Amtsgericht Deutsch-Oth
Das Amtsgericht Deutsch-Oth (auch Amtsgericht Deutschoth) war ein deutsches Amtsgericht mit Sitz in Deutsch-Oth in den Jahren 1905 bis 1918.
Geschichte
BearbeitenIm Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden 1879 die Friedensgerichte im Reichsland Elsass-Lothringen aufgehoben und Amtsgerichte gebildet.[1] In Deutsch-Oth entstand dabei kein Amtsgericht. Das Amtsgericht Diedenhofen wurde mit Verordnung des Statthalters vom 13. März 1905[2] gebildet und war dem Landgericht Metz nachgeordnet.
Nach der Abtretung Elsass-Lothringens an Frankreich nach dem Ersten Weltkrieg wurde das Amtsgericht Deutsch-Oth als „Tribunal cantonal d'Audun-le-Tiche“ weitergeführt.[3] Im Zweiten Weltkrieg wurde 1940 von der deutschen Besatzungsmacht die vorgefundene Gerichtsstruktur unter Verwendung deutscher Ortsnamen und Behördenbezeichnungen, hier als Amtsgericht Deutsch-Oth, fortgeführt. Dieses war nun jedoch dem neu gebildeten Landgericht Diedenhofen nachgeordnet.
Siehe auch
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Gesetz für Elsaß-Lothringen, betreffend die Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 4. November 1878; in: Gesetzblatt für Elsaß-Lothringen 1878, Nr. 13, S. 65 f., Digitalisat
- ↑ Gesetze aus der Zeit von 1901 bis 1903, 2019, ISBN 9783111444048, S. 635, Digitalisat
- ↑ Charles Hiegel, L'organisation judiciaire en Moselle 1871–1940 online