Das Amt Birkenau war ein Amt und Patrimonialgericht[1] der reichsritterschaftlichen Familie Wambolt von Umstadt und später im Großherzogtum Hessen.

Schloss Birkenau, der Amtsmittelpunkt

Geografie

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Das Amt Birkenau lag im westlichen Odenwald, nahe der Bergstraße. Es umfasste[2]:

Mittelpunkt des Amtes war das Schloss Birkenau, das um 1770 neu errichtet wurde.

Funktion

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In der Frühen Neuzeit waren Ämter eine Ebene zwischen den Gemeinden und der Landesherrschaft. Die Funktionen von Verwaltung und Rechtsprechung waren hier nicht getrennt. Dem Amt stand ein Amtmann vor, der von der Landesherrschaft eingesetzt wurde.

Geschichte

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Das Amt Birkenau war seit 1721 ein Mainzer Lehen an die Familie der Wambolt von Umstadt.[3] Hier galt deshalb das Mainzer Landrecht und – subsidiär – das Gemeine Recht, wenn das Mainzer Landrecht für einen Sachverhalt keine Regelung bot.[4] Diese Rechtslage wurde erst zum 1. Januar 1900 von dem einheitlich im ganzen Deutschen Reich geltenden Bürgerlichen Gesetzbuch abgelöst.

Mit der Rheinbundakte[5] von 1806 fiel die staatliche Hoheit über alle reichsritterschaftlichen Besitzungen den größeren, sie umgebenden Staaten zu. Das Amt Birkenau fiel an das Großherzogtum Hessen und wurde hier der Provinz Starkenburg zugeordnet. Allerdings unterlag es nun zwar der staatlichen Hoheit des Großherzogtums, aber die Souveränitätsrechte der Familie der Wambolt von Umstadt mussten weiter erhalten werden. Dazu zählten vor allem die hoheitlichen Rechte, die aus der Patrimonialgerichtsbarkeit erwuchsen. Diese konkurrierenden Hoheitsrechte störte das Großherzogtum selbstverständlich in seinem eigenen Souveränitätsansprüchen.

Dem Großherzogtum gelang es allerdings bei der Verwaltungsreform 1821 das Amt weitgehend in die staatlichen Strukturen zu integrieren. Damals kam es zu einer Justiz- und Verwaltungsreform, mit der auch die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung auf unterer Ebene umgesetzt wurde. Die Ämter wurden aufgelöst, ihre Aufgaben hinsichtlich der Verwaltung neu gebildeten Landratsbezirken, die erstinstanzliche Rechtsprechung Landgerichten übertragen. Das Amt Birkenau wurde aufgelöst, dessen Verwaltungsaufgaben dem Landratsbezirk Lindenfels und dessen Aufgaben in der Rechtsprechung dem Landgericht Fürth übertragen. Dazu war das Großherzogtum mit den Herren von Wambolt zu Umstadt zu einer Übereinkunft gelangt, nach der im Gebiet des ehemaligen Amtes zwar die staatliche Verwaltung und Rechtsprechung tätig wurde, dies aber im Namen der Patrimonialherrschaft tat.[6]

Einzelnachweise

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  1. Heribert Reus: Gerichte und Gerichtsbezirke seit etwa 1816/1822 im Gebiete des heutigen Landes Hessen bis zum 1. Juli 1968. Hg.: Hessisches Ministerium der Justiz, Wiesbaden [1984], [ohne Seitenzählung], Abschnitt Standesherrliche Ämter und Patrimonialgerichte bis 1820 in Starkenburg.
  2. L. Ewald: Beiträge zur Landeskunde. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landes-Statistik (Hg.): Beiträge zur Statistik des Grossherzogthums Hessen. Jonghaus, Darmstadt 1862, S. 48.
  3. Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Starkenburg. Band 1. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt Oktober 1829, OCLC 312528080, S. 20 f. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  4. Arthur Benno Schmidt: Die geschichtlichen Grundlagen des bürgerlichen Rechts im Großherzogtum Hessen. Curt von Münchow, Giessen 1893, S. 109, Karte.
  5. Art. 25 Rheinbundakte.
  6. Die Eintheilung des Landes in Landraths- und Landgerichtsbezirke betreffend vom 14. Juli 1821. In: Großherzoglich Hessisches Ministerium des Inneren und der Justiz. (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1821 Nr. 33, S. 403 ff. (406–407) (Online bei der Bayerischen Staatsbibliothek).