Deutsch: Das Grundstück der Kapelle in Grafendorf (Grundstück .49) und die Grenze zwischen den Grundstücken der Bauernhöfe vlg. Gregerbauer (Kefer, Grundstück 27) und vlg. Lukas (Högler, Grundstücke 12/30, .49). Die Situation beim Bau der Kapelle ist trotz der seither entstandenen Veränderungen (Gestaltung der Wege, Grundstücksgrenzen) noch nachvollziehbar, auch wenn die Kapelle nun auf einem eigenen Grundstück (und nicht mehr auf den Grundstücken zweier Bauernhöfe) steht.
verbreitet werden – vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden
neu zusammengestellt werden – abgewandelt und bearbeitet werden
Zu den folgenden Bedingungen:
Namensnennung – Du musst angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade dich oder deine Nutzung besonders.
Diese Datei enthält weitere Informationen (beispielsweise Exif-Metadaten), die in der Regel von der Digitalkamera oder dem verwendeten Scanner stammen. Durch nachträgliche Bearbeitung der Originaldatei können einige Details verändert worden sein.
Fotograf
Josef
Erfassungszeitpunkt
19:30, 21. Mär. 2021
Kameraausrichtung
Normal
Horizontale Auflösung
96 dpi
Vertikale Auflösung
96 dpi
Software
Adobe Photoshop CS2 Windows
Speicherzeitpunkt
19:35, 21. Mär. 2021
Digitalisierungszeitpunkt
19:30, 21. Mär. 2021
Erfassungszeitpunkt (1/100 s)
23
Digitalisierungszeitpunkt (1/100 s)
23
Farbraum
Nicht kalibriert
Bildbreite
497 px
Bildhöhe
279 px
Datum, zu dem die Metadaten letztmalig geändert wurden