Eine Vereinbarung ist eine bindende Verabredung.[1] Das zugrundeliegende Verb vereinbaren ist in der Bedeutung „eines Sinnes werden“ im Deutschen seit dem 14. Jahrhundert belegt (mittelhochdeutsch vereinbæren zu mhd. einbære ‚einhellig‘, ‚einträchtig‘).[2] Sie wird freiwillig geschlossen.
Eine Vereinbarung, eine Übereinkunft, ein Übereinkommen, eine Abmachung kann in der Form eines Vertrages fixiert sein. Eng verwandt ist auch der Begriff des Abkommens.
Besondere Vereinbarungen:
- Betriebsvereinbarung: ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
- Dienstvereinbarung: im öffentlichen Dienst ein Vertrag zwischen der Dienststellenleitung und dem Personalrat
- Eingliederungsvereinbarung: ein Verwaltungsakt im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende
- Freie Vereinbarung: ein Organisationsprinzip des Anarchismus
- Zielvereinbarung: ein betriebswirtschaftlicher Begriff aus der Unternehmensführung
- Art. 15a B-VG-Vereinbarung: Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über ihren Wirkungsbereich (Österreich)
- Konvention
- Völkerrechtlicher Vertrag
Österreich
BearbeitenAuch in Österreich beinhalten verschiedene Rechtsbegriffe das Wort Vereinbarung, unter anderem:
- Betriebsvereinbarung: im Arbeitsrecht ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat;
- Art. 15a-Vereinbarung: eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern oder zwischen den Ländern untereinander.
Weblinks
BearbeitenWiktionary: Vereinbarung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen