besser geeignet wäre.
Aber dann bitte genauer sagen um welchen Artikel und welches Bild es geht, so ist es zu ungenau um wirklich helfen zu können.
-- MichaelFrey 20:01, 17. Nov. 2007 (CET)

Bilder aus altem Zigarettenalbum

Hallo,

ich habe hier ein Zigarettenalbum mit vielen schönen Sammelbildern. Die Autoren|der Autor ist nicht angegeben bzw. zu ermitteln. Nach dem hier dürfte ich die Bilder ja einstellen, oder? Veröffentlichsjahr ist 1928. --Haldir 13:18, 18. Nov. 2007 (CET)

Krass. Das bringt mich auf eine Idee. Habe Historische Fahnen der Welt, Massary-Zigarretten, 1932 (gänzlich ohne Autor), mit nicht nur Fahnen von damals, sondern dutzendweise Fahnen von Gouverneuren, Innungen, Vereinen, Kommandofahnen, Lotsenflaggen... Ich denke, hier wúrde gelten 70 Jahre nach Herausgabe, aber abwarten. -jkb- (cs.source) 13:37, 18. Nov. 2007 (CET)

So einfach isses leider nicht. Bilder von unbekannten Urhebern akzeptieren wir erst 100 Jahre nach Veröffentlichung.--Wiggum 13:47, 18. Nov. 2007 (CET)

Da würde ich beinah widersprechen. Die 100 Jahre ist etwas anderes. Hier, zumindest im Falle der Fahnen, handelt es sich um Anonymes Werk (Urheberrecht), also 70 Jahre nach Erstveröffentlichung. -jkb- (cs.source) 13:59, 18. Nov. 2007 (CET)
Nein, die 100 Jahre beziehen sich genau auf den Fall Anonymes Werk, da wir dort vor dem Problem stehen, einen (unmöglichen) Negativbeweis führen zu müssen. Um diese Klippe zu umschiffen nehmen wir 100 statt 70 Jahre. Wenn ich mich recht erinnere sagte die Statistik, dass bei 100 Jahren die Wahrscheinlichkeit dafür, dass der Urheber schon >70 Jahre tot ist, größer als 0,5 ist.--Wiggum 14:08, 18. Nov. 2007 (CET)
Schaaaaaadeeeeeeeee. Naja, hilft nichts. Da war so ein schönes Bild von Waldemar Bonsels drin. Danke jedenfalls für die Auskunft. Haldir
Dann sehe ich allerdings Handlungsbedarf. Wenn ich hier Anonymes Werk (Urheberrecht) darüber lese, sind 70 Jahre wohl durch Gesetzt gedeckt. Dass allerdings Wikipedia sich aus der oder der Überlegung nicht danach sondern nach „Pragmatischen Regelungen“ richtet, was ja ein erheblicher Unterschied ist, fehlt da, und das müßte dort eigentlich sehr deutlich, wenn nicht gar fett, am Anfang stehen, ebenfalls ebenfalls müßten Stellen wie Wikipedia:Bildrechte#Pragmatische Regelung bei Bildern, die älter als 100 Jahre sind dort als Link erwähnt werden. Sonst wird man irregeführt. -jkb- (cs.source) 17:13, 18. Nov. 2007 (CET)
Anonym ist ein Werk nur dann, wenn sich der Berechtigte nicht spätestens bis 70 Jahre nach Veröffentlichung zum Werk bekannt hat und das ist - in >99,9% der Fälle - nicht überprüfbar.sугсго.PEDIA 18:17, 18. Nov. 2007 (CET)
Wobei, es ist hier gar nicht klar, ob das alles ein Autor war oder eine ganze Kompanie (also kollektives Werk oder so), die es für die Zigarettenfabrik tat: diese einige Hunder Bilder erschienen nicht in dem Album, das konnte man leer kaufen; die Bildchen befanden sich als Beilage in Zigarettenschachteln, und je mehr man rauchte, umso mehr Bilder fand man da, und konnte sie da reinkleben. -jkb- (cs.source) 17:18, 18. Nov. 2007 (CET)

Ich habe schon des öfteren angeregt, bei den anonymen Werken der rechtlichen Problematik des unmöglichen Negativbeweises Rechnung zu tragen und bestimmte unter Vorsichtsvorkehrungen Gruppen freizugeben. Aber hier bewegt sich ja nichts, Dogmatiker wie Sykro oder Wiggum verhindern ja jeden Millimeter Fortschritt --84.62.236.100 14:56, 19. Nov. 2007 (CET)

Nutzung des Names Wikipedia

Hi ich habe eine Frage: Mein ABI-Jahrgang 08 möchte gerne das Motto ABI 08 – Danke, Wikipedia. Begründet durch die starke Nutzung von Wikipedia sogar sehr passend! Nun, wir haben uns gefragt ob die Nutzung des Namens „Wikipedia“ nicht Urheberrechtsansrpüche verletzt. Wie sieht das konkret aus, dürfen wir den Namen einfach so benutzen oder wo müssen wir für eine Berechtigung anfragen? MfG (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von UNiX.BliZz (DiskussionBeiträge) --тнояsтеn 14:00, 18. Nov. 2007 (CET))

Hier keine juristische Beratung, frag halt einen Juristen. Die WMF verteidigt ihre Marken- und Namensrechte bestimmt, aber nicht im übertriebenen Maßstab.sугсго.PEDIA 14:52, 18. Nov. 2007 (CET) PS: Achtung: Das Logo ist Eigentum der Wikimedia Foundation und steht nicht unter einer freien Lizenz. Zur Werbung für das Wikipedia-Projekt als solches darf es frei verwendet werden, alle anderen Verwendungsarten bedürfen der Genehmigung der Wikimedia Foundation [...]
Urheberrechtsansprüche spielen keine Rolle, du meinst das Markenrecht. Siehe dazu Fälle aus der Vergangenheit
Vorsichtig ausgedrückt wäre mein Vertrauen in die hiesige Rechtsprechung ein wenig erschüttert, wenn ein Richter das o.g. Beispiel als Markenverletzung werten würde. Wenn die WMF ihre Rechte verletzt sieht und sich entsprechend wehrt hat man auf jeden Fall Scherereien, unabhängig davon, wer am Ende Recht bekommt.--Wiggum 15:11, 18. Nov. 2007 (CET)
Namen fallen nicht unter das Urheberrecht. --Mms 15:13, 18. Nov. 2007 (CET)
Es darf bezweifelt werden, daß die Foundation etwas gegen öffentliche Danksagungen hat. --91.65.124.34 18:52, 18. Nov. 2007 (CET)
Und selbst wenn das Logo dazu verwendet werden sollte - Werbung ist ja erlaubt (s.o.) , es ist im Endeffekt nichts anderes --Marcel1984 (?! | ±) 15:58, 19. Nov. 2007 (CET)

Logo einer Fernsehsendung

Wie sieht es mit der Schöpfungshöhe bei diesem Logo aus? Dieses Logo wollte ich dann auf Wikipedia:Grafikwerkstatt/Grafikwünsche reinstellen, so dass jemand das Logo in eine SVG-Datei umwandeln kann. – ★ PsY.cHo ★, 16:39, 18. Nov. 2007 (CET)

Ich seh da keine Schöpfungshöhe. Christian Bier Rede mit mir! 16:15, 19. Nov. 2007 (CET)
Alles klar, danke. – ★ PsY.cHo ★, 16:30, 19. Nov. 2007 (CET)

Wow-Signal

 
Der Stein des Anstoßes

Hallo. Ich habe im englischsprachigen Artikel Wow signal ein Bild des namensgebenden Dokuments gefunden, das auch dem deutschen Artikel gut zu Gesicht stünde − dort als fair use hochgeladen. Meines Erachtens erreicht es jedoch nicht die notwendige Schöpfungshöhe, da:

  1. Die Zahlenkolonnen aus einem Plotter stammen und damit meinem Verständnis nach keinen Beitrag zur Schöpfungshöhe liefern
  2. Der darüber hinaus gehende Beitrag lediglich die Markierungen der drei Zahlenketten und das Wort „Wow!“ sind

Dies ist die Laiensicht auf das Bild. Sehe ich das richtig? Gruß, --norro 23:28, 19. Nov. 2007 (CET)

sehe ich auch so --Isderion 23:49, 19. Nov. 2007 (CET)
ich auch. Definitiv kann das Bild mangels SH auch in die deutsche WP. Christian Bier Rede mit mir! 16:10, 20. Nov. 2007 (CET)
Okay, ich danke für die Meinungen. Da die Situation auch für mich relativ deutlich scheint, habe ich das Bild nun hochgeladen und in den Artikel eingebunden. In die commons darf es glaube ich nicht, da die obigen Überlegungen wohl nicht international gültig sind. Besten Dank, Gruß, --norro 17:26, 20. Nov. 2007 (CET)

Einzelfallentscheidung - Zitate (erl.)

Eledees#Kritiken: Geht das?--141.84.69.20 17:30, 20. Nov. 2007 (CET)

Stört mich nicht. Ab dem 1.1.2008 gilt für Zitate ein neues Recht --134.130.68.65 18:32, 20. Nov. 2007 (CET)

Kann ich mal sehen?--141.84.69.20 18:35, 20. Nov. 2007 (CET)
Bitte sehr, der Gesetzesentwurf--Wiggum 19:32, 20. Nov. 2007 (CET)
Dankeschön.--141.84.69.20 18:21, 21. Nov. 2007 (CET)

Lizenz

Darf in dieses Bild diese Vorlage von einem beliebigen Benutzer eingebaut werden? --Toffel 19:30, 20. Nov. 2007 (CET)

Da das offenbar ein Scan o.ä. eines zeitgenössischen Gemäldes ist, wird das schon richtig sein.--Wiggum 19:35, 20. Nov. 2007 (CET)
Steht drin. --Toffel 19:53, 20. Nov. 2007 (CET)

Bild:Eisbrechrer.jpg

Der Benutzer, welcher das Bild hochgeladen hat behauptet es sei PD, weil sich die Redaktion, welche die abgebildete Zeitung erstellt hat sich aufgelöst habe. Das erscheint mir unlogisch. Rechteinhaber war doch die natürliche Person, welche die Seite gestaltet hat, bzw. die Gruppe der natürlichen Personen. Insofern kann ich keinerlei Belegr finden, daß diese auf ihre Rechte an diesem Werk verzichtet hätten. Ich sehe vielmehr das gleiche Problem wie bei alten Computerspieln von inzwischen involventen Unternehmen. Die Urheberrechte liegen noch bei jemandem, man weiß nicht genau bei wem und man kann nicht sagen, ob diese noch wahrgenommen werden. Im Zweifel bin ich aber immer für eine Rechtssicherheit für die Wikipedia, daher frage ich hier nach, ob solche schwammige Angaben tolerierbar sind. Imho ist es kein PD. Weissbier 20:14, 21. Nov. 2007 (CET)

Bild ist gelöscht, war eine URV --RalfRBIENE braucht Hilfe 20:20, 21. Nov. 2007 (CET)

Mea culpa und danke. Weissbier 21:29, 21. Nov. 2007 (CET)

OTRS Dateien

Kurze Frage, bitte kurze Antwort: Darf ich in die de Wikipedia Bilder aus Commons: Category:Items with OTRS permission confirmed einstellen ? Leider ist dazu nix auf der allgemeinen Frageseite zu finden. Gruß. --nfu-peng Diskuss 15:39, 21. Nov. 2007 (CET)

Musst Du nicht, Bilder auf den Commons können direkt eingebunden werden, als wären wäre ais nach de.WP hochgeladen. sугсго.PEDIA 15:50, 21. Nov. 2007 (CET)
Wow, dein Wort in Admins Ohr. Da hörte ich vor einiger Zeit aber schon mal was anders. Na dann bin ich mal gespannt. Danke und Gruß. --nfu-peng Diskuss 16:35, 21. Nov. 2007 (CET)
Du sag einmal. Wenn man diese Kategorie in Commons aufruft, kommen als erstes ein paar explizite Nacktbilder eines Benutzers "Taric Alani" ... Wird commons bald zum allgemeinen Exhibitionstentreff? --micha Frage/Antwort 16:41, 21. Nov. 2007 (CET)
Einmisch: Scheint so, wenn man sich das anschaut. Ich mach mir da schon so meine Gedanken zwecks Jugendschutz. Immerhin sind diese doch schon recht pornografischen Bilder (zumindest die ersten zwei), frei aufrufbar. Christian Bier Rede mit mir! 16:55, 21. Nov. 2007 (CET)
Zudem sind zumindest die ersten beiden Bilder auf keinen Wikiprojekt verwendet. Ich halte die Bilder auch für problematisch und unsinnig. --jodo 17:17, 21. Nov. 2007 (CET)
Vielleicht plant ja die WMF ein Pornowiki? sугсго.PEDIA 17:26, 21. Nov. 2007 (CET)
Wenn Deine Frage meinte: Darf ich jedes Bild von den Commons hier einbinden? Nein, die Commons sind bei US- und SU-Bildern liberaler, da sie lediglich die US- und Ursprungsrechtslage berücksichtigen, auf de.WP aber der je strengste Maßstab aus DACH angewandt wird (in der Regel 70 pma). OTRS-Freigaben sollten aber für alle Projekte wirken, da diese nur bei Freigabe iSv freiem Inhalt bei den Commons zugelassen sind. Andere rechtliche Fragen, wie Persönlichkeits -, Namensrecht oä muss man davon trennen.sугсго.PEDIA 17:26, 21. Nov. 2007 (CET)
Abgesehen davon, dass ich meinen Vorrednern bezüglich der Problematik der Fotos zustimme ging mein Interesse eher auf ein Filmplakat für einen Science-Fiction - Film. Geht das jetzt oder nicht? Übrigens, es müsste tatsächlich ein Tool geben, das bestimmte Fotos nur ab 18 Jahre zugängig macht, aber das wird wohl Illusion bleiben.......--nfu-peng Diskuss 17:36, 21. Nov. 2007 (CET)
Welches Plakat mit welcher Lizenz? --Lyzzy 17:39, 21. Nov. 2007 (CET)
Auch hier Category:Nude men sind wohl nicht alle Bilder aus enzyklopädischen Zwecken hochgeladen worden. Überprüft denn sowas keiner? --micha Frage/Antwort 17:40, 21. Nov. 2007 (CET)

Was hat das Ganze mit Urheberrechtsfragen zu tun? Außerdem ist das eine Commons-Frage, gehört also auch nicht hierher. Probleme sehe ich auch bei keinem der Bilder. --RalfRBIENE braucht Hilfe 20:24, 21. Nov. 2007 (CET)

Nicht das dann auch auf Wikipedia auf allen Seiten ein solcher Sticker rauf muss:   :-) --micha Frage/Antwort 20:52, 21. Nov. 2007 (CET)

Na klar, auf die Biologie-Schulbücher ebenfalls ;) --RalfRBIENE braucht Hilfe 20:59, 21. Nov. 2007 (CET)
Aber ob das noch ein Bild ist für ein Biologie-Buch oder bereits für ein Beate-Uhse-Heftchen? [10] gibts auch als Filmchen [11] alles zu finden auf Ejakulation. Also ich habe meine Zweifel. Sehr grenzwertig. --micha Frage/Antwort 21:17, 21. Nov. 2007 (CET)
Jugendschutz kann uns völlig egal sein, die Wikipedia ist als Werk der Wissenschaft und Lehre privilegiert. Nur die Grenzen des Strafrechts müssen eingehalten werden. --h-stt !? 10:47, 22. Nov. 2007 (CET)
Das ist aber eine unamerikanische, gerade verbrecherische, unchristliche, aufklärerische Haltung. Sowas! Und das im alten Europa! ;-) --micha Frage/Antwort 11:15, 22. Nov. 2007 (CET)
Und es widerspricht sich ganz klar. Das Jugendschutzgesetz muss die Wikipedia auch einhalten. Sich nur auf das Strafgesetzbuch zu beziehen könnte regelrecht schiefgehen. Nur einige Gesetze die wir in der WP ebenfalls einhalten müssen: UrhG, BGB, GG, MarkG, ... --Christian Bier Rede mit mir! 14:10, 22. Nov. 2007 (CET)
Und zum Beispiel darf Pornografie nicht frei zugänglich sein. Und ob die genannten Bilder pornografisch sind, entscheidet am Ende nicht Wikipedia, sondern die Justiz. - Soviel ich weiss gilt in der Schweiz die Darstellung eines erigierten männlichen Geschlechtsteil bereits als pornografisch. Damit wären die Darstellungen in Ejakulation bereits pornografisch und dürften somit nicht frei (ohne Altersbeschränkung) zugänglich sein. Es braucht nur jemand darauf aufmerksam zu werden, der sich ernsthaft an diesem Bild stört und schon gibts evtl. ein juristisches Problem bzw. Nachspiel. --micha Frage/Antwort 14:44, 22. Nov. 2007 (CET)
Christian, was qualifiziert dich zu dieser Aussage? Gemäß §18 III Nr. 2 JuSchG sind Werke der Wissenschaft und der Lehre privilegiert, wir müssen eben keine Bestimmungen des Jugendschutzes einhalten. Das hatten wir aber auch schon ein paar Mal, es tauchen nur immer wieder neue Leute auf, die das noch nicht wissen. --h-stt !? 15:22, 22. Nov. 2007 (CET)

Nach dieser Seite [12] wird also eindeutig in der Schweiz die Bilder in Ejakulation als pronografisch eingestuft. --micha Frage/Antwort 14:55, 22. Nov. 2007 (CET) Zitat: "Nach Schweizer Recht gilt die blosse (künstlerische) Darstellung nackter Personen nicht als Pornografie. Als klar pornografisch gilt z.B. die Darstellung sexueller Handlungen, sexueller Erregung oder Grossaufnahmen von Genitalien." --micha Frage/Antwort 14:56, 22. Nov. 2007 (CET) [13] <- welche Strafe einem in der Schweiz erwartet, wenn man Pronografie frei zugänglih macht. Viel Spass also beim nächsten Aufenthalt in der Schweiz Autoren von [Ejakulation]] ;-) --micha Frage/Antwort 15:02, 22. Nov. 2007 (CET)

Hi Leute, vielleicht sollte diese Debatte woanders weitergeführt werden. Denn da steht noch immer (frei nach Tucholsky) der kleine Junge der verzweifelt ruft: Wo kommen denn die Löcher im Käse her ? Oder wie ich: Kann ich bedenkenlos das Bild Image:Lobster man from mars poster.jpg verwenden ? Grüße und sagt mir , wo weiterdiskutiert wird. --nfu-peng Diskuss 14:59, 22. Nov. 2007 (CET)
Was ist das OTRS denn überhaupt? Wenn es freigegeben wurde, dann ist es freigegeben. Das Bild ist evtl. nicht wegen SH, aber wegen der Fotografien (kleine Münze) geschützt. Aber evtl. hat es der Urheber ja freigeben. Die Frage ist eher, was ist OTRS denn? --micha Frage/Antwort 15:14, 22. Nov. 2007 (CET)
Guckst du OTRS ? --RalfRBIENE braucht Hilfe 15:15, 22. Nov. 2007 (CET)
Dann heisst es ja nichts anderes, als die Erlaubnis wurde erteilt und (per OTRS) archiviert. - In diesem Sinn kann man ja das Bild ja dann auch hier verwenden. Oder? --micha Frage/Antwort 15:21, 22. Nov. 2007 (CET)
Um auf deine Frage nach dem Plaket zurückzukommen: Das kannst du bedenkenlos verwenden. Ich habe mir auch die Freigabe im OTRS angeschaut, sie ist eindeutig, das Plakat ist in der Public Domain. — Raymond Disk. Bew. 17:42, 22. Nov. 2007 (CET)
Auch die Schweiz wird Ausnahmen für Wissenschaft und Lehre haben. Ich bin überzeugt, dass ein Urologie-Lehrbuch auch in der Schweiz verbreitet werden darf. Ihr schiebt hier schon wieder Panik, ohne die Rechtslage wirklich zu kennen. Die oben genannte Webseite ist wertlos, weil keine qualifizierte Quelle. Bitte haltet euch mit Schreckensszenarien zurück. --h-stt !? 15:26, 22. Nov. 2007 (CET)
Wenn es um explizite Darstellung eines erigierten männlichen Gliedes in einem Urolgie-Buch geht: nein. Ein solches Buch darf hier nicht einfach ohne Altersbeschränkung verkauft werden. Und zudem eine Ejakulation (noch als Film): klar nein. So eine Abbildung ist nämlich gar nicht nötig um eine Ejakulation exakt zu beschreiben. - Und ich schiebe keine Panik. Ich zeige nur auf, wie die Rechstlage hier nun mal aussieht. --micha Frage/Antwort 15:32, 22. Nov. 2007 (CET)
Wir beziehen uns aber auf deutsches Recht, nicht schweizer Recht. -- ChaDDy 16:47, 22. Nov. 2007 (CET)
EOD
  1. bitte oben lesen: diese Seite behandelt Urheberrechtsfragen
  2. hier ist nicht Commons, bitte dort diskutieren
  3. wenn Behauptungen aufgestellt werden, dann in Zukunft bitte mit reputablen Quellen.

-- RalfRBIENE braucht Hilfe 15:54, 22. Nov. 2007 (CET)

Zu 3. wenn es erwünscht ist, kann ich die Seite auch gerne mal einem Anwalt zeigen. Der könnte dann über die Rechtslage, bzw. auch Präzendenzurteile aufklären. Und ähm, es geht ja nicht um commons, sondern um eine spezifische Seite. Die Diskussion ist dort sicher besser angebracht. -> Diskussion:Ejakulation habe dort auch bereits parallel geschrieben. Falls es also jemand interessiert, die Rechtslage abzuklären, diksutieren wir das dort. --micha Frage/Antwort 16:51, 22. Nov. 2007 (CET) Ps. ich bin übrigens durch meine Nachforschungen der Meinung, dass es auch in der Schweiz nicht als pornografisch beurteilt wird. Habs aber dort auf die Disk.-Seite geschrieben. --micha Frage/Antwort 17:15, 22. Nov. 2007 (CET)

Briefmarken privater Postdienstleister

... werden meines Erachtens in keinem Amtsblatt veröffentlicht und sind daher nicht gemeinfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG (siehe auch meinen Löschantrag). Allerdings weiß ich es nicht zu 100 %. Hat jemand Gewissheit? Gruß --Isderion 22:13, 21. Nov. 2007 (CET)

Ich denke zwar, die Antwort zu kennen, bitte aber, das bis zum 1.12. zurückzustellen. Mit Histo, Steschke, einem IT-Anwalt und weiteren Interessierten werden wir dann die Briefmarken-Frage klären. --RalfRBIENE braucht Hilfe 22:19, 21. Nov. 2007 (CET)
[14] besagt das imho eindeutig. -- ChaDDy 22:21, 21. Nov. 2007 (CET)

Hilfe: PD-Lizenzbereich für die Freie Stadt Danzig unter Commons NEU Erstellen

Liebe Wiki-Profis, ich habe ein Problem mit der Urheberrechtszuweisung für meine Quellen (Gesetzblatt für die Freie Stadt Danzig), speichere sie notgedrungen unter Commons 'PD-GermanGov' doch dies trifft nicht zu da diese auf dem Recht der Freien Stadt Danzig basieren. Können Sie mir helfen einen: 'PD-FreeCityofDanzigGov'-Lizenz-Eintragslevel einzurichten? Man kann es wie bei der 'PD-GermanGov' machen, vielleicht mit dem Text: "This image is in the public domain according to the copyright law of the Free City of Danzig because it is part of a statute, ordinance, official decree or judgment (official work) issued by a state authority or court. " und das einzubindende Staatswappen befindet sich unter folgendem Link: http://de.wiki.x.io/wiki/Bild:DA_FreieStadtDanzig_Staatswappen_fsda-eu.GIF. Zur Argumentation: Dieser Staat, Freie Stadt Danzig (FSDA) existiert seit 15.11.1920 und wurde durch die Annexionen 01.09.1939 durch das NS-Regime und am 30.03.1945 durch die Provisorische Regierung der Republik Polen (Lubliner Kommitee, komunistisch) der territorialen Existenzgrunglage entfernt, jedoch konstituierten sich nach den Kriegshandlungen am 10.05.1947 Exilorgane in Form vom Rat der Danziger (Parlament-Ersatz) und Vertretung der FSDA (Exekutive), die wegen andauernder Ermangelung einer abschließenden völkerrechtlich gültigen Lösung für dieses Staatsgebilde bis heute tätig sind und sich für diese Endregelung einsetzen. Ich würde mich freuen, wenn jemand helfen könnte. Im voraus herzlichen Dank! --CarlNarloch 02:18, 22. Nov. 2007 (CET)

Die freie Stadt Danzig hat kein Urheberrechtsgesetz erlassen. Das habe ich vor einem guten Jahr bei einer Recherche im Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum in München, der weltweit bestausgestatteten Bibliothek zu Urheberrechtsfragen ermitteln können. Nach damaliger Auffassung galt dort wohl das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst des Deutschen Reiches. Gemäß §16 waren auch dort amtliche Werke freigestellt. --h-stt !? 10:00, 22. Nov. 2007 (CET)
Herzlichen Dank! Das paßt ganz gut zu der allgemeinen Rechtspraxis die der Gesetzgeber in der Freien Stadt Danzig (Der Senat) verfolgte, sich an Richtlinien anderer Länder anzuschließen. Dann muss der Text des 'PD-FreeCityofDanzigGov' das so erläutern, ich bin nicht so fit im Englischen, kann man den Text so formulieren 'This image is in the public domain according to the copyright law of the Free City of Danzig, which was referred to the german copyright law §16 Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst, because it is part of a statute, ordinance, official decree or judgment (official work) issued by a state authority or court.'? Ich will damit ausdrücken, dass es auf Grund des Bezugs auf bereits bestehende Rechtsregelungen in einem anderen Staat (Freie Stadt Danzig ist nicht Deutschland) es lange noch nicht heißt, dass der Bezugsstaat der Urheber war. Also sollte man 'PD-GermanGov' nicht belassen, finde ich? Wer kann helfen, diesen 'PD-FreeCityofDanzigGov' herzustellen? Grüße, --CarlNarloch 15:08, 22. Nov. 2007 (CET)
Und warum wird der Baustein nicht einfach auf deutsch (meinetwegen polnisch) gemacht? Es ist schließlich deutsches Recht betroffen und kein englisches oder amerikanisches. --RalfRBIENE braucht Hilfe 15:11, 22. Nov. 2007 (CET)

Persönlichkeitsrechte auf von Benutzer:Homo oecologicus hochgeladenene Bildern

Benutzer:Homo oecologicus hat heute eine Vielzahl von Bildern zum Ukranenland hochgeladen [15], auf denen fast immer eindeutig identifizierbare Personen abgebildet sind, mehrfach erkennbar minderjährig und in fast allen Fällen nicht als Beiwerk. Zustimmungen der abgebildeten Personen sind nirgendwo dokumentiert. Könnte da bitte mal jemand drauf schauen, der etwas mehr Ahnung von der rechtlichen Situation hat als ich? --jergen ? 10:38, 22. Nov. 2007 (CET)

Ja, da fehlt überall die Freigabe der abgebildeten Person(en), bzw. der Eltern des Jungen. -- ChaDDy 16:52, 22. Nov. 2007 (CET)

Schöpfungshöhe erreicht?

Hallo,

hat diese Logo die Schöpfungshöhe erreicht? Wegen der Darstellung des Tiers.

Danke

--BLunT? 16:11, 22. Nov. 2007 (CET)

Nein. Das Logo ist aber schon seehr winzig, hast du keine größere Version? -- ChaDDy 16:50, 22. Nov. 2007 (CET)
Nein, leider habe ich keine größere Version (bisher gefunden). Wollte erstmal abklären ob ich es verwenden kann, bevor ich wirklich suche. Danke --BLunT? 16:59, 22. Nov. 2007 (CET)

Hab es jetzt hochgeladen Bild:Novonordisk.gif. Ist die Lizens so richtig? MfG--BLunT? 19:22, 22. Nov. 2007 (CET)

Jetzt schon. ;) -- ChaDDy 19:26, 22. Nov. 2007 (CET)
Verstanden. Danke. --BLunT? 19:30, 22. Nov. 2007 (CET)

Urheber

Hallo Chaddy, habe gerade deinen Hinweis bezüglich Urheber: "kann nur eine natürliche Person sein" im hier diskutierten Logo gelesen. In der Regel kenne ich diesen Urheber bei Logos ja nicht. Wie weit muss ich recherchieren, bevor ich "unbekannt" reinschreiben darf? Ich habe nämlich bei den von mir hochgeladenen Logos auch nur die Firma, resp. die Vereinigung als Urheber angeführt und empfand dies eher als Doppelbenennung zu "Quelle". -- Хрюша ?? 08:53, 23. Nov. 2007 (CET)

Bei Logos ist das eigentlich egal, ob das Feld Urheber ausgefüllt ist, oder nicht, da es nämlich genau genommen gar keinen Urheber gibt, zumindest wenn das Logo keine Schöpfungshöhe hat und damit gemeinfrei ist. -- ChaDDy 14:57, 23. Nov. 2007 (CET)
Danke -- Хрюша ?? 21:49, 23. Nov. 2007 (CET)

CrownCopyright

Tach Kollegas. Ein Problem geht mir seit einiger Zeit durch den Kopf. Nämlich das CrownCopyright (50 Jahre PMA in Großbritannien). Commons hat dazu commons:Template:PD-UKGov, die en-WP dazu en:Template:PD-BritishGov. Zählen die bei uns jetzt als Amtliche Werke? Oder müssen wir eine solche Vorlage hier auch erstellen? Immerhin gilt ja die britische 50Jahre Regelung wenn ich die Vorlagen korrekt verstehe weltweit. (This work is in the public domain worldwide). Wie verfahren mit solchen Bildern? Ich hab sie bislang immer einfach in die Commons verschoben, da wir hier eig. keine passende Lizenz haben. Da hier aber in Dtl. 70Jahre PMA gilt, dürften wir doch die Bilder auch gar nicht zeigen sondern allesamt mit Vorlage:Geschützt-Ungeklärt taggen. Oder? Christian Bier Rede mit mir! 12:54, 23. Nov. 2007 (CET)

Ich würde mich an dem Archiveintrag orientieren. --Taxman¿Disk?¡Rate! 13:02, 23. Nov. 2007 (CET)
Wenn ich Histos Aussage in dem Beitrag richtig verstehe gibt es in Dtld. kein Problem mit CrownCopyright. Nur wie lizensieren wir das ganze in der DE-WP? PD-alt? PD-Amtliches Werk? Bild-frei? Oder wie? Wir haben ja nun leide keine Vorlage dafür. Und damals is ja ein entsprechendr Vorschlag abegelehnt wurden, wenn ich das richtig verstanden habe. Christian Bier Rede mit mir! 13:29, 23. Nov. 2007 (CET)
Gar nicht. Das kommt sofort auf die Commons: Für so einen Kram sind die gut genug (Einfache Tags bzgl. einfacher Sach- und Rechtslagen versteht man selbst dort.) sугсго.PEDIA 13:42, 23. Nov. 2007 (CET) (Und wenn Du's liest, kannst genau diese Antwort dort schon finden.)
Alles klar, dann bleibts also beim Upload auf Commons und der Löschung hier. Christian Bier Rede mit mir! 15:18, 23. Nov. 2007 (CET)

Genau. Wenn wirs hier haben wollten, bräuchten wir einen eigenen Lizenztag --134.130.68.65 20:01, 23. Nov. 2007 (CET)

Bild vom Aussichtsturm

Bei der unter Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2007/Oktober#Bild_vom_Aussichtsturm diskutierten Frage handelt es sich übrigens um Bild:Panorama_Radarturm_Bremerhaven_25.jpg, das kürzlich endlich fertig wurde, falls der konkrete Fall die archivierten Antworten ändern sollte... --Mueck 15:21, 23. Nov. 2007 (CET)

"© Bettmann / Corbis / RDB"

In der Bildbeschreibung von Bild:Wellenberuhigung.jpg steht "PD-art". Offensichtlich ist es eine Kopie der Illustration [16] aus der Online-Ausgabe der NZZ [17]. Die NZZ gibt im Artikel an: "© Bettmann / Corbis / RDB", also Rechte bei der Agentur Corbis (Bettmann Archiv) bzw. im Falle der Schweiz-Publikation deren Schweizer Agenten (Ringier Dokumentation Bild) (RDB). Mal von der fehlenden Qualität des Bildes abgesehen: Ist das jetzt PD oder nicht? --Knud Klotz 16:50, 23. Nov. 2007 (CET)

Wenn das Bild wirklich von 1776 ist, ist es schon längst gemeinfrei. -- ChaDDy 16:52, 23. Nov. 2007 (CET)
Da gibt es ein schönes Wort dafür: Copyfraud.--A-4-E 17:14, 23. Nov. 2007 (CET)
Genau. -- ChaDDy 17:44, 23. Nov. 2007 (CET)

Copyfraud als kleine Gutenachtlektüre --134.130.68.65 20:02, 23. Nov. 2007 (CET)

Außerdem gibts auch in der Schweiz kein Copyright. So ein (c) könnte als Anmeldung der Bildrechte interpretiert werden, muß aber nicht. Amsonsten siehe Vorredner. --RalfRBIENE braucht Hilfe 20:06, 23. Nov. 2007 (CET)

Und datta?

Was haltet Ihr von dem hier? Simple Bestandteile, aber originell kombiniert? --Ibn Battuta 21:19, 24. Nov. 2007 (CET)

PS: Gerade gesehen: Diese Version gibt's auch noch. Mir wär's egal, welche davon es würde. --Ibn Battuta 21:46, 24. Nov. 2007 (CET)

Ein deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung sehe ich hier nicht --Isderion 22:22, 24. Nov. 2007 (CET)
ich auch nicht. Haben beide nix schützbares und könnten somit hier hochgeladen werden. Christian Bier Rede mit mir! 23:18, 24. Nov. 2007 (CET)

Schöpfungshöhe Bild:Heat pipe.PNG

Bei Bild:Heat pipe.PNG fehlen jegliche Angaben zu Autor, Quelle und Lizenz. Der Hochladende ist auch nicht mehr auszumachen (siehe Benutzer:Conversion script). Besteht hier Schöpfungshöhe und muss das Bild gelöscht werden? --тнояsтеn 17:03, 25. Nov. 2007 (CET)

Hat keine Schöpfungshöhe. -- ChaDDy 17:07, 25. Nov. 2007 (CET)

Grenzwertig. Wir dürfen nicht vergessen, dass bei wissenschaftlich-technischen Darstellungen die niedrigere Schwelle bei der gebrauchskunst NICHT gilt, also auch kleine Münmze geschützt ist --Historiograf 17:39, 25. Nov. 2007 (CET)

Ja, allerdings sehe ich hier auch nicht den Schutz als kleine Münze gegeben. -- ChaDDy 17:47, 25. Nov. 2007 (CET)

Änderung der Rechtslage wird nicht berücksichtigt

Ein Foto, das z.B. 1900 aufgenommen wurde, hatte damals einen gesetzlichen Urheberrechtsschutz von 5 oder 10 Jahren. Bevor sich diese Fristen drastisch änderten (in den 1930er Jahren) war das Foto bereits public domain. Diesen Sachverhalt habe ich auf der Webseite eines Rechtsanwaltes gefunden, konnte ihn aber in der WP bisher nicht dikutieren. --Goldi64 18:26, 19. Nov. 2007 (CET)

Die neueren Schutzfristen gelten rückwirkend. So war es z. B. auch in Großbritannien, wo 50 Jahre pma galt, bis die EU-weite Regelung (70 Jahre pma) eingeführt wurde. -- ChaDDy 18:32, 19. Nov. 2007 (CET)

Kann ich nicht ganz nachvollziehen. Das Bild war also 20 oder 30 Jahre lang public domain,um dann wieder geschützt zu sein!?--Goldi64 18:41, 19. Nov. 2007 (CET)

Ja. -- ChaDDy 18:45, 19. Nov. 2007 (CET)

Wenn dem nun so ist, dann drängt sich mit aktuell die Frage auf, warum die WP Schöpfungen älter als 100 Jahre akzeptiert. Die Künstler, die z.B. an den um 1900 erschienen Sammelbilder-Alben mitgewirkt haben, lebten zum Teil bis in die 1950er Jahre. --Goldi64 18:54, 19. Nov. 2007 (CET)

Das ist eine Ausnahmeregelung. Die gilt nur dann, wenn der Uhrheber (und damit sein Todesdatum) nicht zu ermitteln ist. -- ChaDDy 18:56, 19. Nov. 2007 (CET)

Ich verweise doch noch mal auf eine Internetseite: http://www.jere-mias.de/biwi/urheb1.html unter 2.4 heißt es da (mit Quellenangabe): Veränderungen der Fristen können rückwirkend nicht geltend gemacht werden. "Nach Ablauf dieser Fristen sind die Werke "gemeinfrei" und können von jedermann gedruckt und herausgegeben werden." --Goldi64 20:24, 19. Nov. 2007 (CET)

Ein Wiederaufleben von Schutzfristen ist durchaus schon vorgekommen, vgl. §137f Urhg. --Isderion 21:08, 19. Nov. 2007 (CET)
... und Public Domain gab es im deutschen Recht noch nie... --RalfRBIENE braucht Hilfe 23:46, 19. Nov. 2007 (CET)
Stimmt, das kommt noch hinzu. ;) Das Gegenstück im deutschen Recht heißt "Gemeinfreiheit". -- ChaDDy 23:51, 19. Nov. 2007 (CET)

Leider hilft das aus meiner Sicht alles nicht richtig weiter. Ich habe inzwischen die anfänglich erwähnte Rechtsanwalts-Seite wiedergefunden. Da wird es doch wohl schon etwas konkreter!? http://www.fotorecht.de/publikationen/schutzfrist.html --Goldi64 10:15, 20. Nov. 2007 (CET)

Bereits gemeinfrei gewordene Werke können durch Gesetzesänderung wieder einen Schutz erhalten. Es gilt aktuelles Recht. --RalfRBIENE braucht Hilfe 10:20, 20. Nov. 2007 (CET)

Ihr habt am Schluss sicher Recht, die letzte Übergangregelung (nach obiger Webseite) kann wohl so ziemlich alles blockieren:

§ 137f Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 93/98/EWG

(1) Würde durch die Anwendung dieses Gesetzes in der ab dem 1. Juli 1995 geltenden Fassung die Dauer eines vorher entstandenen Rechts verkürzt, so erlischt der Schutz mit dem Ablauf der Schutzdauer nach den bis zum 30. Juni 1995 geltenden Vorschriften. Im übrigen sind die Vorschriften dieses Gesetzes, über die Schutzdauer in der ab dem 1. Juli 1995 geltenden Fassung auch auf Werke und verwandte Schutzrechte anzuwenden, deren Schutz am 1. Juli 1995 noch nicht erloschen ist.

(2) Die Vorschriften dieses Gesetzes in der ab dem 1. Juli 1995 geltenden Fassung sind auch auf Werke anzuwenden, deren Schutz nach diesem Gesetz vor dem 1. Juli 1995 abgelaufen ist, nach dem Gesetz eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zu diesem Zeitpunkt aber noch besteht. Satz 1 gilt entsprechend für die verwandten Schutzrechte des Herausgebers nachgelassener Werke (§ 71), der ausübenden Künstler (§ 73), der Hersteller von Tonträgern (§ 85), der Sendeunternehmen 87) und der Filmhersteller (§§ 94 und 95).

(3) Lebt nach Absatz 2 der Schutz eines Werkes im Geltungsbereich dieses Gesetzes wieder auf, so stehen die wiederauflebenden Rechte dem Urheber zu. Eine vor dem 1. Juli 1995 begonnene Nutzungshandlung darf jedoch in dem vorgesehenen Rahmen fortgesetzt werden. Für die Nutzung ab dem 1. Juli 1995 ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. Die Sätze 1 bis 3 gelten für verwandte Schutzrechte entsprechend.

(4) Ist vor dem 1. Juli 1995 einem anderen ein Nutzungsrecht an einer nach diesem Gesetz noch geschützten Leistung eingeräumt oder übertragen worden, so erstreckt sich die Einräumung oder Übertragung im Zweifel auch auf den Zeitraum, um den die Schutzdauer verlängert worden ist. Im Fall des Satzes 1 ist eine angemessene Vergütung zu zahlen.

§ 137f eingefügt durch Gesetz vom 23.06.1995, BGBl. I S. 842

Anmerkung: Wichtig: in Spanien gab es sehr lange Urheberrechtsschutzfristen (seit 1879 eine Schutzfrist von 80 Jahre p.m.a.), wovon auch alte Fotografien in Dtld. profitieren. --Goldi64 15:50, 20. Nov. 2007 (CET)

In der deutschsprachigen Wikipedia handeln wir nach dem Schutzlandprinzip, was 70 Jahre pma. aussagt. Somit sind solche Dinge wie die 100 Jahre pma. in Mexico für uns uninteressant. --RalfRBIENE braucht Hilfe 15:57, 20. Nov. 2007 (CET)
Hallo Goldi, unter Bildrechte findest du die Historie der Bildrechte in Deutschland.
Im Verlauf kam es immer wieder zu Verlängerungen der Frist incl. Übergangsvorschriften.
Ein Sonderfall ist die EU-Sache, die ggf. eine Gemeinfreiheit wieder aufhebt. Der Nutzer kann das Bild zwar dann weiterverwenden, muss aber nachträglich Entgelt entrichten. – Simplicius 19:34, 27. Nov. 2007 (CET)

Unverschämtheit

http://de.wiki.x.io/wiki/Bild:Lirer_baer.jpg Bots können nicht erkennen, was ein alter Holzschnitt ist, Menschen schon. Menschen sollten Bots kontrollieren, bevor sie Benutzer belästigen. Thomas Lirer als Hilfe zur Einordnung --Historiograf 19:25, 20. Nov. 2007 (CET)

Der Bot wird erst aktiv, nachdem ein Benutzer manuell ein entsprechendes Tag gesetzt hat, du suchst das Problem an der falschen Stelle.--Wiggum 19:33, 20. Nov. 2007 (CET)
(BK):Der Bot arbeitet nur eine Kategorie ab. In die Kategorie aufgenommen wurde er durch diesen Edit. --Isderion 19:36, 20. Nov. 2007 (CET)
Der betreffende User war ich, Sorry. Christian Bier Rede mit mir! 22:54, 20. Nov. 2007 (CET)

Christian arbeitet derzeit sehr fleißig die PD-Kategorie ab und aktualisiert die Lizenzen (Danke!). Bei den vielen, vielen Bildern und den oft ungenauen und fehlenden Angaben (Quelle, Urheber und Grund, warum PD-alt...) kann es schon einmal vorkommen, daß er und der Bot Bilder monieren, die bei genauerem Hinsehen behalten werden können. Würden die fehlenden Informationen vom Hochlader nachgetragen werden, würde uns das bei der Abarbeitung der DÜP-Tageskategorien sehr viel Zeit ersparen. --Noddy 23:30, 20. Nov. 2007 (CET)

Mich belästigt der Bot auch regelmäßig ;) Meist zu Recht, selten zu Unrecht. Das Abarbeiten birgt natürlich die Gefahr, daß man was übersieht - aber die Bilder werden ja nicht gleich gelöscht, ich habe oft "irgendwas" vergessen, von daher ist das aus meiner Sicht vollkommen ok. --RalfRBIENE braucht Hilfe 01:26, 21. Nov. 2007 (CET)
Teilweise nervt der Bot echt. Vor allem ist die Benachrichtung krass gestaltet. Ohne die Rahmen usw. wäre es besser. – Simplicius 19:37, 27. Nov. 2007 (CET)

Screenshot-Lizenz von Valve

Benutzer:Avatar hat es geschafft, von Ubisoft eine allgemeine Lizenz für Screenshots aus ihren Spielen zu bekommen. Ich würde gerne probieren, so eine auch von Valve (hl, cs, tf, ...) zu bekommen, da sie bereits einmal Bilder für Steam lizenziert haben. Dazu habe ich den Text aus WP:TV leicht abgewandelt. Wenn er so in Ordnung ist, werde ich ihn denen mal vorlegen.

Hiermit erklären wir in Bezug auf Bilder aus jetzigen und zukünftigen Spielen und Produkten der Valve Corporation, dass wir die Inhaber des vollumfänglichen Nutzungsrechts sind.

Wir erlauben, die Bilder unter der freien Lizenz LIZENZ /den freien Lizenzen

[Hier bitte Auswahl gemäß http://de.wiki.x.io/wiki/Wikipedia:Lizenzvorlagen_für_Bilder bzw. http://commons.wikimedia.org/wiki/Copyright_tags einsetzen und diesen Textteil zwischen den eckigen Klammern entfernen!]
zu veröffentlichen.

Uns ist bekannt, dass damit in urheberrechtlicher Hinsicht Dritte das Recht haben, die Bilder gewerblich zu nutzen und zu verändern.

Uns ist bekannt, dass wir diese Einwilligung üblicherweise nicht widerrufen können und kein Anspruch darauf besteht, dass die Bilder dauernd auf der Wikipedia eingestellt wird.

Uns ist bekannt, dass sich die Unterstellung unter eine freie Lizenz nur auf das Urheberrecht bezieht und es uns daher unbenommen ist, aufgrund anderer Gesetze (Persönlichkeitsrecht, Markenrecht usw.) gegen Dritte vorzugehen, die die Bilder im Rahmen der freien Lizenz rechtmäßig, auf Grund der anderen Gesetze aber unrechtmäßig nutzen.

DATUM, NAME DES RECHTEINHABERS

--Wladi001 17:24, 22. Nov. 2007 (CET)

Eine juristische Person (eine Firma, ein Verein ...) spricht nicht in der ersten Person Singular (Ich-Form) sondern in der ersten Person Plural (Wir-Form).
Im momentanen Text steht auch nicht, das die EMail an das OTRS-System soll. Eine Freigabe EMail in deinem Posteingang bringt juritisch nicht, die Doku im OTRS System wäre wessentlich besser.
-- MichaelFrey 17:47, 22. Nov. 2007 (CET)
Das mit der Email an OTRS wird im Begleittext stehen. Danke für die "Plural"-Anregung! Jetzt besser?
Interessierung würde mich auch, was eigentlich passiert, nachdem Valve die Email an OTRS geschickt haben wird. Wird der Bearbeiter ein Template nach Ubisoft-Manier ( Vorlage:Attribution-Ubisoft auf Mediawiki) erstellen? Und wenn ja, wie erfahren wir normale Benutzer davon? --Wladi001 18:54, 22. Nov. 2007 (CET)
"Uns ist bekannt, dass wir diese Einwilligung üblicherweise nicht widerrufen können" ist juristischer Unsinn. – Simplicius 19:39, 27. Nov. 2007 (CET)

Drei Fragen zu modifizierten Marken-Logos

  1. Auf einer Artikeldiskussion wurde der Vorschlag unterbreitet, dieses Logo durch eine "[bearbeitete,] sauberere Version" [18] zu ersetzen. IMO gibt es dafür rein rechtlich kein Hindernis, da die Vorlage nicht unter dem Urheberrechtsschutz steht, richtig?
  2. Angenommen, dieser Schriftzug sei so alleinstehend nicht vorzufinden, sondern wäre aus einem komplexeren Logo mit Schöpfungshöhe (wie beispielsweise dieses hier) herausgelöst worden: Kann man einen solchen Schriftzug in der WP nutzen?
  3. Könnte man diesen Schriftzug nutzen, wenn er aus einem Emblem ohne SH gelöst würde?--141.84.69.20 04:16, 24. Nov. 2007 (CET)
Zu 1. Ja, das ist kein Problem, das Logo zu bearbeiten. 2. Den Schriftzug kann man so wie er ist verwenden. -- ChaDDy 04:34, 24. Nov. 2007 (CET)
Sicher? Ich kann jedes Werk einfach so unter Schöpfungshöhe drücken?--141.84.69.20 17:55, 24. Nov. 2007 (CET)
Nein, kannst du nicht. Aber diese beiden Logos haben keine Schöpfungshöhe. -- ChaDDy 18:07, 24. Nov. 2007 (CET)
Bei Punkt zwei ist genau dies die Prämisse, dass die Schrift aus einem Logo mit Schöpfungshöhe stamme. Ich habe die zweite Frage nun als singulären 3. Punkt definiert.--141.84.69.20 18:20, 24. Nov. 2007 (CET)
Zu 3. Dann auf jeden Fall, weil das Gesamtwerk ja schon gemeinfrei ist. -- ChaDDy 19:03, 24. Nov. 2007 (CET)

Dann steht ja nur noch Punkt 2 offen. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 141.84.69.20 (DiskussionBeiträge) 19:09, 24. Nov 2007) -- ChaDDy 19:26, 24. Nov. 2007 (CET)

Ein Werk iSd Urheberrechts ist mehr als die Summe seiner Teile, im Umkehrschluss ist auch nicht jedes Partikel eines geschützten Werkes selbst geschützt. Die Frage kannst du dir selbst beantworten: Ist der Schriftzug "Sony" urheberrechtlich geschützt, weil er auf einem geschützten Albumcover klebt (Was zweifellos millionenfach der Fall ist)?--Wiggum 19:23, 24. Nov. 2007 (CET)
Partikel und zentrales Element sind zwei paar Schuhe. Die Bearbeitung eines Werkes liegt doch beim Urheber. Oder fällt das irgendwie (glaub ich eher nicht) unter Zitat?--141.84.69.20 18:49, 27. Nov. 2007 (CET)

Bitte um mehr Transparenz bei Fragen der Schöpfungshöhe

Ich bemühe mich in dieser Löschdiskussion gerade, an einem beispielhaft ausgewählten Bildschirmfoto des Betriebssystems OS/2 die Frage der Schöpfungshöhe zu klären. ChaDDy behauptet vereinfacht ausgedrückt (zumindst habe ich ihn so verstanden), dass Software grundsätzlich keine Schöpfungshöhe aufweist, weil sie technisch bedingt immer so aussehen muss, wie sie aussieht. Software wäre demnach nichts weiter als ein Gebrauchsgegenstand.

Ich kann das nicht nachvollziehen. In erster Linie verstehe ich nicht, warum hier in der deutschsprachigen Wikipedia immer so zurückhaltend mit Bildschirmfotos umgegangen wird, wenn ChaDDys Definition zufolge praktisch keines davon Schöpfungshöhe aufweist. Ich bitte um Aufklärung, denn inzwischen bin ich nur noch verwirrt. (Bevor jemand fragt: Ja, ich habe Schöpfungshöhe gelesen – mehrfach. Nein, das hat mir nicht weiter geholfen, denn dort steht nur lapidar, dass das für den Laien angeblich nicht nachvollziehbar wäre.) --TM 15:30, 25. Nov. 2007 (CET)

Na ja, hier ist nun mal eine allgemeine Vorsicht betreffend freier Lizenzierung angebracht, da das Bild eben eine unfrei Software auf welche Urhberrechtlich belastet ist zeigt. Das das Bild ggf. für eine Enzyklopädie benutzbar wäre streitet ja niemand ab. Wir lizenzieren nun mal eben nicht nur für Enzyklopädie nutzbar. Da liegt der Hacken an der Sache, da wir kein fair use wollen. Könnte ggf unter ungenügende Schöpfungshöhe fallen, dass allerding ist immer eine Einzelfall entscheidung. Also das wird nix mit Ja/Nein Antwort, es sei denn du bestehts darauf dan wird sicher eine Nein. Bobo11 15:53, 25. Nov. 2007 (CET)
Vielleicht habe ich mich unklar ausgedrückt. Ich erwarte keine grundsätzliche Ja/Nein-Antwort. Was ich suche, ist ein nachvollziehbarer Katalog von Kriterien, anhand derer jeder zumindest tendentiell selbst entscheiden kann, ob das von ihm hochgeladene Bild Schöpfungshöhe erreicht oder nicht. Zur Zeit ist es leider so, dass Diskussionen zu einzelnen Bildern häufig mit einem lapidaren, meist völlig unbegründeten Kommentar der Art „das hat keine Schöpfungshöhe“ abgewürgt werden. Das ist willkürlich, intransparent und in meinen Augen untragbar für das Projekt „freie Enzyklopädie“. --TM 16:23, 25. Nov. 2007 (CET)
PS: Die Diskussion direkt unter dieser zeigt gut, was ich meine. Irgend jemand behauptet einfach nur „hat keine Schöpfungshöhe“ und damit ist die Sache für alle erledigt. Was soll das? --TM 17:16, 25. Nov. 2007 (CET)
Soll ich jedes Mal ausfhürlich begründen, weshalb? Der Benutzer hat gefragt, ob die Grafik Schöpfungshöhe hat. Er hat keine Dissertation über das Urheberrecht verlangt. -- ChaDDy 17:18, 25. Nov. 2007 (CET)
Kurz: Ja. Wie ausführlich du bist, ist deine Sache, aber ein Mindestmaß an Nachvollziehbarkeit und Transparenz ist in einem Problemfeld, in dem „es breite Grauzonen gibt“, unabdingbar. --TM 17:28, 25. Nov. 2007 (CET)
(BK)Du hast mich vollkommen falsch verstanden. Meine Argumemtation bezieht sich direkt auf den in der Löschdiskussion zur Löschung vorgeschlagenen Screenshot. Eine allgemeine Aussage zu allen Screenshots kann nicht getroffen werden, da dazu eine Einzelfallentscheidung nötig ist. @Bobo11: Kannst du dich bitte so ausdrücken, dass man dich versteht? „das Bild eben eine unfrei Software (..) ist“ gibt für mich keinen Sinn. Und auch der Rest deiner Aussage ist eher unverständlich, mal von den Tippfehlern abgesehen... -- ChaDDy 16:24, 25. Nov. 2007 (CET)
Ich fürchte, du hast mich ebenfalls falsch verstanden (siehe meine obige Antwort). Dass es sich immer um Einzelfallentscheidungen handeln muss, ist mir völlig klar. Was ich kritisiere, ist, dass eben diese Einzelfallentscheidungen für niemanden nachvollziehbar sind. Du behauptest, dass die Zusammenstellung in dem hier beispielhaft diskutierten Bildschirmfoto nicht individuell wäre. Ich sage im Gegenteil, dass genau diese Zusammenstellung von Farben, Symbolen, Schriftarten, Mauszeigern, Fensterrahmen usw. die schöpferische, individuelle Leistung ist, die das Look and Feel des Betriebssystems OS/2 ausmacht. Die vom Anwender evtl. nachträglich veränderte Anzahl oder Position der Icons spielt dabei keine Rolle. Da fällt mir ein: Weiß eigentlich jemand, ob IBM die Benutzungsoberfläche von OS/2 als Gebrauchsmuster hat schützen lassen? --TM 16:45, 25. Nov. 2007 (CET)
Selbst wenn es als Gebrauchsmuster geschützt ist, ist es gemeinfrei. Das Gebrauchsmuster kann also außer Acht gelassen werden. Weshalb der Screenshot keine Schöpfungshöhe hat, habe ich jetzt mehrfach ausführlich dargestellt, irgendwann verliere ich die Lust... -- ChaDDy 16:48, 25. Nov. 2007 (CET)
Unter „ausführlich“ versteht wohl jeder etwas anderes. Du reduzierst das Bild auf ein paar gemeinfreie Elemente, die deiner Ansicht nach lediglich zweckmäßig ausgewählt und zweckmäßig angeordnet wären. Das trifft jedoch auf so gut wie jede Software, also auch auf so gut wie jedes Bildschirmfoto zu. Wo ist die Grenze? Auf diese Frage habe ich bisher leider nirgends eine Antwort finden können. --TM 17:11, 25. Nov. 2007 (CET)
Anderes [= höhere Schranke für SH] gilt nach der Judikatur des Bundesgerichtshofs hingegen im Bereich der angewandten Kunst, also bei Gebrauchsgegenständen mit künstlerischer Formgebung - Der Screenshot zeigt einen Gebrauchsgegenstand mit wenig künstlerischer Formgebung, kann also bleiben; da ist noch Freiraum nach oben.--141.84.69.20 17:47, 25. Nov. 2007 (CET)

Wie man durch einen Blick in Schöpfungshöhe unschwer feststellen kann, haben auch Gerichte keinen klaren und prägnanten Kriterienkatalog. Schöpfungshöhe siedelt immer in einer Grauzone. Eine Argumentation "aus dem Bauch" heraus, die sich auf eine längere Erfahrung stützt, kann absolut das Richtige treffen, solange sie nicht die Grenze wiederholt und vorsätzlich über die bei Werken der Gebrauchskunst höhere Hürde hinaus in den geschützten Bereich verschiebt.

Bei den Bildschirmfotos hat lange Zeit die Konfusion zwischen freier Software und Schutz der visuellen Präsentation hier dominiert. Eine freie Software kann geschützte Bildschirmdarstellungen haben wie umgekehrt bei geschützter Software Gemeinfreiheit (die sich immer nur auf das Urheberrecht bezieht) vorliegen kann, da nun einmal bei der angewandten Kunst der Unterbau des Geschmacksmusterrechts (TMg scheint Geschmacksmuster und Gebrauchsmuster in unverantwortlicher Weise durcheinander zu werfen) existiert. Eine Bildschirmgestaltung mag als Geschmacksmuster und markenrechtlich geschützt sein - urheberrechtlich kann sie durchaus frei sein, was aber in jedem Einzelfall anhand eines vergleichenden Blicks auf das SED-Emblem und das laufende Auge zu prüfen ist. Dass sich da nicht in jedem Fall ein Konsens einstellt, ist natürlich, degradiert unsere Entscheidungspraxis aber keinesfalls zu Kaffeesatzleserei --Historiograf 17:37, 25. Nov. 2007 (CET)

Ich darf noch ergänzen, dass der OGH in Österreich die Website telering.at als Werk der bildenden Kunst und daher urheberrechtlich geschützt eingestuft hat. In Deutschland scheint das etwas realistischer gesehen zu werden, im Sommer diesen Jahres hat das LG Köln sowohl die Zuordnung als bildende Kunst ("Die Webseite insgesamt genießt auch nicht den Schutz der Werke der bildenden Künste gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG.") als auch ausreichende Schöpfungshöhe beim Layout (und bei einem Werbebanner) verneint. (LG Köln, Urteil vom 20.07.2007 - 28 O 798/04 Link), ebenso das OLG Hamm 2004 (Link)--Wiggum 13:16, 26. Nov. 2007 (CET)
Ein kleiner Hinweis aus der Löschpraxis: Fotos auf einem Screenshot (Albumcover mit Foto in MP3-Progtamm, Fotowallpaper auf Desktop) führen stets zu Schöpfungshöhe, also bitte lassen. Es gibt immer alternativbildchen ohne Schöpfungshöhe (zB: Weißes Album von den Beatles. Schwarzer Desktop) sугсго.PEDIA 18:47, 26. Nov. 2007 (CET)

Habt Dank für eure Geduld. Mein abschließendes Fazit sieht leider so aus, dass ich mich nicht mit gutem Gewissen an Diskussionen zu einzelnen Bildern beteiligen kann. Es mag Benutzer geben, denen es ausreicht, „Bauchentscheidungen“ aus ihrer Erfahrung heraus zu fällen. Aber wenn es nicht möglich ist, die Entscheidungsgrundlage dafür in Worte zu fassen (ähnlich wie beispielsweise die Relevanzkriterien), sehe ich – zumindest für mich – keine Basis für eine konstruktive Mitarbeit. Schade. Ich hätte gern geholfen.

Eine letzte Bitte möchte ich noch ergänzen: Bitte versucht, in euren Entscheidungen zum Thema Schöpfungshöhe immer anklingen zu lassen, dass es sich um eure Interpretation handelt und nicht um eine rechtsverbindliche Auskunft. Also nicht absolut „hat keine Schöpfungshöhe“ sondern relativ „hat meiner Erfahrung nach ganz sicher keine Schöpfungshöhe“. Ich halte das den Fragestellern gegenüber für fairer. --TM 20:21, 27. Nov. 2007 (CET)

Was hättest du gedacht? Wir sind keine Anwälte und dürfen gar keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben. Wer solche will, ist bei uns definitiv falsch. -- ChaDDy 21:16, 27. Nov. 2007 (CET)

Bilder von der russischen Wikipedia

Wie kann ich ein Bild - hier Ахромеев С. Ф. - aus der russischen Wikipedia auf die entsprechende vorhandenen deutschen Wikipedia Artikel zu Sergei Fjodorowitsch Achromejew übertragen? Gleiches gilt auch für andere Biografien russ. Politiker. --Roland Kutzki 14:28, 27. Nov. 2007 (CET) --Roland Kutzki 14:28, 27. Nov. 2007 (CET)

Das Bild in der russischen WP ist mit einer Fair-Use-Lizenz versehen, die akzeptieren wir hier nicht.--Wiggum 14:40, 27. Nov. 2007 (CET)

Benutzer:M@rkus/Zitate

Ist diese Seite unproblematisch? --Asthma 10:50, 29. Nov. 2007 (CET)

Nein, siehe WP:ZIT: Wikipedia ist keine Zitatesammlung, auch der BNR ist davon nicht ausgenommen. --Taxman¿Disk?¡Rate! 11:19, 29. Nov. 2007 (CET)
Soweit richtig. Ab damit nach Wikiquote und fertig. Christian Bier Rede mit mir! 11:37, 29. Nov. 2007 (CET)
Man beachte bitte, dass das eine Benutzerseite ist, wo sich ein aktiver Benutzer etwas Ausgleich vom tristen WP-Leben verschafft. WP ist dadurch keine Zitatensammlung und WEIL das so ist und bleiben soll, hat sich der Autor diese Spielwiese geschaffen. Sollten einige hier einen "Generalangriff" gegen BDK/BSI planen (es gibt Hinweise: Lasst davon ab. Es gibt im Moment genug sonstigen Unfrieden --Brainswiffer 12:20, 29. Nov. 2007 (CET)

@Taxman: Bitte beachte, dass die Anfrage hier gestellt wurde. Der Verweis auf "WP ist keine ..." ist jedenfalls kein Beleg für eine urheberrechtliche Unzulässigkeit. Ich bitte um etwas mehr Besinnung im Umgang mit Benutzerseiten. Ein cooles "Weg damit" in Bezug auf Benutzerseiten hat leicht ein "Weg damit" durch den Benutzer zur Folge. Die Benutzer bitte nicht unnötig ärgern! Gruß --Idler 12:29, 29. Nov. 2007 (CET)

Mein nein bezog sich auf WP:ZIT: Entscheidend für die Frage, ob ein Zitat verwendet werden darf oder nicht, ist sein Zweck. Diesen Zweck sehe ich hier leider nicht. Und auf dieser Seite sind eine Reihe von Zitaten, deren Urheber noch keine 70 Jahre tot ist. Den Hinweis auf WWNI hätte ich vielleicht nicht bringen sollen. Gruß, Taxman¿Disk?¡Rate! 14:03, 29. Nov. 2007 (CET)

Aus Rechtsfragen März 2005 ("4) Sind Zitaten- und Aphorismensammlungen zulässig, wenn die Texte urheberrechtlich geschützten Werken entnommen werden?") und q:Wikiquote:Reform#Urheberrecht folgt mE, dass die längeren (also die Zitate mit SH), nicht gemeinfreien Zitate gelöscht werden sollten. --Isderion 16:22, 29. Nov. 2007 (CET)

Pressemitteilungen

Sind Pressmitteilungen wirklich frei zitierbar? Konkreter Fall siehe Diskussion GocooL-Logopin 20:20, 29. Nov. 2007 (CET)

Wenn man gemäs Wikipedia:Zitate zitiert, ja. Vollzitat geht aber nicht. Bobo11 21:04, 29. Nov. 2007 (CET)
Das "kommt darauf an". Wir haben früher auch den Fehler gemacht, Pressemitteilungen einfach so im Wikipedia-Namensraum bereitzustellen. Jetzt werden sie ausdrücklich als gemeinfrei gekennzeichnet, weil nur so wirklich nutzbar sind. Das muß man von Fall zu Fall klären. --RalfRBIENE braucht Hilfe 21:05, 29. Nov. 2007 (CET)

Kann ich bei der Verwendung falsch lizenzierter Bilder belangt werden?

Frage: wenn XY hier oder auf den Commons oder auf flickr (oder sonst wo) ein Foto hochläd mit dem Vermerk "Urlaubsfoto; Lizenz:GNU; schieß-mich-tot ...", es sich aber in Wirklichkeit um ein proprietäres Bild igrendeines Künstlers handelt, kann ich dann dafür belangt werden, dieses Foto verwendet, also unwissentlich eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben? Würde mich interessieren; vgl. z.B.: dieses Urteil --MuWi 18:10, 30. Nov. 2007 (CET)

Du kanst ja denn Kläger an XY verweisen. Wenn du natürlich nicht mehr weist woher du das Bild hast, und somit beweisen kanst das nicht du, sondern XY die URV beganenen hat, dann hast du die Arschkarte gezogen. Bobo11 18:47, 30. Nov. 2007 (CET)
Dein zweiter Satz macht sehr viel Sinn... -- ChaDDy 19:22, 30. Nov. 2007 (CET)
Entgegen der Auffassung meines ersten Vorschreiber kannste jederzeit für die Nachnutzung fälschlicherweise als frei gekennzeichneter Bilder in der im Urteil dargestellten Weise verklagt werden - auch ohne Kenntnis der Fehlerhaftigkeit und der Regress beim Vordermann klappt leider nicht so schnell, wie man höffen möchte, denn welchen Anspruch solltest Du haben, solange der nicht bödwillig/gläubig war. sугсго.PEDIA 19:28, 30. Nov. 2007 (CET)
„Entgegen der Auffassung meiner Vorschreiber“. Wen meinst du damit alles? -- ChaDDy 19:31, 30. Nov. 2007 (CET)
So besser. Bitte in Zukunft <ironie></ironie> statt "...." verwenden.sугсго.PEDIA 20:49, 30. Nov. 2007 (CET)

Deutsches Recht oder doch nicht deutsches Recht?

Oben hat mir ChaDDy bei den Ejakulationsbildern darauf hingewiesen, dass hier ja deutsches Recht herrscht. Einverstanden. Trotzdem seit ihr hier nicht überall konsequent. Als ich früher einmal gefragt habe, ob ich Schweizer Briefmarken veröffentlichen kann, hiess es, dass es ja nicht geht, da sie ja wegen schweizerischem Recht urheberrechtl. geschützt sind. Also dürfen nur Marken veröffentlicht werden, die in ihren Ursprungsländern ja nicht kopiergeschützt sind. So dürfen z.B. deutsche Birefmarken veröffentlicht werden, da sie im deutschen Recht nicht geschützt sind. Die gleichen Überlegungen werden auch für Münzen und Banknoten gemacht. - Aber was gilt nun? Ist eine schweizerische Briefmarke nach deutschen Recht nun auch geschützt, weil sie im schweizerischen Recht geschützt sind? Kann ich mir echt nicht vorstellen. - Also wenn hier konsequent deutsches Recht gilt, kann ich problemlos auch schweizerische Briefmarken veröffentlichen. Denn Briefmarke ist Briefmarke und deutsches Recht ist deutsches Recht. Right? --micha Frage/Antwort 19:49, 22. Nov. 2007 (CET)

Na ja. Wenn du der Meinung bist, dass dich das deutsches Recht vor einer Anklage vor dem schweizer Gericht schützt nur zu. Denn genau da, bei einem schweizerischem Gericht, wird dich die schweizerische Post anklagen. Und die schweizerische Post, wird in der Hinsicht des Urheberrechtes auf schweizerischen Briefmarken, vor einem schweizerischen Gericht mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit siegen. Bobo11 19:56, 22. Nov. 2007 (CET)
Wer sagt denn, dass ich es veröffentlicht habe. Könnte ja genauso gut ein Deutscher gewesen sein? - Und zweitens muss sich dann das Gericht auch für de.wikipedia.com verantwortlich sehen, bevor es überhaupt den Fall beurteilt. --micha Frage/Antwort 19:59, 22. Nov. 2007 (CET)
Warum zum Teufel flammen in den letzten Tagen immer wieder Briefmarken-Fragen auf? Komisch das. (ist nicht als Vorwurf, nur als Verwunderung gemeint) Können wir die Antwort bitte noch eine gute Woche aussetzen? --RalfRBIENE braucht Hilfe 20:01, 22. Nov. 2007 (CET)
Ich hätte da eine Briefmarke, die sehr gut zu einem Artikel passen würde. - Zweitens haben Briefmarken und auch Sondermünzen und Noten den Vorteil, dass dort manchmal Bilder von Personen abgebildet sind, an deren Konterfei man sonst nicht herankommt. Vergl. Pippi Langstrumpf. --micha Frage/Antwort 20:03, 22. Nov. 2007 (CET)
Beispiel eines Geldscheins, der einen Artikel illustriert: Antoine de Saint-Exupéry --micha Frage/Antwort 20:19, 22. Nov. 2007 (CET)
Und dies ist das Corpus delicti -> Schokobriefmarke, welches ich gerne im Artikel von Yves Netzhammer veröffentlicht haben will. Hat dies überhaupt SH? --micha Frage/Antwort 20:23, 22. Nov. 2007 (CET)
Schweizer Münzen sind gemeinfrei (den betreffenden Paragrafen habe ich erst kürzlich gelesen, finde ihn aber nicht mehr :( ). Und die Domain "de.wikipedia.com" gibt es nicht. Ach ja, Schutzlandprinzip passt gut zu diesem Thema. -- ChaDDy 20:48, 22. Nov. 2007 (CET)
Gelesen, aber nicht verstanden. Was ist nun genau die Aussage daraus? Bzw. was folgt für Schweizer Briefmarken? --micha Frage/Antwort 22:48, 22. Nov. 2007 (CET)
Und was soll eine Klage vor einem Gericht in D-A-CH bringen? (Frage ich mich jedesmal)--Grim.fandango 22:52, 22. Nov. 2007 (CET)
Bitte ein paar Tage warten! --RalfRBIENE braucht Hilfe 22:53, 22. Nov. 2007 (CET)
Äh, meinst du mich? Worauf warten? :-) --Grim.fandango 22:57, 22. Nov. 2007 (CET)
Wie oben zu lesen, wird in ca. einer Woche ein Experte darüber befragt werden. --micha Frage/Antwort 22:59, 22. Nov. 2007 (CET)
Noch ein Experte? Dann werden wir doch schätzungsweise noch 1,3 neue Meinungen zum Thema haben. --jha 02:36, 23. Nov. 2007 (CET)
Die Frage ist auch, welche Gerichte überhaupt zuständig sind. Nicht jedes Gericht deklariert sich bei einer Klage automatisch für zuständig. Klagen können auch abgewiesen werden. Das ist eben auch abzuklären: Wer beurteilt wann was.--micha Frage/Antwort 22:56, 22. Nov. 2007 (CET)
  • @ Micha L., schalt mal dein Denkorgan ein. 1. Nicht Wikipedia wird verklagt, sondern der Hochlader also du. 2. Ein schweizer Gericht wird die Klage eines Schweizer Unternehmen's, welches einen klaren Verstoss gegen geltendes schweizer Recht einklagt nicht abweisen, nur weil der Angeklagte die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, und das deutsche Gesetz was anderes sagt. 3. Die Klage wird an dem Unternehmenshauptsitz des klagenden Unternehmens eingereicht (man nennt sowas auch Gerichtsstand, welcher für jedens Unternehmen welches eine AG angegeben sein muss), und dieses Gericht wird die Klage, wenn berechtigt auch behandeln. 4. Es wird dich als erster Schritt kein ausländisches Unternehmen in Deutschland verklagen, wenn es dies im seinem Heimatland erfolgreich tun kann. 5. Zwischen Deutschland und der Schweiz besteht ein Rechtshilfeabkommen. Es wird also nichts mit verstecken vor den Schweizer Urteil, und vorallem vor der daraus resultierenden Rechnung.Bobo11 07:44, 23. Nov. 2007 (CET)
Ich hoffe Du bist kein Anwalt, Deine Haftpflicht könnte das lesen und Dir kündigen. sугсго.PEDIA 10:40, 23. Nov. 2007 (CET)
Ich würde mal einfach sagen, dass deine Interpretation von den herrschenden Rechten ziemlich falsch ist. Ich habe ja nur ein Jahr Rechtskunde im Studium gehabt. Aber so wie du es geschildert hast, läuft es garantiert nicht. Das habe ich noch mitbekommen --micha Frage/Antwort 03:18, 25. Nov. 2007 (CET)

Es in sehr vielen Zivilprozessordnungen der Erde ein Analogon zu § 32 ZPO, in allen diesen Staaten (und dort bei jedem sachlich zuständigen Gericht) kann man wegen URV nach nationalem Recht vergeklagt werden. Das ist so und die DACH-Fixierung dieses Webangebotes ist auf seine Zielpopulation (im Wesentlichen DACH zurückzuführen, Es ist immer besser im Ausland verklagt zu werden, als zu hause, diese Zivilurteile sind was UWG und StGB angeht nur sehr selten vollstreckbar. sугсго.PEDIA 10:47, 23. Nov. 2007 (CET)

Kann sein das die Gefängnissstrafe usw. nicht vollstreckt werden kann. Aber denn per Gerichturteil zugesprochenen Urheberrechtsgebüren, wird du kaum ausweichen können. Vorallem nicht wenn es Europa intern ausgesprochen wurde. Der Punkt hier ist, der zweite Prozess, der dann in Deutschland durchgeführt würde, wird nicht die Urheberrechtsverlezung behandelt, sondern nur die Schadenersatzansprüche (sprich die ausstehenden Lizenzgebüren), und da hast du bei eine positiven Ersturteil betrefend Urheberrecht (wenn auch in einem anderen Land) schlechte Karten.Bobo11 16:00, 25. Nov. 2007 (CET)

Oh Mann, ist Schutzlandprinzip so unverständlich? --RalfRBIENE braucht Hilfe 16:05, 25. Nov. 2007 (CET)

Es ist in der Tat unverständlich: Erster Satz: "Das Schutzlandprinzip ist ein kollisionsrechtlicher Grundsatz, wonach für Immaterialgüterrechte das Recht des Staates anzuwenden ist, für den der Schutz beansprucht wird." -> Hää? Das besteht nicht den Oma-Test, es besteht auch nicht dem Micha-Test. :-) Langsam übersetzt: "kollisionsrechtl." wird wohl meinen, wenn zwei unterscheidliche Rechtsysteme "kollidieren" wie z.B. .ch und .de. "Immaterialgüterrechte" bedeutet, alles was eben keine materiellen Güter sind, wie eben Urheberrechte, Markenrechte, Patente, etc. - Dann steht hier, "dass der Schutz des Staates anzuwenden ist, für wen den Schutz beansprucht wird." Das ist wieder nicht ganz klar, wird nun Schutz für .ch (die schweizerische Post, ihre Marken) oder für .de (de.wiki.x.io, hier wird veröffentlicht) beansprucht? Da kommt ein zweiter Satz: "(...), sondern zunächst nur aussagt, dass der Geltungsbereich eines nationalen Immaterialgüterrechts auf das entsprechende Staatsgebiet beschränkt ist." - d.h. das das schweizerische Urheberrecht nur auf das schweizerische Staatsgebiet beschränkt ist. Insofern gilt für die Bilder in de.wiki.x.io eigentlich nur das deutsche Urheberrecht. Da steht noch was: "Durch den Inländerbehandlungsgrundsatz erfolgt zunächst nur die Gleichstellung von In- und Ausländern und die Garantie von Mindestrechten (Assimiliationsprinzip). Er überwindet nicht die Verschiedenheit der nationalen Rechtssysteme, verhindert aber eine Kollision." das bedeutet, dass die Staaten Rechtsgleichheit für die Individuen wollen. D.h. wenn ich hier ein Bild einer Marke hochlade, habe ich dieselben Rechte und Pflichten, wie wenn dies ein Deutscher machen würde. Sonst wäre ja Rechtsungleicheit, wenn ich in der Schweiz dafür belangt werden würde und ein Deutscher aber nicht. Sowas wäre ja auch im krassen Gegenspruch zur Rechtsgleichheit ist, die ein wesentliches Grundrecht demokratischer Staaten und z.B. auch so in der Schweizer Verfassung verankert wurde. Right? Richtig verstanden? --micha Frage/Antwort 17:27, 25. Nov. 2007 (CET)

Hier eine etwas verständliche Version: [19]. Tadaaahh. D.h. also, wenn die Schweizerische Post Urheberschutz innerhalb de.wiki.x.io beantspruchen will, so gilt deutsches Urheberrecht (!). Und das ist vertraglich zwischen den Staaten definiert. D.h. auch wenn ich sowas machen würde (Bilder von Schweizer Briefmarken hochladen, z.B.) und sie würde vor ein Schweizer Gericht gehen, so herrscht deutsches (!) Urheberrecht. Lieber Bobo11, so ist das also ;-) --micha Frage/Antwort 17:35, 25. Nov. 2007 (CET)

Als Schweizer gilt für dich schweizer Recht, so auch beim Hochladen. Als Deutscher gilt für mich deutsches Recht. Ist das so schwierig? Wenn du dich als Schweizer in Deutschland befindest, gilt deutsches Recht, ebenso andersrum. --RalfRBIENE braucht Hilfe 17:43, 25. Nov. 2007 (CET)

Woraus leitest du das ab? "Schwierig bleibt die Frage nach dem anwendbaren Recht bei Handlungen im Internet, weil die Ubiquität des Internets die klare territoriale Zuordnung einer Verletzungshandlung zu einem bestimmten Schutzterritorium erschwert. Unterschieden werden unter anderem Ort der Tat, Angebotsstaat und Abrufstaat." Daraus z.B.? - Das ist doch nun eine Frage wie das die Schweizer Rechtsprechung handhabt... --micha Frage/Antwort 17:48, 25. Nov. 2007 (CET)
Ich setzte mich da mal definitiv mit meinem Rechtsprofessor in Verbindung. Er soll mal sagen, wie er das sieht... --micha Frage/Antwort 17:52, 25. Nov. 2007 (CET)

[20] <- Ein wenig detailiertere Abhandlung. Da steht z.B. ein Kapitel "Schutzlandprinzip und Internet". Unter anderem steht dort auch: "Die Anknüpfung erweist sich hinsichtlich des widerrechtlichen Uploads noch als wenig problematisch. Entscheidend ist der Ort, an dem das Vervielfältigungsstück entsteht. Gleiches gilt für Vervielfältigungen, die von Surfern im Rahmen des Downloads vorgenommen werden. Das zentrale Problem in diesem Bereich ist die Frage, wo die Handlung des Zugänglichmachens eines Werkes zu lokalisieren ist." - Daraus ist klar, wenn ich ein Bild einer Marke uploade, für mich wesentlich ist, wie das ein Schweizer Gericht das Schutzlandprinzip interpretiert: Es kann a) sein, dass deutsches Urheberrecht zur Anwendung kommt, weil es die Vervielfältigung (urheberrechtl. relevant) in Detschland sieht. Es kann b) sein, dass Schweizer Urheberrecht zur Anwendung kommt, weil es das Angebot dieser Bilder in der Schweiz sieht, oder das Uploaden als Verletzung des Urheberrechts interpretiert. Es kann c) sein, dass amerikansiches Recht zur Anwendung kommt, weil der Server in Florida steht und dort die Vervielfältigung sieht. - Wichtig ist für mich aber, dass deutsche Rechtsprechung, wie im unteren Abschnitt von Schutzlandprinzip („Nach deutschem Recht liegt der Handlungsort des Zugänglichmachens in Deutschland, wenn sich dort der Server befindet, auf dem das Werk dauerhaft angeboten wird. Deutschland ist auch dann ein Schutzland, wenn der betroffene Server im Ausland steht, im Inland jedoch ein Abruf des Angebots möglich ist.“ ) für mich nicht von Bedeutung ist. Aber was in der Schweiz Praxis in der Rechtsprechung ist, kann nur ein Schweizer Anwalt oder Rechtsexperte beantworten. Deshalb finden wir hier keine endgültige Anwort. --micha Frage/Antwort 18:07, 25. Nov. 2007 (CET)

Man kann auch einmal ganz nett fragen / Brief an die Post:
"Sehr geehrte Damen und Herren

Ich schreibe sehr oft Artikel in Wikpedia. Für die Bebilderung von Artikeln hätte ich gerne einige Briefmarkenbilder veröffentlicht. Beim deutschen Recht sind Briefmarken als amtliche Werke nicht urheberrechtlich geschützt. In der Schweiz ist ein ähnlicher Gesetzestext für Briefmarken nicht vorhanden.

Ich wollte Sie deshalb fragen, ob es möglich ist, einige der Bilder von Briefmarken auf dem Internet zu veröffentlichen. Die Bilder werden dann unter der Gnu-Lizenz für freie Dokumentation http://de.wiki.x.io/wiki/GNU-Lizenz_f%C3%BCr_freie_Dokumentation gestellt. Sie müssen zwingend unter dieser Lizenz veröffentlicht werden, weil Wikipedia nur solche Inhalte zur Verfügung stellt.

Bitte geben Sie mir Bescheid, wie Sie das sehen und ob es möglich ist Schweizer-Briefmarken-Bilder in Wikipedia zur veröffentlichen.

Besten Dank im Voraus.

Freundliche Grüsse
Micha Rieser"
--micha Frage/Antwort 18:51, 25. Nov. 2007 (CET)

Es sind auch andere Lizenzen möglich. -- ChaDDy 20:15, 25. Nov. 2007 (CET)
Bsp.? cc-by-1.0/2.0/3.0? das ist ja in etwa dasselbe, oder? Sie müssen einfach einverstanden sein, dass andere Leute die Bilder gebrauchen und verändern dürfen...--micha Frage/Antwort 22:20, 25. Nov. 2007 (CET)

Antwort von 28.11.2007:

"Sehr geehrter Herr Rieser

Danke für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten kann.

Unter der Voraussetzung, dass die Inhalte auf Wikipedia offenbar zwingend unter der GNU-Lizenz veröffentlicht werden müssen, können wir Ihrem Begehren leider nicht entsprechen.

Die Freigabe der Bilder würde die vollständige Preisgabe der an uns abgetretenen Schutzrechte beinhalten. Dies liegt in keiner Art und Weise in unserem Interesse. Das Urheberrecht und dessen Nutzung zur Bearbeitung, Weiterverarbeitung und Verwendung zu gewerblichen Zwecken sind alles Dinge, die wir selber kontrollieren wollen!

Es tut uns Leid, Ihnen nicht den erhofften Bescheid geben zu können, zählen aber auf Ihr Verständnis.

Freundliche Grüsse

Peter Walther
Leiter Product Management"
--micha Frage/Antwort 00:23, 30. Nov. 2007 (CET)

Die Frage, ob schweizer Briefmarken gemeinfrei sind, wird morgen geklärt werden. -- ChaDDy 14:37, 30. Nov. 2007 (CET)

Ich leite einfach mal aus http://bundesrecht.juris.de/urhg/__5.html und Schutzlandprinzip ab, dass du schweizer Briefmarken veröffentlichen darfst, wenn du es auf einem deutschen Server machst und die Website nicht in der Schweiz zugänglich ist. --Gruß, Constructor 20:13, 3. Dez. 2007 (CET)

Dann hast du das Schutzlandprinzip falsch verstanden. Aber wo der Server steht und von wo aus die Webseite zu erreichen ist, ist egal. -- ChaDDy 20:32, 3. Dez. 2007 (CET)
Zitat:Deutschland ist auch dann ein Schutzland, wenn der betroffene Server im Ausland steht, im Inland jedoch ein Abruf des Angebots möglich ist. Dann schreibt das bitte um... :-( --Gruß, Constructor 20:37, 3. Dez. 2007 (CET)