Preußisches Judengesetz von 1847

Gesetz in Preußen

Das preußische Judengesetz vom 23. Juli 1847, offiziell Gesetz über die Verhältnisse der Juden, regelte die Stellung der Juden in Preußen neu.

Das Gesetz schuf – als Fortführung des Judenedikts von 1812 – eine weitgehende Vereinheitlichung des bis dato geltenden Rechts. Die Provinz Posen mit ihrer größeren jüdischen Bevölkerung blieb davon jedoch ausgenommen.

Ausgestaltung

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Das Gesetz wurde zuvor im Ersten Vereinigten Landtag beraten.[1] Eine wichtige Rolle spielte die Frage der Staatsämter. Die Neuregelung wurde schließlich ein Kompromiss zwischen Konservativen und Liberalen. Sie ermöglichte Juden die Übernahme von Staatsämtern, sofern diese nicht „richterliche, polizeiliche oder exekutive Gewalt“ beinhalteten und eröffnete ihnen den Zugang zu ordentlichen Professuren für die Fächer Medizin, Mathematik, Naturwissenschaften, Geographie und Sprachwissenschaft.[2][3]

Das Gesetz ermöglichte eine dezentralisierte Verwaltung des jüdischen Gemeindewesens und gewährte den Gemeinden die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ihnen wurden also gewisse Hoheitsrechte zugestanden, insbesondere der so genannte Parochialzwang, also die Verpflichtung aller im Gemeindebezirk lebenden Juden, der Gemeinde anzugehören, das Recht der Gemeinde Steuern zu erheben mit Beitreibungszwang, sowie eine ordnungsgemäße Verwaltung mit dem Recht, ihre religiösen Angelegenheiten frei zu gestalten und ihre Amtspersonen selbst zu bestimmen. Zugleich verpflichtete das Gesetz dazu, Religionsunterricht zu erteilen: „Eine jede Synagogen-Gemeinde ist […] verbunden, solche Einrichtungen zu treffen, daß es keinem jüdischen Kinde während des schulpflichtigen Alters an dem erforderlichen Religionsunterricht fehlt“.[4]

Außerdem bestimmte das Gesetz die Bewegungs- und Niederlassungsfreiheit der Juden.

Siehe auch

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Literatur

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  • Kurt Aterman: Jan Evangelista Purkyně's votum (1847) on the admission of Jews to academic positions at the University of Breslau. In: Würzburger medizinhistorische Mitteilungen 11, 1993, S. 311–331.
  • Heinrich Immanuel Ritter: Beleuchtung der Wagener’schen Schrift "Das Judenthum und der Staat". Hasselberg, Berlin 1857.
  • Hans-Werner Hahn: Zwischen Emanzipation und Restauration. Die Auseinandersetzungen um die preußische Judengesetzgebung zwischen Wiener Kongreß und Judengesetz von 1847. In: Winfried Speitkamp, Hans-Peter Ullmann (Hrsg.): Konflikt und Reform. Festschrift für Helmut Berding. Verlag Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1995, ISBN 3-525-36235-8, S. 183ff.
  • Moritz Kalisch: Die Judenfrage. In ihrer wahren Bedeutung für Preußen. Veit-Verlag, Leipzig 1860.
  • Jacob Toury: Soziale und politische Geschichte der Juden in Deutschland 1847–1871. Zwischen Revolution, Reaktion und Emanzipation. Droste-Verlag, Düsseldorf 1977, ISBN 3-7700-0472-8.
  • Vollständige Verhandlungen des Ersten Vereinigten Preußischen Landtages über die Emancipationsfrage der Juden. Hofmann, Berlin 1847.
  • Ernest Hamburger: Juden im öffentlichen Leben Deutschlands: Regierungsmitglieder, Beamte u. Parlamentarier in d. monarch. Zeit. 1848 - 1918. Mohr, Tübingen 1968.
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Einzelnachweise

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  1. zu den Wortbeiträgen in der Verhandlung siehe Jutta Ditfurth: Der Baron, die Juden und die Nazis. Reise in eine Familiengeschichte. Hoffmann und Campe, Hamburg 2013, ISBN 978-3-455-50273-2, S. 63–80
  2. Alfred Michaelis: Rechtsverhältnisse der Juden in Preußen seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts. S. 75.
  3. Zur Diskussion im preußischen Landtag und zu den nachträglichen Voten der preußischen Ordinarien s. Moritz Kalisch: Die Judenfrage. S. 27–232 (Quellen).
  4. Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten 1847, § 62. S. 275. Online bei Google Books.