Bundesministerium für Finanzen
Das Bundesministerium für Finanzen (kurz BMF oder Finanzministerium) ist oberste Behörde der österreichischen Finanzverwaltung und das für die Bundesfinanzen, das Finanzwesen an sich und Teile der Wirtschaftspolitik zuständige Bundesministerium.
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Staatliche Ebene | Bund | ||
Stellung der Behörde | Bundesministerium | ||
Gründung | 1848 | ||
Hauptsitz | Wien 1, Johannesgasse 5 | ||
Behördenleitung | Gunter Mayr, Bundesminister für Finanzen | ||
Haushaltsvolumen | 22,41 Mrd. EUR (2022)[1] | ||
Website | www.bmf.gv.at |
Geschichte
Bearbeiten- 1527–1749: Hofkammer
- 1749–1760: Directorium in publicis et cameralibus
- 1760–1816: Hofkammer
- 1816–1848: Allgemeine Hofkammer
- 1848–1918: k.k. Finanzministerium, bis 1867 auch für das kaiserliche Haus, das Außenministerium sowie Heer und Marine zuständig, ab 1867 nur für Cisleithanien
- 1867–1918 für das kaiserliche Haus, das k.u.k. Außenministerium sowie Heer und Marine Österreich-Ungarns zuständig: k. u. k. Finanzministerium oder Gemeinsames Finanzministerium, zuvor Reichsfinanzministerium
- 1918–1920 und 1945: Staatsamt für Finanzen
Aufgaben
BearbeitenDas Bundesministerium für Finanzen ist zuständig für:[2]
- Angelegenheiten der Finanzverfassung einschließlich des Finanzausgleiches.
- Angelegenheiten der Bundesfinanzen.
- Erstellung des Bundesfinanzrahmen- sowie des Bundesfinanzgesetzentwurfes samt Anlagen und Führung des Bundeshaushaltes.
- Allgemeine Angelegenheiten der Wirkungsorientierung der Haushaltsführung, soweit diese nicht in den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes fallen.
- Budgetäre Angelegenheiten der Europäischen Union.
- Angelegenheiten der öffentlichen Abgaben und Beiträge, soweit diese Abgaben und Beiträge von Abgabenbehörden des Bundes verwaltet werden; Angelegenheiten der Bundesverwaltungsabgaben.
- Zollwesen.
- Angelegenheiten des Verfahrens, der Erhebung, der Vollstreckung, des Verwaltungsstrafrechts und des Verwaltungsstrafverfahrens auf dem Gebiet der in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Abgaben und Beiträge.
- Organisatorische Angelegenheiten der Abgaben(Zoll)verwaltung des Bundes.
- Angelegenheiten des Bundesfinanzgerichtes.
- Angelegenheiten des Finanzwesens einschließlich der Finanzpolitik.
- Währungs-, Kredit-, Sparkassen-, Bank- und Börsewesen.
- Angelegenheiten des Kapital- und Zahlungsverkehrs.
- Angelegenheiten der Vertragsversicherungsaufsicht.
- Punzierungswesen.
- Angelegenheiten der Österreichischen Postsparkasse.
- Angelegenheiten der Wirtschaftspolitik, soweit sie nicht in die Zuständigkeit eines anderen Bundesministeriums fallen, unbeschadet der Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes zur wirtschaftlichen Koordination.
- Angelegenheiten staatlicher Monopole einschließlich der Errichtung und Verwaltung von Bauten und Liegenschaften des Bundes, die Zwecken der staatlichen Monopole gewidmet sind.
- Angelegenheiten des Bundesvermögens, soweit sie nicht in die Zuständigkeit eines anderen Bundesministeriums fallen.
- Verfügung über Bundesvermögen.
- Verwaltung des Bundesvermögens, soweit sie nicht in die Zuständigkeit eines anderen Bundesministeriums fällt.
- Angelegenheiten der Staatskredite, der Bundeshaftungen und der Finanzschulden.
- Erfassung, Sicherung, Verwaltung und Verwertung von dem Bund verfallenen oder heimgefallenen oder herrenlosen Vermögenswerten.
- Finanzielle Angelegenheiten des Erwerbes und der Verwaltung von Anteilsrechten des Bundes an Gesellschaften und an Genossenschaften, soweit sie sich unmittelbar auf den Bundeshaushalt auswirken.
- Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes an den auf Grund des Poststrukturgesetzes, BGBl. Nr. 201/1996, eingerichteten Gesellschaften.
- Angelegenheiten der ÖBIB und deren Beteiligungen.
- Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes an den Unternehmungen im Sinne des Bundesverfassungsgesetzes, mit dem die Eigentumsverhältnisse an den Unternehmen der österreichischen Elektrizitätswirtschaft geregelt werden, BGBl. I Nr. 143/1998 Art. 2.
- Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes an der Bundesimmobilien Ges.m.b.H.
- Angelegenheiten der Wirtschaftstreuhänder auf dem Gebiet der Beratung und Vertretung in Abgaben- und Finanzstrafsachen und Angelegenheiten der Aufsicht über die Abschlussprüfung einschließlich der Legistik.
- Finanzielle Kriegsschadensangelegenheiten einschließlich der Rückstellungs- und Rückgabeangelegenheiten.
- Kriegs-, Besatzungs- und Kriegsfolgeschäden am österreichischen Vermögen im In- und Ausland sowie an ausländischem Vermögen in Österreich.
- Angelegenheiten der finanziellen Durchführung des Staatsvertrages vom 15. Mai 1955.
- Budget- und Finanzcontrolling.
- Finanzcontrolling für ausgegliederte Rechtsträger des Bundes.
- Angelegenheiten der IT und Organisation des Rechnungswesens, des Zahlungsverkehrs sowie des Buchhaltungswesens des Bundes
- Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung von Unternehmungen und der öffentlichen Aufsicht über diese einschließlich der Verwertung unter öffentlicher Verwaltung oder öffentlicher Aufsicht stehender Vermögenschaften.
- Verhandlungen über die Aufnahme von Anleihen bei der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung oder bei sonstigen Völkerrechtssubjekten. Verhandlungen über die Gewährung von Staatskrediten. Angelegenheiten internationaler Finanzinstitutionen und des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens sowie des Verkehrs mit diesen.
- Mitwirkung bei der Erstellung des Rahmenplanes der Österreichischen Bundesbahnen hinsichtlich der budgetären Aspekte.
- Angelegenheiten des Bergwesens.
- Die Regulierung des Post- und Telekommunikationswesens.
- Dazu gehören insbesondere auch die fernmeldetechnischen Angelegenheiten des Hörfunks und des Fernsehens.
- Angelegenheiten der Digitalisierung einschließlich der staatlichen Verwaltung für das Service und die Interaktion mit Bürgern und Unternehmen.
- Dazu gehört insbesondere auch:
- Allgemeine Digitalisierungsstrategie.
- Angelegenheiten des E-Governments.
- Koordination und zusammenfassende Behandlung in Angelegenheiten der Informationstechnologien.
- Allgemeine Angelegenheiten einschließlich der Koordination, der Planung und des Einsatzes der automationsunterstützten Datenverarbeitung sowie der Beurteilung von Anwendungen der automationsunterstützten Datenverarbeitung unter Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit und des ressortübergreifenden Wirkungscontrollings sowie der Verwaltungsreform und des Datenschutzes.
- Koordination in Angelegenheiten der elektronischen Informationsübermittlung.
- Bereitstellung eines ressortübergreifenden elektronischen Bürgerinformationssystems. Bereitstellung des Rechtsinformationssystems und des E-Rechts.
- Angelegenheiten der BRZ GmbH.
Struktur
BearbeitenDas Bundesministerium für Finanzen gliedert sich wie folgt[3]:
- Bundesminister für Finanzen
- Kabinett des Herrn Bundesministers für Finanzen
- Interne Revision
- Rechtsschutzbeauftragter gemäß § 74a FinStrG
- Präsidialsektion: Steuerung und Services
- Stabsstelle für Personalentwicklung der BMF-Zentralleitung und Ressortstrategie
- Gruppe Präs. A: Personal, IT & Kommunikation
- Abteilung Präs. 1: Kommunikation und Protokoll
- Abteilung Präs. 2: Personal und Organisation BMF-Zentralleitung
- Abteilung Präs. 4: Verbindungsdienst und internationale Koordination
- Abteilung Präs. 6: Multiprojektmanagement und IT-Koordination
- Gruppe Präs. B: Budget, Infrastruktur, Beteiligungen, Recht & Vergabe
- Abteilung Präs. 3: Infrastruktur, Umwelt-, Energie- und Krisenmanagement
- Abteilung Präs. 5: Beteiligungen und Liegenschaften
- Abteilung Präs. 7: Controlling und Ressort-Budget
- Abteilung Präs. 8: Recht und Vergabe
- Sektion I: Finanzverwaltung
- Büro für interne Angelegenheiten
- Gruppe I/A: Management Finanzverwaltung
- Abteilung I/1: Grundsatz Personal
- Abteilung I/6: Personalentwicklung
- Abteilung I/7: Verwaltungsmanagement der Steuer- und Zollverwaltung
- Gruppe I/B: Zoll
- Abteilung I/2: Zollrecht, Zollpolitik und Internationale Zollangelegenheiten
- Abteilung I/3: Tarifmanagement; Handelspolitische Instrumente; nichttarifarische Maßnahmen
- Abteilung I/4: Umweltökonomische Aufgaben der Zollverwaltung, Internationale Agenden der Finanzverwaltung
- Gruppe I/C: Prozess- und IT-Management Finanzverwaltung
- Abteilung I/8: Prozessmanagement und Glücksspiel
- Abteilung I/10: IT - Management Steuer und Verbundkomponenten
- Abteilung I/11: IT - Management Zoll und Querschnitt
- Gruppe I/D: Förderwesen und Betrugsbekämpfung
- Abteilung I/9: Betrugsbekämpfung Steuer und Zoll
- Abteilung I/12: Steuerung des Förderwesens gem. COFAG-NoAG
- Abteilung I/13: Förderrecht gem. COFAG-NoAG
- Sektion II: Budget
- Stabsabteilung Budgetstrategie, Haushaltsanalysen und Internationales
- Gruppe II/A: Budget-Querschnitt
- Abteilung II/1: Grundsatz, Koordination und Recht
- Abteilung II/3: Finanzverfassung und Finanzausgleich
- Abteilung II/6: Budget – Oberste Organe, BKA, Äußeres, Öffentlicher Dienst und Sport
- Abteilung II/12: Transparenzdatenbank
- Gruppe II/B: Budget-Ressortspezifisch
- Abteilung II/4: Budget – Bildung, Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
- Abteilung II/7: Budget – Inneres, Justiz, Landesverteidigung und Fremdenwesen
- Abteilung II/9: Budget – Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, Klima, Umwelt und Energie
- Abteilung II/10: Budget – Wirtschaft, Mobilität, Innovation und Technologie
- Abteilung II/13: Green Budgeting
- Gruppe II/C: Planung und Prognose
- Abteilung II/2: EU-Haushalt und europäische Budgetpolitik
- Abteilung II/5: Budget – Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pensionen, Familie und Jugend
- Abteilung II/8: Budgetplanung und Controlling
- Abteilung II/11: IT und Organisation des Rechnungswesens und Zahlungsverkehrs
- Sektion III: Wirtschaftspolitik und Finanzmärkte
- Gruppe III/A: Internationale Angelegenheiten, Europäische Integration und Allgemeine Wirtschaftspolitik
- Abteilung III/1: Allgemeine Wirtschaftspolitik
- Abteilung III/2: Koordination der EU-Politiken, Erweiterung, Allgemeine Handelspolitik
- Abteilung III/3: Internationale Finanzinstitutionen
- Abteilung III/9: Europäische und internationale Stabilitätsmechanismen
- Gruppe III/B: Exportförderung, Bundeshaftungen und Geldwäscheprävention
- Abteilung III/7: Ausfuhrfinanzierung; Internationale Ausfuhrförderungspolitik und Bundeshaftungen
- Abteilung III/8: Ausfuhr- und Wirtschaftsförderung; Garantien; Umschuldungen
- Abteilung III/11: Prävention Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Abteilung III/12: WiEReG – Registerbehörde
- Gruppe III/C: Finanzmärkte und Finanzmarktlegistik
- Abteilung III/4: Finanzmärkte und Finanzmarktaufsicht
- Abteilung III/5: Bankenrecht
- Abteilung III/6: Versicherungsrecht, Pensionskassen- und Abschlussprüferaufsichtsrecht
- Abteilung III/10: Kapitalmarktrecht und FinTech
- Gruppe III/A: Internationale Angelegenheiten, Europäische Integration und Allgemeine Wirtschaftspolitik
- Sektion IV: Steuerpolitik und Steuerrecht
- Gemeinsames Online-Redaktionsteam für Steuer-Informationen (GRT-Steuer)
- Gruppe IV/A: Steuerpolitik
- Abteilung IV/1: Steuerpolitik und Abgabenlegistik
- Abteilung IV/2: Steuerökonomie und Steuerschätzung
- Abteilung IV/7: Lohnsteuer
- Gruppe IV/B: Indirekte Steuern
- Abteilung IV/4: Umsatzsteuer
- Abteilung IV/5: Verbrauchssteuern und Umweltabgaben
- Abteilung IV/10: Finanzstrafrecht
- Abteilung IV/12: Internationale indirekte Steuern
- Gruppe IV/C: Direkte Steuern & Verfahrensrecht
- Abteilung IV/3: EU-Steuerrecht
- Abteilung IV/6: Einkommen- und Körperschaftsteuer
- Abteilung IV/8: Internationales Steuerrecht
- Abteilung IV/9: Immobilien- und Kraftfahrzeugbesteuerung, Gebühren und Bewertung
- Abteilung IV/11: Abgabenverfahrens- und Exekutionsrecht
- Sektion VI: Telekommunikation, Post und Bergbau
- Referat Digitalisierung und Innovation (RIS)
- Stabsstelle Sicherheitsforschung und Technologietransfer
- Abteilung VI/1: Allgemeine Angelegenheiten – Telekom und Post
- Abteilung VI/2: Recht – Telekom
- Abteilung VI/3: Technik – Telekom und Post
- Abteilung VI/4: Bergbau – Rechtsangelegenheiten
- Abteilung VI/5: Mineralrohstoffpolitik
- Referat VI/5a
- Referat VI/5b
- Abteilung VI/6: Bergbau – Technik und Sicherheit
- Abteilung VI/7: Montanbehörde West
- Abteilung VI/8: Montanbehörde Süd
- Abteilung VI/9: Montanbehörde Ost
- Abteilung VI/10: Telekompolitik und IKT-Infrastruktur
Geschäftsbereiche
BearbeitenDas Bundesministerium für Finanzen hat folgende nachgeordnete Dienststellen:
- Finanzamt Österreich
- Finanzamt für Großbetriebe
- Zollamt Österreich
- Amt für Betrugsbekämpfung (einschließlich Finanzpolizei)
- Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge
- Zentrale Services (einschließlich Bundesfinanzakademie)
- Finanzprokuratur
- Fernmeldebüro
- Amt der Münze Österreich
- Österreichisches Postsparkassenamt
Weiters ist das Bundesministerium für Finanzen für die Republik Eigentümervertreter bei der Österreichische Beteiligungs AG (ÖBAG), bei der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur Ges.m.b.H. (OeBFA), bei der Österreichischen Nationalbank (OeNB), bei der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), bei der Bundesbeschaffung GmbH (BBG), bei der Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) und der Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ).
In Angelegenheiten der Justizverwaltung ist dem Bundesministerium auch das Bundesfinanzgericht unterstellt.
Bundesminister
BearbeitenWeblinks
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Bundesfinanzgesetz 2022. (PDF) Bundesministerium der Finanzen, abgerufen am 5. März 2022 (Seite 15–16).
- ↑ Bundesministeriengesetz 1986. Abgerufen am 25. Juli 2022.
- ↑ Geschäftseinteilung des BMF (Stand: 1. August 2024)