Diskussion:Villa Selve
Villa Selve als Amtssitz des Bundeskanzlers
BearbeitenZunächst einmal heißt es, was bei Olga Sonntag in ihrem Kapitel zur Villa Selve (Band 2, Katalog) nicht erwähnt wird, bei Helmut Vogt: Der „Herr Minister“ wohnt einem Dienstwagen auf Gleis 4 auf S. 20: Inzwischen war die im Krieg nur beschädigte Villa Selve völlig abgebrannt, so daß eine Anmietung der Villa Hammerschmidt als Sitz des Staatsoberhauptes diskutiert wurde, das benachbarte Palais Schaumburg sollte nicht mehr als die Präsidialkanzlei aufnehmen. Das war im Frühjahr 1949. Bei Olga Sonntag heißt es nur, die Villa sei 1955 abgerissen worden, ganz abgebrannt kann sie demnach sechs Jahre vorher nicht gewesen sein. Jedenfalls ist auf S. 60 (wieder Vogt) folgendes erwähnt: Eine Zeitlang spielte man mit dem Gedanken, die Bundeskanzlei ins Palais Schaumburg zu legen und als Residenz des Regierungschefs die Villa Selve wiederaufzubauen. Die Eigentümer zeigten sich zum Verkauf bereit, die Verhandlungen waren jedoch im Gefolge der Schlangenbader Beschlüsse eingestellt worden.--Leit (Diskussion) 01:56, 4. Mär. 2013 (CET)
Bewachung durch BGS
BearbeitenVermutlich ist auch hier das Bundeskriminalamt gemeint. Im dem Artikel zum 60-jährigen Jubliäum im Jahrbuch des Rhein-Sieg-Kreises 2012 heißt es: Bereits im September 1950 hatte Bundeskanzler Konrad Adenauer die „strenge Weisung“ zur Errichtung eines Begleitkommandos „mit etwa 100 Mann“ zum Schutz des Bundespräsidenten und der Mitglieder der Bundesregierung erteilt. Am 8. März 1951 wird schließlich das „Gesetz über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes“ ausgefertigt – das BKA ist gegründet. Knapp zwei Monate später treten 26 Kriminalbeamte und ein Verwaltungsbeamter ihren Dienst bei der Abteilung „Sicherungsgruppe Bonn“ an, die dem Bundeskriminalamt angegliedert wird. Als Dienstgebäude dient den Beamten unter anderem ein umgebauter Pferdestall auf dem Gebiet der Villa Selve in Bonn. Hier werden die Aufgaben umschrieben, die das BGS für den Schutz von Bundespräsident und Bundeskanzleramt wahrgenommen haben soll. Im Artikel Bundesgrenzschutz heißt es außerdem: Ursprünglich hatte der Bundesgrenzschutz nur den spezialpolizeilichen Auftrag der Grenzsicherung (…). Das spricht ebenfalls gegen eine Bewachung der Grundstücke durch den BGS.--Leit (Diskussion) 18:07, 19. Mai 2014 (CEST)
Grundstück
BearbeitenBei KuLaDig heißt es: Ab 1976 schließlich sind die beiden Grundstücke von Palais Schaumburg und Villa Selve nicht mehr getrennt. Welche Bedeutung hat diese Aufhebung der Grundstücksgrenze damals gehabt? Wenn es nur eine katasteramtliche war, wäre sie wohl kaum der Rede wert.--Leit (Diskussion) 02:34, 19. Dez. 2015 (CET)