Deutsch: Hinweiszeichen Wasserschutzgebiet. Das Zeichen ist an Straßen, Wegen und Plätzen mit nichtöffentlichem Verkehr, ferner an oberirdischen Gewässern und sonstigen Stellen, an denen eine Kennzeichnung erforderlich ist, anzubringen. In dieser Form wurde das Zeichen in verschiedenenen Bundesländern erlassen. Als Quelle diente hier das Merkblatt Nr. 1.2/6 (Stand: März 2016), S. 5, des Bayerischen Staatsministeriums des Innern (BStMI bzw. hier: IMS). Dort ist das Zeichen abgebildet. Eine erste Abbildung erfolgte bereits im IMS vom 19.07.1967 Nr. IV R/IC4-9303 a 93 (Merkblatt, S. 427) in der Fassung vom 07.04.1971. (Merkblatt, S. 552, Anlage 2a)
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Diese Abbildung eines Verkehrszeichens ist gemeinfrei, da es Teil des deutschen Verkehrszeichenkatalogs (VzKat), der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO), der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) oder eines anderen Gesetzes, einer Verordnung oder einer amtlichen Veröffentlichung ist, die unter anderem im Verkehrsblatt bekannt gemacht wurde (§ 5 Abs. 1 UrhG).
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