Die Weiterverbreitung dieses Werkes ist durch Artikel XI.190 des belgischen Wirtschaftsgesetzbuchs geregelt, der besagt:
„Wenn ein Werk rechtmäßig veröffentlicht wurde, kann sein Urheber [folgendes] nicht verbieten: […] 2/1°. Die Vervielfältigung und öffentliche Wiedergabe von Werken der bildenden Kunst (Plastik und Bildhauerei, Malerei und Grafik, Architektur), die dazu geschaffen wurden, dass sie dauerhaft an öffentlichen Orten verbleiben, unter der Voraussetzung, dass eine Vervielfältigung und öffentliche Wiedergabe nur des unveränderten Werkes erfolgt und die legitimen Interessen des Urhebers an einer normalen Nutzung des Werkes nicht beeinträchtigt werden […].“
verbreitet werden – vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden
neu zusammengestellt werden – abgewandelt und bearbeitet werden
Zu den folgenden Bedingungen:
Namensnennung – Du musst angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade dich oder deine Nutzung besonders.
Diese Datei enthält weitere Informationen (beispielsweise Exif-Metadaten), die in der Regel von der Digitalkamera oder dem verwendeten Scanner stammen. Durch nachträgliche Bearbeitung der Originaldatei können einige Details verändert worden sein.