Amtsgericht Alexandrowo

deutsches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Bezirk des Landgerichts Litzmannstadt mit Sitz in Alexandrowo

Das Amtsgericht Alexandrowo war ein deutsches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Bezirk des Landgerichts Litzmannstadt mit Sitz in Alexandrowo.

Geschichte

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Das Landgericht Hohensalza mit Sitz in Inowrocław (damaliger offizieller Name: Hohensalza) wurde während der deutschen Besetzung Polens 1939 mit Erlass vom 26. November 1940 als Landgericht im Bezirk des Oberlandesgerichtes Posen gebildet.[1] In Alexandrowo wurde das Amtsgericht Alexandrowo als eines von zehn Amtsgerichten dieses Landgerichtes gebildet.[2]

Im Jahre 1945 wurde der Landgerichtsbezirk wieder unter polnische Verwaltung gestellt. Damit endete auch die kurze Geschichte des Amtsgerichtes Alexandrowo. Wieder unter polnischer Verwaltung entstand das Sąd Rejonowy w Aleksandrowie Kujawskim (1950–1975: Sąd Powiatowy w Aleksandrowie Kujawskim).

Einzelnachweise

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  1. Heinz Boberach, Rolf Thommes, Hermann Weiß, Werner Röder, Christoph Weisz (Hrsg.): Ämter, Abkürzungen, Aktionen des NS-Staates. 2012, ISBN 978-3-11-095167-7, S. 171, Digitalisat
  2. Erlaß über die Gerichtsgliederung in den eingegliederten Ostgebieten vom 26. November 1940, RGBl. I 1940, S. 1538, Digitalisat