Amtsgericht Parchim
Das Amtsgericht Parchim war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, zuletzt des Landes Mecklenburg-Vorpommern, im Bezirk des Landgerichts Schwerin. Es wurde zum 11. Mai 2015 durch die Gerichtsstrukturreform aufgehoben und in eine Zweigstelle im Amtsgerichtsbezirk Ludwigslust umgewandelt.[1]
Geschichte
BearbeitenMecklenburg-Schwerin
BearbeitenIn Parchim befanden sich vor 1879 das Magistratsgericht Parchim (Vorderstadt) und Patrimonialgerichte als Eingangsgerichte.
Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurde die bestehenden Gerichte des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin aufgelöst und Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte gebildet. Das Amtsgericht Parchim war dem Landgericht Schwerin und dem Oberlandesgericht Rostock nachgeordnet.[2] Am Gericht bestanden 1880 zwei Richterstellen, und es war für 15.693 Gerichtseingesessene zuständig. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[3]
Sein Gerichtsbezirk umfasste die Vorderstadt Stadt Parchim incl. Brunnen mit Damm, Gischow, Kiekindemark, Malchow, Malchower Mühle, Matzlow, Neuburg, Paarsch, Rom, Schalentiner Mühle, Slate mit der Fähre, Stralendorf, Bergrade (Hof und Dorf), aus dem Dominialamt Criwitz Damerow, Domsühl, Garwitz, Zieslübbe (Anteil), aus dem Dominialamt Lübz Dargelütz mit Vogtsdorfer Mühle, Drehnkow (Anteil), Grebbin mit Wozinkel, Jarchow, Kosebade, Leppin, Malow, Marnitz mit Bauhof, Malow (Anteil), Erbmühle und Neu-Mühle, Porepp (Anteil), Ruhn, Siggelkow, Suckow (Anteil), Woeten und Zachow, aus dem ritterschaftlichen Amt Criwitz Frauenmark und Schönberg, aus dem ritterschaftlichen Amt Goldberg Severin mit Sophienhof, aus dem ritterschaftlichen Amt Grabow Griebow, Kummin mit Mühlenberg und Tessenow, Meierstorf, Mentin, Möderitz, Neuhof, Poltnitz, Wozinkel und Zieslübbe (Anteil) und aus dem Klosteramt Dobbertin Darze (Hof und Dorf).[4]
DDR
BearbeitenIn der DDR wurden die Amtsgerichte 1952 aufgelöst und einheitlich Kreisgerichte gebildet. Parchim kam zum Kreis Parchim und es entstand so das Kreisgericht Parchim, welches dem Bezirksgericht Schwerin nachgeordnet war. Nach dem Zusammenbruch der DDR wurden die Kreisgerichte durch das Gerichtsstrukturgesetz wieder aufgehoben und erneut Amtsgerichte gebildet. In Parchim entstand damit das Amtsgericht Parchim neu.[5]
Gerichtssitz und -bezirk nach 1989
BearbeitenDas Gericht hatte seinen Sitz in der Stadt Parchim.[6]
Der Gerichtsbezirk umfasste das Gebiet der folgenden Städte und Gemeinden.[7]
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Durch die Auflösung des Gerichtes wurden sämtliche Städte und Gemeinden in den Bezirk des Amtsgerichts Ludwigslust eingegliedert.[8]
Gebäude
BearbeitenDie Zweigstelle befindet sich am Moltkeplatz 2 im Parchimer Stadtzentrum, wo zuvor das Amtsgericht untergebracht war. Das denkmalgeschützte[9] Gebäude wurde 1935/36 von dem Architekten Paul Schultze-Naumburg gebaut und diente früher als Landratsamt.
Übergeordnete Gerichte
BearbeitenDem Amtsgericht Parchim war das Landgericht Schwerin übergeordnet.[10] Zuständiges Oberlandesgericht war das Oberlandesgericht Rostock.
Durch die Umwandlung des Amtsgerichts in eine Zweigstelle des Amtsgerichts Ludwigslust bleibt es bei der Zuständigkeit des Landgerichts Schwerin und des Oberlandesgerichts Rostock.[11]
Siehe auch
BearbeitenWeblinks
Bearbeiten- Internetpräsenz des Amtsgerichts Parchim. Archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 17. Dezember 2014; abgerufen am 11. Mai 2014.
- Übersicht der Rechtsprechung des Amtsgerichts Parchim. Abgerufen am 4. Dezember 2014.
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Informationen zur Gerichtsstrukturreform. Justizministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern, archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 16. Dezember 2015; abgerufen am 5. November 2015.
- ↑ Verordnung zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 vom 31. Mai 1879; in: Regierungsblatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin 1879 Nr. 20, S. 164 ff., Digitalisat
- ↑ Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1880, S. 463 online
- ↑ Mecklenburg-Schwerinsches Staatshandbuch, 1916, S. 294–295, Digitalisat
- ↑ § 4 Abs. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 19. März 1991, GVOBl. M-V 1991, S. 103 (PDF; 684 kB).
- ↑ § 4 Abs. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013, GVOBl. M-V 1998, S. 444, 549.
- ↑ III. d) der Anlage zu § 4 Abs. 2, S. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013.
- ↑ § 4 Abs. 7 Nr. 3 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013.
- ↑ Denkmalliste des Landkreises Parchim ( vom 2. Juni 2014 im Internet Archive) (PDF; 44,8 kB), unter der Identitätsnummer 1260.
- ↑ § 3 Abs. 2, S. 2 Nr. 3 lit. d des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013.
- ↑ § 3 Abs. 2, S. 2 Nr. 3 lit. c des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013.
Koordinaten: 53° 25′ 26,5″ N, 11° 50′ 53,4″ O