Aldicarb ist ein Pflanzenschutzwirkstoff aus der Familie der Carbamate, der als Insektizid, Akarizid und Nematizid verwendet wird. Die stark giftige Verbindung dient der Bodenentseuchung.[4]

Strukturformel
Strukturformel von Aldicarb
Allgemeines
Name Aldicarb
Andere Namen
  • 7,7-Dimethyl-4-oxa-8-thia-2,5-diazanon-5-en-3-on (IUPAC)
  • 2-Methyl-2-(methylthio)propionaldehyd-O-(N-methylcarbamoyl)-oxim
  • Temik
Summenformel C7H14N2O2S
Kurzbeschreibung

weißer, kristalliner Feststoff[1]

Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer 116-06-3
EG-Nummer 204-123-2
ECHA-InfoCard 100.003.749
PubChem 2086
Wikidata Q63088093
Eigenschaften
Molare Masse 190,27 g·mol−1
Aggregatzustand

fest[2]

Dichte

1,195 g·cm−3 [1]

Schmelzpunkt

99–100 °C[1]

Siedepunkt

225 °C (6,7 mbar)[1]

Dampfdruck

0,013 Pa (20 °C)[2]

Löslichkeit

schwer in Wasser (6 g·l−1 bei 20 °C)[1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP),[3] ggf. erweitert[1]
Gefahrensymbol Gefahrensymbol

Gefahr

H- und P-Sätze H: 300+330​‐​311​‐​410
P: 273​‐​280​‐​301+310+330​‐​302+352+312​‐​304+340+310​‐​301+310[1]
Toxikologische Daten
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet.
Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen (0 °C, 1000 hPa).

Geschichte

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Aldicarb wurde 1962 von Union Carbide entwickelt.[5]

Gewinnung und Darstellung

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Aldicarb kann ausgehend von Isobutylen durch Reaktion mit Nitrosylchlorid oder Natriumnitrit und weitere Reaktion des entstehenden Zwischenproduktes mit Natriummethanthiolat und anschließend mit Methylisocyanat gewonnen werden.[6]

Eigenschaften

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Aldicarb ist ein kristalliner, weißer Feststoff.[2]

Verwendung

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Aldicarb kommt als 5, 10 oder 15%iges Granulat in den Handel.[2] Die wichtigsten Anwendungsbereiche liegen im Anbau von Baumwolle, Soja und Erdnüssen.[2]

Zulassung

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Aldicarb steht nicht auf der Liste der in der Europäischen Union zugelassenen Pflanzenschutzmittel. Folglich sind in den EU-Staaten einschließlich Deutschland und Österreich keine aldicarbhaltigen Pflanzenschutzmittel zugelassen.[7]

In der Schweiz war die Anwendung von aldicarbhaltigen Pflanzenschutzmitteln auf die Bekämpfung des Rübenkopfälchens im Zuckerrüben-Anbau beschränkt. Heute sind auch in der Schweiz keine aldicarbhaltigen Pflanzenschutzmittel mehr zugelassen.[7]

Toxikologie

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Aldicarb hemmt das Enzym Cholinesterase und erhöht auf diese Weise die cholinerge Reizleitung zwischen Nervenzellen, mit den Symptomen starker parasympathischer Aktivität als Folge. Die Substanz ist sowohl bei oraler Aufnahme als auch bei Hautkontakt stark giftig. Die Giftwirkung tritt rasch ein und dauert zwischen 4 und 12 Stunden an. Die LD50 bei Nagetieren liegt bei 0,5 bis 1,5 mg/kg Körpergewicht, wenn das Aldicarb in Wasser oder Öl gelöst verabreicht wurde. Für trockenes Granulat liegt die LD50 bei etwa 7 mg/kg Körpergewicht. Es gibt keine Hinweise auf eine teratogene, mutagene oder kanzerogene Wirkung.[2]

Literatur

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Einzelnachweise

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  1. a b c d e f g h i Eintrag zu Aldicarb in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 8. Januar 2021. (JavaScript erforderlich)
  2. a b c d e f Extoxnet: Aldicarb, Stand Juni 1996.
  3. Eintrag zu Aldicarb im Classification and Labelling Inventory der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), abgerufen am 1. Februar 2016. Hersteller bzw. Inverkehrbringer können die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung erweitern.
  4. Eintrag zu Aldicarb in der ChemIDplus-Datenbank der United States National Library of Medicine (NLM), abgerufen am 16. Dezember 2009. (Seite nicht mehr abrufbar)
  5. Eintrag zu Aldicarb. In: Römpp Online. Georg Thieme Verlag, abgerufen am 27. Juli 2014.
  6. Thomas A. Unger: Pesticide synthesis handbook. 1996, ISBN 978-0-8155-1401-5, S. 135 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  7. a b Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der Europäischen Kommission: Eintrag zu Aldicarb in der EU-Pestiziddatenbank; Eintrag in den nationalen Pflanzenschutzmittelverzeichnissen der Schweiz, Österreichs und Deutschlands, abgerufen am 11. März 2016.