Deutscher Fischerei-Verband
Der Deutsche Fischerei-Verband e. V. (DFV) wurde 1870 unter dem Protectorat des deutschen Kronprinzen als Deutscher Fischereiverein in Berlin gegründet.
Deutscher Fischerei-Verband e. V. Union der Berufs- und Angelfischer | |
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Rechtsform | Eingetragener Verein |
Gründung | 1870 in Bonn |
Präsident | kommissarisch: Dirk Sander |
Vizepräsident(en) | Klaus-Dieter Mau |
Geschäftsführer | Peter Breckling |
Mitglieder | vier Spartenverbände |
Website | www.deutscher-fischerei-verband.de |
Das Ziel bei der Gründung war die Hebung der deutschen Binnenfischerei, Fischzucht und Seefischerei. Der erste Präsident war Georg Herbert zu Münster. Kommissarischer Präsident des Deutschen Fischerei-Verbandes mit Sitz (nach dessen Verlegung) in Bonn und Verwaltung in Hamburg ist seit September 2024 Dirk Sander. Der Verband umfasst vier eigenständige Spartenverbände, in denen etwa 600.000 Angler und Berufsfischer organisiert sind.
Geschichte
BearbeitenNach seiner Gründung im Jahre 1870 als Deutscher Fischerei-Verein wurde 1872 in der neuen Markthalle am Schiffbauerdamm in Berlin eine bedeutende Ausstellung von Geräthschaften und Producten der See- und Binnenfischerei durchgeführt. 1936 erfolgte eine Umbenennung in Reichsverband der Deutschen Fischerei, welcher während des Zweiten Weltkriegs unterbrochen wurde. Gegen Ende des Zweiten Weltkriegs erfolgte 1949 eine Umgründung in Deutscher Fischerei-Verband e. V. Aufgrund der Restrukturierung als Dachverband seiner Spartenverbände erfolgte 1970 die Erweiterung des Namenszusatzes auf Deutscher Fischerei-Verband e. V. Union der Berufs- und Sportfischer.[1]
Organ des DFV war von 1886 bis 1970 die Allgemeine Fischerei-Zeitung.
Aufgabenstellung
BearbeitenDer DFV vertritt Interessen, die in der Lobbyliste des Deutschen Bundestages wie folgt hinterlegt sind:
„Vertretung der Interessen der Berufs- und Sportfischerei, das sind sämtliche arbeitsrechtlichen, steuerrechtlichen und ernährungswirtschaftlichen Fragen sowie alle sonstigen mit der Fischereiwirtschaft zusammenhängenden Fragen; Gewässerschutz, Umweltschutz und gesundheitspolitische Fragen.“[2]
Weitere Positionen zur Aufgabenstellung hat der DFV im Rahmen der „Bingener Erklärung – Fischereipolitische Leitlinien für die Zukunft“ im Jahre 2005 formuliert. Der Tenor der Erklärung umfasst Förderung von Umwelt, Natur, Verbraucherrechte, Fischereiwirtschaft, Fischereiwissenschaft, und des Angelns.[3] Der DFV ist institutioneller Partner bei der Stiftung die den Deutschen Nachhaltigkeitspreis verleiht.[4]
Der DFV sieht sich als Arbeitgeberverband, weshalb er sich nicht verpflichtet sah, sich in das am 1. Januar 2022 eingeführte Lobbyregister in Deutschland einzutragen. Darauf hin hat der Deutsche Bundestag dem DFV am 31. Juli 2024 ein Bußgeldbescheid in Höhe von 5.500 Euro zugestellt, wogegen der Verband Einspruch eingelegt hat. Das Verfahren ist (Stand: Oktober 2024) anhängig.[5]
Angeschlossene Verbände
BearbeitenDer Deutsche Fischerei-Verband ist ein Dachverband, welcher vier eigenständige Spartenverbände bündelt.[6]
- Verband der Deutschen Kutter- und Küstenfischerei e. V. (VDKK)
- Deutscher Hochseefischereiverband e. V.
- Verband der Deutschen Binnenfischerei und Aquakultur e. V. (VDBA)[7]
- Deutscher Angelfischerverband e. V. (DAFV)
Weblinks
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ DFV Geschichte des DFV, abgerufen am 23. September 2011
- ↑ Deutscher Bundestag, Lobbyliste (aktuell) im Parlamentsarchiv des Bundestages PDF-Datei ( vom 15. August 2011 im Internet Archive), abgerufen am 23. September 2011
- ↑ DFV Bingener Erklärung – Fischereipolitische Leitlinien für die Zukunft, abgerufen am 23. September 2011
- ↑ Stiftung Deutscher Nachhaltigkeitspreis e. V. Information zum DFV ( vom 28. Oktober 2011 im Internet Archive)
- ↑ Sven Scharf: Bundestag gegen Fischerei-Verband. In: spiegel.de. Der Spiegel, 3. Oktober 2024, abgerufen am 4. Oktober 2024.
- ↑ DFV Spartenverbände des DFV, abgerufen am 23. September 2011
- ↑ vdba.org/de