Girocard

deutsches Debitkartensystem
(Weitergeleitet von Electronic Cash)

Girocard (Eigenschreibweise girocard) ist ein gemeinsames, nationales Zahlungssystem der deutschen Kreditwirtschaft für Debitzahlungs- und Geldautomatensysteme, aufbauend auf dem Contact-EMV-Standard.

Logo auf Girocards und an Akzeptanzstellen

Eine reine Girocard kann im Ausland nur sehr eingeschränkt verwendet werden, weshalb die Karten ein sogenanntes Co-Badging mit Maestro/Debit Mastercard (Mastercard), Visa Debit/V Pay (Visa), JCB[1] oder Discover[2] haben können. Erst dadurch wird eine breite Akzeptanz im Ausland gewährleistet.

Umgangssprachlich wird die Girocard fälschlich noch wie ihr Vorgänger EC-Karte genannt, was für Electronic-Cash-Karte bzw. für deren Vorgänger, die Eurocheque-Karte, stand.

Das girocard-System ist mit bis zu 1,132 Millionen aktiven Terminals das am weitesten verbreitete Kartenzahlungssystem in Deutschland. 2023 wurden darüber 7,5 Milliarden Transaktionen mit einem Gesamtumfang von 304 Milliarden Euro abgewickelt.[3]

Im Rahmen des Projekts girocard 4.0 wird derzeit die girocard als Zahlungskarte überarbeitet und von den Banken aufgewertet.[4]

Allgemeines

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Logo der alten „EC-Karten“
 
girocard 2007

Der Name und das Logo girocard wurde 2007 vom Zentralen Kreditausschuss (ZKA; heute Die Deutsche Kreditwirtschaft) durch Umbenennung der vormaligen EC-Karte eingeführt.

Karten mit dem „girocard“-Logo werden bisher nur von deutschen Kreditinstituten ausgegeben, üblicherweise in Verbindung mit einem Girokonto. Eine Kartenzahlung mit der girocard kann entweder kontaktbasiert durch das Einstecken der Karte oder durch Auflegen der Karte oder eines Mobiltelefons kontaktlos an einem POS-Terminal erfolgen. Die Zahlung wird mit einer PIN verifiziert. Bei einer kontaktlosen Zahlung bis 50 Euro kann die PIN entfallen.[5]

Eine Kartenzahlung ist dabei immer mit einer Zahlungsgarantie für den Händler verbunden, wenn sie über das girocard-System abgewickelt wird.

Ein Bargeldbezug ist an allen deutschen Geldautomaten möglich.

Verbreitung

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Die meisten Kartenzahlungen werden in Deutschland über die girocard abwickelt, 2022 mit einem Anteil von 42,4 % im deutschen Einzelhandel[6]. Internationale Zahlungssysteme wie Mastercard, Visa oder American Express spielen in Deutschland nur eine untergeordnete Rolle.

Mit 72,6 % waren die meisten Girocard-Zahlungen im Einzelhandel kontaktlos durchgeführt worden.[6]

Bargeldbezug

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Bargeldbezug am Geldautomaten

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Die girocard kann für den Bezug von Bargeld an allen Geldautomaten des Deutschen Geldautomaten Systems verwendet werden. Stand August 2023 gab es in Deutschland laut der deutschen Kreditwirtschaft ca. 52.000 aktive Geldautomaten.[7]

Für die Nutzung eines fremden Automaten außerhalb des eigenen Verbundes wird ein Geldautomaten-Entgelt erhoben.

Im eigenen Bankenverbund kann die girocard auch für die Nutzung weiterer SB-Geräte wie Kontoauszugsdrucker, Einzahlautomaten oder Überweisungsterminals verwendet werden.

Bargeldbezug im Einzelhandel

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In vielen Läden des Einzelhandels kann ab einem Einkaufswert von meist 10–20 Euro auch Bargeld an der Kasse mitbezogen werden. Dabei wird der Abhebebetrag zusätzlich zum Einkauf mitbelastet.

Der Service ist für den Karteninhaber kostenfrei und ist auf 200 Euro pro Vorgang limitiert. Der Einzelhandel profitiert so von einem geringeren Bargeldbestand in der Kasse.[8]

Mobile Payment und E-Commerce

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Im girocard-System werden auch mobile Zahlungen mit dem Smartphone unterstützt.

Neben eigenen Zahlungsapps einzelner Banken werden auch Zahlungen über Apple Pay[9] unterstützt. Mit der Einführung von Apple Pay mit der girocard wurde das System auch erstmalig im E-Commerce über die Apple Wallet einsetzbar.[10]

Einsatz im Ausland

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Die girocard wird im Ausland nur sehr eingeschränkt unterstützt. Eine Zahlung an ausländischen POS-Terminals ist nur in sehr seltenen Fällen möglich; Geldautomaten in den deutschen Nachbarländern unterstützen nur teilweise den Bargeldbezug über das girocard-System (so z. B. die PSA Payment Services Austria an ihren Geldautomaten[11]).

Co-Badge

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Die meisten Banken bieten ihren Kunden ein Co-Badge an, damit auch im Ausland eine Akzeptanz der Debitkarte gewährleistet wird. Das POS-Terminal wählt im Ausland dabei selbstständig über den Chip oder Magnetstreifen das internationale Zahlungssystem aus. Der Karteninhaber muss hier nicht tätig werden. Das Logo des Co-Badge wird zusätzlich zum girocard-Logo auf die Karte gedruckt. Der Karteninhaber erkennt so, wo er seine Debitkarte einsetzen kann. Wahlweise steht das Co-Badge auch auf mobilen Zahlungslösungen wie Apple Pay zur Verfügung.

Aktuell werden girocard-Karten wahlweise mit Maestro/Debit Mastercard (Mastercard), Visa Debit/V Pay (Visa), JCB[1] oder Discover[2] als Co-Badge ausgestattet.

Lange Jahre war es üblich, dass Debitkarten mit dem girocard-System zusätzlich das System Maestro von Mastercard unterstützen. Im Oktober 2021 kündigte Mastercard die Einstellung der Neuausgabe von Maestro-Karten in Europa an, um Debit Mastercard als Alternative zur girocard zu positionieren. Bestehende Karten mit Maestro Co-Badge bleiben weiterhin im Ausland verwendbar.[12]

Die Sparkassen-Finanzgruppe stellte zum Juli 2023 ihre Karten bei Neuausgabe auf ein Debit Mastercard, V Pay oder Visa Debit Co-Badge um.[13] Die Volks- und Raiffeisenbanken kündigten ebenfalls den Wechsel von Maestro auf Debit Mastercard oder Visa Debit an.[14]

 
Co-Badgings mit VPay

Akzeptanzzeichen

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electronic cash PIN Pad

Das Akzeptanzzeichen ist das Piktogramm „girocard“.

Auf den Debitkarten der Banken und Sparkassen werden die girocard-Akzeptanzzeichen ebenfalls aufgebracht. Die Markenrechte an dem Akzeptanzzeichen werden von der EURO Kartensysteme für Die Deutsche Kreditwirtschaft gehalten.

In einer Übergangsphase war das alte Piktogramm „ec electronic cash“ noch auf Debitkarten der deutschen Kreditwirtschaft bzw. ist noch an POS-Terminals als Akzeptanzzeichen zu finden. Dieses Zeichen wurde für die Übergangsphase von Eurocheque (beleghaftes Zahlen mit Scheck) auf Zahlen mit ec-Karte (kartenbasiertes Zahlen mit PIN) verwendet. Nach Abschaffung des Eurocheque-Verfahrens wurde die Ausgabe von ec-Karten durch die deutsche Kreditwirtschaft eingestellt und die Markenrechte an Eurocheque an Mastercard verkauft. Das ec-Zeichen „ec electronic cash“ wird von der deutschen Kreditwirtschaft nicht mehr als Akzeptanzzeichen verwendet. Die noch vorhandenen Karten wurden im Rahmen des normalen Kartenaustausches durch Karten mit den Zeichen „girocard“ ersetzt.

Neuaufgestellte Terminals tragen nur noch das „girocard“ Zeichen.

Das Logo bzw. die Kennzeichnung „ec“ ist mitunter auf Debitkarten von Mastercard zu finden, jedoch sind dies keine girocard-Karten. Hintergrund ist, dass die Rechte von Name und Logo bei Mastercard liegen und das Kreditkartenunternehmen die in Deutschland noch sehr bekannte Marke aus Marketinggründen für seine „Debit Mastercard“ verwendet.[15]

Zielsetzung

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Girocard soll den sicheren und einfachen Einsatz von Debitkarten unter Verwendung der Persönlichen Identifikationsnummer garantieren.

Die europäische Kreditwirtschaft hat mittlerweile den Europäischen Zahlungsraum (SEPA) eingeführt. Ziel des SEPA ist es, allen Bürgern die Möglichkeit zu eröffnen, Zahlungsverkehrsdienstleistungen im Euro-Raum zu denselben Bedingungen ausführen zu können wie im Heimatland. Girocard soll vor allem die internationale Akzeptanz der deutschen Debitkarten im Zuge der Schaffung eines einheitlichen Logos für den SEPA erleichtern.

Netzbetreiber

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Ein wichtiger Teil des Zahlungssystems sind die Netzbetreiber, die den händlerseitigen Betrieb der girocard gewährleisten. Die Deutsche Kreditwirtschaft ist hierbei für die Zulassung von Netzbetreibern und POS-Terminals verantwortlich. Seit einiger Zeit sind auch internationale Zahlungsabwickler als Netzbetreiber aktiv.

Als Netzbetreiber waren Stand August 2023 aktiv[16]:

Hardware und Software

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Ein älteres Kartenterminal

Ein Electronic-Cash-Terminal (Karten- oder Händlerterminal bzw. EFT-POS-Terminal) setzt sich aus Hardware- und Software-Komponenten zusammen und dient der Durchführung der elektronischen Zahlung. Die Hauptkomponenten im Bereich der Hardware sind das Sicherheitsmodul, das Tastenfeld, der Bildschirm, der Chipkartenleser sowie das Kommunikationsmodul und die Energieversorgung.

Die Software setzt sich hauptsächlich aus dem Betriebssystem, der Kommunikationssoftware, der Software des Sicherheitsmoduls sowie diverser Softwaremodule für Online-Personalisierung von Terminals (OPT), Contact EMV sowie Zusatzapplikationen (Prepaid, Kundenbindungssysteme, Fernwartung) zusammen.

Alle Kartenlesegeräte nach dem Girocard-Verfahren müssen von der Deutschen Kreditwirtschaft für die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr zertifiziert sein. Terminals, die ausschließlich das ELV unterstützen, benötigen keine Zertifizierung durch die DK. Der Betrieb eines Kartenterminals setzt einen Providervertrag mit einem Netzbetreiber voraus. Der Telekommunikationsdiensteanbieter (technischer Netzbetreiber) führt die weitere Verarbeitung der durch das Terminal gesammelten Daten durch. Durch einen Serviceprovider (kaufmännischer Netzbetreiber) wird der gewerbliche Nutzer (Geschäftsinhaber, Händler) während der Nutzungsdauer des Terminals betreut, kann eine Hotline nutzen, erhält technische Unterstützung und Gewährleistungsdienstleistungen durch Techniker vor Ort und hat einen Ansprechpartner bei Fragen zu Abrechnung, Transaktionscontrolling, Vertragsbetreuung etc.

Lesegeräte haben eine eindeutige Terminalidentifikationsnummer (TID). Provider haben für ihre Geräte zentral zugeteilte Nummernkreise, mit denen die TID beginnt:[17]

  • Adyen (507)
  • BP Europe (710)
  • Computop Paygate (508)
  • Concardis (655)
  • DB Vertrieb (590)
  • Elavon (565)
  • FirstData (540)
  • Lavego (525)
  • OC Payments (560)
  • Payone (600,650,670,680)
  • Shell (700)
  • transact (695)
  • Verifone (612)
  • VÖB-ZVD (582)
  • VR Payment (580)
  • WEAT (740)

Sicherheitslücke

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Im Juli 2012 wurde bekannt, dass durch eine Sicherheitslücke in einem im Handel weit verbreiteten Lesegerät die Kartendaten inklusive der persönlichen Identifikationsnummer (PIN) über das Rechnernetz ausspioniert und für kriminelle Zwecke verwendet werden konnten.[18] Die Sicherheitslücke nutzte einen Speicherüberlauf, der typischerweise bei technologisch veralteter Software mit geringer Typsicherheit ausgenutzt werden kann. Der Anbieter der Bezahldienstleistungen Verifone hat die Sicherheitslücke durch eine Aktualisierung der Software zwischenzeitlich geschlossen.[19]

Magnetstreifen

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Wie bei Bezahlkarten üblich, war die Girocard lange Zeit mit einem Magnetstreifen versehen. Der Magnetstreifen wurde nur gelesen und enthielt damit ausschließlich statische Informationen. Seit 2000 statteten immer mehr Banken in Deutschland die neu ausgegebenen Karten zusätzlich mit einem Chip aus, dem EMV-Chip. 2008 war er bereits in 70 % der ausgegebenen Karten enthalten. Der Chip kann Anfragen beantworten, ohne dass sein Inhalt (komplett) ausgelesen werden kann. Im Gegensatz zum Magnetstreifen können die Chips daher nicht kopiert werden. Um Abwärtskompatibilität, insbesondere zur meist integrierten Maestro-Karte zu behalten, bleiben viele Karten trotzdem mit Magnetstreifen ausgerüstet. Mit der Zulassungsverordnung TA (Technischer Anhang) 7.0 der DK wurde festgelegt, dass der Chip zu nutzen ist, wenn dieser vorhanden ist. Seit 2011 ist zwingend der Chip für das Electronic Cash Verfahren zu nutzen. Das Bundeskriminalamt fordert die Banken auf, standardmäßig Karten ohne Magnetstreifen auszugeben und nur Kunden, die ihre Karte im außereuropäischen Ausland benutzen, eine Karte mit Magnetstreifen auszugeben.[20]

Der Magnetstreifen einer Karte hat drei Spuren. Bis 30. September 2009 wurde in Deutschland die Spur 3 des Magnetstreifens für Zahlungen ausgelesen; sie wurde für das elektronische Lastschriftverfahren genutzt. Danach wurde die international übliche Spur 2 ausgelesen.[21]

Das elektronische Lastschriftverfahren wird mittlerweile über den EMV Chip abgewickelt.

Seit Anfang 2013 sind girocard Zahlungen über den Magnetstreifen nicht mehr zugelassen. Die magnetstreifenbasierte Autorisierung ist seit dem nur noch für das CoBadge zulässig.[22]

Zahlungsautorisierung

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Ablauf einer Zahlung

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Zahlungen mit der girocard sind generell chip-basiert:

  1. Karte wird verlangt und mit Hilfe des Kartenlesers (Chipleser) ausgelesen.
    • Das Sicherheitsmodul wird aktiviert und verlangt die Eingabe der Geheimzahl.
    • Die Korrektheit der Geheimzahl wird im Chip der Karte überprüft. Ist die eingegebene Geheimzahl korrekt, wird der Fehleingabenzähler auf null gesetzt. Ist sie falsch, wird der Fehleingabenzähler um einen erhöht, hat er drei erreicht, meldet die Karte ihre eigene Sperrung. (Die Bank kann den Chip mit Hilfe eines Bankensonderfunktionsterminals (BSFT) entsperren.)
    • Der gewünschte Zahlbetrag wird an den Chip der Karte gesendet.
    • Ist im Chip ein ausreichend hoher, zeitlich noch nicht abgelaufener Kreditrahmen hinterlegt, so wird der Betrag subtrahiert und der verringerte Kreditrahmen auf dem Chip abgespeichert, weiter mit Schritt 7.
  2. Das Kommunikationsmodul baut die Verbindung zum Provider auf und meldet sich dort für den Datenaustausch an.
  3. Per Datenaustausch werden über die Kommunikationsverbindung die Plausibilitätsprüfungen durchgeführt.
  4. Per Online-Verbindung mit der Bank wird
    • überprüft, ob kein Eintrag der verwendeten Karte in der Sperrdatei der Bank vorliegt
    • überprüft, ob der Zahlbetrag innerhalb des verfügbaren Finanzrahmens liegt.
    • die Zahlung abgelehnt, falls eins der Merkmale nicht erfüllt ist.
    • optional eine Zahlungsfreigabe (Autorisierung) an den Chip gesendet und dort abgespeichert. Zusätzlich können folgende Information gespeichert werden: „Weitere Zahlungen bis zur Gesamtsumme von XXX EUR gestattet.“
  5. Das Kommunikationsmodul meldet sich beim Provider ab und beendet die Verbindung.
  6. Der Drucker erstellt ein Protokoll über Zahlung bzw. Abweisung. Das Display zeigt Entsprechendes an.
  7. Das Ergebnis „Zahlung erfolgt“ garantiert dem Händler (bei rechtzeitiger Einreichung) seine Zahlung.

Die Schritte drei bis sechs können entfallen, sofern die Karte entsprechend konfiguriert und sobald der auf dem Chip gespeicherte Kreditrahmen noch nicht ausgeschöpft ist. Dadurch fallen nicht bei jedem Bezahlvorgang Leitungskosten an; und vor allem wird der Zahlvorgang oftmals stark beschleunigt, da keine Onlineverbindung aufgebaut werden muss. Die Bank räumt ihrem Kunden hierbei zusätzlich zum Dispo einen Kredit ein.

Die Offline-Zahlungsfähigkeit wird nur von wenigen Banken angeboten.

Bei einer kontaktlosen Zahlung wird die PIN ab einen Betrag von 50 Euro online gegen den Bankrechner geprüft. Gleiches gilt bei Auszahlungen von „Cash-Back“ an der Kasse. Bei einer Zahlung mit einem Mobiltelefon entfällt die PIN Überprüfung.

Beispiel

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  • Bei der ersten Girocard-Transaktion wird vereinfacht über 30 Euro verfügt. Das Terminal fragt bei der Bank an und speichert anschließend die Zahlungsfreigabe. Weitere Zahlungen sind beispielsweise bis zur Gesamtsumme von 500 Euro gestattet.
  • Im Geschäft nebenan werden 70 Euro wieder mit Girocard bezahlt, eine Anfrage bei der Bank ist nicht notwendig, weil die Zahlungsfreigabe bereits auf dem Chip gespeichert ist. Auf dem Chip wird jetzt ein verbleibender Kreditrahmen von 430 Euro gespeichert.
  • Am nächsten Tag innerhalb desselben Monats sollen 419 Euro mittels Girocard bezahlt werden. Eine Anfrage bei der Bank ist abermals nicht notwendig, weil die Zahlungsfreigabe bereits auf dem Chip gespeichert ist. Auf dem Chip wird jetzt ein verbleibender Kreditrahmen von 11 Euro gespeichert.
  • Am letzten Tag des Monats wird in einem weiteren Laden ein Betrag von 12 Euro bezahlt. Der Kreditrahmen auf der Karte reicht nicht aus. Die Verbindung zur Bank wird aufgebaut. Die Bank meldet, dass 12 Euro sofort in Ordnung gingen und erneut über weitere 500 Euro bis zum nächsten Monatsende verfügt werden dürfe.

Die Kosten einer Girocard-Zahlung richten sich nach der Höhe des zu zahlenden Betrags. Sie betragen für den Händler höchstens 0,2 % des Umsatzes.[23] Hinzu kommen Kosten für die technische Bereitstellung, die vom jeweiligen Netzbetreiber erhoben werden.

Die Händlerbedingungen für die Teilnahme am ec-System sahen einst vor, dass die Händler die Karten „zu Barzahlungspreisen und -bedingungen zu akzeptieren“ hatten, das heißt, dass die Händler die Gebühren trugen und bei Zahlung mit Girocard dem Kunden nur den Bargeldbezugspreis der Ware oder Dienstleistung in Rechnung stellten. Im Einzelhandel war es deshalb üblich, dass Beträge teilweise erst ab einer bestimmten Höhe (z. B. 10 oder 15 Euro) mit der Karte beglichen werden können. Seit November 2014 werden Zahlungsgarantieentgelte in einem marktorientierten Prozess zwischen den Kartenherausgebern und den Händlern ausgehandelt. Es gelten auch neue Händlerbedingungen. Des Weiteren erlaubten es die neuen Bedingungen den Unternehmen, Rabatte zu gewähren oder einen Aufschlag auf den Barzahlungspreis bzw. einen eventuellen Barauszahlungsbetrag vorzunehmen. Ein solcher Aufschlag musste jedoch angemessen und an den tatsächlichen Kosten des Unternehmens ausgerichtet sein. Seit dem 13. Januar 2018 sind jegliche Gebühren und Aufschläge bei Zahlung mit Debit- und Kreditkarten, so auch der Girocard, zulasten des Käufers durch das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie, die die europäische PSD2-Richtlinie in nationales Recht umsetzt, verboten.

Inzwischen sind Kartenzahlungen bei den meisten Händlern ohne Mindestbetrag möglich, da sich das kontaktlose Zahlen mit der girocard immer mehr durchsetzt.

Autorisierungsmerkmal

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Auf Kontoauszügen werden Buchungen meist wie folgt dargestellt:

  • ELV68197325 26.04 18.07 ME0
  • EC 68197325 260410180710OC0

Zuerst kommt die Zahlungsart „EC“ oder „ELV“, dann die Terminal-ID (hier: 68197325), dann Datum und Uhrzeit (hier: 26. April 2010 18:07:10 Uhr), dann ein zweistelliges Autorisierungsmerkmal, dann die Kartenfolgenummer (hier: 0).

Es gibt folgende Autorisierungsmerkmale, die jeweils angeben, mit welcher Technik die Zahlung autorisiert wurde:[24][25]

  • ME/MK – magnetstreifenbasierte Autorisierung Girocard mit (ME:) Debitkarte ohne Einschränkung (früher: ec-Karte) oder (MK:) sonstiger Karte, Bankenkarte, Kundenkarte
  • CE/CK – chipbasierte Autorisierung Girocard mit (CE:) Debitkarte ohne Einschränkung (früher: ec-Karte) oder (CK:) sonstiger Karte, Bankenkarte, Kundenkarte
  • FE/2E – Spur 2 (FE:) Fallback (2E:) kein Fallback
  • IC/OC – EMV Autorisierung (IC:) Offline (OC:) Online

Zahlverfahren mit Girocard

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Geldkarte und Girocard bieten dem kartenakzeptierenden Händler eine Zahlungsgarantie, ELV-Zahlungen sind dagegen nicht garantiert und damit mit einem potenziellen Ausfallrisiko verbunden.

  • Der Marktanteil von Girocard (mit/ohne PIN-Eingabe) lag 2018 bei 48,6 %,[26] 2012 bei 21,1 %,[27] im Jahre 2009 mit 71 Milliarden EUR bei 19,4 %.[28]
  • Die elektronische Geldbörse GeldKarte kann ebenfalls zur Zahlung als Elektronisches Geld verwendet werden. Sie hat mit einem Jahresumsatz von 0,1 Milliarden EUR einen Marktanteil von unter 0,04 %. Die elektronische Geldbörse wurde von den meisten Banken bereits eingestellt.
  • ELV (Elektronisches Lastschriftverfahren) online oder offline. Im Jahr 2005 wurden 12 % des Umsatzes im Handel mit diesem Verfahren abgewickelt.[27] Der Marktanteil betrug mit 45 Milliarden EUR im Jahre 2009 12,2 %.[28] Das Verfahren wurde 1984 eingeführt.[27] Bei ELV online (auch zuweilen OLV genannt) wird jede Zahlung online bei einem Netzbetreiber gegen eine bundesweite Sperrliste und Scoring-Parameter geprüft. Bei ELV offline wird auf eine Telefonverbindung und Prüfung verzichtet. Es ist für Händler die preiswerteste Methode. Aus dem Magnetstreifen bzw. dem Chip werden bei allen Verfahren einzig die Kontonummer und die Bankleitzahl sowie die Kartennummer ausgelesen. Der Kunde erteilt abweichend zum Electronic Cash mit seiner Unterschrift eine Lastschrift mit Einzugsermächtigung. Gegen Ausfälle (Rücklastschriften) kann ein Vertrag über Forderungsankauf abgeschlossen werden. Im Gegensatz zum abgeschafften POZ-Verfahren ist das Kreditinstitut des Karteninhabers bei Zahlungsausfällen jedoch nicht verpflichtet, Name und Adresse des Karteninhabers an den Händler weiterzugeben,[29] was ein erhöhtes Risiko für den Händler darstellt. Durch die weiter fallenden Preise für girocard Zahlungen gehen die Zahlungen über ELV/OLV immer weiter zurück.
  • POZ (Point of Sale ohne Zahlungsgarantie), im Gegensatz zum OLV und ELV, die Verfahren des Handels sind, war POZ von seiner Einführung im Jahr 1994 bis zu seiner Abschaffung am 31. Dezember 2006 ein Verfahren des Zentralen Kreditausschusses (ZKA, wie die DK damals hieß). Während des Bezahlvorganges erfolgte eine Sperrabfrage bei der Kopfstelle des Karten ausgebenden Kreditinstituts. War die Karte nicht als gesperrt gemeldet, wurde vom Händler eine Lastschrift erstellt. Der Kunde erteilte mit seiner Unterschrift eine Lastschrift mit Einzugsermächtigung und gab sich damit einverstanden, dass sein Kreditinstitut auf Anfrage Name und Adresse an den Händler (bei Ausfällen bzw. Rücklastschriften) weitergibt. Die Kosten lagen bei 5 Cent pro Sperrabfrage. Am Einzelhandelsumsatz hatte POZ im Jahre 2005 einen Anteil von 2,3 %.[27]
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Einzelnachweise

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  1. a b Einfach bezahlen für Karteninhaber - girocard. Abgerufen am 2. September 2023.
  2. a b Cards. Abgerufen am 2. September 2023.
  3. Immer häufiger an immer mehr Kassen: girocard mit großem Zuwachs im Handel. In: girocard.eu. EURO Kartensysteme, 13. Februar 2024, abgerufen am 13. Februar 2024.
  4. Die Deutsche Kreditwirtschaft: Die Zukunft des Bezahlens: girocard 4.0. Abgerufen am 2. September 2023.
  5. Einfach bezahlen für Karteninhaber - girocard. Abgerufen am 2. September 2023.
  6. a b Deutsche zahlen immer öfter mit Karte - EHI Retail Institute. 3. Mai 2022, abgerufen am 2. September 2023 (deutsch).
  7. Die Deutsche Kreditwirtschaft: Geldautomaten - Deutsche Kreditwirtschaft. Abgerufen am 2. September 2023.
  8. Bargeldauszahlung – die Vorteile auf einen Blick. Abgerufen am 2. September 2023.
  9. Apple - Apple Pay (DE). Abgerufen am 2. September 2023.
  10. I. T. Finanzmagazin, I. T. Finanzmagazin/AJ: girocard für Online-Einkäufe - für Sparkassen-Kunden mit Apple Pay. 13. Juli 2021, abgerufen am 2. September 2023 (deutsch).
  11. Akzeptierte Brands – PSA - Payment Services Austria. Abgerufen am 2. September 2023.
  12. NDR: Maestro-Aus: Was ändert sich für Girocard-Kunden? Abgerufen am 2. September 2023.
  13. Die EC-Karte wird nicht abgeschafft. Abgerufen am 2. September 2023.
  14. I. T. Finanzmagazin, I. T. Finanzmagazin/AJ: girocard mit Debit Mastercard (als Co-Badge) steht bei den genossenschaftlichen Banken in den Startlöchern. 20. September 2022, abgerufen am 2. September 2023 (deutsch).
  15. Andreas Neuhaus: Das Comeback der „EC-Karte“. Handelsblatt, Online am 24. Juli 2017
  16. Die Deutsche Kreditwirtschaft: Das girocard-System - Deutsche Kreditwirtschaft. Abgerufen am 2. September 2023.
  17. Liste der durch die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) zugelassenen Netzbetreiber im electronic cash-System. (PDF) Die Deutsche Kreditwirtschaft, September 2019, abgerufen am 5. September 2019.
  18. Spiegel online: Sicherheitslücke Terminals für EC-Kartenzahlung unsicher. Abgerufen am 13. Juli 2012
  19. Jakob Schlandt: Sicherheitslücke bei EC-Karten. (Memento vom 17. Juli 2012 im Internet Archive) Frankfurter Rundschau online. Abgerufen am 13. Juli 2012
  20. heise online: Schutz vor Skimming: BKA fordert magnetstreifenlose EC-Karten. 2. Januar 2010 (abgerufen am 2. Januar 2010)
  21. REA Card GmbH: Änderungen im Verfahren »Electronic Cash« mit Einführung des TA 7.0. (PDF; 75 kB) Fachdokumentation. Artikel Nr. 041400072, Version 1.0. 2007
  22. Die Deutsche Kreditwirtschaft: Home. Abgerufen am 2. September 2023.
  23. Verordnung (EU) 2015/751 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 29. April 2015 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge In: Amtsblatt der Europäischen Union. 19. Mai 2015.
  24. Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. Berlin: @1@2Vorlage:Toter Link/www.wvb.deSonderbedingungen für Datenfernübertragung (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Februar 2016. Suche in Webarchiven) Mai 2002, S. 34.
  25. Spezifikation der Datenformate. (PDF) Anlage 3 der Schnittstellenspezifikation für die Datenfernübertragung zwischen Kunde und Kreditinstitut gemäß DFÜ-Abkommen. In: ebics.de. Abgerufen am 2. Mai 2022.
  26. mik/dpa-AFX: Deutsche bezahlen erstmals mehr mit Karte als mit Bargeld. In: Spiegel Online. 7. Mai 2019, abgerufen am 14. Mai 2020.
  27. a b c d InterCard: EC-Karte plus Unterschrift. (Memento vom 8. September 2013 im Internet Archive) (PDF; 235 kB) POS-Manager Technology, Heft 6/2006
  28. a b EHI Retail Institute: Grafik
  29. L. G. Wuppertal, Urteil vom 23. Dezember 1996, Az.: 14 O 113/96, NJW-RR 1998, 775