Bundeszentralamt für Steuern

Bundesoberbehörde in Deutschland
(Weitergeleitet von BZSt)

Koordinaten: 50° 44′ 43″ N, 7° 7′ 30″ O

Bundeszentralamt für Steuern
— BZSt —

Logo
Staatliche Ebene Bund
Stellung Bundesoberbehörde
Aufsichtsbehörde Bundesministerium der Finanzen
Gründung 1. Januar 2006
Hauptsitz Bonn,
Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen
Präsidentin Brigitte Vossebürger
Bedienstete ~2400 (Stand: 11/2023)[1]
Haushaltsvolumen ca. 827 Mio. € (2023)[2]
Netzauftritt www.bzst.bund.de

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist eine deutsche Bundesoberbehörde, die aus dem Bundesamt für Finanzen (BfF), welches 1971 gegründet wurde, hervorgegangen ist. Es ist eine nachgeordnete Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Im Jahr 2006 wurde das Bundesamt für Finanzen im Rahmen einer Neustrukturierung in das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV), das Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik (ZIVIT) und das BZSt aufgeteilt.

Aufgaben

Bearbeiten

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) nimmt bundesländerübergreifend zentrale steuerliche Aufgaben mit nationalem und internationalem Bezug wahr. Die Behörde ist unter anderem zuständig für

Abteilungen

Bearbeiten

Das BZSt ist in sieben Abteilungen gegliedert.

  • Zentralabteilung: Die Zentralabteilung organisiert im Wesentlichen den Betrieb des BZSt. Zu ihr zählen die klassischen Bereiche wie Organisation, Personal, Aus- und Fortbildung, Haushalt und Innerer Dienst.
  • Abteilung Steuern N (National): Die Abteilung Steuern N beschäftigt sich mit nationalen Steuerthemen, u. a. Versicherungs- und Feuerschutzsteuer und Vergabe der Steuerlichen-Identifikationsnummer.
  • Abteilung Steuern U (Umsatzsteuer): Die Abteilung Steuern U beschäftigt sich mit Themen rund um die Umsatzsteuer, u. a. Umsatzsteuerkontrollverfahren und Umsatzsteueramtshilfe.
  • Sondereinheit: Die Sondereinheit umfasst die Gruppen Kapitalmarkt und Internationaler Informationsaustausch. Die Gruppe Kapitalmarkt befasst sich mit der Entlastung Kapitalertragssteuer nach §§ 50c, 50d EStG, Investmentsteuer, Cum-Ex und umfasst die zentrale Stelle für Bußgeld und Strafsachen (Bustra), sowie das Informations- und Analysezentrum Kapitalertragssteuer. Die Gruppe Internationaler Informationsaustausch befasst sich mit der Auswertung grenzüberschreitender Steuergestaltungen, dem internationalen Automatischen Informationsaustausch, internationaler Amtshilfe und beherbergt die Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen (IZA).
  • Bundesbetriebsprüfung: Die Bundesbetriebsprüfung besteht aus drei Abteilungen mit insgesamt 30 fachlich abgegrenzten Prüfungsreferaten, vier Streitbeilegungsreferaten (Verständigungsverfahren, Schiedsverfahren, Advance Pricing Agreement APA) sowie dem Bp-Innendienst. Die Prüfungsreferate sind überwiegend nach Branchen gegliedert.

Personal und Ausbildung

Bearbeiten

Das BZSt beschäftigt 2400 Beamte und Tarifbeschäftigte.

Die Laufbahnen für die Beamten gliedern sich wie im übrigen Bundesdienst: Eine Tätigkeit im BZSt erfolgt

Finanzwirt

Die Laufbahnausbildung für den mittleren Dienst im BZSt erfolgt bei den Landesfinanzverwaltungen Baden-Württemberg, Brandenburg, Niedersachsen oder Rheinland-Pfalz. Während der Ausbildung sind die Auszubildenden Beamte auf Widerruf und führen die Dienstbezeichnung Steuersekretäranwärter. Nach erfolgreichem Abschluss als Finanzwirt ist eine Verwendung als Steuersekretär in allen Abteilungen des BZSt möglich.[3]

Diplom-Finanzwirt

Die Laufbahnausbildung für den gehobenen Dienst zum Diplom-Finanzwirt (FH) im BZSt erfolgt bei den Landesfinanzverwaltungen aller Bundesländer (außer Berlin, Hamburg, Saarland und Sachsen-Anhalt).[4] Während des Studiums sind die Studierenden Beamte auf Widerruf und führen die Dienstbezeichnung Finanzanwärter. Nach erfolgreichem Abschluss als Diplom-Finanzwirt (FH) ist eine Verwendung als Steuerinspektor in allen Abteilungen des BZSt möglich.[5]

Verwaltungsinformatik

Die Laufbahnausbildung Verwaltungsinformatik (VIT) für den gehobenen Dienst zum Diplom-Verwaltungswirt – mit Schwerpunkt Verwaltungsinformatik (FH) im BZSt erfolgt an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl und Münster. In Brühl, am zentralen Lehrbereich wird das sechsmonatige Grundstudium absolviert und mit einer Zwischenprüfung abgeschlossen. Anschließend wenden die Studierenden das Wissen in verschiedenen Praxisphasen im BZSt an und studieren während den Hauptstudiumsabschnitten 1–3 am Fachbereich Finanzen (BWZ: Berufs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung in Münster). Während des Studiums sind die Studierenden Beamte auf Widerruf und führen die Dienstbezeichnung Technischer Regierungsoberinspektoranwärter (TROIAnw). Nach erfolgreichem Abschluss als Diplom-Verwaltungswirt – mit Schwerpunkt Verwaltungsinformatik (FH) ist eine Verwendung als Technischer Regierungsoberinspektor (TROI) (Eingangsamt A10) in vielen Abteilungen, zum einen in der Zentralabteilung und zum anderen in den verschiedenen Steuerabteilungen des BZSt möglich.[6]

Präsidenten

Bearbeiten

Das Amt der Behördenleiterin/des Behördenleiters ist in Besoldungsgruppe B 8 der Bundesbesoldungsordnung B eingruppiert. Die Behördenleiterin/der Behördenleiter führt die Amtsbezeichnung Präsidentin/Präsident.[7]

Dienststellen

Bearbeiten
 
Dienststelle des Bundeszentralamts für Steuern in Bonn, An der Küppe 1 53225 Bonn (2023), Haus I

Der Hauptsitz der Behörde befindet sich in Bonn-Beuel (An der Küppe 1). Weitere Dienstsitze befinden sich in Berlin, Saarlouis und in Schwedt an der Oder.

Bearbeiten

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. Bundeszentralamt für Steuern: Über uns (letzter Abruf: 23.01.2019).
  2. [1]
  3. Bundeszentralamt für Steuern: Laufbahnausbildung für den mittleren Steuerdienst (letzter Abruf: 23. Januar 2019).
  4. Bundeszentralamt für Steuern: Übersicht der Schulen im gehobenen Dienst (letzter Abruf: 23. Januar 2019).
  5. Bundeszentralamt für Steuern: Laufbahnausbildung für den gehobenen Steuerdienst (letzter Abruf: 23. Januar 2019).
  6. BZSt - Diplom-Verwaltungsinformatiker. Abgerufen am 12. Oktober 2022.
  7. Festsetzung von Zusätzen zu den Grundamtsbezeichnungen; Rundschreiben zur Bundesbesoldungsordnung B (BBesO B) – RdSchr. d. BMI v. 25.3.2021 – D3-30200/183#5 –. In: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. 25. März 2021, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 28. März 2022; abgerufen am 14. Dezember 2021.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de