Konzil von Ferrara/Florenz

17. Konzil der römisch-katholischen Kirche
(Weitergeleitet von Konzil von Florenz)

Das Konzil von (Basel–)FerraraFlorenz ist das 17. ökumenische Konzil der römisch-katholischen Kirche. Es begann zunächst 1431 in Basel und endete 1445 in Rom. Fasst man die Tagungsorte enger, nämlich zwischen Ferrara–Florenz und Rom, so tagte es vom 9. April 1438 bis 1445, wodurch es vom Konzil von Basel abgegrenzt werden kann.

Konzil von Basel/Ferrara/Florenz
1431–1445
Akzeptiert von

römisch-katholische Kirche

Einberufen von Martin V.
Präsidium
Teilnehmer östliche Kirche 200 Stimmberechtigte, 500 weitere Personen; Lateinische Kirche ca. 360 Teilnehmer
Themen

Morgenländisches Schisma

Dokumente

Das Konzil von Ferrara–Florenz stellt das letzte einer Reihe von Konzilen dar, die versuchten, die Kirchen des Ostens und des Westens wieder zu vereinigen, also das so genannte Morgenländische Schisma aufzulösen.[1]

Das Konzil wurde ursprünglich zum 23. Juli 1431 von Papst Martin V. nach Basel einberufen, wo es eigenständig bis zum Jahre 1449 weitergeführt wurde. Als es zwischen Papst Eugen IV., dem Nachfolger von Martin V., und den Mitgliedern des Basler Konzils zu Meinungsverschiedenheiten kam, verlegte Papst Eugen IV. das Konzil 1438 nach Ferrara. Als in Ferrara die Pest ausbrach, zog das Konzil nach Florenz weiter.[1] Die westliche Kirche setzte das Konzil dann bis 1445 in Rom fort und beschloss das Zusammengehen mit einigen kleineren östlichen Kirchen: der armenischen, der maronitischen, der nestorianischen und der jakobitischen. Das Bemühen, ein Abkommen mit der gesamten Ostkirche zu erreichen und damit das Schisma aufzuheben, schlug hingegen fehl.[1]

Als Papst Eugen IV. das Konzil von Basel nach Ferrara verlegte, spaltete sich das Konzil und der in Basel verbliebene Teil setzte am 5. November 1439 Eugen IV. als Papst ab und wählte in einem nur wenige Tage dauernden Konklave Amadeus VIII., Herzog von Savoyen, zum (Gegen-)Papst.[2] Damit wurde dieser von 1439 bis 1449 als Felix V. der letzte Gegenpapst.[3]

Offiziell fand nun das Konzil an den drei Orten statt. Da aber das Konzil in Basel selbständig weitergeführt wurde, hat es sich in der Forschung durchgesetzt, das Konzil als zwei voneinander unabhängige Versammlungen – einmal Basel, einmal Ferrara-Florenz – zu betrachten.

Konzil von Basel

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Das Konzil von Konstanz verabschiedete am 9. Oktober 1417 das Dekret Frequens, demzufolge Konzilien „häufig“ (die Übersetzung des Anfangswortes des Dekrets) tagen sollten. Papst Martin V. berief in Übereinstimmung mit dem Dekret das erste Folgekonzil fünf Jahre später im Jahre 1423 nach Pavia und das darauf folgende Konzil sieben Jahre später für 1430 nach Basel ein (danach sollten alle 10 Jahre Konzilien tagen). Die fristgemäße Eröffnung für das Jahr 1430 verzögerte sich u. a. durch den Tod Martin V. und die erforderliche Wahl von Papst Eugen IV. (1431–1447).

Die in Basel versammelten Konzilsväter gaben sich aber bald ein eigenes Statut und eine eigene Tagesordnung, die ihre Vorstellung vom Vorrang des Konzils über den Papst darlegten – diese Position nennt man Konziliarismus.

Papst Eugen IV. ließ am 23. Juli 1431 das Konzil eröffnen, kümmerte sich aber einstweilen nicht weiter darum. Der weltfremde Papst erklärte schließlich in seinem falschen Misstrauen die Versammlung in Basel am 18. Dezember 1431 für aufgelöst. Doch das Konzil ignorierte die Auflösung, unterstützt von dem deutschen König Sigismund und den anderen weltlichen Mächten. Vom deutschen König beschützt erklärte das Konzil in Anlehnung an das Konstanzer Dekret Haec sancta synodus die Oberhoheit der Konzile über den Papst als festgeschrieben. Unterstützt wurden die Konzilsteilnehmer von Nikolaus von Kues, einem gebildeten Kirchenmann dieser Epoche, in seinem Werk De Concordia Catholica, obwohl dieser eigentlich einen Mittelweg zwischen extremen Papalismus und extremen Konziliarismus befürwortete. Doch im folgenden Kampf zwischen dem Papst und seinem Primat und der demokratischen Idee des Konziliarismus blieb der Papst letztendlich Sieger.

Gegen die Hussiten führte König Sigismund fünf Kreuzzüge. In allen wurde der König von diesen vernichtend geschlagen. Doch dann spalteten sich die Hussiten in radikale Taboriten und gemäßigte Utraquisten. Die Utraquisten erreichten mit dem Konzil einen Kompromiss, was den Papst maßlos ärgerte. Am 31. Mai 1433 krönte dieser König Sigismund in Rom zum Kaiser. Am 30. November 1433 schlug das Konzil den Utraquisten die sogenannten Basler Kompaktate vor – eine modifizierte Form der geforderten Vier Prager Artikel von 1420. Am 15. Dezember 1433 erkannte der Papst auf Drängen von Kaiser Sigismund das Basler Konzil wieder als rechtmäßig an. Nachdem die Utraquisten die Taboriten, Gegner dieses Kompromisses, am 30. Mai 1434 in der Schlacht bei Lipan vernichtend geschlagen hatten, erkannten sie am 5. Juli 1436 auf dem Landtag von Iglau die Kompaktaten des Konzils und Kaiser Sigismund als König von Böhmen an. Dieses Ereignis gilt als die eigentliche Geburtsstunde der hussitischen Kirche.

Drei Jahre nach der Flucht von Eugen IV. am 29. Mai 1434 nach einer Revolution aus Rom gab es neue Konflikte zwischen dem Papst und Rom. Der Grund war der byzantinische Kaiser Johannes VIII. und seine Bemühungen um eine Einheit mit Rom. Dieser hatte die Vorstellung, sein Kaiserreich, ein von den vordringenden Osmanen eingeschlossenes, zum Stadtstaat geschrumpftes Territorium, retten zu können. Das Konzil wollte nun den Papst ausstechen und begann vom Papst getrennte Verhandlungen mit Johannes. Als die Mehrheit des Konzils plante, das Konzil nach Avignon zu verlegen, was ein erneutes französisches Papsttum bedeutet hätte, verbündete sich der Papst mit der Minderheit des Konzils, die lieber eine italienische Stadt als Sitz des Konzils sehen wollte. Diese Minderheit verließ das Basler Konzil am 7. März 1437. Am 9. Dezember 1437 verstarb Kaiser Sigismund und der Habsburger Albrecht II. wurde am 18. März 1438 zum deutschen König gewählt. Mit dem Tod von Kaiser Sigismund, der einen Bruch zwischen Papst und Konzil immer vermieden hatte, verlor das Konzil von Basel eine ihrer wichtigsten Stützen. Handstreichartig berief der Papst am 30. Dezember ein eigenes Konzil nach Ferrara ein, das er als eine Verlegung des Basler Konzil kaschierte.

Auch als Antwort auf die Weigerung, das Konzil nach Avignon zu verlegen, erließ am 7. Juli 1438 Frankreich die Pragmatische Sanktion von Bourges, die das Konzil von Basel und den Konziliarismus unterstützte. Mit dieser Konvention wurde in Frankreich das Fundament für die Gallikanischen Freiheiten geschaffen.

Die Einberufung des Konzil von Florenz beantwortete das Basler Konzil am 25. Juni 1439 mit der Absetzung des Papstes. Das Basler Konzil erhob nun am 5. November 1439 Amadeus VIII., früherer Herzog von Savoyen, als Felix V. zum letzten Gegenpapst der Geschichte. Am 27. Oktober 1439 verstarb Albrecht II. überraschend. Am 2. Februar 1440 wurde nach seiner Wahl Friedrich III. sein Nachfolger. Dieser zwang das Rumpfkonzil zur Übersiedlung nach Lausanne, wo Gegenpapst Felix am 7. April 1449 resignierte. Er wurde vom Papst zum Kardinalbischof von Sabina ernannt und starb am 7. Januar 1451 in Genf. Am 19. April 1449 löste sich auch das Konzil von Basel sang- und klanglos auf.

Konzil von Ferrara–Florenz–Rom

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Zweisprachige Unionsbulle von 1439 mit Unterschrift und Goldbulle des byzantinischen Kaisers

Der Anlass des sogenannten Florentinums (nach dem Hauptort des Konzils) war im Gegensatz zu den meisten anderen Konzilien nicht die Verteidigung oder Definition der Glaubenslehre oder die Straffung der Kirchendisziplin, sondern es war als Unionskonzil geplant. So war dieses Konzil auch gekennzeichnet durch die Wiederentdeckung der Bedeutung der Synodalität, die der Konziliarismus überzeichnet hatte, die aber ein Wesenselement der Kirche ist. Das Schisma des Westens förderte schon seit dem Konstanzer Konzil Initiativen, wieder zu einer Union mit der Ostkirche zu kommen. Die Päpste Martin V. und Eugen IV. setzen diese Bemühungen in Übereinstimmung mit, aber auch in Konkurrenz zum Basler Konzil fort.

Auch der christliche Osten nahm unter Führung des Byzantinischen Kaisers Johannes VIII. (1425–1448) und des Patriarchen von Konstantinopel Joseph II. besonders angesichts der akuten Türkengefahr eine offenere Haltung zur Westkirche hin ein, unter anderem auch um vom Westen stärkere Hilfsleistungen gegen die Osmanen bewilligt zu bekommen.

Vom Westen her sah man neue Perspektiven für eine Neugewinnung der Universalität der Kirche und förderte diese „ökumenischen“ Bestrebungen. Aufgrund der Türkengefahr konnte das Unionskonzil nicht wie ursprünglich geplant im Osten stattfinden, sondern wurde unter Zusicherung von völliger Freiheit der Griechen vom Papst nach Italien, das heißt zunächst nach Ferrara einberufen.

Papst Eugen IV. ließ das Konzil dort in bewusster Konkurrenz zu Basel am 8. Januar 1438 durch seinen Legaten Kardinal Nikolaus Albergati eröffnen. De facto aber begann die Konzilstätigkeit erst mit dem Eintreffen des Papstes selbst sowie der ostkirchlichen Teilnehmer und der von Basel abgereisten Minderheit unter Kardinal Giuliano Cesarini ab März des Jahres.

Als sich Papst Eugen mit dem Patriarchen Joseph II. in Ferrara traf, kam es dort zum letzten Treffen eines Papstes mit einem Ökumenischen Patriarchen bis zur Begegnung Papst Pauls VI. mit Patriarch Athinagoras (1964).

Nach einvernehmlicher Verlegung des Konzils am 16. Januar 1439 von Ferrara in das aufstrebende Florenz aus Gründen der Seuchenvorbeugung und der päpstlichen Geldnot kam dort die letzte Kirchenunion mit Byzanz zustande. Man einigte sich dabei auch über das filioque, vierzehn Jahre vor dem Untergang des Imperiums von Byzanz. Dazu wurde auch erneut der Vorrang der römischen Kirche und ihres Oberhauptes, des Papstes, betont. Die Gesandten des schwer von den osmanischen Türken bedrängten Kaisers Johannes VIII., der auf westliche Militärhilfe hoffte, stimmten dabei weitreichenden Forderungen nach Übernahme westlicher Vorstellungen zu.

So erfolgte am 6. Juli 1439 in der Hauptkirche von Florenz mit der Unterzeichnung des Dekretes Laetentur coeli der feierliche Abschluss der Union. Wie die Kirchenunion von 1274 auf dem Zweiten Konzil von Lyon und von 1369 hatte auch diese Union keine lange Dauer. Noch immer wurde sie vom byzantinischen Klerus wegen der von der westlichen Kreuzzugskirche auf dem Vierten Kreuzzug zu verantwortenden Gräueltaten strikt abgelehnt. Markus von Ephesus (auch Eugenicus), Erzbischof von Ephesus, verweigerte in Florenz seine Unterschrift und organisierte den kirchlichen Widerstand gegen die Union mit den Lateinern. Die erhoffte Militärhilfe blieb ohnehin aus. Auf einer Synode in Jerusalem sprachen die orientalischen Patriarchen das Anathema über die unierten Griechen aus und zwangen damit Kaiser Johannes, wieder zur Orthodoxie zurückzukehren.

Die Erneuerung der Union durch Kaiser Konstantin XI., Bruder und 1448 Nachfolger von Kaiser Johannes, blieb wegen der am 29. Mai 1453 erfolgten Eroberung Konstantinopels durch die Türken, bei der dieser letzte byzantinische Kaiser fiel, bedeutungslos.

Viele Griechen machten den Zorn Gottes über die falsche Union für die Eroberung verantwortlich. Deshalb wurde auch offiziell die Kirchenunion von Florenz wieder aufgelöst.

Am 28. September 1443 kehrte der Papst aus Florenz nach Rom mit der Genugtuung, die Armenier (22. November 1439) und die Jakobiten (4. Februar 1442) wieder mit der katholischen Kirche vereint zu haben, zurück. Sein Konzil nahm er dabei mit.

In Rom wurden am 30. September 1444 und am 7. August 1445 auch die Union mit den Nestorianern (Chaldäern) und Maroniten von Zypern sowie mit den Syrern geschlossen.

Im Sinne des Konziliarismus ist auch das Konzil von Ferrara-Florenz gescheitert, da es zwar einige Beschlüsse fasste und vom Papst und den Gesandten aus Byzanz anerkannt wurde, die Beschlüsse aber weder in der West- noch in der Ostkirche dauerhaft umgesetzt wurden und somit letztlich wirkungslos blieben. Die liegengebliebene Reformarbeit wurde dann einige Jahrzehnte später zum Mitauslöser der Reformation.

Literatur

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  • Basel-Ferrara-Florenz, Konzil von, in: Theologische Realenzyklopädie, Band 5, S. 284–296.
  • Sebastian Kolditz: Johannes VIII. Palaiologos und das Konzil von Ferrara-Florenz (1438/39). 2 Bände, Stuttgart 2013–2014, ISBN 978-3-7772-1319-4.
  • Umberto Proch: Die Unionskonzilien von Lyon (1274) und Florenz (1438–1445). In: Giuseppe Alberigo (Hg.): Geschichte der Konzilien. Vom Nicaenum bis zum Vaticanum II. Patmos, Düsseldorf 1993, ISBN 3-491-71105-3, S. 292–329.
  • Louis Petit (Hrsg.): Documents relatifs au concile de Florence. La question du purgatoire à Ferrare. Documents I–VI (= Patrologia Orientalis. Band 15/1). Éditions Brepols, Turnhout 1920, OCLC 764141946 (bnf.fr).
  • Louis Petit (Hrsg.): Documents relatifs au concile de Florence. Œuvres anticonciliaires de Marc d’Ephèse. Documents VII–XXIV (= Patrologia Orientalis. Band 17/2). Éditions Brepols, Turnhout 1923, OCLC 764147602 (bnf.fr).
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Einzelnachweise

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  1. a b c Joachim Schäfer: Konzil von Ferrara-Florenz. In: Ökumenisches Heiligenlexikon, abgerufen am 5. Juli 2019.
  2. Zu diesem Konklave s. Roger Jean Rebmann: Konklave / Papstwahl 1439 in Basel, Webpräsenz Altbasel.ch; abgerufen am 29. März 2020. Dort weitere Belegangaben.
  3. Detlef Wienecke-Janz: Blüte und Herbst des Mittelalters. 1204–1492. In: Die große Chronik-Weltgeschichte. Band 9, wissenmedia Verlag, Gütersloh 2008, ISBN 978-3-577-09069-8, S. 302.