Deutsch: Das Teilbremsverhältnis garantiert bei Schweizer Bahnen eine minimale Bremswirkung, um bei einer Zugtrennung die einzelnen Zugteile sicher zum Stillstand zu bringen und gegen Entlaufen zu sichern. Wenn alle Fahrzeuge eines Zuges gebremst werden, muss das Teilbremsverhältnis nicht überprüft werden. Sonst muss das Teilbremsverhältnis vom Zugschluss und der Zugspitze zu den möglichen Trennstellen berechnet werden. Beispiel: Lokomotive (Eigengewicht 120 t, G-Bremsgewicht 72 t), Anhängelast 1600 t, Die ersten fünf Wagen haben keine G-Bremse (Bremsen ausgeschaltet).
Vom Zugschluss her gerechnet ist das kleinste Teilbremsverhältnis 61%. Damit kann eine Steigung von maximal 44‰ befahren werden (bei Anwendung der Bremstabelle 90).
Von vorne berechnet beträgt das kleinste Teilbremsverhältnis 18%, womit noch ein Gefälle von 7‰ befahren werden darf.