Deutsch: gemeinfrei, da es als Logo ein Gebrauchsgegstand ist, es die Durchschnittsgestaltung nicht deutlich überragt und es damit in den Kernbereich des Geschmacksmusterrechts als lex specialis fällt, was laut BVerfG auch verfassungsgemäß ist, Beschluss vom 26. Januar 2005, GRUR 2005, 410 – Laufendes Auge
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2012-05-04 07:26:21 Derweber (6939 Bytes) {{Information |Beschreibung = Logo Gemeinde Waldstetten / Ostalbkreis |Quelle = Gemeinde Waldstetten |Urheber = Gemeinde Waldstetten |Datum = |Genehmigung = |Andere Versionen = |Anmerkungen = [[gemeinfrei]…
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