Impotentia generandi, deutsch Zeugungsunfähigkeit, Infertilität oder Sterilität, bezeichnet die Unfähigkeit des Mannes, Kinder zu zeugen (→ Unfruchtbarkeit). Wie Impotentia coeundi und Impotentia ejaculandi handelt es sich um sexuelle Störungen.[1]
Diese Terminologie ist auch im Kirchenrecht, speziell bei Eheanfechtungsklagen vor der Römischen Rota, dem zweithöchsten römisch-katholischen Kirchengericht, in Verwendung.[2]
Siehe auch
Bearbeiten- Impotenz (Übersicht)
- Zeugungsfähigkeit
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Hans Wildbolz: Lehrbuch der Urologie und der Chirurgischen Krankheiten der Männlichen Geschlechtsorgane. 3. Auflage. Springer, Berlin / Göttingen / Heidelberg 1952, ISBN 3-642-49827-2, S. 585.
- ↑ Norbert Lüdecke: Die rechtliche Ehefähigkeit und die Ehehindernisse. In: Stephan Haering, Wilhelm Rees, Heribert Schmitz (Hrsg.): Handbuch des katholischen Kirchenrechts. 3. Auflage. Friedrich Pustet, Regensburg 2015, ISBN 978-3-7917-7084-0, S. 1298.