Das Bezirksgericht Suhl war ein Bezirksgericht in der DDR mit Sitz in Meiningen. Vorgänger und Nachfolger war das Landgericht Meiningen. Mit dem Gerichtsverfassungsgesetz der DDR aus dem Jahr 1952 wurden die bisherigen Amtsgerichte und Landgerichte aufgelöst und auf Ebene der Bezirke neue Bezirksgerichte gebildet. Sie bestanden bis 1990. Im Bezirk Suhl wurde das Bezirksgericht Suhl mit Sitz in Meiningen gebildet. Im November 1990 erfolgte die Rückbenennung nach Landgericht Meiningen. Dem Bezirksgericht Suhl waren folgende Kreisgerichte untergeordnet:

Das Gerichtsgebäude in Meiningen

Dem Bezirksgericht Suhl übergeordnet war das Oberste Gericht der DDR.

Verfahren

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  • Gesetz über die Verfassung der Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik (Gerichtsverfassungsgesetz) vom 2. Oktober 1952 im Gesetzblatt der DDR, Teil I Nr. 141 vom 9. Oktober 1952, S. 983 ff., Digitalisat.
  • Informationen zum Bestand des Staatsarchivs Meiningen im Archivportal Thüringen