AKV (Planung und Organisation)
Mit AKV bzw. AKV-Prinzip wird eine Technik zur Analyse und Darstellung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten einer Person bzw. ihrer Funktion oder Stelle bezeichnet.
Dabei liegt zur Ausgestaltung einer Funktionsbeschreibung folgende Unterscheidung zugrunde:
- Aufgaben: die 3–5 Hauptaufgaben (was ist zu tun)
- Kompetenz: welche Entscheidungsbefugnis ist zugewiesen und auch einzulösen (was soll entschieden werden)
- Verantwortung: welche Erwartung besteht an die Ergebnisse (woran wird der Erfolg des Handelns bemessen / evtl. KPIs)
Idealerweise stehen die drei Komponenten im Gleichgewicht, d. h. die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten müssen ausreichend sein, um die gestellten Aufgaben erfüllen zu können (Kongruenzprinzip der Organisation). Mit der AKV-Technik können Über- und Unterversorgungen aufgedeckt werden.
Andererseits kann die AKV-Darstellung der Spezifizierung und Dokumentation der Vereinbarungen mit den Beteiligten dienen.
Beispiel
BearbeitenRolle | Aufgaben | Kompetenzen | Verantwortlichkeiten |
---|---|---|---|
Auftraggeber | Kontrolle des Projektfortschritts | Projekt abbrechen | Verträglichkeit des Projekts mit der aktuellen Unternehmensstrategie |
Projektleiter | Gesamtprojekt leiten | Unterschriftsvollmacht bis 100.000 € | Zeit-, Kosten- und Qualitätsziele für Gesamtprojekt |
Teilprojektleiter TP1 | Teilprojekt TP1 leiten | Unterschriftsvollmacht bis 10.000 € | Zeit-, Kosten- und Qualitätsziele für Teilprojekt TP1 |
Siehe auch
BearbeitenLiteratur
Bearbeiten- Heinrich Kessler, Georg Winkelhofer: Projektmanagement: Leitfaden zur Steuerung und Führung von Projekten. Springer, 2004, ISBN 978-3-540-20444-2 Online