Familienstammbuch

Typ von staatlichem Register
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Das Familienstammbuch oder Stammbuch der Familie ist in Deutschland gebräuchlich, die meisten Familien führen es bei ihren persönlichen Unterlagen.

Stammbuch der Familie – Standesamt München (Umschlag)

Das Familienstammbuch enthält die beglaubigten Abschriften der staatlichen Personenstandsbücher (seit 1. Januar 2009 aus dem Personenstandsregister). Ausgestellt wird es, wenn gewünscht, am Tag der Eheschließung und dabei den frisch verheirateten Eheleuten (früher nur dem Ehemann) übergeben.

Diese Familienstammbücher sind eine der jüngsten Quellen der Familiengeschichte, weil sie flächendeckend erst mit den Standesämtern am 1. Januar 1875 eingeführt wurden.

Eingetragen werden die Herkunft, die Eltern der Ehepartner und gegebenenfalls die Geburten von Kindern, Bescheinigungen der Kirche über die kirchliche Trauung und die Taufen der Kinder sowie Sterbeurkunden.

Im Anhang befinden sich oftmals auch Hinweise zum Familienrecht sowie Verzeichnisse zu Vornamen und ihre Bedeutung und Ehejubiläen.

Bräutigam mit „Buch der Familie“ auf dem Standesamt in Dresden (1963)

Das Familienstammbuch wird manchmal auch nur Stammbuch oder (veraltet[1]) Familienbuch genannt. In der DDR hieß das Dokument Buch der Familie.

In der Schweiz hieß das vergleichbare Dokument, das bis 2005 ausgestellt wurde, Familienbüchlein. Dokumente mit ähnlichen Merkmalen werden von den Standesbeamten anderer europäischer Länder wie Spanien, Frankreich, die Niederlande, Belgien, Luxemburg und Rumänien sowie in den Ländern des Südkegels Südamerikas (Argentinien, Chile und Uruguay) ausgestellt.

Abgrenzung

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In Deutschland sind zwei Stammbuch-Formate gebräuchlich: Für große Urkunden im Format DIN A4 und für kleine Urkunden im Format 13 cm × 20 cm (also nicht DIN A5). Bei den kleinen Urkunden ist die Lochung sehr speziell und nicht mit anderen marktüblichen Lochungen kompatibel: sechs Löcher jeweils im Abstand von 30 mm. Der Abstand zum Seitenrand beträgt dabei oben und unten jeweils 25 mm.

Beide Formate sind laut § 48 PStV zulässig.

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Commons: Familienstammbuch – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Familienstammbuch – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. Walter Scheidt: Familienbuch. Anleitungen und Vordrucke zur Herstellung einer Familiengeschichte. Lehmann, München 1936.